Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Kommunale Wärmeplanung (KWP) und legt die Ergebnisse des Abschlussberichts als fachliche Grundlage für die künftige Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität bis 2045 fest.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Abschlussbericht aufgeführten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) und weiteren relevanten Akteuren umzusetzen sowie die Fortschritte gemäß dem Abschlussbericht (Anlage 1, Kapitel 8 und 9) zu evaluieren. Zudem erfolgt gemäß § 25 Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans spätestens alle fünf Jahre.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für das Prüfgebiet „Opladen“ unter Einbeziehung von Fördermitteln über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) umzusetzen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft in der Sanierungsinitiative ALTBAUNEU des Landes NRW zu beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Lünenbach Adomat
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Kommunale
Wärmeplanung (KWP) der Stadt Leverkusen wurde gemäß den bundes- und
landesrechtlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erstellt. Mit dem
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung, das zum 1. Januar 2024 in
Kraft getreten ist, wurde auf Bundesebene eine Pflicht zur strategischen
Wärmeplanung geschaffen. Dieses Gesetz überträgt den Ländern die Aufgabe, die
Vorgaben des WPG umzusetzen und die Durchführung der Wärmeplanung auf
kommunaler Ebene sicherzustellen.
Am 20.12.2024 ist
das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) in Kraft getreten, welches die Gemeinden
in NRW dazu verpflichtet, eine flächendeckende KWP auf ihrem Hoheitsgebiet
durchzuführen. Aus diesem Grund erhalten Gemeinden für die Erstaufstellung des
Kommunalen Wärmeplans einen finanziellen Ausgleich, den sogenannten
Belastungsausgleich. Für die Erstaufstellung der Pläne steht den Gemeinden bis
zum Ablauf der Fristen eine Summe von insgesamt 165.000 Euro, zuzüglich 1,36 Euro
pro Einwohnerin und Einwohner, zu (§ 8 LWPG). Für die Stadt Leverkusen belief
sich die Höhe des Belastungsausgleichs auf 391.323,03 Euro, die in drei
gleichhohen Tranchen zugewiesen wurde.
Gemeindegebiete
mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wie Leverkusen, sind
verpflichtet, ihren Wärmeplan bis spätestens zum 30.06.2026 fertigzustellen und
politisch zu beschließen. Ziel der KWP ist es, die lokale Wärmeversorgung
schrittweise in Richtung treibhausgasneutraler, sicherer und bezahlbarer
Wärmeversorgung zu transformieren, damit zukünftig nur noch erneuerbare
Energien und unvermeidbare Abwärme genutzt werden. Auf diesem Weg sollen die
Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) sowie die landesrechtlichen
Vorgaben von NRW, die eine Dekarbonisierung des Wärmesektors bis spätestens
2045 vorsehen, erfüllt werden. Die KWP gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen
und Energieversorgern eine Orientierung über Möglichkeiten der zukünftigen
Wärmeversorgung vor Ort. Die Ergebnisse liefern erste Anhaltspunkte, in welchen
Gebieten eine vertiefte Wärmenetzplanung geeignet wäre und wo individuelle
Lösungen, wie Wärmepumpen, die zielführendste Variante darstellen könnten.
Für die
Erstellung der KWP hat die Stadt Leverkusen eng mit der EVL und der AVEA
zusammengearbeitet, um entsprechendes Spezialwissen aus den Bereichen
Wärmeerzeugung, Wärmeversorgung und Wärmeinfrastruktur einfließen zu lassen.
Während der Erstellungsphase fand eine umfangreiche Datenerhebung statt, die
die Basis der KWP darstellt. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das WPG,
wichtige Datenhalter sind z. B. Schornsteinfegerinnen bzw. Schornsteinfeger
(Heizungsdaten), Netzbetreibende (Erdgas/Fernwärme/Strom) und das Statistische
Landesamt (Zensus). Darüber
hinaus wurden während des gesamten Entstehungsprozesses relevante Beteiligte
der Wärmewende in Leverkusen themenspezifisch beteiligt (siehe 3.
Beteiligungsverfahren).
Leverkusen weist
im bundesweiten Vergleich eine außergewöhnlich heterogene Struktur der
Wärmeversorgung auf. Neben dicht bebauten urbanen Quartieren bestehen
großflächige Industrieareale mit hohem Energiebedarf und signifikanten
Abwärmepotenzialen im Verhältnis zum lokalen bzw. quartiersbezogenen
Wärmebedarf, kleinteilige Wohnquartiere mit hohem Sanierungsbedarf sowie
ländlich geprägte Randlagen. Gleichzeitig ist Leverkusen stark in regionale
Stoff- und Infrastrukturnetze eingebunden, insbesondere durch den CHEMPARK, die
Abfall- und Abwasserinfrastruktur sowie bestehende Energie- und
Netzinfrastrukturen. Diese Vielfalt führt dazu, dass die Wärmewende in
Leverkusen nicht durch einen einzelnen Lösungsansatz getragen werden kann.
Vielmehr ist ein Mix aus dezentralen Lösungen (z. B. gebäude- und
quartiersbezogene Wärmepumpen), zentralen bzw. leitungsgebundenen
Versorgungslösungen (z. B. Wärmenetze, Abwärmenutzung) sowie
Speichertechnologien und Effizienzmaßnahmen erforderlich.
Der
Abschlussbericht basiert auf dieser Ausgangslage und enthält die zentralen
Planungsbestandteile, darunter die Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, das
Zielszenario und den Entwicklungspfad, die Wärmeversorgungsgebiete, die
Umsetzungsstrategie und den Maßnahmenkatalog sowie die Verstetigungsstrategie
und das Controlling-Konzept. Zudem wurden die Ergebnisse aus der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlage (§ 13 WPG) und damit einhergehenden Beteiligung der
Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger
öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten (u.
a. Betreibende von Energieversorgungs- und Wärmenetzen) als Anlage im Bericht
aufgenommen. Der Abschlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
2. Zentrale
Ergebnisse des Abschlussberichts
2.1
Bestandsanalyse (§ 15 WPG):
In der
Bestandsanalyse wurden der Wärmeverbrauch und der absehbare Wärmebedarf
erhoben. Dazu gehören Raum- und Prozesswärme, Warmwasser, die aktuelle
Versorgungsstruktur, Treibhausgasemissionen, Informationen zu Wohn- und
Nichtwohngebäuden (inklusive Energieklassen, Baualtersklassen,
Sanierungsstand).
Wärmeversorgung:
Die Bestandsanalyse zeigt, dass der Energieträger Erdgas eine bestimmende Rolle
in der Wärmeversorgung Leverkusens spielt. Rund 89 % der Gebäude werden mit
diesem Energieträger versorgt. Bei der Betrachtung der Gebäudetypen und der Nutzungsformen
dominiert der Wohnsektor. Die Analyse der Wärmenetze zeigt, dass heute bereits
1.600 Gebäude durch Wärmenetze versorgt werden. Der Stadtteil Leverkusen-Rheindorf
ist am weitesten erschlossen, nur im Stadtteil Leverkusen-Hitdorf ist aktuell
noch kein Wärmenetz vorhanden.
Endenergiebedarf:
Der wärmebezogene Endenergiebedarf ist stark durch den Chempark geprägt. Auf
ihn entfallen mit 2,8 TWh rund 66 % der insgesamt 4,2 TWh/a. Betrachtet man den
Bedarf ohne den Chempark, beträgt er 1,4 TWh/a. Terawattstunde (TWh) ist eine
Maßeinheit für Energie. 1 TWh entspricht 1 Mrd. Kilowattstunden (kWh). Etwa 69
% des Endenergiebedarfs entfallen auf den Sektor Industrie und 24 % auf den
Wohnsektor.
Treibhausgasemissionen:
Durch die Wärmebereitstellung entstehen rd. 1,2 Millionen t/a CO2-eq,
die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Davon entfallen mehr als 75 %
auf Gas und Steinkohle, die in industriellen Prozessen eingesetzt werden, und
19 % auf den Wohnsektor. CO2-Äquivalente (CO2-eq)
sind eine Maßeinheit, die die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase
vergleicht, indem sie ihre Auswirkungen auf die Erderwärmung in die eines
gleichwertigen Mengenanteils Kohlendioxid umrechnet.
2.2 Eignungsprüfung (§
14 WPG):
Im Rahmen der
Eignungsprüfung wurde geprüft, welche Gebiete für eine netzgebundene Wärmeversorgung
oder für eine dezentrale Wärmeversorgung geeignet sind.
Wärmenetzeignung:
7 % der Baublöcke in Leverkusen sind bereits fernwärmetechnisch erschlossen.
Erste vorläufige Analysen zeigen für 43 % der Baublöcke im Stadtgebiet ein
theoretisches Potenzial für Wärmenetze. 38 % bedürfen einer Einzelprüfung und
sind eher für Niedertemperaturnetze geeignet. Rund 11 % der Baublöcke sind sehr
wahrscheinlich nicht für die Versorgung mit Wärmenetzen geeignet.
2.3 Potenzialanalyse (§ 16 WPG):
In der
Potenzialanalyse wurde untersucht, welche lokal und regional verfügbaren
Möglichkeiten vorliegen, Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer
Abwärme zu erzeugen. Außerdem wurde erfasst, an welchen Stellen in Leverkusen
Energie eingespart werden kann und wo energetische Sanierungen sinnvoll sein
können. Ziel ist die möglichst genaue Ermittlung der in Zukunft benötigten Wärmeenergie.
Die im Folgenden beschriebenen Potenziale sind theoretische Maximalwerte. Sie
werden durch verschiedenste technische, wirtschaftliche und regulatorische
Rahmenbedingungen sowie die grundsätzliche Konkurrenz verschiedener Nutzungen
begrenzt.
Einsparpotenzial durch Sanierung: Durch Sanierungen kann der Gesamtwärmebedarf um bis zu 380 GWh/a
reduziert werden. In Leverkusen-Schlebusch, Leverkusen-Opladen und Leverkusen-Quettingen
ist das Einsparpotenzial besonders hoch.
Abwärmepotenziale (Industrie und Abwasser): In Leverkusen steht ein theoretisches Potenzial an ungenutzter
unvermeidbarer Abwärme von 952 GWh/a zur Verfügung.
Solarthermie: Das
theoretische Potenzial auf Dachflächen beträgt rund 1.719 GWh/a, auf Freiflächen
beträgt es 850 bis 1.615 GWh/a.
Die theoretischen
Potenziale übersteigen in Summe den nicht-industriellen Endenergiebedarf des Wärmesektors
deutlich. Sie geben einen Hinweis auf Handlungsfelder und die spätere
Priorisierung in den Transformationsszenarien der Wärmeplanung.
2.4 Zielszenario (§17 WPG):
Für die
Entwicklung des Zielszenarios wurden die Ergebnisse aus der Bestands- und
Potenzialanalyse kombiniert und zu einem konsistenten Transformationspfad für
die Wärmewende in Leverkusen zusammengeführt. Der Pfad zur
Treibhausgasneutralität bis 2045 wird durch Meilensteine für 2030, 2035 und
2040 konkretisiert. Zudem wurden Gebiete für eine dezentrale Wärmeversorgung
beziehungsweise leitungsgebundene Wärmeversorgung ausgewiesen und den Gebieten
potenzielle Erzeugungstechnologien zugeordnet.
Da sich der
Wärmesektor dynamisch entwickelt, müssen die Planungsszenarien regelmäßig
überprüft und fortgeschrieben werden. Dies ist laut WPG alle fünf Jahre
vorgesehen. Das für Leverkusen gewählte Szenario ist Ergebnis der Abstimmungen
mit relevanten Partnern, insbesondere der EVL, dem zuständigen Netzbetreibende
der Strom- und Gasnetze RheinNetz GmbH, der Wohnungswirtschaft, den Industrie-
und Gewerbebetrieben sowie den fachlich zuständigen Bereichen der
Stadtverwaltung, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der gesetzlichen
Vorgaben im Rahmen der Energiewende in Deutschland. Für die Berechnung des
Zielszenarios wurden verschiedene Einflussparameter angenommen, woraus sich
Nutzenergie, Endenergie und Treibhausgasemissionen für das Zieljahr 2045
ergeben.
Sanierungsrate: Ein
zentraler Parameter ist die jährliche Sanierungsrate, die mit 2 % als exogener
Parameter festgelegt wurde. Um die progressive jährliche Sanierungsrate von 2 %
im Zielszenario zu erreichen, müssen bis zum Jahr 2045 in weiten Teilen des
Stadtgebiets Sanierungsmaßnahmen angestoßen und umgesetzt werden. Beispielhaft
für einen besonders hohen Sanierungsanteil ist der Stadtteil Leverkusen-Bürrig.
In den übrigen Stadtteilen hingegen befinden sich auch im Zieljahr 2045 noch
Gebiete mit einem Sanierungsanteil von unter 20 % bzw. 10 %. Durch eine
Steigerung der Sanierungsquote auf 2 % jährlich wird der Nutzenergiebedarf im
Gebäudebestand signifikant reduziert, während der verstärkte Einsatz von
Wärmepumpen den Endenergiebedarf zusätzlich senkt.
2.5 Fokusgebiete und Maßnahmenkatalog (§ 20 WPG):
Auf der Basis der
Analysen und der Szenariosimulation fanden Workshops mit Beteiligten - wie EVL,
AVEA, TBL (Technische Betriebe der Stadt Leverkusen, AöR), Currenta und
Wupperverband sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft, der
Industrie und des Handwerks - zur Identifizierung und Validierung konkreter
Potenziale statt. Im Ergebnis wurden zehn Fokusgebiete für Leverkusen
herausgearbeitet, die anhand verschiedener Kriterien als besonders geeignet für
die potenzielle Realisierung von Wärmenetzen eingestuft und im Hinblick auf
ihre bedarfs- und quellenseitige Eignung sowie weitere restriktive
Strukturparameter weiter spezifiziert wurden. Maßgeblich waren dabei die
Wärmeliniendichten, die Siedlungs- und Bebauungsstruktur sowie die
Verfügbarkeit erschließbarer treibhausgasneutraler Wärmequellen sowie
unvermeidbarer Abwärme. Dieses Vorgehen ermöglicht eine fundierte Auswahl drei
konkreter Fokusgebiete „Wiesdorf“, „Manfort“ und „Schlebusch-West“ zur kurz-
bis mittelfristigen Priorisierung potenzieller Wärmenetzneubaugebiete sowie zur
Erweiterung und Verdichtung bestehender Wärmenetze. Die EVL
plant für diese Fokusgebiete im Rahmen von BEW-Machbarkeitsstudien eine
vertiefte Netzplanung zu erstellen. Zunächst erfolgt jedoch eine Bewertung, ob
eine Umsetzung tatsächlich sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist.
Außerdem wurde
„Opladen“ als Prüfgebiet definiert. Ein Prüfgebiet ist ein Gebiet, in welchem nach Abschluss der Analysen
nicht eindeutig ist, welche treibhausgasneutrale Wärmeversorgungsart zukünftig
am besten geeignet ist. Das Gebiet in Leverkusen-Opladen weist aufgrund seiner
dichten Bebauungsstruktur auffällig hohe Wärmeliniendichten auf. Damit ist
grundsätzlich ein strukturelles Potenzial für eine effiziente
Wärmenetzversorgung gegeben, da in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte häufig
eine ausreichende Wärmenachfrage für netzgebundene Lösungen vorliegt.
Gleichzeitig führen die spezifischen örtlichen Rahmenbedingungen jedoch zu
erheblichen technischen, genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen
Herausforderungen, die eine Umsetzung deutlich erschweren. Die Ausweisung als
Prüfgebiet anstelle eines Fokusgebiets ergibt sich insbesondere aus einem sehr
hohen Tiefbauaufwand, einer besonders angespannten Verkehrssituation und einem
hohen Aufwand für Wärmequellenerschließung und -verteilung. Vor diesem Hintergrund
wurde es als fachlich sinnvoll erachtet, das Gebiet als Prüfgebiet auszuweisen.
Die KWP erfordert
eine systematische, koordinierte und schrittweise Umsetzung. Vor diesem
Hintergrund wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, mit denen die im Zielszenario
formulierten Ziele erreicht werden können. Die Umsetzungsstrategie verfolgt das
Ziel, die im Wärmeplan dargestellten Ergebnisse in konkrete Handlungsprozesse
zu überführen und die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Realisierung der
Wärmewende zu schaffen. Dabei sind nicht nur technische Maßnahmen relevant,
sondern auch Organisation, Koordination und Kommunikation spielen eine wichtige
Rolle.
Die
organisatorische Zuständigkeit für die Kommunale Wärmeplanung ist weiterhin im
Fachbereich Mobilität und Klimaschutz zu verankern. Er übernimmt die
Federführung als planungsverantwortliche Stelle im Sinne des WPG und fungiert
als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsinstanz. Die Maßnahme O1 „Verstetigung
der Koordination und des Monitorings der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung“
des Maßnahmenkatalogs benennt diese Zuständigkeit. Kommunen müssen gemäß § 25 WPG ihre Wärmepläne
mindestens alle fünf Jahre überprüfen. Dabei soll der Fortschritt der
Kommunalen Wärmeplanung überwacht und der Wärmeplan bei Bedarf entsprechend
aktualisiert werden.
3. Umsetzung von
priorisierten Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen
3.1 Maßnahme T1
Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Fokusgebiete/ das Prüfgebiet:
Um
Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. die Bewohnerinnen
und Bewohner des Prüfgebiets „Opladen“ zu schaffen, ist eine anschließende
Machbarkeitsstudie erforderlich, welche die oben beschriebenen besonderen
Gegebenheiten vor Ort vertiefend untersucht. Die zu erwartenden neuen
Erkenntnisse dieser Studie werden in die Fortschreibung der KWP einfließen.
Diese Machbarkeitsstudie ist über die BEW-Förderung förderfähig. Die
voraussichtliche Förderhöhe beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Eine
Finanzierung des Eigenanteils ist über die Restmittel des Belastungsausgleichs
des Landes NRW für das Jahr 2026 vorgesehen.
3.2 Maßnahme
K3 Implementierung von ALTBAUNEU:
Der Bereich
Altbau hat, wie der Abschlussbericht zeigt, ein besonders hohes
Energieeinsparpotenzial. Die Sanierungsinitiative ALTBAUNEU unterstützt Kommunen dabei, die Vorteile einer energetischen
Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern zu vermitteln. Sie ist eine
gemeinsame Initiative von Kommunen und Kreisen in NRW im Auftrag des
Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW
in enger Zusammenarbeit mit der Energy4Climate. Das Netzwerk bietet öffentlichkeitswirksame
Aktionen, Informationen, einen Modernisierungscheck für die energetische
Sanierung und Leihmaterialien zur energetischen Gebäudemodernisierung, die Bürgerinnen
und Bürger kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die Mitgliedschaft
kostet für finanzschwache Kommunen 1.200 Euro jährlich. Die Kosten
hierfür sollen zunächst über die Restmittel des Belastungsausgleichs des Landes
NRW für das Jahr 2026 finanziert werden. Für die Umsetzung der Wärmewende in
Leverkusen ist die Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen in der Initiative ALTBAUNEU
ein wichtiger Baustein.
4. Beteiligungsverfahren
Der
kontinuierliche Beteiligungsprozess begleitete die Erstellung der KWP mit dem
Ziel, fachliche Expertise, lokale Kenntnisse sowie Hinweise relevanter Beteiligter
frühzeitig und systematisch in die Planung einzubeziehen. Dazu wurden
unterschiedliche Beteiligungsformate durchgeführt, wozu themenspezifische
Fokusworkshops, bilaterale Gespräche sowie Fachworkshops mit Vertreterinnen und
Vertretern u. a. der Verwaltung, der Energiewirtschaft, der Abfall- und
Abwasserwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, der Industrie, des Handwerks und der
Verbänden zählten.
Parallel zur
fachlichen Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren wurden öffentliche
Informationsformate angeboten. Zentrale Grundlage bildet ein umfangreiches
Angebot auf der Website der Stadt Leverkusen zur KWP. Zudem fand während der
Erstellung der KWP eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, der in ihren
Aufgabenbereichen berührten Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der
gesetzlich benannten Beteiligten gemäß § 13 WPG statt. Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden geprüft, abgewogen und in den Abschlussbericht integriert
(siehe Anlage des Abschlussberichts).
5. Rechtswirkung
Mit diesem
Beschluss wird die Erstaufstellung der Kommunalen Wärmeplanung für Leverkusen
abgeschlossen. Die KWP stellt eine strategische Fachplanung im Sinne des WPG
dar und begründet keine unmittelbare Rechtswirkung für Dritte. Als
Planungsinstrument dient die KWP der systematischen Orientierung, der
Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie der Vorbereitung nachfolgender,
gesondert zu treffender Entscheidungen. Darüber hinaus stellt die
Umsetzungsstrategie einen Fahrplan für die nächsten Jahre dar. Die darin
ausgearbeiteten Maßnahmen haben das Ziel, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045
ausschließlich über erneuerbare Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme
erzeugter Wärme sicherzustellen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 140101
Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.200 €
Mitgliedschaft ALTBAUNEU
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar mit Ausnahme
Mitgliedsbeitrag ALTBAUNEU.
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
