Beschlussentwurf:
I. Der Rat
beschließt folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025:
§ 16 - Beteiligung
der Bezirksvertretungen wird wie folgt geändert:
Es wird eine neue
Nummer 16 eingefügt:
"16. die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu
„größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat beschlossenen
Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen,“
Die Nummerierung
der bisherigen laufenden Nummern 16 ff. wird entsprechend angepasst.
Der letzte Satz
wird wie folgt neugefasst:
„Sofern in den Fällen der Nrn. 12 und 16 ein Ausschuss des
Rates entgegen der Bestimmung des Satzes 1 vor der Anhörung einer Bezirksvertretung
entscheidet, ist ein Beitrittsbeschluss der Bezirksvertretung einzuholen. Kommt
ein solcher nicht zustande, ist die Angelegenheit erneut im Fachausschuss zu
beraten und zu entscheiden.“
II. Die Änderungen der Geschäftsordnung treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zum sogenannten „Bauturbo“ hat der Bundesgesetzgeber umfangreiche Änderungen an verschiedenen Regelungen vorgenommen, die insbesondere der Beschleunigung von Bauvorhaben und Planungsverfahren dienen sollen. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die §§ 31, 34, 36a und 246e BauGB und eröffnen Kommunen neue Ermessens- und Handlungsspielräume bei der Beurteilung, Genehmigung und Steuerung von Bauvorhaben für den Wohnungsbau.
Die Anwendung des Bauturbos unter Berücksichtigung der hierzu erstellten städtebaulichen Leitsätze und Verfahren macht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025 erforderlich.
Zur ausführlichen inhaltlichen Begründung wird auf die Vorlage Nr. 2026/0214, Leitsätze und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bauturbo") in Leverkusen, verwiesen. Die Zustimmung zur vorgenannten Vorlage ist Voraussetzung für die geplante Änderung der Geschäftsordnung.
Bei „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat mit der Vorlage Nr. 2026/0214 zu beschließenden Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen soll eine Zustimmung bzw. Versagung der Zustimmung gemäß § 36a BauGB durch die politischen Gremien erfolgen.
Der Bauausschuss soll in diesen Fällen die abschließende Entscheidung unter Beteiligung der zuständigen Bezirksvertretung(en) und gegebenenfalls des Bürger- und Umweltausschusses treffen. Durch die geplante Änderung der Geschäftsordnung in § 16 wird die Beteiligung der Bezirksvertretungen geregelt. Mit der Vorlage Nr. 2026/0257, 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025, soll die Entscheidungszuständigkeit des Bauausschusses und die Beratungszuständigkeit des Bürger- und Umweltausschusses unter bestimmten Voraussetzungen geregelt werden.
Die Änderungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
