Beschlussentwurf:

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz gemäß der Anlage 1 dieser Vorlage.

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Mitgliedsinstitutionen der Kommunalen Gesundheitskonferenz gemäß der Anlage 3 dieser Vorlage.

gezeichnet:

In Vertretung                                        In Vertretung

Adomat                                                Lünenbach

(in Vertretung des

Oberbürgermeisters)


Begründung:

Zu Beschlusspunkt 1:

Aufgrund der aktuellen Aufgabenwahrnehmung der Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) der Stadt Leverkusen durch den Fachbereich Medizinischer Dienst (FB 53) erscheint eine zeitnahe Anpassung der Geschäftsordnung (GO) der Kommunalen Gesundheitskonferenz geboten. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Sitzungen sind zudem weitere Änderungen eingearbeitet worden, die den organisatorischen Aufwand während der Konferenz minimieren und mehr Raum für den fachlichen Austausch ermöglichen sollen.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden im Einzelnen wie folgt begründet:

1. Aufgabenwahrnehmung der Geschäftsführung durch den FB 53

Die Wahrnehmung der Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz wird in § 5 der GO geregelt. Gemäß § 22 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Kommunale Gesundheitskonferenz mit Beschluss des 42. Runden Tisches zur ortsnahen Koordinierung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung in Leverkusen am 24.02.2016 als eigenständige Konferenz aus diesem hervorgegangen.

Gemäß § 21 ÖGDG ist die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz als gesetzliche Pflichtaufgabe von der Unteren Gesundheitsbehörde wahrzunehmen. Bisher wurde die Aufgabe von der Stabsstelle „Gesundheitsplanung“ im Dezernat III - Bürger, Umwelt und Soziales wahrgenommen. Im März 2025 wurde die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz auf die untere Gesundheitsbehörde (FB 53) übertragen und die Stabsstelle „Gesundheitsplanung“ im Dezernat III vollständig eingespart.

2. Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz

Die Zusammensetzung der Institutionen wird im § 3 GO geregelt. Die Konferenz setzt sich aus Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz zusammen. Die teilnehmenden Institutionen wurden vom Rat der Stadt Leverkusen einberufen. Hier werden auch die stimmberechtigten und die nichtstimmberechtigten Mitglieder benannt, da dies in der bisherigen Geschäftsordnung nicht eindeutig benannt wurde.

Die Zusammensetzung der Institutionen orientiert sich an der Zusammensetzung wie sie in anderen Kommunen üblich ist. Gehören Institutionen einem Verbund an, wie z. B. der AG der Freien Wohlfahrtsverbände, dann werden die Institutionen durch die Sprecherin bzw. den Sprecher vertreten. Die Benennung neuer Mitglieder aus den Institutionen, z. B. bei Ausscheiden eines Mitglieds in den Ruhestand, können durch die Institutionen der Geschäftsführung mitgeteilt werden.

Der Sozialausschuss wird zweimal im Jahr über Änderungen informiert. Dadurch wird der organisatorische Aufwand innerhalb der Sitzungen deutlich reduziert und es bleibt mehr Zeit für die Erarbeitung inhaltlicher Themen und den Austausch.

Zur Kommunalen Gesundheitskonferenz sollen zehn Mitglieder des Sozialausschusses entsandt werden. Nach der Berechnung nach Hare-Niemeyer ergibt sich folgende Besetzung:

CDU                                                     3 Mitglieder,

SPD                                                     2 Mitglieder,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                   1 Mitglied,

AFD                                                     1 Mitglied,

OP                                                       1 Mitglied,

Volt/BÜRGERLISTE LEVERKUSEN       1 Mitglied,

Die Linke                                              1 Mitglied.

Die Teilnahme an der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist auf die aktuelle Wahlperiode begrenzt. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird sich zukünftig aus 41 stimmberechtigten Mitgliedern (39 Stimmen, da zwei Mitglieder mit Doppelfunktion, siehe § 9 GO, Anlage 1), dem Vorsitzenden, der Geschäftsführung sowie den zwei Sprecherinnen der Arbeitsgruppen „Frauen und Gesundheit“ sowie der Arbeitsgruppe „Psychosoziale Gesundheit“ (PSAG) zusammensetzen.

3. Mehr Themenvielfalt und Austausch

Die Änderungen zum § 6 GO befassen sich mit dem Zeitpunkt der Vorschläge zur Tagesordnung sowie dem Zeitpunkt der Einladung. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass alle Teilnehmenden ausreichend Zeit haben, sich mit den Themenvorschlägen zu befassen. Der neugefasste § 7 GO soll die Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz als ein Gremium unterstreichen, das vom Austausch und der Themenvielfalt der teilnehmenden Institutionen getragen wird. Eine wichtige Rolle nehmen auch die Arbeitsgruppen der Kommunalen Gesundheitskonferenz ein. Der § 8 GO legt ihre Beteiligung fest.

4. Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

Die Beschlussfähigkeit wird in § 9 GO geregelt. Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. Die Gesundheitskonferenz kann Entscheidungen treffen und Handlungsempfehlungen aussprechen, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Gleichzeitig ist erforderlich, dass die von der Umsetzung betroffenen Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz diesen Empfehlungen zustimmen.

 

Es gibt Mitglieder, die in einer Doppelfunktion teilnehmen. Auch hierzu gab es bislang keine Regelung. In der Neufassung der Geschäftsordnung erhalten Personen mit Doppelfunktion eine Stimme.

5. Zuständigkeit des Rates der Stadt Leverkusen

Dies betrifft Änderungen in den §§ 10 und 11 GO. Bisher gab es keine einheitliche Regelung, was zu Unsicherheiten hinsichtlich Änderungen und Beschlussfassungen innerhalb der Sitzungen der Gesundheitskonferenz führte. Weiterhin gibt das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst keine eindeutige Regelung vor. Die Neufassung der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz sieht daher vor, dass die Geschäftsordnung durch Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen geändert wird und auch in Kraft tritt.

Zu Beschlusspunkt 2:

Bei den bisherigen Mitgliedsinstitutionen der Kommunalen Gesundheitskonferenz wurden folgende Änderungen vorgenommen: Hinter jeder Institution wird die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder vermerkt.

Freie Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen:

„Sprecher der Freien Wohlfahrtsverbände“ wird zu „Sprecherin/Sprecher der AG Freie Wohlfahrtsverbände“ umbenannt.

Das DRK ist nicht mehr vertreten.

Leistungserbringer:

Kplus Gruppe wird zu Alexianer St. Remigius Opladen geändert.

Psychosoziale Arbeitsgruppe (PSAG) wird bei den Arbeitsgruppen eingeordnet.

SPZ Leverkusen wird hinzugefügt.

Pro familia e. V. wird hinzugefügt.

Private und freigemeinnützige ambulante Pflegedienste sind nicht mehr aufgeführt.

         

Kostenträger:

„Private Krankenkassen“ ist nicht mehr vertreten.

Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen:

„Integrationsrat/Integrationszentrum“ wird geändert in

„Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ sowie „Kommunales Integrationszentrum“.

Stadtverwaltung:

„Kommunale Konferenz für Alter und Pflege“ wird in „Geschäftsführung Kommunale Konferenz für Alter und Pflege“ umbenannt

Begründung der Änderungen, die eine Nicht-Teilnahme beinhalten:

Es ist bei der Besetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz üblich, dass Institutionen, die einem Verbund angehören, wie z. B. dem der Freien Wohlfahrtsverbände, durch die jeweilige Sprecherin bzw. Sprecher der Arbeitsgruppe vertreten werden. Daher wird das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das der AG der Freien Wohlfahrtsverbände angehört, zukünftig durch die Sprecherin bzw. den Sprecher der AG der Freien Wohlfahrtsverbände vertreten.

Die ambulanten Pflegedienste sind eine sehr heterogene Gruppe und haben bisher an der Gesundheitskonferenz nicht teilgenommen. Daher werden sie nichts mehr als Mitgliedsinstitutionen aufgeführt. Da sie Mitglieder der Kommunalen Konferenz für Alter und Pflege sind, können ihre Themen über die Geschäftsführung der Kommunalen Konferenz für Alter und Pflege in die Gesundheitskonferenz getragen werden. Die privaten Krankenkassen sind nicht mehr vertreten, da sie kein Interesse an der Teilnahme haben.

Begründung der Änderungen, die eine Neuaufnahme beinhalten:

Das Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Leverkusen war bisher nicht als eigenständige Institution, sondern nur über die Sprecherin der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) vertreten. Da das SPZ als sozialpsychiatrischer Dienst der Unteren Gesundheitsbehörde einen maßgeblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung und -versorgung der Leverkusener Bevölkerung leistet, wird es zukünftig als eigenständiges und stimmberechtigtes Mitglied neben der Suchthilfe teilnehmen.

Der Verein „Pro familia e. V.“ hat um Aufnahme gebeten und nimmt im Bereich der Aufklärung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz aber auch der Schwangeren- und Elternberatung nach §10 ÖGDG wichtige Aufgaben der Gesundheitsförderung und -vorsorge wahr und ist seit langem regelmäßig in der Arbeitsgruppe „Frauen und Gesundheit“ vertreten, die eine Arbeitsgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist.

Dieser Vorlage liegt die Neufassung der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt Leverkusen als Anlage 1 bei und eine Auflistung der Mitgliedsinstitutionen als Anlage 3 bei. Zur besseren Übersicht ist dieser Vorlage zudem in der Anlage 2 eine Synopse mit Gegenüberstellung der bisherigen Fassung und der vorgeschlagenen Neufassung der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz beigefügt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein