Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf in den Jahren 2027 bis 2031 von Donnerstag vor Totensonntag an bis zum 30. Dezember. Am 24. Dezember soll der Weihnachtsmarkt von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet haben. Am Totensonntag sowie am 25. Dezember und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Adomat
Begründung:
Der Weihnachtsmarkt im Leverkusener Stadtteil Wiesdorf ist überregional bekannt und zieht Besuchende aus der gesamten Umgebung an. Gemäß der §§ 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 2 der Gewerberechtsverordnung (GewRV NRW) - jeweils in der neuesten Fassung - ist der Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt anzusehen und muss auf Antrag einer Veranstalterin bzw. eines Veranstalters gewerberechtlich festgesetzt werden.
Die aktuelle gewerberechtliche Festsetzung sowie die vertragliche Beauftragung der derzeitigen Veranstaltenden, die im Wege eines ordnungsgemäßen öffentlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgte, sind bis zum 31.12.2026 befristet. Um die Fortführung dieses traditionellen Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf zu sichern, ist für die nächsten fünf Jahre die erneute Vergabe einer Dienstleistungskonzession erforderlich. Die Ermittlung einer geeigneten Veranstalterin bzw. eines geeigneten Veranstalters für diese Zeitspanne erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens. Die künftige Konzessionärin bzw. der künftige Konzessionär übernimmt die Durchführung des Marktes auf eigenes wirtschaftliches Risiko unter Einhaltung der zuvor genannten gewerberechtlichen Bestimmungen.
Für die Bietenden ist die Gewährleistung einer Planungssicherheit unerlässlich. Eine Festsetzung des Zeitraums ist somit zwingend erforderlich, um ein qualitativ hochwertiges und diversifiziertes Sortiment von Händlerinnen und Händlern zu akquirieren und langfristig an den Standort zu binden.
Für die Umsetzung des bewährten Gestaltungskonzepts des Leverkusener Weihnachtsmarktes ist ein einheitliches Erscheinungsbild erforderlich. Dazu gehören aufeinander abgestimmte Markthütten, ein passendes Beleuchtungskonzept und umfassende Sicherheitskonzepte. Da dies für die Veranstaltenden mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Vorleistungen verbunden ist, wird für die Genehmigung und die Vertragslaufzeit ein Zeitraum von fünf Jahren gewählt, der sachlich und begründet ist. Nur so ist die notwendige Planungssicherheit gewährleistet.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung und Größe des Wiesdorfer Weihnachtsmarktes wird die Festsetzung dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Der Beschluss hat keine finanziellen
Auswirkungen auf den städtischen Etat, da die Einnahmen des Weihnachtsmarktes
bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt wurden.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
