Betreff
Zwischenbericht 2025 zum Gleichstellungsplan 2024 - 2028
Vorlage
2026/0254
Aktenzeichen
115-is
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Zwischenbericht 2025 zum Gleichstellungsplan 2024 - 2028 zur Kenntnis.

gezeichnet:

Hebbel


Begründung:

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG NRW) dient als rechtliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichbehandlung von Frauen und Männern für das Land NRW. Die Stadtverwaltung Leverkusen ist gemäß § 5 LGG NRW verpflichtet, regelmäßig einen Gleichstellungsplan zu erstellen bzw. fortzuschreiben, um dem Verfassungsauftrag der Chancengleichheit, Gleichstellung und der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nachzukommen.

Der aktuell für die Jahre 2024 - 2028 fortgeführte Gleichstellungsplan setzt sich als wesentliches Steuerungsinstrument der Personalentwicklung mit dem Ziel der Chancengleichheit in unserer Verwaltung ausführlich auseinander. Der dazu im März 2026 fertiggestellte Zwischenbericht 2025 basiert auf den zum 30. Juni 2025 erhobenen Personalstrukturdaten. Er dient der Überprüfung der vor zwei Jahren im Gleichstellungsplan aufgezeigten Maßnahmen. Den Zwischenbericht 2025 bringt die Verwaltung zur Kenntnisnahme in den Haupt- und Personalausschuss im April 2026 ein.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein