Kenntnisnahme:
Das „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die Jahre 2026 bis 2030 wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Bereits 1997 hat der Sportpark Leverkusen (SPL) für die Darstellung des Erhaltungsaufwandes im Anlagenbestand des SPL das „Weißbuch I der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für den Zeitraum 1998 bis 2002 erstellt. In der Folge wurden jeweils auf Basis einer Neubewertung der Einrichtungen des SPL die Weißbücher II bis V mit den Instandhaltungs- und Sanierungskosten bis 2025 veröffentlicht. Der SPL hat in den Wirtschaftsjahren von 1998 bis 2025 ca. 32.000.000 € in größere Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen investiert und damit den größten Teil der in den bisherigen „Weißbüchern“ der Sportstätten des SPL erfassten Einzelmaßnahmen abgearbeitet.
Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und
Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an
Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung
kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan
genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Die wirtschaftlichen
Entwicklungen in der Stadt Leverkusen haben zu einer starken Reduzierung des
Angebots des SPL beigetragen, wodurch aktuell nur der Grundbedarf an
Sportangeboten in der Stadt angeboten werden kann. Weitere Einschnitte in das
Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, dass die Grundversorgung der
Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten,
sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen
Veranstaltungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dennoch wird der
SPL auch perspektivisch nach weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten
suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und
-qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau weiterhin zu
stabilisieren. Das nun vorliegende
„Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die Jahre 2026 bis
2030 stellt inhaltlich und konzeptionell eine Fortschreibung des „Weißbuchs V“
dar.
Das „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ zeigt detailliert die Sanierungs-, Instandhaltungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen für die gesamten Einrichtungen des SPL im Zeitraum von 2026 bis 2030 auf. In diesem Zeitraum summieren sich die notwendigen Aufwendungen auf einen Betrag von rd. 9.995.100 €. In diesem Zeitraum erwartet der SPL Fördermittel für die Dreifach-Sporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium in Höhe von 1.868.000 € (letzte Rate nach Fertigstellung), 112.236 € für die Hallenbeleuchtung der Ostermann-Arena sowie insgesamt 47.569 € für die Sanierung der Beleuchtungsanlagen von 4 Sportplätzen (Bergisch Neukirchen, Hitdorf, Lützenkirchen, Schlebusch). Die entsprechenden Eigenanteile sind in der Summe von 9.995.100 € berücksichtigt.
Darüber hinaus hat sich der SPL am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ mit der Sanierung der Sportplatzanlagen Rheindorf (Deichtorstraße) und Opladen (Birkenberg) sowie mit dem Projekt „Ersatzneubau Hallenbad Bergisch Neukirchen“ beteiligt. Eine Projektauswahl ist seitens des Bundeshaushaltsausschusses noch nicht getroffen. Bei entsprechenden Förderzusagen sollen die Sanierungen der Sportplatzanlagen Opladen (Birkenberg) und Rheindorf (Deichtorstraße) erfolgen. Dies gilt auch für den Ersatzneubau des Hallenbades.
Bei den im „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“
dargestellten Kosten handelt es sich überwiegend um Kostenschätzungen. Für die
Sanierungen der Sportplatzanlagen Opladen und Rheindorf liegen jeweils
Entwurfsplanungen nach DIN 276 vor. Für das Hallenbad Bergisch Neukirchen liegt
eine Machbarkeitsstudie mit einer groben Kostenschätzung für den Ersatzneubau
vor.
Neben dem Fachpersonal des SPL waren an der Zusammenstellung des Instandhaltungs- und Sanierungsaufwandes und der damit verbundenen Bewertung der Sportstätten des SPL zwei externe Architekturbüros beteiligt.
Der SPL wird in den kommenden Jahren die im „Weißbuch VI der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ aufgeführten Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten konsequent abarbeiten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Wird in den jeweiligen
Wirtschaftplänen dargestellt
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
