Betreff
Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2012/2013 nach dem Kinderbildungsgesetz
- Fortschreibung der Beschlussfassung vom 19.01.12
Vorlage
1455/2012
Aktenzeichen
510-KiBiz-12-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für das am 01.08.12 beginnende Kindergartenjahr 2012/2013 werden für die nachfolgenden Tageseinrichtungen für Kinder nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben:

 

Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Michael, Ulrichstr. 5

Gruppenform I

35 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

Gesamt 40 Betreuungsplätze

 

Städtische Tageseinrichtung für Kinder Theodor-Heuss-Ring 132

Gruppenform I

45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

Gruppenform III

35 Wochenstunden, 25 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

Gesamt 65 Betreuungsplätze

 

Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9

Gruppenform I

45 Wochenstunden, 22 Betreuungsplätze

Gruppenform III

35 Wochenstunden, 15 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 12 Betreuungsplätze

Gesamt 49 Betreuungsplätze

 

Tageseinrichtung für Kinder Kindertreff e. V., Lützenkirchener Str. 41

Gruppenform I

35 Wochenstunden, 6 Betreuungsplätze

45 Wochenstunden, 15 Betreuungsplätze

Gesamt 21 Betreuungsplätze

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 1410/2011 hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.01.12 die Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2012/2013 nach dem Kinderbildungsgesetz beschlossen.

Grundlage war dabei die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2012/2013.

 

Für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Michael, Ulrichstr. 5, ist in die Jugendhilfeplanung die Gruppenform I mit jeweils einer Gruppe mit 25 Wochenstunden und mit 35 Wochenstunden (Gesamt 40 Betreuungsplätze) eingeflossen.

 

Für die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Theodor-Heuss-Ring 132 ist in die Jugendhilfeplanung die Gruppenform I mit einer Gruppe mit 35 Wochenstunden und die Gruppenform III mit jeweils einer Gruppe mit 35 Wochenstunden und mit 45 Wochenstunden eingeflossen.

 

Die seinerzeitige Jugendhilfeplanung hat für die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9 in der Gruppenform I eine Gruppe mit 45 Wochenstunden und in der Gruppenform III 20 Betreuungsplätze mit 35 Wochenstunden und 15 Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden ausgewiesen.

 

Die Tageseinrichtung für Kinder Kindertreff e. V., Lützenkirchener Str. 41, war in der Jugendhilfeplanung in der fortgeschriebenen Fassung in der Gruppenform I mit 5 Betreuungsplätzen mit 35 Wochenstunden und 15 Betreuungsplätzen mit 45 Wochenstunden enthalten.

 

Eine entsprechende Beschlussfassung ist am 19.01.12 erfolgt.

 

Wie sich zwischenzeitlich ergeben hat, bedarf die Jugendhilfeplanung und damit die Grundlage für die verbindliche Mitteilung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt bis zum 15.03.12 der im Beschlussentwurf aufgezeigten Fortschreibung, da diese den tatsächlichen Bedarf beinhaltet.

 

Die Verwaltung hat beginnend mit dem Kindergartenjahr 2011/2012 bewusst eine möglichst frühe verbindliche Festschreibung der Jugendhilfeplanung für das kommende Kindergartenjahr durch eine entsprechende frühe Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres 2011 bzw. 2012 angestrebt, um damit die Möglichkeit zu schaffen, möglichst frühzeitig die Betreuungsplätze für das kommende Kindergartenjahr den Eltern/Erziehungsberechtigten verbindlich zusagen zu können. Offensichtlich beinhaltet diese frühe Festschreibung für verschiedene Träger jedoch Problemstellungen. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten. Ggf. ist wieder zu einem möglichst zeitnahen Beschlusstermin für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss vor dem 15.03. des jeweiligen Jahres zurückzukehren.  

 

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1455/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festschreibung der Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Kindergartenjahr 2012/13 als Grundlage für die verbindliche Meldung nach dem Kinderbildungsgesetz an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt im Hinblick auf die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Gesamtaufwand Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 19 Mio. €.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Gesamterträge Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 18,7 Mio. €.