Beschlussentwurf:
Die „Entgeltordnung für die Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Landrat-Lucas-Gymnasium des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.09.2026 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Adomat
Begründung:
Mit Beschluss vom 09.07.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2277 hat der Rat der Stadt Leverkusen auf der Grundlage der Entwurfsplanung dem Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für die Leverkusener Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle zugestimmt. Die Nutzung der Sporthalle, verortet in der Werkstättenstraße in Leverkusen-Opladen, wird gemäß der Förderbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen vorrangig durch die NRW-Sportschule erfolgen. Die außerhalb der Schulzeiten liegenden Nachmittags- und Abendstunden sowie Wochenenden sollen für Leverkusener Sportvereine mit klarer Ausrichtung im Spitzen- und Leistungssport, um die Zielsetzung des Fördermittelgebers auch dahingehend fortzusetzen, gegen ein der Sportstätte und dem Nutzungsrahmen angemessenes Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
Die Nutzung der Dreifachsporthalle als Mehrzweckhalle für den außersportlichen Veranstaltungsbetrieb soll für den Stadtteil Opladen die Möglichkeit einer Versammlungs- und Veranstaltungsstätte für bis zu 600 Personen bieten. Das vom Sportpark Leverkusen für die außersportliche Nutzung vorgeschlagene Entgelt soll dabei Flexibilität und Abstimmungsmöglichkeiten je nach vorgesehener Veranstaltungsart bieten.
Der Betrieb von Schulsporthallen ist keine
Kernaufgabe des Sportpark Leverkusen und die Betriebsnebenkosten der
Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule stellen eine große Belastung für den
Wirtschaftsplan des SPL dar. Bereits mit der obigen Vorlage hat der Rat der
Stadt Leverkusen beschlossen, dass die Betriebskosten nicht zu Lasten des
Sportpark Leverkusen gehen können. Daher wird die Kernverwaltung die
Betriebskosten übernehmen und monatlich an den Sportpark Leverkusen zahlen.
Nach Vorlage des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgt eine Spitzabrechnung mit
der Folge, dass die erzielten Erträge gegen die Betriebskosten aufgerechnet und
der Kernverwaltung erstattet werden. Ebenso erfolgt eine
Betriebskostenabrechnung nach Verbräuchen.
Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, bei
der Berechnung von Entgelten die Bürgerinnen und Bürger, in diesem Fall in Form
der Leverkusener Vereine, an den Kosten der Unterhaltung und Dienstleistungen
in einem sozial vertretbaren Rahmen zu beteiligen. Damit soll erreicht werden,
dass die Kostendeckung erhöht und folglich die Inanspruchnahme öffentlicher
Mittel reduziert wird. Aus Sicht des SPL ist eine Anlehnung an die städtischen
Entgelte zur Nutzung von Schulsporthallen daher weder wirtschaftlich noch
sachlich in Bezug auf die für die Dreifachsporthalle geleisteten Fördermittel
des Landes Nordrhein-Westfalen möglich.
Mit den vorgeschlagenen Entgelten für die Nutzung der Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule wird daher ein der Sportstätte und Veranstaltungshalle gerechter, jedoch gleichzeitig auch vereins- und damit bürgerverträglicher Mittelweg geschaffen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Wirtschaftsplan SPL
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
Es wurden entsprechende Mittel für die Betriebsnebenkosten
der Dreifachsporthalle für den städtischen Haushalt 2026 ff. angemeldet und auf
dem Innenauftrag 400003050404 Sachkonto 542100 (Finanzstelle PN 0305,
Finanzposition 740000) eingeplant (inkl. rd. 100.000 € für die nicht
kostendeckende Vereinsnutzung). Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltsmittel
noch unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Haushalt und
Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026 ff. sowie des sich anschließenden
Genehmigungsverfahrens für Haushalt und HSK stehen.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
