Betreff
Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Leverkusen
Vorlage
2026/0219
Aktenzeichen
312-be-sh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Kommunale Wärmeplanung (KWP) und legt die Ergebnisse des Abschlussberichts als fachliche Grundlage für die künftige Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität bis 2045 fest.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die im Abschlussbericht aufgeführten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) und weiteren relevanten Akteuren umzusetzen sowie die Fortschritte gemäß dem Abschlussbericht (Anlage 1, Kapitel 8 und 9) zu evaluieren. Zudem erfolgt gemäß § 25 Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans spätestens alle fünf Jahre.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe einer Machbarkeitsstudie für das Prüfgebiet „Opladen“ unter Einbeziehung von Fördermitteln über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) umzusetzen.

4.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft in der Sanierungsinitiative ALTBAUNEU des Landes NRW zu beantragen.

gezeichnet:

                                                   In Vertretung                        In Vertretung

Hebbel                                         Lünenbach                           Adomat


Begründung:

1. Ausgangslage

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) der Stadt Leverkusen wurde gemäß den bundes- und landesrechtlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erstellt. Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurde auf Bundesebene eine Pflicht zur strategischen Wärmeplanung geschaffen. Dieses Gesetz überträgt den Ländern die Aufgabe, die Vorgaben des WPG umzusetzen und die Durchführung der Wärmeplanung auf kommunaler Ebene sicherzustellen.

Am 20.12.2024 ist das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) in Kraft getreten, welches die Gemeinden in NRW dazu verpflichtet, eine flächendeckende KWP auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Aus diesem Grund erhalten Gemeinden für die Erstaufstellung des Kommunalen Wärmeplans einen finanziellen Ausgleich, den sogenannten Belastungsausgleich. Für die Erstaufstellung der Pläne steht den Gemeinden bis zum Ablauf der Fristen eine Summe von insgesamt 165.000 Euro, zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohnerin und Einwohner, zu (§ 8 LWPG). Für die Stadt Leverkusen belief sich die Höhe des Belastungsausgleichs auf 391.323,03 Euro, die in drei gleichhohen Tranchen zugewiesen wurde.

Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wie Leverkusen, sind verpflichtet, ihren Wärmeplan bis spätestens zum 30.06.2026 fertigzustellen und politisch zu beschließen. Ziel der KWP ist es, die lokale Wärmeversorgung schrittweise in Richtung treibhausgasneutraler, sicherer und bezahlbarer Wärmeversorgung zu transformieren, damit zukünftig nur noch erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme genutzt werden. Auf diesem Weg sollen die Klimaziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) sowie die landesrechtlichen Vorgaben von NRW, die eine Dekarbonisierung des Wärmesektors bis spätestens 2045 vorsehen, erfüllt werden. Die KWP gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern eine Orientierung über Möglichkeiten der zukünftigen Wärmeversorgung vor Ort. Die Ergebnisse liefern erste Anhaltspunkte, in welchen Gebieten eine vertiefte Wärmenetzplanung geeignet wäre und wo individuelle Lösungen, wie Wärmepumpen, die zielführendste Variante darstellen könnten.

Für die Erstellung der KWP hat die Stadt Leverkusen eng mit der EVL und der AVEA zusammengearbeitet, um entsprechendes Spezialwissen aus den Bereichen Wärmeerzeugung, Wärmeversorgung und Wärmeinfrastruktur einfließen zu lassen. Während der Erstellungsphase fand eine umfangreiche Datenerhebung statt, die die Basis der KWP darstellt. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das WPG, wichtige Datenhalter sind z. B. Schornsteinfegerinnen bzw. Schornsteinfeger (Heizungsdaten), Netzbetreibende (Erdgas/Fernwärme/Strom) und das Statistische Landesamt (Zensus). Darüber hinaus wurden während des gesamten Entstehungsprozesses relevante Beteiligte der Wärmewende in Leverkusen themenspezifisch beteiligt (siehe 3. Beteiligungsverfahren).

Leverkusen weist im bundesweiten Vergleich eine außergewöhnlich heterogene Struktur der Wärmeversorgung auf. Neben dicht bebauten urbanen Quartieren bestehen großflächige Industrieareale mit hohem Energiebedarf und signifikanten Abwärmepotenzialen im Verhältnis zum lokalen bzw. quartiersbezogenen Wärmebedarf, kleinteilige Wohnquartiere mit hohem Sanierungsbedarf sowie ländlich geprägte Randlagen. Gleichzeitig ist Leverkusen stark in regionale Stoff- und Infrastrukturnetze eingebunden, insbesondere durch den CHEMPARK, die Abfall- und Abwasserinfrastruktur sowie bestehende Energie- und Netzinfrastrukturen. Diese Vielfalt führt dazu, dass die Wärmewende in Leverkusen nicht durch einen einzelnen Lösungsansatz getragen werden kann. Vielmehr ist ein Mix aus dezentralen Lösungen (z. B. gebäude- und quartiersbezogene Wärmepumpen), zentralen bzw. leitungsgebundenen Versorgungslösungen (z. B. Wärmenetze, Abwärmenutzung) sowie Speichertechnologien und Effizienzmaßnahmen erforderlich.

Der Abschlussbericht basiert auf dieser Ausgangslage und enthält die zentralen Planungsbestandteile, darunter die Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, das Zielszenario und den Entwicklungspfad, die Wärmeversorgungsgebiete, die Umsetzungsstrategie und den Maßnahmenkatalog sowie die Verstetigungsstrategie und das Controlling-Konzept. Zudem wurden die Ergebnisse aus der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage (§ 13 WPG) und damit einhergehenden Beteiligung der Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten (u. a. Betreibende von Energieversorgungs- und Wärmenetzen) als Anlage im Bericht aufgenommen. Der Abschlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

2. Zentrale Ergebnisse des Abschlussberichts

 

2.1 Bestandsanalyse (§ 15 WPG):

In der Bestandsanalyse wurden der Wärmeverbrauch und der absehbare Wärmebedarf erhoben. Dazu gehören Raum- und Prozesswärme, Warmwasser, die aktuelle Versorgungsstruktur, Treibhausgasemissionen, Informationen zu Wohn- und Nichtwohngebäuden (inklusive Energieklassen, Baualtersklassen, Sanierungsstand).

Wärmeversorgung: Die Bestandsanalyse zeigt, dass der Energieträger Erdgas eine bestimmende Rolle in der Wärmeversorgung Leverkusens spielt. Rund 89 % der Gebäude werden mit diesem Energieträger versorgt. Bei der Betrachtung der Gebäudetypen und der Nutzungsformen dominiert der Wohnsektor. Die Analyse der Wärmenetze zeigt, dass heute bereits 1.600 Gebäude durch Wärmenetze versorgt werden. Der Stadtteil Leverkusen-Rheindorf ist am weitesten erschlossen, nur im Stadtteil Leverkusen-Hitdorf ist aktuell noch kein Wärmenetz vorhanden.

Endenergiebedarf: Der wärmebezogene Endenergiebedarf ist stark durch den Chempark geprägt. Auf ihn entfallen mit 2,8 TWh rund 66 % der insgesamt 4,2 TWh/a. Betrachtet man den Bedarf ohne den Chempark, beträgt er 1,4 TWh/a. Terawattstunde (TWh) ist eine Maßeinheit für Energie. 1 TWh entspricht 1 Mrd. Kilowattstunden (kWh). Etwa 69 % des Endenergiebedarfs entfallen auf den Sektor Industrie und 24 % auf den Wohnsektor.

Treibhausgasemissionen: Durch die Wärmebereitstellung entstehen rd. 1,2 Millionen t/a CO2-eq, die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Davon entfallen mehr als 75 % auf Gas und Steinkohle, die in industriellen Prozessen eingesetzt werden, und 19 % auf den Wohnsektor. CO2-Äquivalente (CO2-eq) sind eine Maßeinheit, die die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase vergleicht, indem sie ihre Auswirkungen auf die Erderwärmung in die eines gleichwertigen Mengenanteils Kohlendioxid umrechnet.

2.2 Eignungsprüfung (§ 14 WPG):

Im Rahmen der Eignungsprüfung wurde geprüft, welche Gebiete für eine netzgebundene Wärmeversorgung oder für eine dezentrale Wärmeversorgung geeignet sind.

Wärmenetzeignung: 7 % der Baublöcke in Leverkusen sind bereits fernwärmetechnisch erschlossen. Erste vorläufige Analysen zeigen für 43 % der Baublöcke im Stadtgebiet ein theoretisches Potenzial für Wärmenetze. 38 % bedürfen einer Einzelprüfung und sind eher für Niedertemperaturnetze geeignet. Rund 11 % der Baublöcke sind sehr wahrscheinlich nicht für die Versorgung mit Wärmenetzen geeignet.

2.3  Potenzialanalyse (§ 16 WPG):

In der Potenzialanalyse wurde untersucht, welche lokal und regional verfügbaren Möglichkeiten vorliegen, Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu erzeugen. Außerdem wurde erfasst, an welchen Stellen in Leverkusen Energie eingespart werden kann und wo energetische Sanierungen sinnvoll sein können. Ziel ist die möglichst genaue Ermittlung der in Zukunft benötigten Wärmeenergie. Die im Folgenden beschriebenen Potenziale sind theoretische Maximalwerte. Sie werden durch verschiedenste technische, wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen sowie die grundsätzliche Konkurrenz verschiedener Nutzungen begrenzt.

Einsparpotenzial durch Sanierung: Durch Sanierungen kann der Gesamtwärmebedarf um bis zu 380 GWh/a reduziert werden. In Leverkusen-Schlebusch, Leverkusen-Opladen und Leverkusen-Quettingen ist das Einsparpotenzial besonders hoch.

Abwärmepotenziale (Industrie und Abwasser): In Leverkusen steht ein theoretisches Potenzial an ungenutzter unvermeidbarer Abwärme von 952 GWh/a zur Verfügung.

Solarthermie: Das theoretische Potenzial auf Dachflächen beträgt rund 1.719 GWh/a, auf Freiflächen beträgt es 850 bis 1.615 GWh/a.

Die theoretischen Potenziale übersteigen in Summe den nicht-industriellen Endenergiebedarf des Wärmesektors deutlich. Sie geben einen Hinweis auf Handlungsfelder und die spätere Priorisierung in den Transformationsszenarien der Wärmeplanung.

2.4  Zielszenario (§17 WPG):

Für die Entwicklung des Zielszenarios wurden die Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse kombiniert und zu einem konsistenten Transformationspfad für die Wärmewende in Leverkusen zusammengeführt. Der Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2045 wird durch Meilensteine für 2030, 2035 und 2040 konkretisiert. Zudem wurden Gebiete für eine dezentrale Wärmeversorgung beziehungsweise leitungsgebundene Wärmeversorgung ausgewiesen und den Gebieten potenzielle Erzeugungstechnologien zugeordnet.

Da sich der Wärmesektor dynamisch entwickelt, müssen die Planungsszenarien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Dies ist laut WPG alle fünf Jahre vorgesehen. Das für Leverkusen gewählte Szenario ist Ergebnis der Abstimmungen mit relevanten Partnern, insbesondere der EVL, dem zuständigen Netzbetreibende der Strom- und Gasnetze RheinNetz GmbH, der Wohnungswirtschaft, den Industrie- und Gewerbebetrieben sowie den fachlich zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Energiewende in Deutschland. Für die Berechnung des Zielszenarios wurden verschiedene Einflussparameter angenommen, woraus sich Nutzenergie, Endenergie und Treibhausgasemissionen für das Zieljahr 2045 ergeben.

Sanierungsrate: Ein zentraler Parameter ist die jährliche Sanierungsrate, die mit 2 % als exogener Parameter festgelegt wurde. Um die progressive jährliche Sanierungsrate von 2 % im Zielszenario zu erreichen, müssen bis zum Jahr 2045 in weiten Teilen des Stadtgebiets Sanierungsmaßnahmen angestoßen und umgesetzt werden. Beispielhaft für einen besonders hohen Sanierungsanteil ist der Stadtteil Leverkusen-Bürrig. In den übrigen Stadtteilen hingegen befinden sich auch im Zieljahr 2045 noch Gebiete mit einem Sanierungsanteil von unter 20 % bzw. 10 %. Durch eine Steigerung der Sanierungsquote auf 2 % jährlich wird der Nutzenergiebedarf im Gebäudebestand signifikant reduziert, während der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen den Endenergiebedarf zusätzlich senkt.

2.5  Fokusgebiete und Maßnahmenkatalog (§ 20 WPG):

Auf der Basis der Analysen und der Szenariosimulation fanden Workshops mit Beteiligten - wie EVL, AVEA, TBL (Technische Betriebe der Stadt Leverkusen, AöR), Currenta und Wupperverband sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Industrie und des Handwerks - zur Identifizierung und Validierung konkreter Potenziale statt. Im Ergebnis wurden zehn Fokusgebiete für Leverkusen herausgearbeitet, die anhand verschiedener Kriterien als besonders geeignet für die potenzielle Realisierung von Wärmenetzen eingestuft und im Hinblick auf ihre bedarfs- und quellenseitige Eignung sowie weitere restriktive Strukturparameter weiter spezifiziert wurden. Maßgeblich waren dabei die Wärmeliniendichten, die Siedlungs- und Bebauungsstruktur sowie die Verfügbarkeit erschließbarer treibhausgasneutraler Wärmequellen sowie unvermeidbarer Abwärme. Dieses Vorgehen ermöglicht eine fundierte Auswahl drei konkreter Fokusgebiete „Wiesdorf“, „Manfort“ und „Schlebusch-West“ zur kurz- bis mittelfristigen Priorisierung potenzieller Wärmenetzneubaugebiete sowie zur Erweiterung und Verdichtung bestehender Wärmenetze. Die EVL plant für diese Fokusgebiete im Rahmen von BEW-Machbarkeitsstudien eine vertiefte Netzplanung zu erstellen. Zunächst erfolgt jedoch eine Bewertung, ob eine Umsetzung tatsächlich sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist.

Außerdem wurde „Opladen“ als Prüfgebiet definiert. Ein Prüfgebiet ist ein Gebiet, in welchem nach Abschluss der Analysen nicht eindeutig ist, welche treibhausgasneutrale Wärmeversorgungsart zukünftig am besten geeignet ist. Das Gebiet in Leverkusen-Opladen weist aufgrund seiner dichten Bebauungsstruktur auffällig hohe Wärmeliniendichten auf. Damit ist grundsätzlich ein strukturelles Potenzial für eine effiziente Wärmenetzversorgung gegeben, da in Gebieten mit hoher Wärmeliniendichte häufig eine ausreichende Wärmenachfrage für netzgebundene Lösungen vorliegt. Gleichzeitig führen die spezifischen örtlichen Rahmenbedingungen jedoch zu erheblichen technischen, genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die eine Umsetzung deutlich erschweren. Die Ausweisung als Prüfgebiet anstelle eines Fokusgebiets ergibt sich insbesondere aus einem sehr hohen Tiefbauaufwand, einer besonders angespannten Verkehrssituation und einem hohen Aufwand für Wärmequellenerschließung und -verteilung. Vor diesem Hintergrund wurde es als fachlich sinnvoll erachtet, das Gebiet als Prüfgebiet auszuweisen.

Die KWP erfordert eine systematische, koordinierte und schrittweise Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, mit denen die im Zielszenario formulierten Ziele erreicht werden können. Die Umsetzungsstrategie verfolgt das Ziel, die im Wärmeplan dargestellten Ergebnisse in konkrete Handlungsprozesse zu überführen und die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Realisierung der Wärmewende zu schaffen. Dabei sind nicht nur technische Maßnahmen relevant, sondern auch Organisation, Koordination und Kommunikation spielen eine wichtige Rolle.

Die organisatorische Zuständigkeit für die Kommunale Wärmeplanung ist weiterhin im Fachbereich Mobilität und Klimaschutz zu verankern. Er übernimmt die Federführung als planungsverantwortliche Stelle im Sinne des WPG und fungiert als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsinstanz. Die Maßnahme O1 „Verstetigung der Koordination und des Monitorings der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung“ des Maßnahmenkatalogs benennt diese Zuständigkeit. Kommunen müssen gemäß § 25 WPG ihre Wärmepläne mindestens alle fünf Jahre überprüfen. Dabei soll der Fortschritt der Kommunalen Wärmeplanung überwacht und der Wärmeplan bei Bedarf entsprechend aktualisiert werden.

