Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Erneute Bestellung der Geschäftsführung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl)
Vorlage
2026/0225
Aktenzeichen
205-20.44
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) die Weisung, Herrn Holger Breuer mit Wirkung zum 01.05.2026 mit einer Laufzeit bis zum 30.04.2031 als Geschäftsführer der ivl wiederzubestellen.

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW dem Aufsichtsratsvorsitzenden der ivl als Vertreter der Stadt Leverkusen die Weisung, die Verhandlung des Anstellungsvertrages gemäß der Vorgehensweise des Leverkusener Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unter Berücksichtigung des aktuellen branchenbezogenen Benchmarks durchzuführen.

gezeichnet:

Hebbel


Begründung:

Gemäß der Vorgehensweise des Leverkusener Public Corporate Governance Kodex (PCGK) bei der Erst- und Wiederbestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung städtischer Beteiligungsgesellschaften i. V. m. dem Ratsbeschluss R90 entscheidet der Rat der Stadt Leverkusen über die Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung und bestimmt ein oder mehrere Gremienmitglieder zur Verhandlung des Anstellungsvertrages.

1. Ausgangslage

Herr Holger Breuer wurde durch Ratsbeschluss vom 25.08.2025 (Ergänzungsvorlage Nr. 2025/3393/1) befristet bis zum 31.12.2026 als Interims-Geschäftsführer der ivl bestellt. Die Bestellung erfolgte im Kontext der strategischen Neuausrichtung der ivl und der Vorbereitung einer möglichen Fusion. Der Fusionsprozess wurde zwischenzeitlich beendet. Die strategische Weiterentwicklung der ivl zur Sicherung ihrer Leistungs- und Wirtschaftsfähigkeit besteht jedoch unverändert fort.

2. Fortdauer der strategischen Transformationsaufgabe

Mit dem Transformationsprogramm „ivl>next - Eigenständig. Wirtschaftlich. Kooperationsfähig. Zukunftssicher.“ werden die strategische Neuausrichtung, die wirtschaftliche Zielarchitektur sowie die strukturelle und organisatorische Weiterentwicklung der ivl systematisch umgesetzt. Die ivl steht weiterhin vor mehrjährigen Herausforderungen in den Bereichen

·        Digitalisierung und technologische Weiterentwicklung,

·        Informationssicherheit und regulatorische Anforderungen,

·        Fachkräftesicherung und Organisationsentwicklung,

·        wirtschaftliche Stabilität und langfristige Steuerbarkeit,

·        Weiterentwicklung von Governance- und Kooperationsstrukturen.

Die damit verbundenen strategischen und organisatorischen Entwicklungsprozesse erfordern eine verlässliche und kontinuierliche Führung.

3. Erfordernis langfristiger Führungskontinuität/Dauer der Bestellung

Für die erfolgreiche Umsetzung dieses Transformationsprogramms und Fortführung dieser Entwicklung ist eine stabile und langfristige Führung erforderlich. Eine erneute kurzlaufende Interimsbestellung würde keine ausreichende Planungssicherheit bieten und zu vermeidbaren Unsicherheiten innerhalb und außerhalb der Gesellschaft führen sowie dem Charakter der anstehenden Entwicklungsphase nicht gerecht werden. Mit der langfristigen Bestellung wird ein klares Signal der Stabilität und Kontinuität in einer Phase strategischer Neuausrichtung gesetzt. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit der ivl. Aus dem Erfordernis einer klaren Zukunftsperspektive folgt, dass die Bestellung für die Dauer von fünf Jahren bis zum 30.04.2031 erfolgt.

5. Vergütung

Die Verhandlung des Anstellungsvertrages erfolgt entsprechend den Vorgaben des Leverkusener PCGK. Das Verhandlungsergebnis wird durch den Aufsichtsrat vorberaten und durch die Gesellschafterversammlung beschlossen. Die Offenlegungspflichten gemäß Regelungsziffer 101 des Leverkusener PCGK werden beachtet.

6. Zusammenfassung

Die langfristige Bestellung von Herrn Holger Breuer zum Geschäftsführer der ivl sichert die notwendige Kontinuität in einer Phase strategischer Weiterentwicklung und gewährleistet eine verlässliche Führung der Gesellschaft. Sie stellt damit eine sachlich begründete und strukturell erforderliche Maßnahme zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der ivl dar.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein