Beschlussentwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Leverkusen, einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, wird zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
gezeichnet:
Hebbel
Begründung:
Um die Erstellung der vorliegenden Beratungsunterlagen auf eine fundierte Basis stellen zu können, konnten die finalen verwaltungsinternen Abstimmungen zum Aufstellungsverfahren erst Mitte April 2026 abgeschlossen und die weiteren notwendigen Schritte eingeleitet werden.
Im Vorfeld der Übermittlung der vollständigen Unterlagen zum
Haushaltsplanentwurf 2026 ff. (Band I - III und Haushaltssicherungskonzept)
über das Ratsinformationssystem werden die beigefügten Dokumente zur Verfügung
gestellt. Diese Unterlagen beinhalten insbesondere im Zusammenhang mit dem
Vorbericht einen detaillierten Gesamtüberblick über die finanzielle Situation
der Stadt Leverkusen und die perspektivische Entwicklung im Kontext des
Haushaltssicherungskonzepts.
Die vollständigen Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2026 ff. (Bände I bis III incl. Haushaltssicherungskonzept) befinden sich derzeit noch in der finalen Bearbeitung und werden zeitnah im Ratsinformationssystem eingestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings; ( 20
12
Haushaltsplanung 2026, mittelfristige Finanzplanung: Nach § 80 GO NRW leitet der Oberbürgermeister den vom Stadtkämmerer aufgestellten und den von ihm bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zu. Auf der Basis der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Haushaltssatzung ist eine Bewirtschaftung des Haushalts möglich.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
