Beschlussentwurf:
I. Der Rat
beschließt folgende 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat,
seine Ausschüsse und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025:
§ 3 -
Beratungskompetenzen der Ausschüsse wird wie folgt geändert:
In Absatz 5 wird eine
neue Ziffer 5 ergänzt:
„5. bei der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a
BauGB zu „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat beschlossenen
Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen, soweit diese
überwiegend Grün-, Forst-, Wasser- oder landwirtschaftliche Flächen oder in
besonderer Weise derartige Belange betreffen oder eine Strategische
Umweltprüfung gemäß UVPG notwendig ist, sowie“
Die bisherige Ziffer 5 ändert sich entsprechend in Ziffer 6.
§ 5 -Besondere
Entscheidungskompetenzen einzelner Ausschüsse wird wie folgt geändert:
In Ziffer 5
Buchstabe b) wird der Verweis auf § 2 Absatz 6 umgeändert in § 3 Absatz 6.
Ziffer 7 wird wie
folgt geändert:
Im Buchstaben e)
wird der Begriff „sowie“ durch ein Komma ersetzt.
Im Buchstaben f)
wird der Punkt am Ende der Aufzählung durch den Begriff „sowie“ ersetzt.
Es wird ein neuer
Buchstabe g) ergänzt:
„g) die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat beschlossenen Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen.“
II. Die Änderungen der Zuständigkeitsordnung treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach
(in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zum sogenannten „Bauturbo“ hat der Bundesgesetzgeber umfangreiche Änderungen an verschiedenen Regelungen vorgenommen, die insbesondere der Beschleunigung von Bauvorhaben und Planungsverfahren dienen sollen. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die §§ 31, 34, 36a und 246e BauGB und eröffnen Kommunen neue Ermessens- und Handlungsspielräume bei der Beurteilung, Genehmigung und Steuerung von Bauvorhaben für den Wohnungsbau.
Die Anwendung des Bauturbos unter Berücksichtigung der hierzu erstellten städtebaulichen Leitsätze und Verfahren macht eine Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025 erforderlich.
Zur ausführlichen inhaltlichen Begründung wird auf die Vorlage Nr. 2026/0214, Leitsätze und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bauturbo") in Leverkusen, verwiesen. Die Zustimmung zur vorgenannten Vorlage ist Voraussetzung für die geplante Änderung der Zuständigkeitsordnung.
Bei „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat mit der Vorlage Nr. 2026/0214 zu beschließenden Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen soll eine Zustimmung bzw. Versagung der Zustimmung gemäß § 36a BauGB durch die politischen Gremien erfolgen.
Der Bauausschuss soll in diesen Fällen die abschließende Entscheidung unter Beteiligung der zuständigen Bezirksvertretung(en) und gegebenenfalls des Bürger- und Umweltausschusses treffen. Mit der vorgesehenen Änderung der Zuständigkeitsordnung in den §§ 3 und 5 soll die Beratungszuständigkeit des Bürger- und Umweltausschusses unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Entscheidungszuständigkeit des Bauausschusses geregelt werden. Mit der Vorlage Nr. 2026/0256, 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025, wird die Beteiligung der Bezirksvertretungen geregelt.
Des Weiteren wurde bei der Durchsicht der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass der bisherige Verweis im § 5 Ziffer 5 Buchstabe b) auf § 2 Absatz 6 inhaltlich unzutreffend ist. Die betreffende Regelung befindet sich tatsächlich in § 3 Absatz 6, sodass der Verweis zur Klarstellung und zur Vermeidung von Auslegungsfehlern entsprechend berichtigt werden muss.
Die Änderungen in der Zuständigkeitsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
