Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
3. Der Bürger- und Umweltausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Bauausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
5. Der Bildungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
6. Der Kulturausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
7. Der Sozialausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
8. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
9. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.
10. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.
11. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.
12. Der Finanzausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu.
13. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Fachausschüsse und der Bezirksvertretungen, einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten, zu beschließen.
14. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 29.06.2026.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebel Lünenbach Adomat
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gem. § 2 Abs. 7 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für den Rechnungsprüfungsaus-schuss
gezeichnet:
Krämer
(Fachbereichsleiter)
Begründung:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 18.05.2026 zur Vorlage Nr. 2026/0299 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Leverkusen, inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038 und einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 - 2029, zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die
Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den
Rat der Stadt Leverkusen, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit
gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4
GO NRW bereitzustellen:
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Haupt-
und Personalausschuss |
Fachbereich
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01), Gleichstellungsbüro
(03), Fachbereich
Digitalisierung (04), Fachbereich
Personal und Organisation (11). |
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Kulturausschuss |
Fachbereich
Kultur und Stadtmarketing (18) mit den Stäben Museum Morsbroich und
Stadtarchiv. |
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Rechnungsprüfungsausschuss |
Fachbereich
Rechnungsprüfung und Beratung (14). |
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Finanzausschuss |
Fachbereich
Finanzen (20), Fachbereich
Recht und Vergabe (30), Fachbereich
Ordnung und Straßenverkehr (36). |
|
Bürger-
und Umweltausschuss |
Statistikstelle
(Dez. III), Fachbereich
Mobilität und Klimaschutz (31), Fachbereich
Umwelt (32), Fachbereich
Bürger und Integration (33), Fachbereich
Veterinärmedizin (39), Tierheim. |
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Sozialausschuss |
Kommunales
Integrationszentrum (KI), Fachbereich
Soziales (50), Fachbereich
Medizinischer Dienst (53), Fachbereich Kinder und Jugend (51), soweit nicht der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuständig ist. |
|
Bildungsausschuss |
Stäbe
Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek und Jugendkunstgruppen im
Dezernat für Bildung, Kultur und Sport (IV), Fachbereich
Schulen (40), Schulräte,
die nicht zur staatlichen Schulaufsicht zählen, NaturGut
Ophoven, Wildpark
Reuschenberg. |
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Kinder-
und Jugendhilfeausschuss |
Fachbereich
Kinder und Jugend (51). |
|
Bauausschuss
|
Fachbereich
Feuerwehr (37), Büro
Baudezernat (60), Fachbereich
Stadtplanung (61), Fachbereich
Kataster und Vermessung (62), Fachbereich
Bauaufsicht (63), Fachbereich
Gebäudewirtschaft (65), Fachbereich
Tiefbau (66), Fachbereich
Stadtgrün (67). |
|
Bezirksvertretungen
für die Stadtbezirke I,
II und III |
Haushaltsmittel
der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW |
Der
Finanzausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen
unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der Haushaltseinbringung am
18.05.2026 eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse und
legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor. Ergänzend werden dem
Rat der Stadt Leverkusen die Ergebnisse der Beratungen aus den drei
Bezirksvertretungen unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der
Haushaltseinbringung am 18.05.2026 eingetretenen Haushaltsveränderungen und
zusätzlicher Beschlüsse für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur
abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Leverkusen erfolgte im Amtsblatt Nr. 20 vom 20.05.2026 der Stadt Leverkusen. Die öffentliche Auslegung findet anschließend statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt
Leverkusen beschließt die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. V. m.
§ 80 Abs. 4 GO NRW in der aktuell gültigen Fassung. Die Haushaltssatzung
enthält u. a. die Festsetzung:
Ø
des
Haushaltsplans,
o
im
Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des
Haushaltsjahres,
o
im
Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit
des Haushaltsjahres,
o
unter
Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),
o
unter
Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
Ø
der
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage des Vortrags eines Jahresfehlbetrages
und der Verringerung der allgemeinen Rücklage,
Ø
des
Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
Ø
der
Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind,
Ø
des
Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist.
Mit Beschluss
über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im
Haushaltsplan dargestellten Daten.
Aufgrund der in
Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer
haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen
Charakter.
Redaktioneller Hinweis des Fachbereichs
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die jeweiligen Veränderungslisten sowie die Anfragen der Politik zum Haushalt mit Stellungnahme der Verwaltung werden als Anlagen sukzessive nachrichtlich ins Ratsinformationssystem zu dieser Vorlage eingestellt, sobald diese zur Verfügung stehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: FB 20: Achim Krings, ( 20 12
Erlass der
Haushaltssatzung 2026 (inklusive des
Haushaltsicherungskonzeptes 2026 bis 2038) sowie
der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertigzustellen. Um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, damit Folgemaßnahmen zügig umgesetzt werden können, legt die Verwaltung die Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.
