Betreff
Anpassung der Ticketentgelte für kulturelle Veranstaltungen des Fachbereiches Kultur und Stadtmarketing (FB 18) ab der Spielzeit 2026/2027
Vorlage
2026/0155
Aktenzeichen
181-pg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Ab der Spielzeit 2026/2027 werden die dargestellten strukturellen Anpassungen und moderat angehobenen Eintrittspreise für die Veranstaltungen des Fachbereiches Kultur und Stadtmarketing (FB 18) umgesetzt.

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Hebbel                                                          Adomat


Begründung:

1. Ausgangslage und Zielsetzung

Die Eintrittspreise für Veranstaltungen im Gastspielprogramm des Fachbereichs Kultur und Stadtmarketing wurden zuletzt zur Spielzeit 2020/2021 angepasst (Vorlage Nr. 2020/3465). Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sowie deutlich gestiegener Kosten für Gastspiele und Konzerte (insbesondere Reise- und Übernachtungskosten) ist eine erneute Anpassung der Eintrittspreise zur Erhöhung des Kostendeckungsgrads zwingend erforderlich. Ziel ist es, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten und gleichzeitig Qualität, Attraktivität sowie Akzeptanz des Gastspielprogramms zu sichern.

2. Umfang der Preisanpassung

Zur Spielzeit 2026/2027 ist eine moderate und sozial ausgewogene Erhöhung der Kartenpreise vorgesehen. Die durchschnittliche Mehrbelastung bei Einzelticketkäufen für Endkundinnen und Endkunden beträgt 10 % bei Online-Käufen und 20 % bei Käufen im Kartenbüro. Wobei neben der Einzelticketpreiserhöhung die Attraktivität für die Kundinnen und Kunden, die mehrere Tickets kaufen, durch die Anpassung der Rabattierung, gesteigert wird.

Die Preisanpassung erfolgt auf der Basis von drei Säulen:

 

2.1 Nettoticketpreis

Der Nettoticketpreis wird zur Abdeckung gestiegener Veranstaltungskosten um durchschnittlich 10 % erhöht.

2.2 Systemkosten

Die bisherigen Systemkosten in Höhe von 3,50 € pro Einzelkarte setzen sich zusammen aus:

-       1,50 € Garderobengebühr,

-       1,04 € ÖPNV-Gebühr,

-       0,90 € (externe Verkäufe) 0,30 € (interne Verkäufe) Systemgebühr Ticketanbietender.

Differenz zu 3,50 € als Ausgleichsgebühr für Preissteigerungen.

Ab der Spielzeit 2026/2027 erhöhen sich die ÖPNV-Gebühren auf 1,06 €, sodass die Nettoticketeinnahmen der Stadt Leverkusen bei externen Verkäufen erstmalig reduziert würden, da die Ausgleichsgebühr nun vollständig als Kostenpuffer verbraucht wäre. Zur Abfederung künftiger Kostensteigerungen werden die Systemkosten daher auf 2,50 € pro Ticket angehoben. Die Garderobengebühr bleibt unverändert bei 1,50 €. Die Systemkosten werden damit künftig insgesamt auf 4,00 € pro Einzelkarte angehoben.

 

2.3 Vorverkaufsgebühren

Bisher fällt eine Vorverkaufsgebühr von 10 % nur bei externen Verkäufen (z. B. über Reservix oder angeschlossene Vorverkaufsstellen) an. Künftig wird auch beim Kauf im Kartenbüro eine Vorverkaufsgebühr erhoben. Ziel ist:

-       Die Stärkung des Onlineverkaufs (zurzeit nur ca. 30 % aller Ticketkäufe),

-       die Entlastung des Kartenbüros,

-       die Verbesserung der Kostendeckung sowie

-       langfristig die Reduzierung von Personalaufwand im Kartenbüro und in der Buchhaltung,

-       einheitliche Preisgestaltung für Endkundinnen und Endkunden.

An der Abendkasse bleibt der Preis mit der Vorverkaufsgebühr bestehen.

3. Abonnements und Rabattmodelle

Das bisherige Abonnementsystem wird vereinfacht und auf folgende gut nachgefragte Abonnements beschränkt:

-       Tanztheater-Abo,

-       Konzert-Abo,

-       Abo Seniorinnen und Senioren,

-       Abo Schülerinnen und Schüler.

Das Wahl-Abo bleibt als rabattiertes Angebotsformat bestehen und wird attraktiver gestaltet: 20 % Rabatt auf den Nettogesamtpreis bereits ab fünf Karten (statt bisher Pakete á sechs Karten). Zur Kompensation entfallender Abos werden thematische Empfehlungen angeboten, die programmabhängig von der Dramaturgie zusammengestellt und als Wahl-Abo gebucht werden. Ausgenommen hiervon sind ggf. einzelne, saisonal benannte Veranstaltungen, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte Leverkusener Musikerinnen bzw. Musiker sowie das Orgelforum.

Zusätzlich kann die Fachbereichsleitung saisonale oder thematische, zeitlich begrenzte Abos (z. B. Weihnachts-Abo) mit gesonderten individuellen Rabatten auflegen. Ebenso können angemessene Rabatte bei Großbestellungen gewährt werden. Sonderaktionen wie Frühbucher-Rabatte, Last-Minute-Angebote und die kostenlose Abgabe nicht verkaufter Karten an soziale Projekte bleiben möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.

 

4. Besondere Veranstaltungsformate

Kabarett/Kleinkunst: Die Eintrittspreise werden weiterhin von der Fachbereichsleitung des FB 18 unter Berücksichtigung von Kostenrahmen, Marktsituation und Einnahmeteilungen frei kalkuliert.

Besondere und kostenintensive Veranstaltungen (z. B. Musik- und Akrobatikshows): Die Preisfestlegung erfolgt weiterhin individuell durch die Fachbereichsleitung des FB 18.

 

5. Ermäßigungen und Zusatzregelungen

Die bestehenden Ermäßigungsregelungen bleiben unverändert. Die Familienkarte PLUS bleibt bestehen (vier Karten mit mindestens einem Erwachsenen und mindestens einem Kind unter 14 Jahren). Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen ist künftig ausgeschlossen.

6. Weitere Regelungen

Der Umtauschservice gilt nur noch für Tanztheater-, Konzert- und Abonnements für Seniorinnen und Senioren.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 041401 Sachkonto: 441900 - Erträge

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):

bei einer durchschnittlichen Erhöhung von 10%:

ca. 15.000 € anteilig für das HHJ 2026 (Spielzeitbeginn 2. Jahreshälfte)

ca. 30.000 € ab HHJ 2027

Produkt: 041401 Sachkonto 441900

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die letzten Abstimmungen zur finalen Erstellung der Vorlage wurden erst vor kurzem abgeschlossen. Für die Einleitung der weiteren Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sollte eine Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus gefällt werden. Daher legt die Verwaltung die Vorlage zum Nachtragstermin vor.