- Fortschreibung der Beschlussfassung vom 19.01.12
Beschlussentwurf:
Für das am 01.08.12 beginnende Kindergartenjahr 2012/2013 werden für die nachfolgenden Tageseinrichtungen für Kinder nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben:
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Michael, Ulrichstr. 5
Gruppenform I
35 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze
45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze
Gesamt 40 Betreuungsplätze
Städtische Tageseinrichtung für Kinder Theodor-Heuss-Ring 132
Gruppenform I
45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze
Gruppenform III
35 Wochenstunden, 25 Betreuungsplätze
45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze
Gesamt 65 Betreuungsplätze
Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9
Gruppenform I
45 Wochenstunden, 22 Betreuungsplätze
Gruppenform III
35 Wochenstunden, 15 Betreuungsplätze
45 Wochenstunden, 12 Betreuungsplätze
Gesamt 49 Betreuungsplätze
Tageseinrichtung für Kinder Kindertreff e. V., Lützenkirchener Str. 41
Gruppenform I
35 Wochenstunden, 6 Betreuungsplätze
45 Wochenstunden, 15 Betreuungsplätze
Gesamt 21 Betreuungsplätze
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 1410/2011 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.01.12 die Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2012/2013 nach dem Kinderbildungsgesetz beschlossen.
Grundlage war dabei die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2012/2013.
Für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Michael, Ulrichstr. 5, ist in die Jugendhilfeplanung die Gruppenform I mit jeweils einer Gruppe mit 25 Wochenstunden und mit 35 Wochenstunden (Gesamt 40 Betreuungsplätze) eingeflossen.
Für die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Theodor-Heuss-Ring 132 ist in die Jugendhilfeplanung die Gruppenform I mit einer Gruppe mit 35 Wochenstunden und die Gruppenform III mit jeweils einer Gruppe mit 35 Wochenstunden und mit 45 Wochenstunden eingeflossen.
Die seinerzeitige Jugendhilfeplanung hat für die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9 in der Gruppenform I eine Gruppe mit 45 Wochenstunden und in der Gruppenform III 20 Betreuungsplätze mit 35 Wochenstunden und 15 Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden ausgewiesen.
Die Tageseinrichtung für Kinder Kindertreff e. V., Lützenkirchener Str. 41, war in der Jugendhilfeplanung in der fortgeschriebenen Fassung in der Gruppenform I mit 5 Betreuungsplätzen mit 35 Wochenstunden und 15 Betreuungsplätzen mit 45 Wochenstunden enthalten.
Eine entsprechende Beschlussfassung ist am 19.01.12 erfolgt.
Wie sich zwischenzeitlich ergeben hat, bedarf die Jugendhilfeplanung und damit die Grundlage für die verbindliche Mitteilung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt bis zum 15.03.12 der im Beschlussentwurf aufgezeigten Fortschreibung, da diese den tatsächlichen Bedarf beinhaltet.
Die Verwaltung hat beginnend mit dem Kindergartenjahr 2011/2012 bewusst eine möglichst frühe verbindliche Festschreibung der Jugendhilfeplanung für das kommende Kindergartenjahr durch eine entsprechende frühe Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres 2011 bzw. 2012 angestrebt, um damit die Möglichkeit zu schaffen, möglichst frühzeitig die Betreuungsplätze für das kommende Kindergartenjahr den Eltern/Erziehungsberechtigten verbindlich zusagen zu können. Offensichtlich beinhaltet diese frühe Festschreibung für verschiedene Träger jedoch Problemstellungen. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten. Ggf. ist wieder zu einem möglichst zeitnahen Beschlusstermin für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss vor dem 15.03. des jeweiligen Jahres zurückzukehren.
Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1455/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Festschreibung der Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Kindergartenjahr 2012/13 als Grundlage für die verbindliche Meldung nach dem Kinderbildungsgesetz an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt im Hinblick auf die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Gesamtaufwand Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 19 Mio. €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Gesamterträge Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 18,7 Mio. €.