Beschlussentwurf:

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Schulwegsicherungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung mit der flächendeckenden Umsetzungsplanung entsprechender Schulwegsicherungsmaßnahmen im Bereich der einzelnen Schulen im Stadtgebiet sowie dessen Fortschreibung.

2. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die konkreten Einzelmaßnahmen und Prüfaufträge an die Verwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich (Anlage 1 der Vorlage).

3. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit unter Einbeziehung von Fördermitteln. Sofern sich das Erfordernis ergibt, legt die Verwaltung dem Rat im Nachgang eine Prioritätenliste zur zeitlichen Umsetzung der beschlossen Einzelmaßnahmen vor.

gezeichnet:

                                        In Vertretung                    In Vertretung

Hebbel                             Lünenbach                       Adomat


Begründung:

Hintergrund:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 11.12.2023 mit einstimmigem Beschluss zum Änderungsantrag Nr. 2023/2617 der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Opladen Plus und FDP sowie Rf. Kronenberg (Einzelvertreterin) vom 29.11.2023 „Schulstraßen“ beauftragt, ein Konzept zur Schulwegsicherung für alle Schülerinnen und Schüler der Stadt Leverkusen zu erstellen. Die Anlässe zur Erstellung des Schulwegsicherungskonzepts sind die Zunahme von Durchgangsverkehren sowie die sogenannten „Elterntaxis“ vor den Schulen, welche die Kinder, die den Schulweg zu Fuß oder später auch mit dem Rad zurücklegen, potenziell gefährden.

Der vorgenannte Beschluss lautet:

„1. In Leverkusen wird ein Konzept „Sichere Schulwege für alle Schülerinnen und Schüler“ erarbeitet und schrittweise umgesetzt.

2. Dafür setzt die Verwaltung im Rahmen vorhandener Konzepte (z.B. Mobilitätskonzept) und Formate (z. B. Schule im Dialog) einen Prozess auf, der alle relevanten Akteure einbezieht. Dazu gehören z.B. die Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Polizei sowie die Fachbereiche Schulen, Ordnung und Straßenverkehr und Mobilität.

3. Ein Gesamtkonzept wird den zuständigen politischen Gremien möglichst bis Ende des Schuljahres 2024/2025 vorgelegt.

4. Über den Verlauf des Prozesses berichtet die Verwaltung vierteljährlich im Schulausschuss und im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt. Bereits gesicherte Ergebnisse zu einer verbesserten Schulwegsicherung können auch im Laufe des Prozesses zur Anwendung kommen.“

Ergebnis der Umfrage der Eltern sowie Schülerinnen und Schülern:

Anfang 2024 wurde eine Umfrage für sämtliche Leverkusener Grund- und weiterführenden Schulen entwickelt und diese bis August 2024 durchgeführt. Aus dieser Umfrage erhielt die Verwaltung insgesamt 2.115 Rückmeldungen und einige weitere Ergebnisse in Papierform, welche im Anschluss umfassend ausgewertet und bewertet wurden. Ergänzend wurden in den Jahren 2024/2025 umfassende Verkehrsbeobachtungen vor den einzelnen Schulstandorten durchgeführt und die Anmerkungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler an den betreffenden Örtlichkeiten verifiziert. Die Ergebnisse werden in Datenblättern je Schule (vgl. Anlage 2) sowie einer Maßnahmenliste (vgl. Anlage 1) dargestellt.

Maßnahmenumsetzung:

Die Maßnahmen werden im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten unter Berücksichtigung von Förderkulissen umgesetzt. Einzelmaßnahmen werden aus Mitteln der laufenden Verwaltung finanziert. Die Maßnahmen zu den einzelnen Schulen werden geprüft und wenn möglich umgesetzt (vgl. Anlage 1). Die Schulwegkarten werden aktualisiert.

In Abstimmung mit der Polizei werden die Kontrollen sowie die Aufklärungsarbeit intensiviert. Formate wie Stadtradeln werden speziell für Schulen weiterentwickelt. Projekte zur Förderung des Fußverkehrs, wie z. B. der „Fußverkehrscheck“ oder die Aktion „Stadt. Land. Zu Fuß“, werden im Rahmen der Ressourcen durchgeführt. Ebenso werden Aktionen wie „Toter Winkel“ weitergeführt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 31000232012001 Finanzposition/en: 782600; Mittel d. lfd. Verwaltung

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein