Betreff
Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Wiesdorf für 2027 bis 2031
Vorlage
2026/0436
Aktenzeichen
361-64-12 sch
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf in den Jahren 2027 bis 2031 von Donnerstag vor Totensonntag an bis zum 30. Dezember. Am 24. Dezember soll der Weihnachtsmarkt von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet haben. Am Totensonntag sowie am 25. Dezember und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.

gezeichnet:

                                                       In Vertretung

Hebbel                                             Adomat


Begründung:

Der Weihnachtsmarkt im Leverkusener Stadtteil Wiesdorf ist überregional bekannt und zieht Besuchende aus der gesamten Umgebung an. Gemäß der §§ 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 2 der Gewerberechtsverordnung (GewRV NRW) - jeweils in der neuesten Fassung - ist der Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt anzusehen und muss auf Antrag einer Veranstalterin bzw. eines Veranstalters gewerberechtlich festgesetzt werden.

Die aktuelle gewerberechtliche Festsetzung sowie die vertragliche Beauftragung der derzeitigen Veranstaltenden, die im Wege eines ordnungsgemäßen öffentlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgte, sind bis zum 31.12.2026 befristet. Um die Fortführung dieses traditionellen Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf zu sichern, ist für die nächsten fünf Jahre die erneute Vergabe einer Dienstleistungskonzession erforderlich. Die Ermittlung einer geeigneten Veranstalterin bzw. eines geeigneten Veranstalters für diese Zeitspanne erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens. Die künftige Konzessionärin bzw. der künftige Konzessionär übernimmt die Durchführung des Marktes auf eigenes wirtschaftliches Risiko unter Einhaltung der zuvor genannten gewerberechtlichen Bestimmungen.

Für die Bietenden ist die Gewährleistung einer Planungssicherheit unerlässlich. Eine Festsetzung des Zeitraums ist somit zwingend erforderlich, um ein qualitativ hochwertiges und diversifiziertes Sortiment von Händlerinnen und Händlern zu akquirieren und langfristig an den Standort zu binden.

Für die Umsetzung des bewährten Gestaltungskonzepts des Leverkusener Weihnachtsmarktes ist ein einheitliches Erscheinungsbild erforderlich. Dazu gehören aufeinander abgestimmte Markthütten, ein passendes Beleuchtungskonzept und umfassende Sicherheitskonzepte. Da dies für die Veranstaltenden mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Vorleistungen verbunden ist, wird für die Genehmigung und die Vertragslaufzeit ein Zeitraum von fünf Jahren gewählt, der sachlich und begründet ist. Nur so ist die notwendige Planungssicherheit gewährleistet.

Aufgrund der überregionalen Bedeutung und Größe des Wiesdorfer Weihnachtsmarktes wird die Festsetzung dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Etat, da die Einnahmen des Weihnachtsmarktes bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt wurden.

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):       €

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            


II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein