Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Schulwegsicherungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung mit der flächendeckenden Umsetzungsplanung entsprechender Schulwegsicherungsmaßnahmen im Bereich der einzelnen Schulen im Stadtgebiet sowie dessen Fortschreibung.
2. Die Bezirksvertretungen für die
Stadtbezirke I, II und III beschließen die konkreten Einzelmaßnahmen und
Prüfaufträge an die Verwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich (Anlage 1 der
Vorlage).
3. Die Umsetzung erfolgt unter dem
Vorbehalt der Finanzierbarkeit unter Einbeziehung von Fördermitteln. Sofern
sich das Erfordernis ergibt, legt die Verwaltung dem Rat im Nachgang eine
Prioritätenliste zur zeitlichen Umsetzung der beschlossen Einzelmaßnahmen vor.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Lünenbach Adomat
Begründung:
Hintergrund:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 11.12.2023 mit einstimmigem Beschluss zum Änderungsantrag Nr. 2023/2617 der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Opladen Plus und FDP sowie Rf. Kronenberg (Einzelvertreterin) vom 29.11.2023 „Schulstraßen“ beauftragt, ein Konzept zur Schulwegsicherung für alle Schülerinnen und Schüler der Stadt Leverkusen zu erstellen. Die Anlässe zur Erstellung des Schulwegsicherungskonzepts sind die Zunahme von Durchgangsverkehren sowie die sogenannten „Elterntaxis“ vor den Schulen, welche die Kinder, die den Schulweg zu Fuß oder später auch mit dem Rad zurücklegen, potenziell gefährden.
Der vorgenannte Beschluss lautet:
„1. In Leverkusen wird ein Konzept „Sichere Schulwege für alle Schülerinnen und Schüler“ erarbeitet und schrittweise umgesetzt.
2. Dafür setzt die Verwaltung im Rahmen vorhandener Konzepte (z.B. Mobilitätskonzept) und Formate (z. B. Schule im Dialog) einen Prozess auf, der alle relevanten Akteure einbezieht. Dazu gehören z.B. die Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Polizei sowie die Fachbereiche Schulen, Ordnung und Straßenverkehr und Mobilität.
3. Ein Gesamtkonzept wird den zuständigen politischen Gremien möglichst bis Ende des Schuljahres 2024/2025 vorgelegt.
4. Über den Verlauf des Prozesses berichtet die Verwaltung vierteljährlich im Schulausschuss und im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt. Bereits gesicherte Ergebnisse zu einer verbesserten Schulwegsicherung können auch im Laufe des Prozesses zur Anwendung kommen.“
Ergebnis der Umfrage der Eltern sowie Schülerinnen und
Schülern:
Anfang 2024 wurde eine Umfrage für sämtliche Leverkusener Grund- und weiterführenden Schulen entwickelt und diese bis August 2024 durchgeführt. Aus dieser Umfrage erhielt die Verwaltung insgesamt 2.115 Rückmeldungen und einige weitere Ergebnisse in Papierform, welche im Anschluss umfassend ausgewertet und bewertet wurden. Ergänzend wurden in den Jahren 2024/2025 umfassende Verkehrsbeobachtungen vor den einzelnen Schulstandorten durchgeführt und die Anmerkungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler an den betreffenden Örtlichkeiten verifiziert. Die Ergebnisse werden in Datenblättern je Schule (vgl. Anlage 2) sowie einer Maßnahmenliste (vgl. Anlage 1) dargestellt.
Maßnahmenumsetzung:
Die Maßnahmen werden im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten unter Berücksichtigung von Förderkulissen umgesetzt. Einzelmaßnahmen werden aus Mitteln der laufenden Verwaltung finanziert. Die Maßnahmen zu den einzelnen Schulen werden geprüft und wenn möglich umgesetzt (vgl. Anlage 1). Die Schulwegkarten werden aktualisiert.
In Abstimmung mit der Polizei werden die Kontrollen sowie die Aufklärungsarbeit intensiviert. Formate wie Stadtradeln werden speziell für Schulen weiterentwickelt. Projekte zur Förderung des Fußverkehrs, wie z. B. der „Fußverkehrscheck“ oder die Aktion „Stadt. Land. Zu Fuß“, werden im Rahmen der Ressourcen durchgeführt. Ebenso werden Aktionen wie „Toter Winkel“ weitergeführt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 31000232012001 Finanzposition/en:
782600; Mittel d. lfd. Verwaltung
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
