Beschlussentwurf:

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Leverkusen, einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, wird zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

gezeichnet:

Hebbel


Begründung:

Um die Erstellung der vorliegenden Beratungsunterlagen auf eine fundierte Basis stellen zu können, konnten die finalen verwaltungsinternen Abstimmungen zum Aufstellungsverfahren erst Mitte April 2026 abgeschlossen und die weiteren notwendigen Schritte eingeleitet werden.

Im Vorfeld der Übermittlung der vollständigen Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2026 ff. (Band I - III und Haushaltssicherungskonzept) über das Ratsinformationssystem werden die beigefügten Dokumente zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen beinhalten insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorbericht einen detaillierten Gesamtüberblick über die finanzielle Situation der Stadt Leverkusen und die perspektivische Entwicklung im Kontext des Haushaltssicherungskonzepts.

Die vollständigen Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2026 ff. (Bände I bis III incl. Haushaltssicherungskonzept) befinden sich derzeit noch in der finalen Bearbeitung und werden zeitnah im Ratsinformationssystem eingestellt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings; ( 20 12

Haushaltsplanung 2026, mittelfristige Finanzplanung: Nach § 80 GO NRW leitet der Oberbürgermeister den vom Stadtkämmerer aufgestellten und den von ihm bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zu. Auf der Basis der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Haushaltssatzung ist eine Bewirtschaftung des Haushalts möglich.


II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein