Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) und der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029
Vorlage
2026/0300
Aktenzeichen
200-01-kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

2.     Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

3.     Der Bürger- und Umweltausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

4.     Der Bauausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

5.     Der Bildungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

6.     Der Kulturausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

7.     Der Sozialausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

8.     Der Haupt- und Personalausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanzausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

9.     Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.

10. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.

11. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.

12. Der Finanzausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu.

13. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Fachausschüsse und der Bezirksvertretungen, einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten, zu beschließen.

14. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038) einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 29.06.2026.

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Hebel                                       Lünenbach                           Adomat

Der Leiter des Fachbereichs

Rechnungsprüfung und Beratung

gem. § 2 Abs. 7 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für den Rechnungsprüfungsaus-schuss

gezeichnet:

Krämer

(Fachbereichsleiter)


Begründung:

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 18.05.2026 zur Vorlage Nr. 2026/0299 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Leverkusen, inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2026 bis 2038 und einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 - 2029, zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den Rat der Stadt Leverkusen, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:

Haupt- und Personalausschuss

Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01),

Gleichstellungsbüro (03),

Fachbereich Digitalisierung (04),

Fachbereich Personal und Organisation (11).

Kulturausschuss

Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (18) mit den Stäben Museum Morsbroich und Stadtarchiv.

Rechnungsprüfungsausschuss

Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (14).

Finanzausschuss

Fachbereich Finanzen (20),

Fachbereich Recht und Vergabe (30),

Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (36).

Bürger- und Umweltausschuss

Statistikstelle (Dez. III),

Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (31),

Fachbereich Umwelt (32),

Fachbereich Bürger und Integration (33),

Fachbereich Veterinärmedizin (39),

Tierheim.

Sozialausschuss

Kommunales Integrationszentrum (KI),

Fachbereich Soziales (50),

Fachbereich Medizinischer Dienst (53),

Fachbereich Kinder und Jugend (51), soweit nicht der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuständig ist.

Bildungsausschuss

Stäbe Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek und Jugendkunstgruppen im Dezernat für Bildung, Kultur und Sport (IV),

Fachbereich Schulen (40),

Schulräte, die nicht zur staatlichen Schulaufsicht zählen,

NaturGut Ophoven,

Wildpark Reuschenberg.

Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Fachbereich Kinder und Jugend (51).

Bauausschuss

Fachbereich Feuerwehr (37),

Büro Baudezernat (60),

Fachbereich Stadtplanung (61),

Fachbereich Kataster und Vermessung (62),

Fachbereich Bauaufsicht (63),

Fachbereich Gebäudewirtschaft (65),

Fachbereich Tiefbau (66),

Fachbereich Stadtgrün (67).

Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke

I, II und III

Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW

Der Finanzausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der Haushaltseinbringung am 18.05.2026 eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse und legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor. Ergänzend werden dem Rat der Stadt Leverkusen die Ergebnisse der Beratungen aus den drei Bezirksvertretungen unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der Haushaltseinbringung am 18.05.2026 eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Leverkusen erfolgte im Amtsblatt Nr. 20 vom 20.05.2026 der Stadt Leverkusen. Die öffentliche Auslegung findet anschließend statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. V. m. § 80 Abs. 4 GO NRW in der aktuell gültigen Fassung. Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung:

Ø  des Haushaltsplans,

o   im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,

o   im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,

o   unter Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),

o   unter Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

Ø  der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage des Vortrags eines Jahresfehlbetrages und der Verringerung der allgemeinen Rücklage,

Ø  des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,

Ø  der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind,

Ø  des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist.

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.

Aufgrund der in Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter.

Redaktioneller Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Die jeweiligen Veränderungslisten sowie die Anfragen der Politik zum Haushalt mit Stellungnahme der Verwaltung werden als Anlagen sukzessive nachrichtlich ins Ratsinformationssystem zu dieser Vorlage eingestellt, sobald diese zur Verfügung stehen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: FB 20: Achim Krings, ( 20 12

Erlass der Haushaltssatzung 2026 (inklusive des Haushaltsicherungskonzeptes 2026 bis 2038) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertigzustellen. Um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen, damit Folgemaßnahmen zügig umgesetzt werden können, legt die Verwaltung die Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.