Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026 der Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI)
- Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplan 2026 der Stadtteilentwicklungs- und Projektgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SEPG)
Vorlage
2026/0181
Aktenzeichen
205-01-schw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt nach § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den von der Geschäftsführung der Leverkusener Immobiliengesellschaft mbH (LEVI) und der Stadtteilentwicklungs- und Projektgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SEPG) aufgestellten und in der als Anlagen 1 und 2 beigefügten Wirtschaftsplänen für das Geschäftsjahr 2026 zu.

gezeichnet:

                                                 In Vertretung

Hebbel                                       Adomat


Begründung:

Nach den §§ 15 und 10 der Gesellschaftsverträge der LEVI und SEPG ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Investitionsplan und dem Stellenplan, sowie eine fünfjährige Finanzplanung aufzustellen und diese dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Der jeweilige Wirtschaftsplan sowie der Finanzplan für das Geschäftsjahr 2026 sind als Anlagen beigefügt.

Die zuständigen Gremien der LEVI und SEPG haben sich in ihren Sitzungen am 20.01.2026 vorberatend mit dem Wirtschaftsplan und dem Finanzplan befasst und vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung müssen entsprechende Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2026 ff. zur Verfügung gestellt werden. Dies schränkt bereits jetzt zukünftige finanzielle Spielräume der Haushaltsplanung 2026 ff. ein. Darüber hinaus ist die angestrebte Genehmigungsfähigkeit des HSK zu beachten.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 092901 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.000.000 € (LEVI)

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:          Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme: s. Investitionsplan

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Bedingt durch interne notwendige Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertiggestellt werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.