Betreff
Entgeltordnung für die Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Landrat-Lucas-Gymnasium des Sportparks Leverkusen
Vorlage
2026/0238
Aktenzeichen
sr-wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die „Entgeltordnung für die Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Landrat-Lucas-Gymnasium des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.09.2026 in Kraft.

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Hebbel                                     Adomat


Begründung:

Mit Beschluss vom 09.07.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2277 hat der Rat der Stadt Leverkusen auf der Grundlage der Entwurfsplanung dem Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für die Leverkusener Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle zugestimmt. Die Nutzung der Sporthalle, verortet in der Werkstättenstraße in Leverkusen-Opladen, wird gemäß der Förderbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig durch die NRW-Sportschule erfolgen. Die außerhalb der Schulzeiten liegenden Nachmittags- und Abendstunden sowie Wochenenden sollen für Leverkusener Sportvereine mit klarer Ausrichtung im Spitzen- und Leistungssport, um die Zielsetzung des Fördermittelgebers auch dahingehend fortzusetzen, gegen ein der Sportstätte und dem Nutzungsrahmen angemessenes Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Die Nutzung der Dreifachsporthalle als Mehrzweckhalle für den außersportlichen Veranstaltungsbetrieb soll für den Stadtteil Opladen die Möglichkeit einer Versammlungs- und Veranstaltungsstätte für bis zu 600 Personen bieten. Das vom Sportpark Leverkusen für die außersportliche Nutzung vorgeschlagene Entgelt soll dabei Flexibilität und Abstimmungsmöglichkeiten je nach vorgesehener Veranstaltungsart bieten.

Der Betrieb von Schulsporthallen ist keine Kernaufgabe des Sportpark Leverkusen und die Betriebsnebenkosten der Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule stellen eine große Belastung für den Wirtschaftsplan des SPL dar. Bereits mit der obigen Vorlage hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, dass die Betriebskosten nicht zu Lasten des Sportpark Leverkusen gehen können. Daher wird die Kernverwaltung die Betriebskosten übernehmen und monatlich an den Sportpark Leverkusen zahlen. Nach Vorlage des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgt eine Spitzabrechnung mit der Folge, dass die erzielten Erträge gegen die Betriebskosten aufgerechnet und der Kernverwaltung erstattet werden. Ebenso erfolgt eine Betriebskostenabrechnung nach Verbräuchen.

Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, bei der Berechnung von Entgelten die Bürgerinnen und Bürger, in diesem Fall in Form der Leverkusener Vereine, an den Kosten der Unterhaltung und Dienstleistungen in einem sozial vertretbaren Rahmen zu beteiligen. Damit soll erreicht werden, dass die Kostendeckung erhöht und folglich die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel reduziert wird. Aus Sicht des SPL ist eine Anlehnung an die städtischen Entgelte zur Nutzung von Schulsporthallen daher weder wirtschaftlich noch sachlich in Bezug auf die für die Dreifachsporthalle geleisteten Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen möglich.

Mit den vorgeschlagenen Entgelten für die Nutzung der Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule wird daher ein der Sportstätte und Veranstaltungshalle gerechter, jedoch gleichzeitig auch vereins- und damit bürgerverträglicher Mittelweg geschaffen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Wirtschaftsplan SPL

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

Es wurden entsprechende Mittel für die Betriebsnebenkosten der Dreifachsporthalle für den städtischen Haushalt 2026 ff. angemeldet und auf dem Innenauftrag 400003050404 Sachkonto 542100 (Finanzstelle PN 0305, Finanzposition 740000) eingeplant (inkl. rd. 100.000 € für die nicht kostendeckende Vereinsnutzung). Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltsmittel noch unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Haushalt und Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026 ff. sowie des sich anschließenden Genehmigungsverfahrens für Haushalt und HSK stehen.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein