Beschlussentwurf:
Den gemäß Anlage zur Vorlage aufgeführten Trägern werden in 2012 Erstattungen der Personal- und Sachkosten für die Übernahme städtischer Aufgaben in der in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Höhe gewährt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produktgruppe 0515 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Nach der Zuständigkeitsordnung des Rates sind dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren unter anderem die
- Finanzierung der Altenhilfe
- -sonstige Zuwendungen an Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
zur Entscheidung vorzulegen.
Schnellübersicht über die
finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
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Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich
/ Telefon: Frau Vogt, 50 Tel. 406-5000………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erstattung Personal- und Sachkosten in verschiedenen Bereichen der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Es handelt sich um Pflichtaufgaben der Kommune, die Dritten übertragen wurde.
Produktgruppe 0515
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/
Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Sachkosten in Höhe von 1.877.900 €
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Wie oben
C) Finanzielle
Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung
zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)