Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 der Stadt Leverkusen (Rheindorf)
Vorlage
1457/2012
Aktenzeichen
302-3-2-01
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 der Stadt Leverkusen wird Frau Marlies Jung, An der Bergerweide 6, 51371 Leverkusen, wiedergewählt.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Amtszeit der Schiedsfrau, Frau Marlies Jung, läuft mit dem 19.03.2012 ab. Über die Besetzung der Schiedspersonenstelle ist daher erneut zu entscheiden.

 

Frau Marlies Jung hat auf Anfrage erklärt, dass sie im Falle ihrer Wiederwahl bereit ist, das Amt weitere 5 Jahre auszuüben.

 

Ein Wechsel in der Schiedsperson liegt nicht im Interesse der Ausübung der Schiedsamtstätigkeit, die eine gründliche Einarbeitung und viel Gewandtheit und Umsicht erfordert. Diese Gründe sprechen für eine Wiederwahl.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1457/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Horst Wedler / FB 30 / Tel. 406-3015

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) wählt der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung die Schiedsperson. Gem. § 12 Schiedsamtsgesetz tragen die Gemeinden die Sachkosten (Mitgliedsbeiträge, Literatur, Lehrgänge, Vordrucke und sonstige Aufwendungen) des Schiedsamtes.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 300002050303/Produkt: 020503/Produktgruppe 0205/Sachkonto 544300 und 549900

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Sachkosten betragen ca. 1.600 € pro Jahr.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe Punkt B)

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine