Betreff
Vorläufige Anerkennung des "Vereins der Freunde und Förderer der Städt.Gemeinschaftsgrundschule Im Steinfeld in Leverkusen e. V." als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Vorlage
2026/0261
Aktenzeichen
514-83-lo-cw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der „Verein der Freunde und Förderer der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Im Steinfeld e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit § 27 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend (FB 51) ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat


Begründung:

Mit Antrag vom 25.03.2026 (siehe Anlage) beantragt der „Verein der Freunde und Förderer der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Im Steinfeld in Leverkusen e. V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung an der „Städt. Gemeinschaftsgrundschule Im Steinfeld“ sowie die Unterstützung und Förderung von Betreuungsmaßnahmen, welche auch in Eigenregie durchgeführt werden können.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorläufig auf drei Jahre zu befristen und wie im Beschlussentwurf zu verfahren.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein