Kenntnisnahme:
Der Nachhaltigkeitsbericht 2025 der Stadt Leverkusen wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Leverkusen wurde im Rahmen des Förderprojekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ erarbeitet. Das Förderprojekt dient der schrittweisen und systematischen Verankerung von Nachhaltigkeit in kommunalen Steuerungsprozessen und wird durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die fachliche Begleitung erfolgte durch die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht ist der zweiten Prozessstufe „Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune“(BNK) zuzuordnen und baut inhaltlich auf die im Rahmen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune NRW" (GNK NRW) entwickelte Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Leverkusen aus dem Jahr 2021 auf (Vorlage Nr. 2021/0999).
Der Nachhaltigkeitsbericht stellt den aktuellen Stand der
nachhaltigen Entwicklung in der Stadt Leverkusen dar. Er erfasst bestehende
Aktivitäten, Strategien und Projekte der Stadtverwaltung und ordnet diese den
Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, den Sustainable
Development Goals (SDGs), zu. Die Darstellung erfolgt sowohl qualitativ als
auch quantitativ anhand ausgewählter Kernindikatoren. Grundlage der
Berichterstattung bildet der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)
entwickelte standardisierte „Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune“ (BNK), der eine
einheitliche, transparente und vergleichbare Darstellung kommunaler
Nachhaltigkeitsaktivitäten ermöglicht. Die inhaltlichen Handlungsfelder bilden
dabei alle zentralen Bereiche einer nachhaltigen Kommunalentwicklung ab.
Um an bestehende Strukturen anzuknüpfen, orientiert sich der
Nachhaltigkeitsbericht an den im Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“
etablierten fünf Handlungsfeldern und baut zugleich auf der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Leverkusen aus dem Jahr 2021 auf. Die
Handlungsfelder umfassen:
1. Nachhaltige Verwaltung,
2. soziale Gerechtigkeit und zukunftsfähige Gesellschaft,
3. globale Verantwortung und Eine Welt,
4. Klimaschutz und Energie,
5. Wohnen und nachhaltige Quartiere.
Mit diesem Nachhaltigkeitsbericht reiht sich die Stadt Leverkusen in die Liste der mittlerweile rund 50 Kommunen ein, welche den Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune bisher bundesweit angewendet haben. Über die Aufführung von Bezügen zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen wird der Bericht anschlussfähig eingebettet und kann somit als Grundlage für die internationale Berichterstattung im Rahmen eines „Voluntary Local Reviews“ dienen, der über den kommunalen Umsetzungsstand der 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele berichtet. Die Verleihung der Urkunde zur erfolgreichen Teilnahme der Stadt Leverkusen an der Prozessstufe „Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune“(BNK) erfolgt am 20. Mai 2026 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung Prozesskette Nachhaltigkeit in Dortmund.
Ausblick:
Vor dem Hintergrund der Haushaltskrise sowie den bisherigen die Verwaltung betreffenden Ergebnissen des durch die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH gesteuerten Strukturierungsprozesses „Moderne Verwaltung“ ist eine Neubewertung und Ausrichtung der Umsetzung „Global Nachhaltige Kommune NRW“ erforderlich.
Um die Anforderungen zur Erreichung der Agenda 2030 auf kommunaler Ebene erfolgreich mitzugestalten, sind eine straffe, verwaltungsseitige Projektstruktur und Synergien zwischen den Ergebnissen der Leverkusener und externen Nachhaltigkeitsstrategien, wie die von städtischen Gesellschaften, Unternehmen, Vereinen und Wohlfahrtsverbänden, erforderlich. Die so ermittelten Schnittmengen und Leitlinien finden Eingang in die Leverkusener Gesamtstrategie. Übergeordnetes Ziel ist dabei die effektive, gemeinschaftliche Umsetzung der Maßgaben der Agenda 2030 unter Berücksichtigung der 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG).
Darüber hinaus ist abzuwägen, ob sich Leverkusen für die kostenlose Fördermaßnahme „Nachhaltiger Haushalt“ als weiteren Baustein im Rahmen der „Global Nachhaltigen Kommune NRW“ bewirbt. Nähere Informationen hierzu folgen nach Veröffentlichung durch den Fördermittelgeber.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
