Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Sportpark Leverkusen" (SPL) vom 30. März 2010
Vorlage
2026/0250
Aktenzeichen
sr-wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ vom 30. März 2010 wird beschlossen.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)


Begründung:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 mit der Vorlage Nr. 2025/0016, Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer, die Neufassung der „Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer“ einstimmig beschlossen. Durch die Neufassung der Zuständigkeitsordnung sind bislang dort festgeschriebene Regelungen zur Zuständigkeit und Besetzung des „Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen (BSP)“ entfallen. Um den gesetzlichen Forderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) zu entsprechen, werden die Zuständigkeiten und die Besetzungsregelung für den BSP in der Satzung des Sportparks Leverkusen (SPL) festgeschrieben.

Im Wesentlichen ergeben sich die folgenden Änderungen:

1.     Die Zusammensetzung des BSP wird analog zum Besetzungsbeschluss vom 03.11.2025 zur Vorlage Nr. 2025/0015, Bildung der Fachausschüsse des Rates der Stadt Leverkusen mit sofortiger Wirkung, Zusammensetzung und Befugnisse, in der Satzung festgehalten.

2.     Die Entscheidungs- und Beratungsrechte des Betriebsausschusses werden analog zu den Regelungen der EigVO NRW in die Satzung übertragen.

3.     Die Informationspflichten der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters sowie das Recht des BSP zur Erteilung von Aufträgen an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister werden in die Satzung aufgenommen.

4.     Die explizit dem Rat der Stadt Leverkusen zuzuordnenden Entscheidungsrechte werden analog zur EigVO NRW in die Satzung übertragen.

Die oben beschriebenen Änderungen der Satzung wurden darüber hinaus zum Anlass genommen, verschiedene andere, insbesondere redaktionelle, Änderungen vorzunehmen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein