Betreff
Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen
Vorlage
2026/0249
Aktenzeichen
sr-do
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

Das „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die Jahre 2026 bis 2030 wird zur Kenntnis genommen.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat


Begründung:

Bereits 1997 hat der Sportpark Leverkusen (SPL) für die Darstellung des Erhaltungsaufwandes im Anlagenbestand des SPL das „Weißbuch I der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für den Zeitraum 1998 bis 2002 erstellt. In der Folge wurden jeweils auf Basis einer Neubewertung der Einrichtungen des SPL die Weißbücher II bis V mit den Instandhaltungs- und Sanierungskosten bis 2025 veröffentlicht. Der SPL hat in den Wirtschaftsjahren von 1998 bis 2025 ca. 32.000.000 € in größere Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen investiert und damit den größten Teil der in den bisherigen „Weißbüchern“ der Sportstätten des SPL erfassten Einzelmaßnahmen abgearbeitet.

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Stadt Leverkusen haben zu einer starken Reduzierung des Angebots des SPL beigetragen, wodurch aktuell nur der Grundbedarf an Sportangeboten in der Stadt angeboten werden kann. Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, dass die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau weiterhin zu stabilisieren. Das nun vorliegende „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die Jahre 2026 bis 2030 stellt inhaltlich und konzeptionell eine Fortschreibung des „Weißbuchs V“ dar.

Das „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ zeigt detailliert die Sanierungs-, Instandhaltungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen für die gesamten Einrichtungen des SPL im Zeitraum von 2026 bis 2030 auf. In diesem Zeitraum summieren sich die notwendigen Aufwendungen auf einen Betrag von rd. 9.995.100 €. In diesem Zeitraum erwartet der SPL Fördermittel für die Dreifach-Sporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium in Höhe von 1.868.000 € (letzte Rate nach Fertigstellung), 112.236 € für die Hallenbeleuchtung der Ostermann-Arena sowie insgesamt 47.569 € für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen von 4 Sportplätzen (Bergisch Neukirchen, Hitdorf, Lützenkirchen, Schlebusch). Die entsprechenden Eigenanteile sind in der Summe von 9.995.100 € berücksichtigt.

Darüber hinaus hat sich der SPL am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ mit der Sanierung der Sportplatzanlagen Rheindorf (Deichtorstraße) und Opladen (Birkenberg) sowie mit dem Projekt „Ersatzneubau Hallenbad Bergisch Neukirchen“ beteiligt. Eine Projektauswahl ist seitens des Bundeshaushaltsausschusses noch nicht getroffen. Bei entsprechenden Förderzusagen sollen die Sanierungen der Sportplatzanlagen Opladen (Birkenberg) und Rheindorf (Deichtorstraße) erfolgen. Dies gilt auch für den Ersatzneubau des Hallenbades.

Bei den im „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ dargestellten Kosten handelt es sich überwiegend um Kostenschätzungen. Für die Sanierungen der Sportplatzanlagen Opladen und Rheindorf liegen jeweils Entwurfsplanungen nach DIN 276 vor. Für das Hallenbad Bergisch Neukirchen liegt eine Machbarkeitsstudie mit einer groben Kostenschätzung für den Ersatzneubau vor.

Neben dem Fachpersonal des SPL waren an der Zusammenstellung des Instandhaltungs- und Sanierungsaufwandes und der damit verbundenen Bewertung der Sportstätten des SPL zwei externe Architekturbüros beteiligt.

Der SPL wird in den kommenden Jahren die im „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ aufgeführten Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten konsequent abarbeiten.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

          Wird in den jeweiligen Wirtschaftplänen dargestellt

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein