Betreff
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
- Umsetzungsbeschlüsse 2009 für den Fachbereich Schulen
Vorlage
0147/2009
Aktenzeichen
mar
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt,

 

·        die aufgezeigten Flächenpotenziale unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der künftigen organisatorischen und pädagogischen Schulentwicklung sowie der Ganztagsentwicklung und unter Konsolidierungsaspekten in den jeweils zu erstellenden Teilschulentwicklungsplänen durch konkrete und bedarfsorientierte sowie standortbezogene Lösungsvorschläge aufzugreifen,

·        ein Konzept zur Gebäudebetreuung zu erarbeiten

 

und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.      Die Beteiligung der Schulen erfolgt anlassbezogen oder im Rahmen der Erstellung von Schulentwicklungsplänen.

 

3.      Die mit Nachbargemeinden und der Kinder- und Jugendhilfeplanung abzustimmende Schulentwicklungsplanung wird weiterhin nach dem mittelfristigen Zeitraum von fünf Jahren bzw. anlassbezogen betrieben und Schulstandortentscheidungen an dieser Planung ausgerichtet.

 

4.      Der GPA-Vorschlag zur Beteiligung der Umlandgemeinden an den Schulkosten wird als nicht umsetzbar verworfen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Adomat

Begründung:

 

1.      Ausgangssituation

 

Die auf die Gebäudewirtschaft bezogene Prüfung der GPA greift auf ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern schulrechtliche und schulorganisatorische und für die weitere Entwicklung der Bildungs- und Betreuungslandschaft ausgesprochen relevante Fragestellungen mit dem Bezugsjahr 2006 auf, zu denen nachfolgend aus der Sicht des Fachbereiches Schulen Stellung genommen wird. Ausgangspunkt der Prüfung durch die GPA war die gebäudewirtschaftliche bzw. die immobilenwirtschaftliche Betrachtung der Leverkusener Schullandschaft im Vergleich zu anderen Benchmarkkommunen und die Darstellung der daraus abzuleitenden haushaltsmäßigen Betrachtungen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (qualitative Wirkungsbetrachtungen)  und die Notwendigkeit der Anpassung des Raumprogramms an veränderte schulische Rahmenbedingungen hat die GPA nicht aufgegriffen. Schule ist heute ein eigenständiger und sich immer weiter öffnender Ort des Unterrichtes, der Erziehung, der Förderung und der Betreuung. Der Schulträger Stadt Leverkusen versteht sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung als gestaltendes Mitglied einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen.

 

 

2.      Bewertung schulspezifischer Prüffelder

 

2.1.      Allgemeines

 

Es ist nicht Ziel des Schulträgers, eine am untersten Level (Benchmark) ausgerichtete Flächenversorgung der Schulen zu betreiben und eine Kollisionsstrategie unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu fahren, sondern eine sachgerechte, an den gesetzlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Schulen zukunftsorientierte Raumausstattung vorzuhalten und damit eine qualitativ und perspektivisch ausgerichtete Schulentwicklung zu ermöglichen. Beispielhaft können hier die Bereiche der eigenverantwortlichen Schule, das Vorhalten von Angebotsschulen, die Realisierung von offenen und gebundenen Ganztagseinrichtungen in Schulen, die mit einer edv-technischen Gesamtausstattung der Schulen einhergehenden Raum- und Technikbedarfe, die pädagogischen Ausrichtungen auf den Feldern des Gemeinsamen Unterrichtes (s. hier auch die aktuellen Gesetzesinitiativen des Landes zur Wahlfreiheit der Eltern zwischen allgemeiner Schule und Förderschule in Erfüllung der UN-Konvention zur Integration von Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen), der individuellen Förderung, der Berufsvorbereitung und Berufsorientierung, die Zusammenlegung von Stadtteil- und Schulbibliotheken oder die künftig im Sinne einer Vernetzung beabsichtigte Einrichtung von sog. Lernwerkstätten für naturwissenschaftlichen Unterricht im Grundschulbereich sowie die anforderungsgerechte qualifizierte und moderne Ausstattung der weiterführenden Schulen im NW-Bereich genannt werden.

Umgekehrt sollen vorhandene Konsolidierungs- und Verbesserungspotenziale soweit wie möglich ausgeschöpft und beschleunigende Entwicklungs- und Umsetzungsfaktoren genutzt werden.

Vorhandene Entwicklungspotenziale könnten möglicherweise unter rein fiskalischen Gesichtspunkten aufgegeben werden, müssten aber je nach Entwicklungs- und Anforderungsprofilen ggf. neu geschaffen oder könnten unter den gegebenen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen evtl. nicht mehr ermöglicht werden. Die schulische Versorgung wird als weicher Standortfaktor verstanden, der als Anreiz für Firmen gedacht ist, vor dem Hintergrund einer schulischen Vollversorgung in Leverkusen zu investieren und junge Familien dazu zu bewegen, ihren Wohnsitz in Leverkusen zu nehmen. Hierbei hat ein leistungsfähiges und mit sehr guten Übergangschancen verbundenes Angebot in der gesamten Bildungskette bis rein in den beruflichen Ausbildungsbereich eine herausgehobene Bedeutung für die Stadt und die Region.

Alle Aktivitäten im Schulbereich sind auch schon in der Vergangenheit immer unter Berücksichtigung der Haushaltslage der Stadt Leverkusen angegangen und umgesetzt worden.

 

Die GPA selbst schreibt in ihrem Prüfbericht, „dass die ermittelten Flächenüberhänge die Funktion einer Größenordnung mit Sensibilisierungsfunktion haben, die grundsätzliche Handlungsfelder lokalisieren, da aus zeitlichen Gründen nicht objektscharf analysiert und hinterlegt werden konnte.“ Der GPA war es wichtig, „den Kommunen die Flächenaspekte auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung aufzuzeigen und für die erheblichen finanziellen Ressourcen, die in der Bereitstellung des Anlagevermögens „Schulen“ gebunden sind, zu sensibilisieren.“

 

Der Bericht der GPA kann somit  als Signal verstanden werden, Flächenoptimierung als ständige Aufgabe zu betrachten, wobei definitiv festgestellte und verwertbare Flächenüberhänge aus der Sicht des Fachbereiches Schulen behutsam und in Abstimmung mit den Schulen und sonstigen Nutzern ( u. a. VHS, Musikschule) abgebaut werden sollten.

 

Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund die nachfolgend beschriebenen Handlungsfelder in den jeweiligen Teilschulentwicklungsplänen aufgreifen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Hierbei werden die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konjunkturpaketmaßnahmen von den Schulen geäußerten und in diesem Zusammenhang relevanten Bedarfe in die Betrachtungen einbezogen.

 

2.2.      Ausrichtung der Schulentwicklungsplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus und Verknüpfung mit einer langfristigen Immobilienplanung

 

Die GPA empfiehlt, die Schulentwicklungsplanung über einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren hinaus auszurichten und mit der Immobilenplanung/dem Gebäudemanagement zu verknüpfen, um ein ganzheitliches Flächenmanagement anzustreben.

 

Nach § 80 Abs. 5 Schulgesetz NRW berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung u. a. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens und die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes/-bedarfes. Unter dem Begriff „mittelfristig“ ist ein Zeitraum von 5 Jahren zu verstehen. Im Vorläufer des jetzigen Schulgesetzes war noch die Rede davon, darüber hinaus langfristige Vorstellungen zu entwickeln. Dieser Passus ist im novellierten Schulgesetz nicht mehr enthalten.

 

Darüber hinaus setzt der – unter Umständen auf die jeweilige Legislaturperiode bezogene- schulpolitische und schulrechtliche Rahmen des Landes die grundlegenden Bedingungen für eine Schulentwicklungsplanung und eine Umsetzung der Vorgaben der Schulentwicklung. So führen das zuletzt beschlossene Vorziehen der Einschulung auf ein Eingangsalter von Jahren, die Aufhebung der Schulbezirke, das Elternwahlverhalten, die Stärkung des Elternwillens, eine entstehende Wettbewerbssituation und das Abitur nach 12 Jahren zu nicht vorher planbaren Entwicklungen. Gleiches gilt für die Ganztagsentwicklung, die aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, der schulpolitischen Willensbildung und der Bedarfs- und Nachfrageentwicklung heraus nur schwer zu prognostizieren ist.

 

Ebenso besteht ein gesetzlich geregeltes und in der Wirkung sehr beachtliches Erfordernis der Abstimmung der Schulentwicklung mit den Nachbargemeinden und mit der Kinder- und Jugendhilfeplanung. Hiermit wird zu Recht dem Gedanken der regionalen Betrachtungs- und Herangehensweise und der Abstimmung von Fachplanungen ein Vorrang eingeräumt.

 

Ferner ist nach § 80 Abs. 6 Schulgesetz NRW im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens bei der Errichtung, der Änderung und der Auflösung einer Schule sowie dem organisatorischen Zusammenschluss von Schulen die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen. Es wird daher eine permanente anlassbezogene Schulentwicklungsplanung betrieben, in die aktuelle Entwicklungen einbezogen werden.

 

Aus den genannten Gründen wird die Fachverwaltung weiterhin die Schulentwicklungsplanung an dem Zeitfenster von 5 Jahren ausrichten bzw. anlassbezogen betreiben. Schülerzahlenentwicklungen werden auch weiterhin über diesen Zeitraum hinaus betrachtet, um so aus der Sicht des Bedarfsträgers bzw. der Schulen  auch eine rechtzeitige und den Bedürfnissen entsprechende Versorgung der Schulen mit ausreichendem und anforderungsgerechtem Schulraum gewährleisten und umgekehrt Möglichkeiten der Flächenreduzierung aufzeigen zu können.

 

2.3.      Entwicklung von langfristigen Schulstandortentscheidungen

 

Die GPA empfiehlt die Notwendigkeit und Entwicklung von Standorten zu thematisieren und im Sinne einer langfristigen Strategie in die Zukunft zu projizieren.

Für den Bereich der Schulentwicklungsplanung ergeben sich diverse Planungs- und Realisierungsbedingungen, die eine entsprechend langfristig angelegte Betrachtung nicht sinnvoll erscheinen lassen. Schülerzahlenentwicklungen werden regelmäßig über einen 5jährigen Planungszeitraum hinaus betrachtet, ohne dass damit hinreichend genug abgesicherte Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden können.

Es handelt sich um einen Trend, der es ermöglichen soll, frühzeitig ggf. auch abweichende Entwicklungen erkennen zu können.

Im Teilschulentwicklungsplan Grundschulen I ist als ein Element einer langfristigen Schulstandortstrategie enthalten, dass in jedem Stadtteil mindestens ein Grundschulstandort aufrecht bleiben soll. Der Schulträger kommt damit dem politischen Willen einer wohnortnahen Schulversorgung mit zumutbaren Wegezeiten nach. Ebenso ist in den jüngsten Schulentwicklungsplänen die Bildung kleinerer Klassen als Elemente der (individuellen) Förderung und der Stärkung von Schulen festgeschrieben worden.

Weitere Elemente einer langfristigen Standortstrategie sind in den Teilschulentwicklungsplanungen verankert worden (u. a. Stärkung von Hauptschulen und Festsetzung von Zügigkeiten im Grundschulbereich).

 

Die Verwaltung empfiehlt keine ständige Thematisierung von Schulstandorten, sondern eine behutsame sowie verlässliche, an gesetzlichen Vorgaben, speziellen schulischen Angeboten und schulstandortbedingten Stadtteilerfordernissen geknüpfte Schulentwicklungsplanung im Konsens zu betreiben. Ebenso wie eine Schulentwicklungsplanung über einen Zeitraum von 5 Jahren hinaus schulfachlich nicht ausreichend belastbar und verlässlich sein kann, lassen sich langfristig grundsätzlich auch keine entscheidungsrelevanten Aussagen über einzelne Standorte treffen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2.2 Ausrichtung der Schulentwicklungsplanung und Ziffer 5 Demografische Entwicklung verwiesen.

 

2.4.      Abbau von Flächenüberhängen und Generierung von Einsparpotenzialen 

 

2.4.1.     Allgemeines

 

Die GPA hat 2006 (Bezugsjahr) für die Leverkusener Grundschulen und weiterführenden Schulen insgesamt folgende Flächenüberhänge ermittelt:

 

Grundschulen

18.200 m²

Weiterführende Schulen

37.000 m²

gesamt

55.200 m²

 

 

mit einem Einsparvolumen von 5,8 Mio €

 

und für das Jahr 2016 aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen einen weiteren Raumüberhang von

Grundschulen

8.100 m²

Weiterführende Schulen

11.100 m

gesamt

74.400 m².

 

Die Förderschulen und Berufskollegs hat das GPA nicht einbezogen.

 

Aufgrund des auf Bruttogeschossflächen zugrunde gelegten Raumüberhanges müssten, sofern das Prüfungsergebnis der GPA eins zu eins umgesetzt würde, sofort fünf Grundschulen und bis zum Jahr 2016 zwei weitere Grundschulen geschlossen werden. Bei den weiterführenden Schulen beträfe die Schließung sofort zwei bis drei Schulen und bis zum Jahr 2016 eine weitere weiterführende Schule.

 

Schon hier zeigt sich die grundsätzliche methodische Schwäche des Berichtes, da es sich bezogen auf die aufgezeigten schulorganisatorischen/pädagogischen Konsequenzen um keine realistischen, belastbaren Zahlen handelt, sondern um ein theoretisch/mathematisch betrachtetes, nicht an der Wirklichkeit und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort ermitteltes Defizit, das erst im nachhinein in eine schulfachliche Auseinandersetzung gestellt wird.

Darüber hinaus fehlt als eine ausgesprochen wichtige Entscheidungs- und Steuerungsgrundlage eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Input- und Outputbetrachtung).

 

Eine Beteiligung der Schulen hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Diese schulfachliche Diskussion und Beteiligung muss jetzt nachgeholt werden.

 

In vielen Fällen sind zwar Flächenüberhänge ermittelt worden, gleichwohl ergeben sich hieraus keine Raumüberhänge.


Dies hängt damit zusammen, dass sich die Bruttogeschossfläche über die gesamte Gebäudefläche einschließlich der Dachgeschossflächen und der Kellerräume definiert, unabhängig davon, ob die Flächen für Schule nutzbar sind. Zur Bruttogeschossfläche zählt auch die Stärke der Mauern. Schulisch genutzte Flächen werden ebenso mitberechnet wie ehemalige in Schulen noch vorhandene Luftschutzräume oder einst zu anderen Zwecken errichtete Gebäudeteile (z.B. von der Bevölkerung genutzte Duschräume in den Gebäuden der Grundschulen Dönhoffstr., Gezelinschule und Thomas-Morus-Schule). So handelt es sich bei dem Gebäude der Realschule Am Stadtpark um ein ehemaliges Krankenhaus, das naturgemäß nicht auf die Bedürfnisse einer Schule zugeschnitten ist und damit keine optimalen Nutzungsmöglichkeiten ergibt. Gleiches gilt für das Gebäude der Thomas-Morus-Schule (s. auch Ausführungen zum Standort der Comenius-schule/GGS Heinrich-Lübke-Str.)

 

Viele Gebäude sind in einer Zeit errichtet worden, in der Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern die Regel waren und dementsprechend groß gebaut worden sind. Werden diese Räume mit Klassen mit einer den heutigen Verhältnissen angepassten geringeren Schülerzahl belegt, ergibt sich automatisch ein ungünstiges Auslastungsverhältnis. Leitgedanke auch der Bezirksregierung war, vorhandenen Schulraum auf keinen Fall zu vernichten. Vorhandene Raumzuschnitte sind aus schulfachlicher Sicht keine tatsächliche Dispositionsmasse.

 

Die GPA hat die dargestellten Flächenpotentiale arithmetisch ermittelt und kumulativ dargestellt. Auch kleine und kleinste Flächenüberhänge an den einzelnen Standorten wurden berücksichtigt, deren Verwertung „eins zu eins“ nicht möglich ist.

 

An einigen Schulen sind Schülerrückgänge zu beobachten, die sich lediglich auf die Klassenstärken auswirken, nicht aber auf die Klassenzahlen. Aufgrund der geringeren Auslastung der Klassen kommt es rechnerisch zu theoretischen Flächenüberhängen. Gleichwohl besteht wegen der gleich bleibenden Klassenanzahl faktisch auch bei geringeren Schülerzahlen der gleiche Raumbedarf.

 

Als Anlage 1 sind die bereinigten Flächen für die einzelnen Schulen dargestellt. Grundlage sind die amtlichen Schülerzahlen zum 15.10.2009. Danach ergeben sich folgende Flächenüberhänge:

 

Grundschulen

     18.400 m²

Weiterführende Schulen

                     26.300 m

gesamt

44.700 m².

 

Daraus kann abgeleitet werden, dass das von der GPA ermittelte Einsparvolumen bei 4,7 Mio. € liegen würde.

Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass Pausenhofüberdachungen und nicht mehr vorhandene Containerflächen mitgezählt und Teilflächen doppelt erfasst worden sind. Außerdem sind Sporthallen, die von mehreren Schulen genutzt werden, nur einer Schule zugerechnet worden. Damit ergibt sich im Einzelfall kein objektives Bild über den Flächenverbrauch einer Schule. Die hier genannten Flächen sind bereits in Abzug gebracht worden.

Mithin bleibt festzustellen, dass der GPA-Wert mindestens um rund 10.500 m² reduziert werden muss. In der  Fläche von 44.700 qm sind noch die Anteile enthalten, die Dritten bereits dauerhaft überlassen worden sind (u. a. Grün-Weiss-Schlebusch als stadtteilbezogene Begegnungsstätte oder Überlassung einer ehemaligen Gymnastikhalle an das Junge Theater) und die von der Bruttogeschossfläche noch abgezogen werden müssen. Auf die Drittnutzungen wird bei der Betrachtung der einzelnen Schule eingegangen.

Darüber hinaus muss sich zeigen, ob der Schülerrückgang in dem prognostizierten Ausmaß eintritt (siehe auch Ziffer 5).

 

Wenn auch die Bruttogeschossflächen für einen interkommunalen Vergleich tauglich sein sollten, so sagen sie doch wenig über die tatsächlichen und standortbezogenen Nutzflächen und das jeweils realisierte Schulprogramm aus.

 

Aufgezeigte Flächenüberhänge an Schulen bedeuten nicht automatisch eine haushaltswirtschaftlich relevante Verwertbarkeit. In vielen Fällen beziehen sich die Raumüberhänge auf schulisch nicht genutzte Keller- oder Dachgeschossflächen, auf Verkehrsflächen, auf Aulen, die auch gleichzeitig Zugangbereiche darstellen oder über den Schulbedarf hinaus entstandene Sporthallenflächen, die nicht vermarktet werden können. Einzelne Räume einer anderen Nutzung zuzuführen ist nur möglich, wenn die zukünftige Nutzung mit der Schulnutzung verträglich ist und die Lage der Räume dies zulässt (ungehinderter Zugang, keine Störung des Unterrichts, etc.) und am Ende auch Abnehmer auf dem Markt vorhanden sind. Flächenüberhänge können realistischerweise in einem nennenswerten Ausmaß nur bei Teilaufgabe von Schulstandorten oder der Aufgabe von Schulstandorten abgebaut werden.

 

2.4.2.     Sporthallen für den Schul- und Vereinsbereich

 

Einen gesonderten Bereich stellen die Turnhallen dar. Turnhallen werden für den Schul- und Vereinssport konzipiert, im Falle der Wolfgang-Obladen-Halle und der Mehrzweckhalle Neuboddenberg auch als Mehrzweckhallen für Bürger- und Vereinsaktivitäten. Sporthallen dienen auch oft als (notwendiger) Ersatz für fehlende Aulen (s. Einschulungsfeiern in Grundschulen). Bei dem Bau von Turnhallen werden sowohl die Belange des Schulsports als auch weitergehende Anforderungen des Vereinssports berücksichtigt. Vereinssport beinhaltet Breiten- als auch Spitzensport. Für die Durchführung des Spitzensportes sind Anforderungen zu erfüllen, die sich unmittelbar auf Bruttogeschossflächen auswirken. Hierzu gehören Eingangsbereiche, größere Spielfelder, Auslaufzonen, Zuschauertribünen, Schiedsrichterräume, Geräteräume und Duschen, die in dem Umfang nicht von Schulen benötigt werden. Sporthallen sind daher in vielen Fällen für den reinen Schulsport hinaus konzipiert worden und werden so auch für den Vereinssport dringend benötigt. Von daher ist es nicht weiterführend, Aussagen über Raumüberhänge an Schulen und konkrete Haushaltseinsparungen zu treffen, die sich auf die über den Schulbedarf hinaus vorgehaltenen Sporthallenkapazitäten beziehen.

 

Für die Durchführung des Schulsports der Leverkusener Schulen stehen 52 Sporthallen zur Verfügung. Die Sporthallen befinden sich in der Regel auf dem Schulgrundstück der jeweiligen Schule. Der Zweckverband der Berufsbildenden Schulen nutzt zwei weitere städtische Hallen in Opladen und Bergisch Neukirchen und die Marienschule eine Halle in Opladen. Ferner hat die Stadt durch Gestattungsvertrag mit dem TSV Bayer 04 Leverkusen die Erlaubnis, die Fritz-Jacobi-Halle in Manfort für den Schulsport zu nutzen.

In den letzten fünf Jahren wurden folgende Sporthallen aufgegeben:

·        Ersatzloser Abriss der Turnhalle Düsseldorfer Straße in Opladen

·        Verpachtung der Turnhalle Dhünnstraße an die Tanzsportgemeinschaft Leverkusen e. V.

 

Zukünftig ist geplant, die Turnhalle am Standort Robert-Blum-Straße aufzugeben.
Für die Sporthalle der KHS Im Hederichsfeld besteht nur eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit. Die Kath. Grundschule Gezelinschule verfügt über keine eigene Sporthalle und ist Mitnutzer der 5fach-Sporthalle der Gesamtschule Schlebusch.


Die noch vorhandenen Hallen sind aktuell für die schulische Versorgung grundsätzlich ausreichend, weitere Hallen können nicht aufgegeben werden.

 

Punktuell ergeben sich Versorgungsengpässe (s. Opladen), die dazu führen, dass die dritte Sportstunde nicht erteilt werden kann und auch Vereine zusätzlichen Bedarf anmelden. Mit Blick auf die Übermittagbetreuung bzw. den Ganztag in den Schulen ergibt sich künftig ein höherer Sporthallen/-stundenbedarf durch die Umnutzung bzw. teilweise Mitnutzung von Sporthallen (Sporthallen als Freizeitbereich in der Mittagspause oder als Mensabereich durch eine Mehrzwecknutzung).

 

Die Verwaltung beabsichtigt, 2010 einen Masterplan Sport aufzulegen, der die Sporthallenproblematik aufgreift, beschreibt, analysiert und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.

 

2.4.3.     Ausgangsbetrachtungen und standortbezogene Detailbetrachtungen für den Grundschulbereich

 

Für die einzelnen Schulstandorte bzw. Schulformen können folgende Aussagen getroffen werden:

 

2.4.3.1.        Ausgangsbetrachtungen

 

An den Grundschulen ist ein Flächenüberhang von 18.100 m² ermittelt worden, der sich auf die einzelnen Schulen höchst unterschiedlich verteilt (siehe Anlage 1).

 

Auf die Grundschulen sind in den letzten Jahren Anforderungen zugekommen, die vorher so nicht vorhanden waren. Zu nennen sind hier die Betreuungsangebote, die Erweiterung der Stundentafel durch Englischunterricht ab dem zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres, die Pflicht zur individuellen Förderung einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers, die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit neuen Medien und die Beschulung von Kindern im Gemeinsamen Unterricht, die ansonsten eine Förderschule besuchen müssten.

 

Künftig ist beabsichtigt, für Grundschulen so genannte Lernwerkstätten für den naturwissenschaftlichen Unterricht in Form eines Unterrichts- und Begegnungsraumes einzurichten, in dem schon frühzeitig die Schülerinnen und Schüler durch eigenes Tun und Ausprobieren für naturwissenschaftliche Themen sensibilisiert und begeistert werden sollen. Ziel ist es auch, die Nahtstelle zwischen dem Primar- und Sekundarbereich dadurch weiter zu optimieren (s. auch Masterplan Naturwissenschaften weiterführende Schulen).

All diese Anforderungen bedingen zusätzliche Raumbedarfe, die nicht in den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen enthalten sind und für die der o. g. Flächenüberhang verwendet worden ist bzw. verwendet werden soll.

 

Insbesondere der Ausbau der offenen Ganztagsschule (OGS) erfordert erhebliche Raumressourcen. Waren zum Zeitpunkt der Prüfung im Schuljahr 2006/07 ca. 650 Kinder im offenen Ganztag, so sind es im Schuljahr 2009/10 ca. 1.800 Schülerinnen und Schüler. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 180 Prozent.

Von den 28 Leverkusener Grundschulen haben mittlerweile 22 Schulen den offenen Ganztag eingeführt. Die übrigen 6 Schulen bieten eine Betreuung nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr oder 15:00 Uhr an. Für die Zukunft ist vorgesehen, möglichst alle Grundschulen in offene Ganztagsschulen - auch aufgrund sehr nachdrücklich vorgetragener Wünsche einzelner Schulen- umzuwandeln.

Für die Einführung der offenen Ganztagsschule bzw. die Übermittagbetreuung waren Neubaumaßnahmen erforderlich, und zwar an der

 

GGS Regenbogenschule,

GGS Heinrich-Lübke-Straße,

KGS In der Wasserkuhl,

GGS Im Kirchfeld,

GGS Löwenzahnschule und

GGS Herzogstraße.

 

Die Neubaumaßnahmen waren notwendig, weil im Schulgebäude keine Räume für den offenen Ganztag zur Verfügung standen.

 

In den anderen 16 Schulen war es möglich, Räumlichkeiten für den offenen Ganztag bzw. in 6 Schulen Räume für Betreuungsmaßnahmen innerhalb der Schulgebäude mit insgesamt erheblichen Raumflächen zu schaffen.

 

2.4.3.2.        Standortbezogenen Einzelbetrachtungen 

 

A.   Flächendefizite

 

Für nachfolgend genannte Grundschulen bestehen folgende Flächendefizite:

 

KGS Gezelin-Schule

Fehlbedarf

750 m²

GGS Im Kirchfeld

Fehlbedarf

516 m²

GGS Brüder-Grimm-Schule und KGS Remigiusschule

Fehlbedarf

463 m²

KGS Don-Bosco-Schule

Fehlbedarf

304 m²

GGS Morsbroicher-Straße

Fehlbedarf

171 m²

gesamt:

 

2.204 m²

 

Die Standorte werden im Zusammenhang mit dem GPA - Bericht nicht weiter untersucht. Die Aufwendungen für die Defizitbeseitigung müssten aber mit Blick auf die haushaltswirtschaftliche  Herangehensweise der GPA prinzipiell gegen gerechnet werden.

 

B.   Flächenüberhänge

 

B1. Geringfügige Flächenüberhänge, die nicht weiter untersucht werden

 

KGS In der Wasserkuhl

Flächenüberhang

73 m²

GGS Dönhoffstraße und KGS Dönhoffstraße

Flächenüberhang

195 m²

KGS Burgweg

Flächenüberhang

195 m²

GGS Im Steinfeld

Flächenüberhang

290 m²

KGS Erich Kästner Schule

Flächenüberhang

308 m²

GGS Herzogstraße

Flächenüberhang

372 m²

gesamt

 

1.433 m²

 

Hierdurch verringert sich das Einsparvolumen rein rechnerisch um rd. 150.000 € auf 4.55 Mio. €.

An diesen Standorten wird der Benchmark nur geringfügig überschritten. Schon ein Anstieg der Schülerzahl von 7 im Fall der KGS In der Wasserkuhl bis zu 29 im Fall der GGS Herzogstraße führt zu einem ausgeglichenen Benchmark. Die Flächenüberhänge werden benötigt, um Schwankungen bei den Anmeldungen auszugleichen bzw. um schulorganisatorische Maßnahmen (z.B. jahrgangübergreifender Unterricht) durchführen zu können.

 

B2. Flächenüberhänge, die einer detaillierten Flächenbetrachtung unterzogen werden

 

GGS Theodor-Fontane-Schule                      Flächenüberhang 704 m²

 

Der Flächenüberhang ist auf eine -an schulischen Bedürfnissen orientiert- überdimensionierte Sporthalle in einer Größe von ca. 1.200 m² zurückzuführen, die so von der Grundschule nicht benötigt wird. Üblich ist eine Größe von ca. 600 m². Ein Flächenüberhang besteht daher nur theoretisch, der aufgrund der vorgegebenen Größe der Sporthalle nicht abgebaut werden kann.

 

GGS Kerschensteinerschule             Flächenüberhang 764 m²

 

Die Schule benötigt für die schulische Versorgung einschließlich OGS insgesamt 17 Klassenräume, die am Standort vorhanden sind. Darüber hinaus steht ein Forum von 150 m² zur Verfügung. Die Schule ist entsprechend den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen versorgt. Der Flächenüberhang ist nicht auf eine Überversorgung mit Räumen zurückzuführen, sondern auf die durchgehende Unterkellerung der Schulgebäude. Mit durchschnittlich 24 Schülern/Klasse ist der Klassenfrequenzrichtwert erfüllt. Ein Abbau des Flächenüberhangs ist durch die Abgabe der nicht benötigten Kellerräume nicht möglich. Auch hier werden vorhandene Flächen genutzt (s. u. a. Standort Berufskolleg Kerschensteiner Str., Jugendkunstgruppen, Fahrradkeller Fundbüro).

GGS Heinrich-Lübke-Straße                          Flächenüberhang 794 m²

 

Die Schule ist entsprechend den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen versorgt.

Aus Raummangel war für die Unterbringung der offenen Ganztagsschule ein Neubau erforderlich, der zusammen mit der Förderschule Comeniusschule genutzt wird.

Der Flächenüberhang ist nicht auf eine Überversorgung mit Räumen zurückzuführen, sondern auf das Verhältnis Klassenstärke zu Klassengröße und auf einen Raumüberhang von über 400 m² im Bereich der Aula. Mit durchschnittlich 21 Kindern/Klasse weist die Schule relativ kleine Klassenstärken auf. Demgegenüber sind die Klassen mit rd. 83 m² überdurchschnittlich groß (s. frühere Nutzung als Grundschule mit einer weit über 40 hinausgehenden Klassenstärke). Ein Abbau des Flächenüberhangs ist durch die Abgabe von Räumen nicht möglich. Die weitere Schülerzahlenentwicklung ist zu beobachten.

 

KGS Thomas-Morus-Schule                          Flächenüberhang 1.204 m²

 

Der Schule wurde bei Einführung der offenen Ganztagsschule das benachbarte Schulgebäude mit 8 Klassenräumen zur Verfügung gestellt, in dem vorher die Internationalen Förderklassen untergebracht waren

(Verlagerung zur Stammschule Hauptschule Theodor-Wuppermann-Schule). Ein Teil der Räume wird für die offene Ganztagsschule genutzt. Die restlichen Räume dienen als Ersatz für nur unzureichend im Keller untergebrachte Schulräume, die nur eingeschränkt nutzbar sind. Schule einschließlich Offener Ganztag sind mit den vorhandenen Räumen ordnungsgemäß untergebracht, ohne Nutzungseinschränkungen hinnehmen zu müssen. Der Flächenüberhang ist auf Räume zurückzuführen, die entweder aufgrund ihrer Größe, ihrer Lage oder der Raumhöhe von der Schule nur eingeschränkt genutzt werden können. Wegen der verstreuten Lage im Schulgebäude ist es nicht möglich, eine zusammenhängende Fläche abzubauen. Im Übrigen ist das ursprüngliche Schulgebäude auch geprägt durch die frühere besondere Nutzung als Volksbad und Krankenhaus.

 

GGS Astrid-Lindgren-Schule             Flächenüberhang 1.481 m²

 

Die GGS Astrid-Lindgren-Schule gehört zu den sogenannten Pavillonschulen, die als „Gebäude ihrer Zeit“ großzügig bemessen sind (ebenerdig, umfangreiche Verkehrsflächen, ungünstiges Verhältnis von Hüllfläche und Volumen/siehe Seite Gebäudewirtschaft 50 des GPA-Berichtes). Die Schule hat einen Flächenverbrauch, der bauartbedingt ca. 400 m² höher ist als bei sonstigen Schulen. Ferner hat die Schule mit durchschnittlich 22 Kindern Klassenstärken, die unter dem Klassenfrequenzrichtwert liegen. Auch hierdurch erklärt sich ein Teil des Flächenüberhangs. Der restliche Flächenüberhang wird für die offene Ganztagsschule benötigt. Für die schulische Versorgung der Klassen und der Unterbringung der OGS werden insgesamt 14 Räume benötigt. Zur Verfügung stehen insgesamt 15 Räume. Der überhängige Raum wird für die Integration und Förderung von Kindern mit Zuwanderungshintergrund und der gezielten Förderung in den Fächern Sprache und Mathematik benötigt. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass ein errechneter Flächenüberhang von ca. 1.500 m² besteht. Die weitere Schülerzahlenentwicklung ist zu beobachten.

 

GGS Sternenschule                                          Flächenüberhang 1.486 m²

GGS Löwenzahnschule                                  Flächenüberhang 1.596 m²

 

Die demografische Entwicklung im Stadtteil Rheindorf führt zu einer reduzierten Schülerzahl an beiden Schulen mit insgesamt 18 Schülerklassen. Für die Unterbringung dieser Schülerklassen ist das Schulgebäude der GGS Löwenzahnschule ausreichend, sofern der dort untergebrachte integrative Kindergarten anderweitig versorgt werden kann und/oder ergänzende Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die konkreten Planungen bleiben abzuwarten. Inwieweit aus schulorganisatorischer und gebäudewirtschaftlicher Sicht und unter Einbeziehung der drei Rheindorfer Grundschulstandorte eine Umgestaltung der Schullandschaft (einschl. der Förder- und Betreuungsangebote) sowie einer wohnortnahen Beschulung sinnvoll erscheint, muss konkret untersucht werden. Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund Möglichkeiten der Neuordnung im Teilschulentwicklungsplan Grundschulen II detailliert darstellen und einen mit den Schulen abgestimmten Lösungsvorschlag unterbreiten.

 

GGS Regenbogenschule und

KGS Scharnhorststraße                                  Flächenüberhang 1.505 m²

 

Die KGS Scharnhorststraße ist ab dem 01.08.2009 auslaufend aufgelöst und wird zum Schuljahr 2010/2011 keine Schülerinnen und Schüler mehr beschulen. Der frei werdende Gebäudetrakt wird für eine Übergangszeit für die Durchführung von Maßnahmen im Grund- oder Hauptschulbereich benötigt. Im Falle von umfassenden Baumaßnahmen, der Verlagerung von Standorten oder Auflösung von Schulen hat es sich immer wieder bewährt und finanzwirtschaftlich als vorteilhaft erwiesen, logistische Vorsorge zu betreiben und auch schulformübergreifende Lösungen im Bestand zu ermöglichen. Derzeit wird geprüft, den Flächenüberhang für eine andere Schulform (Theodor-Wuppermann-Schule) zu verwenden (Internationale Förderklassen, Fördermaßnahmen und Schularchiv für vier aufgelöste Schulen). Im Übrigen wird auf Ziffer 2.4.4 -Hauptschulentwicklungsplanung- verwiesen.

 

GGS Bergisch Neukirchen                             Flächenüberhang 1.555 m²

 

Der Flächenüberhang ist zum Teil auf zurückgehende Schülerzahlen zurückzuführen. Wurden im Schuljahr 2005/06 264 Schülerinnen und Schüler in 11 Klassen beschult, so sind es im Schuljahr 2009/10 186 Schülerinnen und Schüler in 8 Klassen. Der Schülerrückgang ist nicht allein in der demografischen Entwicklung in Bergisch Neukirchen zu suchen, sondern liegt auch im Wahlverhalten der Eltern, die eine offene Ganztagsschule bevorzugen, die in Bergisch Neukirchen bisher aber nicht eingerichtet ist.

 

200 m² des Raumüberhangs sind auf zu großzügig bemessene Nebenräume der Sporthalle zurückzuführen, die für eine andere Nutzung nicht geeignet sind.

 

Der größte Teil des Flächenüberhangs beruht auf der Unterkellerung des Hauptgebäudes mit seinen Luftschutzräumen, die für eine schulische Nutzung nicht geeignet sind und nicht vermarktet werden können.

Die Schule beabsichtigt die Einführung des offenen Ganztags zum Schuljahr 2010/11, wodurch sich der Flächenüberhang bis auf eine nicht zu verwertende Fläche verringern wird.

 

KGS St. Stephanus-Schule und

GGS H.-Ch.-Andersen-Schule                       Flächenüberhang 1.875 m²

 

Zurückzuführen ist der Flächenüberhang teilweise auf eine auf den Schul- und Vereinssport zugeschnittene Sporthalle von 1.520 m². Erforderlich sind für 2 Grundschulen unter Ausnutzung von Synergieeffekten (geringere Verkehrsflächen) ca. 1.000 m². Im Schulgebäude wird ein Raum von 80 m² der Stadtteilbücherei Hitdorf zur Verfügung gestellt. Der Flächenüberhang verringert sich dadurch auf ca. 1.300 m². Ferner sind am Standort eine ehemalige Gymnastikhalle, umfangreiche Toilettenanlagen und ein Dachgeschoss vorhanden. Die ehemalige Gymnastikhalle wird heute als Aula/Mehrzweckraum genutzt.

 

Mit durchschnittlich 21 Kindern/Klasse weisen die Schulen relativ kleine Klassenstärken auf. Ein weiterer Teil des Raumüberhangs ist hierdurch bedingt.

Die schulorganisatorischen/schulrechtlichen Rahmenbedingungen sind hier so, dass zwei Grundschulen dauerhaft erforderlich sind und andere Maßnahmen (Verbundschulen) für den Stadtteil Hitdorf ausscheiden. Es wird hier dauerhaft zwei Grundschulen in zwei aneinandergrenzenden Gebäuden geben. Die Zusammenführung der Schulverwaltungsbereiche wird  angestrebt.

Der Flächenüberhang ist nicht auf eine Überversorgung mit schulischen Räumen zurückzuführen. Für die 16 Schülerklassen für beide Schulen werden 20 Klassenräume benötigt, die in der notwendigen Anzahl zur Verfügung stehen. Für den offenen Ganztag werden die Räume im Keller genutzt, sodass raummäßig kein Überhang besteht.

 

GGS Waldschule                                               Flächenüberhang 1.895 m²

 

Die GGS Waldschule gehört ebenfalls zu den sogenannten Pavillonschulen, die als „Gebäude ihrer Zeit“ großzügig bemessen sind (ebenerdig, umfangreiche Verkehrsflächen, ungünstiges Verhältnis von Hüllfläche und Volumen (siehe Seite 50 Gebäudewirtschaft des GPA-Berichtes). Die Schule hat einen Flächenverbrauch, der bauartbedingt ca. 450 m² höher ist als bei sonstigen Schulen.

 

Die Sporthalle ist mit knapp 1000 m² ebenfalls für den Schul- und Vereinssport bemessen. Für die schulische Versorgung einer Grundschule sind 600 m² ausreichend.

 

Der restliche Flächenüberhang ist nicht auf eine Überversorgung mit schulischen Räumen zurückzuführen. Für die 10 Schülerklassen und die OGS werden 16 Klassenräume benötigt. Zur Verfügung stehen 18 Räume, wovon einer dauerhaft von den Jugendkunstgruppen genutzt wird. Mithin besteht eine Überversorgung von einem Raum. Die Möglichkeit, die offene Ganztagsschule in vorhandenen Räumlichkeiten unterzubringen, hat eine Neubaumaßnahme erspart.

 

GGS Erich-Klausener-Schule                        Flächenüberhang 2.036 m²

 

Die demografische Entwicklung aber auch das Wahlverhalten der Eltern hat zu einer Reduzierung der Schülerzahlen geführt, die sich auch in einer reduzierten Klassenanzahl widerspiegelt. Die Anzahl der Klassen ist von 8 auf 6 gesunken. Im Schuljahr 2007/2008 wurden 21 Kinder angemeldet. Durch den Rückgang der Klassenzahl ist die Abgabe eines separaten Gebäudeteils mit 4 Klassenräumen möglich. Mittlerweile ist die Anmeldezahl wieder auf 41 gestiegen. Sollte sich der Trend bestätigen, würde wieder die ursprünglich vorhandene Zweizügigkeit mit insgesamt 8 Klassen erreicht. Gleichwohl besteht ein Raumüberhang, der anderweitig genutzt werden kann. Die Verwaltung wird die Gebäudesituation im Teilschulentwicklungsplan Grundschulen II detailliert beschreiben, analysieren und Lösungsvarianten für die Nutzung von Flächenüberhängen aufzeigen. Hierbei werden alle derzeit erkennbaren Raumbedarfe in den Fachbereichen Schule und Kinder und Jugend mit erwogen.

Die Entscheidung zur Aufrechterhaltung dieses Standortes ist bereits durch den Rat getroffen worden.

 

GGS Herderstraße                                         Flächenüberhang 2.295 m²

 

Die Schule benötigt für die schulische Versorgung und die OGS insgesamt 15 Klassenräume. Die Schule ist entsprechend den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen mit 16 Klassen ausgestattet. Der Flächenüberhang ist nicht auf eine Überversorgung mit Räumen zurückzuführen. Mit durchschnittlich 21 Kindern/Klasse weist die Schule relativ kleine Klassenstärken auf. Würde die Schule entsprechend dem Klassenfrequenzrichtwert von 24 Kindern/Klasse aufnehmen, würde sich der Flächenüberhang um ca. 500 m² verringern. Ca. 1000 m² Bruttogeschossfläche des Flächenüberhangs wurden für die offene Ganztagsschule verwendet, wobei an Nutzfläche fünf Räume und das ausgebaute Dachgeschoss vorhanden sind.

 

Die Schule hatte bis zum Schuljahr 2007/2008 einen Schülerrückgang zu verzeichnen und ist von einer einst dreizügigen Schule zu einer zweizügigen Schule geschrumpft. Seit dem letzten Schuljahr ist die Schülerzahl wieder gestiegen, was dazu geführt hat, dass in diesem Schuljahr erstmals drei Eingangsklassen gebildet werden mussten. Sollte diese Entwicklung weiterhin anhalten, werden wieder mehr Schülerklassen gebildet werden müssen, wodurch sich der Flächenüberhang verringert.

Die hier zugrunde liegende Entwicklung und Nutzung der freien Raumkapazitäten ist ein Beispiel für Lösungen im Bestand. Zunächst war ein Neubau vorgesehen.

 

2.4.4.     Ausgangsbetrachtungen und standortbezogene Detailbetrachtungen für den Hauptschulbereich – Flächenüberhang 11.415 m²

 

Im Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen hat die Verwaltung anhand der Schülerzahlenentwicklung dargelegt, dass zukünftig 3 Hauptschulen für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler ausreichen könnten. Wenn sich auch die Schülerzahlen nicht so entwickelt haben wie prognostiziert, so geht doch der Trend eindeutig in Richtung von drei Schulstandorten. Die Überprüfung der GPA aufgrund der Flächenpotentiale bestätigt prinzipiell die Berechnung der Verwaltung. Bei einer Gesamtfläche von ca. 26.600 m² an den Hauptschulstandorten besteht ein Überhang von 11.400 m². Die Verwaltung wird dies aufgreifen und mit der Fortschreibung des Teilschulentwicklungsplanes Hauptschulen die Möglichkeiten der Gestaltung der Hauptschullandschaft aufzeigen.

 

Hierbei werden sowohl die amtlichen Schülerzahlen zum 15.10.2008 und 15.10.2009 als auch die Anmeldezahlen im Februar 2010 die weitere Entwicklung verbindlich dokumentieren und wichtige Entscheidungsgrundlagen sein.

 

2.4.5.     Ausgangsbetrachtungen und standortbezogene Detailbetrachtungen für den Realschulen – Flächenüberhang 2.456 m²

 

Bei den Realschulen ist insgesamt ein Flächenüberhang von ca. 2.500 m² zu verzeichnen, wovon auf die RS Am Stadtpark 930 m² entfallen. Tatsächlich hat die RS Am Stadtpark keinen Raumüberhang. Nachdem die Klassenbildung in den Vorjahren zu Raumengpässen geführt hat, hat sich die Aufnahmesituation entspannt. Es wird eine Rückführung von 7 auf 6 Züge befürwortet. Überzählige Flächen werden zur Schaffung des Essens- und Freizeitbereiches für die pädagogische Übermittagbetreuung verwendet. Eine Neubaumaßnahme ist damit entbehrlich. Optional sollten Flächen für den gebundenen Ganztag vorgehalten werden. Im Übrigen wird auf die eingangs erwähnte Bemerkung verwiesen, dass es sich bei dem Gebäude um ein ehemaliges Krankenhaus handelt, dass keine optimale Raumnutzung für eine Schule ergeben kann.

Außerdem sind Teilflächen an einen Eisenbahnverein, den BV Wiesdorf und den Leverkusener Kinderchor vermietet, die in der überzähligen BGF nicht berücksichtigt worden sind. Insgesamt wird keine Möglichkeit gesehen, Flächen abzubauen; es sei denn, dass Flächenüberhänge dauerhaft an Drittnutzer abgetreten werden. Entsprechende Gespräche laufen mit dem BV Wiesdorf. Im Übrigen bestehen Raumnutzungen durch den JSL bzw. den FB Stadtgrün.

 

Die Montanus-Realschule ist für 5 Züge ausgebaut, hat aber durchschnittlich nur 4 Klassen in jedem Schuljahr. Es besteht eine freie Kapazität von einem Zug, die sich in überzähligen Flächen bemerkbar macht. Der Raumüberhang wird zukünftig durch die Unterbringung der Stadtteilbibliothek Steinbüchel abgemildert. Überzählige Flächen wurden zur Schaffung des Essens- und Freizeitbereiches für die pädagogische Übermittagbetreuung verwendet. Eine Neubaumaßnahme ist damit entbehrlich. Optional sollten Flächen für den gebundenen Ganztag vorgehalten werden.

 

Bei der Montanus-Realschule muss beobachtet werden, wie sich die Schülerzahlen entwickeln, nachdem die Sanierung der Schule nach jahrelangen Baumaßnahmen, im letzten Jahr abgeschlossen worden ist. Auch die künftige Schülerverteilung nach Anpassung der Zügigkeit der Realschule Am Stadtpark bleibt abzuwarten. Insgesamt wird keine Möglichkeit gesehen, weitere Flächen abzubauen bzw. anderweitig zu nutzen. In die Flächenbetrachtung sind nur die schulisch genutzten Gebäudeteile eingeflossen. 

 

Eine Überprüfung der Fläche der Theodor-Heuss-Realschule hinsichtlich des GPA-Berichtes entfällt, da die Schule einen Raumfehlbedarf von ca. 700 m² hat. Der Fehlbedarf könnte künftig dadurch abgebaut werden, dass die Schule weniger Schülerinnen und Schüler aufnimmt. Außerdem wird der Schule im Rahmen der pädagogischen Übermittagbetreuung die ehemalige Gymnastikhalle (bisher Junges Theater) wieder zugeschlagen.

Die Theodor-Heuss-Realschule schöpft alle vorhandenen Aufnahmespielräume aufgrund einer sehr starken Nachfrage aus.

 

2.4.6.     Ausgangsbetrachtungen und standortbezogene Detailbetrachtungen für den gymnasialen Bereich– Fehlbedarf 260 m²

 

Insgesamt besteht für alle vier Gymnasien ein Fehlbedarf von 260 m². Die Untersuchung der GPA spiegelt wider, dass die Schülerzahlen an den Gymnasien stark angestiegen sind und die Gymnasien an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazität gelangt sind. Trotz der Engpässe ist es durch eine intelligente Zusammenführung mit der jeweiligen Schulbibliothek gelungen, im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und im Landrat-Lucas-Gymnasium die Stadtteilbibliotheken räumlich zu versorgen und gleichzeitig das schulische Angebot zu optimieren.

 

Aktuell sind für die pädagogische Übermittagbetreuung am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium  bzw. für den gebundenen Ganztag am Landrat-Lucas-Gymnasium (Antrag zum 01.08.2010) Neubaumaßnahmen erforderlich. Für den gebundenen Ganztag am Werner-Heisenberg-Gymnasium (Antrag zum 01.08.2010) können Räume im Bestand zur Verfügung gestellt werden. Ein Neubau ist aber für den naturwissenschaftlichen Bereich erforderlich.

Für den gebundenen Ganztag am Lise-Meitner-Gymnasium (bereits genehmigt ab 01.08.2009) kann teilweise auf den Raumbestand zurückgegriffen werden, teilweise müssen Räume neu erstellt werden. Der Flächenüberhang von ca. 2.700 m² ist überwiegend auf umfangreiche Kellerräume und Verkehrsflächen, die mit über 6.500 m² ein Drittel der Bruttogeschossfläche von 19.800 m² ausmachen und auf fensterlose, innen liegende Räume von 120 m², die für schulische Zwecke nur eingeschränkt genutzt werden können, zurückzuführen. Realistischerweise können am Lise-Meitner-Gymnasium keine Flächen für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Mittelfristig bleiben das Elternwahlverhalten bzw. die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Anmeldezahlen durch die Einführung des gebundenen Ganztags abzuwarten.

An diesem Beispiel zeigt sich noch einmal deutlich, dass es nicht möglich ist, einerseits neue Elemente der Schulentwicklung auf den Weg zu bringen und gleichzeitig Einsparungen zu erwarten.

2.4.7.     Ausgangsbetrachtungen und standortbezogene Detailbetrachtungen für den Gesamtschulbereich

 

Käthe-Kollwitz-Gesamtschule                            Flächenüberhang 9.611 m²

 

Mit Ratsbeschluss vom 07.10.2002 wurde die PCB-Sanierung, Nutzungsänderungen und Erweiterungen der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Deichtorstraße, beschlossen. Dem Ratsbeschluss liegt ein Raumprogramm zugrunde, das nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen erstellt worden ist. Der Flächenüberhang ist nicht auf einen Raumüberhang im Gebäude Deichtorstraße zurückzuführen. Ein Raumüberhang besteht hinsichtlich der vorhandenen Container in Höhe von ca. 800 m², die für die Bauphase benötigt wurden, bewusst nicht entfernt worden sind und für zusätzliche individuelle Fördermaßnahmen genutzt werden. 2010 werden die Container im Zuge der Sanierung des Gebäudes der GGS Herzogstraße für die vorübergehende Auslagerung von Schülerklassen der GGS Herzogstraße verwandt. Auch für die LLS sind derartige (im Vergleich zu neuen Containerlösungen durchaus kostengünstigere) Auslagerungsvarianten in Erwägung gezogen worden. Ebenso stehen noch weitere umfängliche Baumaßnahmen mit weiterem Auslagerungsbedarf an.

Flächen für einen Clubraum und Außenumkleidekabinen sind dauerhaft an den TUS Rheindorf vermietet.

Am zweiten Standort der Schule, Elbestraße, wurde der Raum- und Platzbedarf bereits soweit zurückgeführt, dass nunmehr die Schule entsprechend den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen versorgt worden ist. Abgegeben wurden

·        eine Teilgrundstücksfläche für den Bau einer Kindertageseinrichtung,

·        die ehemalige Zentralküche an die Nachbarschaftshilfe Rheindorf
und

·        der Acht-Klassen-Trakt an die Volkshochschule.

 

Die Abgabe weiterer Flächen oder Räume am Standort Elbestraße ist nicht mehr möglich. Bis auf die Container am Standort Deichtor Str. könnten aus schulischer Sicht keine Räume abgegeben werden. Gerade in der jetzt mit der Schule verabredeten Nutzung dieser Flächen zeigt sich aber, dass das Raumprogramm des Landes nicht alle schulisch benötigte Räume definiert bzw. vorsieht. Schulspezifischen Anforderungen kann oftmals nur durch die Bereitstellung zusätzlicher Räume entsprochen werden. Derzeit werden Teile der Container für einen sonst finanzwirtschaftlich nicht darzustellen Auslagerungsbedarf benötigt.

Für den Standort Elbestr. liegt der genannte Flächenüberhang für den schulischen Bereich nicht vor. Zu bedenken ist, dass die gesamten Einrichtungen einer Ganztagsschule und die für die im Rahmen einer Dependancelösung ausgelagerten Schülerklassen benötigten Einrichtungen (einschl. Verwaltung) noch einmal vorgehalten werden müssen. Ob unter diesen Gesichtspunkten eine Zusammenführung an einem Standort insgesamt wirtschaftlicher ist, wäre im Rahmen des Immobiliemanagements zu prüfen und zu entscheiden. Schulorganisatorisch ist eine Zusammenführung zu begrüßen.

 

Gesamtschule Schlebusch                                 Flächenüberhang 3.310 m²

 

Zurückzuführen ist der Flächenüberhang auf

 

·        eine für schulische Zwecke überdimensionierte Sporthalle (z. B. sind Zuschauertribünen und der Eingangsbereich in der vorhandenen Form für die Schule nicht erforderlich),

·        eine Fläche von ca. 730 m² im Untergeschoss, die an den Verein Grün-Weiss-Schlebusch vermietet ist und von der Bruttogeschossfläche abgezogen werden muss
und

·        umfängliche Verkehrsflächen.

 

Im Übrigen wird auf die in der Vergangenheit geführte Diskussion zur Zügigkeit der Schule und die Festlegung auf die 7-Zügigkeit verwiesen.

 

2.4.8.     Ausgangsbetrachtungen für Förderschulen und Berufskollegs

 

Die Förderschulen und Berufskollegs sind von der GPA nicht untersucht worden.

Dennoch wird die Verwaltung - wie schon in der Vergangenheit geschehen - auch in diesen Schulformen alle Möglichkeiten der Flächenoptimierung und den sich hieraus ergebenden Handlungs- und Entscheidungsbedarf aufzeigen. Für den Bereich der Berufskollegs hat sich in der Vergangenheit die Frage eines Flächenmehrbedarfes gestellt und nicht die Frage eines Flächenüberhanges. 

Auf die Beschlüsse zur Teilnahme an dem Landesmodellversuch Einrichtung von Kompetenzzentren und zur Ganztagsoffensive im Bereich der Förderschulen sowie auf die Erstellung eines Berufsschulentwicklungsplanes (Strukturplan) wird verwiesen.

 

 

3.      Flächenoptimierung durch Reduzierung der Standorte

 

Im Lichte der aktuellen Schülerzahlenentwicklungen wird die Verwaltung im 1. Halbjahr 2010 darlegen, welche gesetzlichen Verpflichtungen bzw. stadtteil-/angebots-bezogenen Möglichkeiten der Flächenoptimierung durch eine weitere Reduzierung von Schulstandorten gegeben sind.

 

Im Fall der KGS Scharnhorststraße ist der Beschluss zur auslaufenden Auflösung der Schule bereits gefasst worden. Die Schule ist zum Schuljahr 2010/11 aufgelöst. Über die Nutzung des freiwerdenden Schultraktes muss noch endgültig entschieden werden.

Für die GGS Brüder-Grimm-Schule liegt ein Antrag der Schulkonferenz auf Auflösung zum kommenden Schuljahr vor.

 

 

4.      Betreuung U3

 

In der Vergangenheit sind nicht mehr benötigte Schulgrundstücke bzw. Gebäudeflächen an den Fachbereich Kinder und Jugend für den Bau von Kindertageseinrichtungen abgegeben worden:

 

·          Abgabe eines Teilgrundstücks am Lise-Meitner-Gymnasium für den Bau einer Kindertageseinrichtung.

·          Abgabe eines Teilgrundstücks an der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Elbestraße, für den Bau einer Kindertageseinrichtung.

·          Abgabe eines Teilgrundstücks an der GGS Morsbroicher Straße für den Bau einer Kindertageseinrichtung.

·          Abgabe eines 4-Klassen-Traktes an der GGS Löwenzahnschule für die Unterbringung einer integrativen Tageseinrichtung.

 

Aktuell bestehen folgende Planungsüberlegungen:

 

·        Abgabe eines Teilgrundstücks an der GGS Bergisch Neukirchen für den Bau einer Kindertageseinrichtung einschließlich der Versorgung der Kinder unter drei Jahren.

·        Prüfung der Möglichkeiten zur verträglichen Nutzung von Flächen- und Raumüberhängen an der Erich-Klausener-Schule in Alkenrath.

Hinweis:

Die Abgabe eines Klassentraktes an der GGS Erich-Klausener-Schule für den Bau einer Kindertageseinrichtung einschließlich der Versorgung der Kinder unter drei Jahren muss nach dem derzeitigen Stand aus Zuschussgründen verworfen werden.

·        Nutzung von kleineren Grundstücksflächen der GGS Morsbroicher Str.,

·        Nutzung von Grundstücksflächen des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums,

·        Nutzung von Grundstücksflächen der KGS In der Wasserkuhl, soweit dadurch keine schulischen Belange beeinträchtigt werden.

 

Die Nutzung von Grundstücksflächen am Standort der Hugo-Kükelhaus-Schule wird aufgrund des Ratsbeschlusses nicht weiterverfolgt, da das vorhandene Grundstück für Ausbaubedarfe der Hugo-Kükelhaus-Schule vorgehalten werden soll.

 

Insgesamt werden die beteiligten Fachverwaltungen in diesem Zusammenhang weiterhin alle Möglichkeiten der Nutzbarmachung vorhandener Flächen (Grundstücks- und Gebäudeflächen) intensiv prüfen.

 

 

5.      Nutzbarmachung der demografischen Entwicklung zum Flächenabbau

 

Die GPA empfiehlt, die demografische Entwicklung konsequent zum Abbau von Flächen zu nutzen.

 

Diese sich hieraus ergebenden Möglichkeiten  hat die Stadt Leverkusen in der Vergangenheit bereits genutzt (s. hierzu die Entscheidungen des Rates im Rahmen der Schulentwicklung und der Öffnung von Schule einschl. Ganztag).

 

Die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen in Leverkusen schränkt aber diesen von der GPA unterstellten Entwicklungsspielraum deutlich ein.

Die Schülerzahlen im Grundschulbereich entwickeln sich nicht entsprechend der demografischen Entwicklung, da bis zum Schuljahr 2014/15 der Einschulungsbeginn immer weiter vorgezogen wird, sodass 2014/15 die Kinder endgültig mit 5½ Jahren eingeschult werden. Da im Schuljahr 2009/2010 die Kinder aus 13 Monaten schulpflichtig geworden sind, sind die Zahlen der Grundschulneulinge in diesem Jahr sogar gestiegen und 1532 Kinder in den Grundschulen aufgenommen worden (zum Schuljahr 2008/09 waren es 1494 Kinder).

Im Übrigen ist die demografische Entwicklung bereits seit Jahren Gegenstand des Verwaltungshandels. Aufgrund von Wahlfreiheit, der besonderen Hervorhebung des Elternwillens und der Umlandfunktion sowie des guten Rufes der Leverkusener Schulen verbindet die GPA hiermit eine Erwartungshaltung, die letztlich in der hier offenkundig unterstellen Form nicht greifen wird.

Die Entscheidungen der Eltern zeigen deutlich die Präferenz von Schulformen.

Alleine die Einführung der Offenen Ganztagsangebote im Grundschulbereich wird in letzter Konsequenz einen Raumbedarf von rd. 10.000 qm ausmachen.

Angesichts dieser Entwicklung ist realistischerweise ein Flächenabbau aufgrund der demografischen Entwicklung nur in einem eingeschränkten Maße möglich. Eine völlig gegenläufige Entwicklung kann auch im gymnasialen Bereich festgestellt werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass die GPA Landesstatistiken zu Grunde legt und daraus die entsprechenden Ableitungen vornimmt. Die tatsächlichen Entwicklungen in Leverkusen zeigen hiervon abweichende Verläufe und damit auch andere Veränderungskonsequenzen.

 

Sollten sich aufgrund der demografischen Entwicklungen entsprechende Möglichkeiten bieten, wird die Verwaltung dem Rat auftragsgemäß Vorschläge für Flächenreduzierungen im Rahmen der Fachplanungen unterbreiten.

 

 

6.      Berücksichtigung der Umlandfunktion bei der Kostenverteilung (Bildung von regionalen Schulverbünden)

 

Die Verwaltung hat im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Diskussion um die Errichtung einer 3. Gesamtschule in Leverkusen versucht, die Umlandgemeinden für einen Schulverbund bzw. für eine Kostenbeteiligung an einer 3. Gesamtschule zu gewinnen. Die Nachbargemeinden haben mit Hinweis auf § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW einen derartigen Zusammenschluss abgelehnt. Gem. § 46 kann Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, die Aufnahme in die Schule einer anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen. Die Bezirksregierung Köln vertritt ebenfalls diese Auffassung und hat erklärt, dass die Stadt Leverkusen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Nachbargemeinden verpflichtet ist, wenn dort ein entsprechendes Schulangebot nicht vorhanden sein sollte. Nachbargemeinden können nicht zur Bildung eines Schulverbundes oder zur Kostenbeteiligung gezwungen werden. Daher ist die Empfehlung der GPA, Schulverbünde zu bilden oder die Nachbargemeinden an Schulkosten zu beteiligen, nicht zu verwirklichen. Ein solcher Verbund kann nur auf freiwilliger Basis und unter Ausblendung der gesetzlichen Normen zur Zuständigkeit bei der Schüleraufnahme zustande kommen.

Auch der im Zusammenhang mit Konsolidierungsüberlegungen durch Regionale Verbünde angestrebte Zusammenschluss von Schulangeboten für Förderschulen (hier Hugo-Kükelhaus-Schule) zusammen mit dem RBK ist nicht zustande gekommen. Über den Gesamtrahmen für die umfassende Versorgung der Kinder und Jugendlichen konnte kein übereinstimmendes Meinungsbild hergestellt werden.

 

Gesetzliche Initiativen zur Einbringung derartiger Regelungen in das Schulgesetz sind in der Vergangenheit bereits gescheitert.

 

 

7.      Entwicklung eines neuen Konzeptes zur Gebäudebetreuung

 

Auf der Grundlage des Kienbaum Gutachtens sind sieben Schulhausmeisterstellen einzusparen. Dieser Konsolidierungsprozess wird im September 2010 mit der Einsparung der 7. Stelle vollständig abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der Stellenreduzierungen und der weiterführenden Anregungen der GPA hat der Verwaltungsvorstand die Fachbereiche Organisation und Personal, Gebäudewirtschaft und Schulen beauftragt, ein neues Konzept zur Gebäudebetreuung zu entwickeln.

 

Dabei sind eine organisatorische und räumliche Konzentration der Hausmeisteraufgaben unanhängig von der Gebäudenutzung und eine Erweiterung der Aufgabenstellung durch einen Handwerkerpool zugrunde zu legen. Die Erfahrungen anderer Kommunen sind in die Untersuchung einzubeziehen.

 

Folgende Kernaussagen können bereits heute spezifiziert werden:

 

·        Es bedarf einer kompletten Neuorganisation bestehender Strukturen und Zuständigkeiten aller Hausmeistertätigkeiten aus dem Bereich der Kernverwaltung (40, 50, 51, 65).

 

·        Das Konzept ist nicht von heute auf morgen umzusetzen und muss sukzessive erfolgen. Der potentielle Nutzen kann auch nur schrittweise realisiert werden.

 

·        Die bisherigen Überlegungen zum Entwurf des Hausmeisterkonzeptes des Fachbereiches Schulen werden in die Projektgruppenarbeit als eine Alternative mit eingebracht. Bei den weiteren Überlegungen wird beachtet, dass die Schulhausmeister neben ihren originären Hausmeisteraufgaben auch Servicefunktionen für die Schulen wahrzunehmen haben und häufig nicht planbare Anforderungen entstehen.

 

Die Arbeitsergebnisse der Projektgruppe sollen im Herbst 2010 vorliegen. Die Schulen sind im Rahmen eines dialogischen Prozess in dieses Vorhaben eingebunden.

 

 

8.      Intensivierung der Vernetzung der Arbeitsfelder bzw. Zusammenführung von Gesundheit, Kinder und Jugend und Schule in einem Dezernat

 

Mit dem heutigen Dezernatszuschnitt sind die für den Schul- und Bildungsbereich relevantesten Aufgabenfelder Schulen, Kinder und Jugend, Kultur und Sport zusammengeführt worden. Damit ist auch eine sinnvolle und sich damit bereits vernetzende Basis für zukunftsorientierte Weiterentwicklungen des Bildungsbereiches geschaffen worden.

Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich ist einerseits gesetzlich definiert und findet darüber hinaus auf einer ausgesprochen bedarfsorientierten, partnerschaftlichen und die Bildungsentwicklung unterstützenden Basis statt.

Im Übrigen sind schon jetzt alle Aktivitäten darauf ausgerichtet, eine auch über die innere Organisation hinausgehende Vernetzung anzustreben und tragfähig zu realisieren.

 

 

9.      Energiemanagement

 

Grundlagen für ein wirkungsvolles, Kosten minimierendes und die Nutzerbedürfnisse beachtendes Energiemanagement sind

 

·        verlässliche Basisdaten und aussagekräftige Verbrauchszahlen, die eine Auswertung des Energieverbrauches der einzelnen Schulen und der Sportvereine - auch im Vergleichswege - ermöglichen,

·        eine Optimierung der gebäudlichen und technischen Ausstattungen der Schulen,

·        die notwendige und kontinuierliche Personalausstattung,

·        die Zusammenarbeit mit externen Experten und die Einbindung der Gebäudebetreuer vor Ort ,

·        die Fortsetzung und der Ausbau der Energiesparkampagne „Klasse Leverkusen“

·        die Fortsetzung der Schulung aller Hausmeister,

·        die Einbeziehung und Motivierung aller Nutzer,

·        die weitere Bündelung von schulischen Nutzungen und Drittnutzungen,

·        ein geändertes Nutzerverhalten,

·        eine größtmögliche Transparenz der Verbrauchswerte und Verbrauchskosten
und

·        die Einführung und Umsetzung von Motivationsstrategien zur Kostenminimierung als Teil der Klimakampagne.

 

Vor diesen Hintergründen hat die Verwaltung bereits Gespräche mit den Nutzern aus Schule und Sport aufgenommen und wird diese Gespräche fortsetzen (Sonderkonferenz der Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen unter Beteiligung des Grundschulbereiches und des SportBund Leverkusen).

 

Auf freiwilliger Basis hat die Verwaltung mit 10 Schulen im August 1998 die Energiesparkampagne „Klima Aktion: Schulen sparen Energie in Leverkusen“ (Klasse Leverkusen) eingeführt, die die Einsparung durch Energiekosten ausschließlich durch eine Veränderung des Nutzerverhaltens zum Ziel hat. Nach einigen Fluktuationen im Laufe der Jahre sind derzeit noch 8 Schulen im Programm.

Die Einsparungssummen, die sich an den leicht angepassten Basisdaten aus 1997 orientieren, lagen im Jahr 2007 bei insgesamt 18.309 €.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass sowohl aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes als auch aus Gründen der notwendigen Reduzierung von Kosten ein Energiemanagement unverzichtbar ist, die entsprechenden Aktivitäten nachhaltig 

institutionalisiert und alle Nutzer offensiv und motivierend einbezogen werden müssen.

 

 

 

10. Reinigungsoptimierung

 

Unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes wurde vor einigen Jahren die Reinigung in den Schulen von der täglichen Reinigung auf Intervallreinigung umgestellt.

In sensiblen Bereichen wie Sanitäranlagen, Küchen, Speiseräumen etc. erfolgt eine tägliche Reinigung. Unterrichtsräume wie z.B. Klassenräume, Fachräume, Sporthallen etc. werden jeden zweiten Tag gereinigt. In anderen, weniger frequentierten Raumarten sind die Reinigungsabstände höher.

Ergänzend  dazu erbringen die Schulen in Eigenregie sog. Unterstützungsleistungen.

 

Festzuhalten bleibt, dass es schon heute zahlreiche Beschwerden der Lehrkräfte, Schüler, Eltern und Drittnutzer gibt. Hierbei ist jedoch festzustellen, dass die aufgezeigten Mängel häufig durch Nutzerverhalten oder nicht ordnungsgemäße Reinigungsleistungen durch die Reinigungsfirmen entstehen.

Die Ausrichtung der Schulen auf Betreuungs- und Ganztagangebote erfordert einen zusätzlichen Reinigungsaufwand.

Aktuell hat das Land NRW die Schulen aufgefordert, sog. Hygienepläne zu erstellen. Orientierungsrahmen bildet auch für das städt. Handeln der Musterhygieneplan des Landes.

 

Mit Blick auf die v.g. Maßnahmen werden keine Optimierungspotentiale im Sinne einer Reduzierung von Reinigungsstandards/-leistungen und damit Reinigungskosten mehr gesehen.

Insbesondere eine Reduzierung der Intervallreinigung wird zur Sicherstellung der notwendigen Hygiene in Schulen auch seitens des Medizinischen Dienstes nicht für realisierbar gehalten.

 

 

11. Steigerung der Flächeneffizienz

 

11.1.  Lagerräume für Akten

Durch die Umstellung der PC-Systeme der Schulen auf das städtische Verwaltungsnetz beabsichtigt die Verwaltung nicht nur eine Verbesserung der Kommunikationswege, sondern auch die Vereinheitlichung und Straffung von Geschäftsablaufprozessen. Im Rahmen dieser Anbindung wird auch geprüft, inwieweit die jetzt in der Schule vorhandene Archivierung der Akten auch unter rechtlicher Betrachtung (Zeugnisse, Klausuren, etc.) auf eine elektronische Aktenarchivierung umgestellt werden kann. Soweit keine rechtlichen Hindernisse dagegensprechen, wird darüber hinaus geprüft, ob die jetzt vorhandenen Akten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ebenfalls in ein elektronisches System aufgenommen werden können. Inwieweit es dabei zu Flächeneinsparungen unter den von der GPA verwendeten Prämissen kommt, bleibt abzuwarten.

 

11.2.  Lehrerarbeitsplätze

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird geprüft, inwieweit bei Schulen mit verpflichtendem Ganztags- und Betreuungsangeboten die Arbeitssituation der Lehrerinnen und Lehrer der ganztägig erforderlichen Präsenz angepasst werden kann.

 

Neben dem Arbeitsplatz im Lehrerzimmer muss für die Lehrerinnen und Lehrer in der Schule die Möglichkeit bestehen, moderne Arbeitsmittel, wie einen internetfähigen Personalcomputer mit einem entsprechenden Netzwerk und Servertechnik, nutzen zu können.

 

Die hierfür benötigten Flächen sind im Raumprogramm nicht berücksichtigt und müssen, entweder im Bestand oder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

G:\40\Organisation\GPA\Vorlage GPA - 26.10.2009-2.doc

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit den Fachbereichen konnte die Vorlage erst jetzt fertig gestellt werden. Mit Blick auf die unmittelbaren Zusammenhänge zum Haushaltsplanentwurf 2010 ist eine Beratung und Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus zwingend erforderlich.