- Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026 der Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI)
- Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026 der Stadtteilentwicklungs- und Projektgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SEPG)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den von der Geschäftsführung der Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI) und der Stadtteilentwicklungs- und Projektgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SEPG) aufgestellten und in der als Anlagen 1 und 2 beigefügten Wirtschaftsplänen für das Geschäftsjahr 2026 zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Adomat
Begründung:
Nach den §§ 15 und 10 der Gesellschaftsverträge der LEVI und SEPG ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan, sowie eine fünfjährige Finanzplanung aufzustellen und diese dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Der jeweilige Wirtschaftsplan sowie der Finanzplan für das Geschäftsjahr 2026 sind als Anlagen beigefügt.
Die zuständigen Gremien der LEVI und SEPG haben sich in ihren Sitzungen am 20.01.2026 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan und dem Finanzplan befasst und vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt.
Bei einer positiven Beschlussfassung müssen entsprechende Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2026 ff. zur Verfügung gestellt werden. Dies schränkt bereits jetzt zukünftige finanzielle Spielräume der Haushaltsplanung 2026 ff. ein. Darüber hinaus ist die angestrebte Genehmigungsfähigkeit des HSK zu beachten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 092901 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.000.000 € (LEVI)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: s.
Investitionsplan
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch interne notwendige Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertiggestellt werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.
