Betreff
Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen
Vorlage
1462/2012
Aktenzeichen
21-12-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Verordnung

zur vierten Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch

Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von

Leverkusen vom 31.05.2001.

 

gezeichnet:                                       

Buchhorn                                           Häusler                                              Stein

 

Begründung:

 

Sachverhalt:

 

Es zeigt sich, dass der Parkdruck in Leverkusen insgesamt zugenommen hat. Besonders betroffen sind hier die Stadtteile Wiesdorf – vor allem im Innenstadtbereich seit der Eröffnung der Rathaus-Galerie – und Opladen / Neustadt.

 

Während vielfach in den Parkhäusern freie Stellplatzkapazitäten fest zu stellen sind, sind die öffentlichen, oberirdischen Parkflächen vollständig zugeparkt. Dies hat zur Folge, dass auch Parkbereiche, die Bewohnern bzw. deren Besuchern vorbehalten bleiben sollen, zunehmend durch Parksuchverkehre belastet werden. Diesem Trend ist zur Verbesserung der Wohnumfeldsituation entgegen zu wirken.

 

Aktuell sind die Gebühren an den Parkscheinautomaten nur marginal höher als die Gebühren in den vorhandenen Parkgaragen, so dass kein bzw. nur ein geringer Anreiz besteht, die Parkgaragen zu nutzen. Dies führt aber unweigerlich zu einem erhöhten Parksuchverkehr im Wohnumfeld mit der entsprechenden Umweltbelastung. Zudem haben Parkplatzsuchende, die nur kurz zu einer Erledigung in die Stadt kommen, hierdurch kaum die Chance, oberirdisch zu parken.

 

Ein ähnliches Problem liegt in der „Neustadt“ von Opladen vor. Aufgrund der dortigen Gastronomiebetriebe besteht hier ebenfalls das Problem des Parkdrucks für die Bewohner der anliegenden Straßen.

 

Mit Vorlage-Nr. 1314/2011 vom 24.10.2011 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 24.11.2011 beschlossen, zur Entschärfung der Parksituation im Nahbereich des Klinikums verschiedene Maßnahmen umzusetzen. In diesem Bereich ist eine Verschärfung der Parkproblematik infolge zusätzlicher Neu-/Erweiterungsbauten des Klinikums Leverkusen eingetreten. Eine Vielzahl der Bediensteten hat in dem umliegenden Wohngebiet – kostenfrei – geparkt, obwohl seitens des Arbeitgebers ein Sondertarif für das Parken im Parkhaus angeboten wird. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört u. a. die Aufstellung von 4 neuen Parkscheinautomaten. Folgende Parkgebühren sind in Anlehnung an die Parkgebühren im Parkhaus Klinikum vorgesehen:

 

- für die 1. Stunde je angefangene 10 Minuten  0,20 € = 1,20 €/Std.,

- ab der 2. Stunde je angefangene 10 Minuten  0,10 € = 0,60 €/Std.,

- zusätzlich wird ein Tagesticket zum Preis von 6,00 € angeboten.

 

Diese Gebührenpflicht soll täglich, d. h. auch am Wochenende und an Feiertagen in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr gelten.

 

Nach der derzeit gültigen Gebührenordnung müssten folgende Gebühren erhoben werden:

- je angefangene ½ Stunde (= Mindestparkzeit) = 0,50 €, danach

- je 12 Minuten = 0,20 € bzw.

- je 30 Minuten = 0,50 €.

 

Diese Gebühren liegen unter den Tarifen in den Klinikum-Parkhäusern und bieten somit einen Anreiz weiterhin die Wohnstraßen zuzuparken.

 

Um nun die höheren Gebühren erheben zu können, ist eine Änderung der im Betreff genannten Gebührenordnung erforderlich. Die Änderung sollte daher zeitnah vorgenommen werden, damit der Beschluss auch kurzfristig Wirkung zeigt. Bis dahin können nur die für diesen Bereich gültigen o. g. Parkgebühren gefordert werden.

 

 

Lösung:

 

Um eine Verbesserung des Wohnumfeldes zu erreichen und Parksuchverkehre in den Wohnstraßen zu reduzieren, ist es notwendig, die Nutzung der vorhandenen Tiefgaragen attraktiver zu gestalten. Mit einer Anhebung der Gebühren an den Parkscheinautomaten ist dieses Ziel erreichbar, wenn die Gebühren deutlich (so wie früher) über denen der Parkhäuser liegen. Bei höheren Gebühren auf den bewirtschafteten Parkflächen erhöht sich damit der Anreiz, eine Tiefgarage aufzusuchen. Zudem werden damit oberirdische Parkflächen für Kurzparker frei.

 

Hier ist anzumerken, dass die Parkgebühren seit Jahren nicht angehoben wurden, so dass aus den vorgenannten Gründen eine Erhöhung um 20 % durchaus gerechtfertigt ist. Die Parkgebühren in Leverkusen halten sich bislang auf relativ niedrigem Niveau.

 

Für Besucher, die möglichst kostenfrei parken möchten, stehen nach wie vor die Stellplätze unter der Stelze gebührenfrei zur Verfügung – außer an Spieltagen von Bayer 04. Zur Erreichung der Plätze bzw. der Innenstadt muss allerdings ein ca. 10-minütiger Fußweg in Kauf genommen werden.

 

Zum Schutz der Anwohner macht eine Gebührenerhöhung allerdings nur Sinn, wenn auch die Bewirtschaftungszeiten in diesen Bereichen ausgedehnt und durch Ermittler/-innen des FB´s Straßenverkehr kontrolliert werden. Daher soll eine Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zukünftig in Wiesdorf rund um den Bereich des Kinopolis und in der Opladener Neustadt zwischen 08:00 und 23:00 Uhr stattfinden und von den Ermittler/-innen des Fachbereichs Straßenverkehr kontrolliert werden.

 

Im Stadtteil Opladen lag der Beginn der Bewirtschaftungszeiten teilweise bei 08:30 Uhr. Zur Vereinheitlichung werden hier die Zeiten auf 08:00 Uhr geändert. In Wiesdorf soll zudem die Bewirtschaftung aufgrund der Geschäfts-Öffnungszeiten am Samstag von 16:00 Uhr auf 20:00 Uhr ausgedehnt werden.

 

Im Hinblick auf den Beschluss der Bezirksvertretung III ist ebenfalls eine Änderung der Gebührenordnung erforderlich. Die o.g. Gebührenstaffelung ist in die Gebührenordnung einzupflegen.

 

Aufgrund der ohnehin vorzunehmenden Änderungen wurden weitere Anpassungen vorgenommen, z.B. eine einheitliche Gebühr auf dem Parkplatz am Kreisverkehr Rheinallee / Dhünnstraße – ehemaliger LAGA-Parkplatz. Für die Nutzung zu Zeiten der LAGA wurde eine Gebührenstaffelung von 1 – 9 Stunden vorgenommen, die aufgrund des damaligen Besucherandrangs notwendig war. Diese Gebühr kann nunmehr vereinfacht und damit bürgerfreundlich gestaltet werden.

 

Zur besseren Übersichtlichkeit wird in der Anlage 2 eine Gebührenübersicht beigefügt. Hier werden die „neuen“ den „alten“ Gebühren gegenübergestellt.

Zudem wird eine Übersicht der Tarife und Öffnungszeiten in den Tiefgaragen des Stadtgebietes beigefügt, s. Anlage 3. Die Angaben wurden den Internetauftritten der Betreiber entnommen.

 

Im Hinblick auf die Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten und der Aufnahme des „Sonderparkgebietes Schlebusch“ wird auf Anlage 4 verwiesen.

 

Die bisherige Fassung sowie die vorgesehene Neufassung werden in den Anlagen 5 und 6 beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1462/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Samusch / 36 / 36 40.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Vierte Änderung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet von Leverkusen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Durch die Änderung der Gebührenordnung selbst entstehen keine Kosten. Allerdings muss in sämtlichen Parkscheinautomaten ein Bauteil zur Umstellung auf die neue Gebührenstruktur gewechselt werden. Zudem ist das Gebührenschild zu erneuern.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Für die Bauteile sowie die Gebührenschilder an den 108 Automaten incl. der Einbau- und Anbringungskosten wird ein Betrag in Höhe von rd. 20.500 € benötigt. Diese Mittel wurden bei der Mittelanmeldung nicht berücksichtigt. Der Betrag wird dem FB 36 daher zusätzlich zur Verfügung gestellt mittels der zweiten Veränderungsliste bei:

IA 36 000 230 0202, Sachkonto: 523300 - Unterhaltung techn. Anlagen.

Es handelt es sich um eine einmalige Ausgabe. Aufgrund der Gebührenumstellung ist in diesem Jahr noch mit Mehreinnahmen in Höhe von rd. 60.000 € zu rechnen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Mehreinnahmen in Höhe von rd. 80.000 € / pro Jahr.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Eine Refinanzierung der notwendigen Kosten für die Umstellung ist durch die Mehreinnahmen gegeben.