3. Umsetzung von priorisierten Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen

3.1 Maßnahme T1 Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Fokusgebiete/ das Prüfgebiet:

Um Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. die Bewohnerinnen und Bewohner des Prüfgebiets „Opladen“ zu schaffen, ist eine anschließende Machbarkeitsstudie erforderlich, welche die oben beschriebenen besonderen Gegebenheiten vor Ort vertiefend untersucht. Die zu erwartenden neuen Erkenntnisse dieser Studie werden in die Fortschreibung der KWP einfließen. Diese Machbarkeitsstudie ist über die BEW-Förderung förderfähig. Die voraussichtliche Förderhöhe beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Eine Finanzierung des Eigenanteils ist über die Restmittel des Belastungsausgleichs des Landes NRW für das Jahr 2026 vorgesehen.

3.2 Maßnahme K3 Implementierung von ALTBAUNEU:

Der Bereich Altbau hat, wie der Abschlussbericht zeigt, ein besonders hohes Energieeinsparpotenzial. Die Sanierungsinitiative ALTBAUNEU unterstützt Kommunen dabei, die Vorteile einer energetischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern zu vermitteln. Sie ist eine gemeinsame Initiative von Kommunen und Kreisen in NRW im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW in enger Zusammenarbeit mit der Energy4Climate. Das Netzwerk bietet öffentlichkeitswirksame Aktionen, Informationen, einen Modernisierungscheck für die energetische Sanierung und Leihmaterialien zur energetischen Gebäudemodernisierung, die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die Mitgliedschaft kostet für finanzschwache Kommunen 1.200 Euro jährlich. Die Kosten hierfür sollen zunächst über die Restmittel des Belastungsausgleichs des Landes NRW für das Jahr 2026 finanziert werden. Für die Umsetzung der Wärmewende in Leverkusen ist die Mitgliedschaft der Stadt Leverkusen in der Initiative ALTBAUNEU ein wichtiger Baustein. 

4. Beteiligungsverfahren

Der kontinuierliche Beteiligungsprozess begleitete die Erstellung der KWP mit dem Ziel, fachliche Expertise, lokale Kenntnisse sowie Hinweise relevanter Beteiligter frühzeitig und systematisch in die Planung einzubeziehen. Dazu wurden unterschiedliche Beteiligungsformate durchgeführt, wozu themenspezifische Fokusworkshops, bilaterale Gespräche sowie Fachworkshops mit Vertreterinnen und Vertretern u. a. der Verwaltung, der Energiewirtschaft, der Abfall- und Abwasserwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, der Industrie, des Handwerks und der Verbänden zählten.

Parallel zur fachlichen Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren wurden öffentliche Informationsformate angeboten. Zentrale Grundlage bildet ein umfangreiches Angebot auf der Website der Stadt Leverkusen zur KWP. Zudem fand während der Erstellung der KWP eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der gesetzlich benannten Beteiligten gemäß § 13 WPG statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft, abgewogen und in den Abschlussbericht integriert (siehe Anlage des Abschlussberichts).

5. Rechtswirkung

Mit diesem Beschluss wird die Erstaufstellung der Kommunalen Wärmeplanung für Leverkusen abgeschlossen. Die KWP stellt eine strategische Fachplanung im Sinne des WPG dar und begründet keine unmittelbare Rechtswirkung für Dritte. Als Planungsinstrument dient die KWP der systematischen Orientierung, der Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie der Vorbereitung nachfolgender, gesondert zu treffender Entscheidungen. Darüber hinaus stellt die Umsetzungsstrategie einen Fahrplan für die nächsten Jahre dar. Die darin ausgearbeiteten Maßnahmen haben das Ziel, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 ausschließlich über erneuerbare Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme sicherzustellen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 140101 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.200 € Mitgliedschaft ALTBAUNEU

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar mit Ausnahme Mitgliedsbeitrag ALTBAUNEU.

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein