Beschlussentwurf:
Das im Rahmen der Errichtung des Hochwasserschutzes temporär gelagerte Baudenkmal Dampfspeicherlok „Persil“ wird saniert und im Randbereich des neuen Hitdorfer Kreisverkehres (Anlage1: Übersichtsplan) dauerhaft aufgestellt und als Baudenkmal erhalten.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die historische
Dampfspeicherlok PERSIL wurde 1914 ursprünglich als Werkslokomotive für die
Firma Henkel in Düsseldorf erbaut. Nach späteren Einsätzen in Viersen und Monheim wurde sie im
Hitdorfer Hafen eingesetzt. Nach ihrer Außerdienststellung wurde die
Dampfspeicherlok 1982 auf dem Spielplatz Wiesenstraße aufgestellt. Aufgrund
einer geänderten Rechtslage ist eine weitere Nutzung als Spielgerät nicht mehr
geplant.
Die PERSIL wurde
unter A 273 im Jahre 1995 in die Denkmalliste der Stadt Leverkusen aufgenommen
und unterliegt somit den gesetzlichen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes.
Das öffentliche Interesse am dauerhaften Erhalt des Baudenkmals ist
insbesondere im § 7 -Erhaltung von Denkmälern- verankert. Hier heißt es:
§ 7 Erhaltung von Denkmälern
(1) Die Eigentümer und sonstigen
Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen,
sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das
zumutbar ist. Für die Zumutbarkeit ist auch zu berücksichtigen, inwieweit
Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch
genommen werden können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten
können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die
dadurch verursacht worden sind, daß Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder
sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind,
(2) Soweit die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten den
Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nachkommen, kann die Untere Denkmalbehörde
nach deren Anhörung die notwendigen Anordnungen treffen.
Im Rahmen der
Errichtung des Hochwasserschutzes und dem damit verbundenen Freimachen des
Baufeldes wurde der Spielplatz aufgegeben und die Dampfspeicherlok auf dem
städtischen Parkplatz der Wiesenstraße unterhalb der Kath. Kirche St. Stephanus
vorübergehend aufgestellt.
Wegen der stetigen
Hochwassergefahr steht der alte Standort in den Rheinauen, auch nach Aufgabe
des Spielplatzes, nicht mehr in Rede. Daher wurde ein neuer Standort für das
Baudenkmal in Hitdorf gesucht.
Mehrere Standorte
auf der Landseite des Deiches wurden aufgrund ihrer wassergeschützten Lage und
der damit einhergehenden hohen Sicherheit des Substanzerhaltes (Farbanstriche,
Metall- und Holzschutz, usw.) ausgewählt, mussten jedoch wegen technischer
Notwendigkeiten (Rangierflächen für Montage der mobilen Schutzwand) und
zahlreichen Beschwerden der Anwohner (freie Sicht vom Grundstück auf den Rhein)
verworfen werden.
Der jetzt
ausgewählte Standort nimmt Bezug zur Historie der Lokomotive „Persil“ in
Leverkusen-Hitdorf. Diese fuhr in unmittelbarer Nähe auf der erhalten
gebliebenen alten Schienentrasse Richtung Monheim.
Die Hitdorfer
Bürgerschaft hat sich in den 1990er Jahren maßgeblich für die
Unterschutzstellung als Denkmal und den Erhalt der Lok eingesetzt. Vermehrte
Rückmeldung aus Hitdorf in den letzten Monaten lassen den Schluss zu, dass
weiterhin ein hohes Interesse am Erhalt der Lok in Hitdorf besteht.
Zurzeit liegt der
Verwaltung ein Angebot eines privaten Sponsors vor, die Gesamtsanierung,
Transport und Aufstellung am neuen Standort zu übernehmen.
Sobald sich die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I grundsätzlich für den Erhalt und die
Aufstellung der Lok am vorgeschlagenen Standort entschieden hat, wird die
Verwaltung die Abstimmungen mit dem Sponsor und dem Gemeindeversicherungsverband
(GVV) zur Verkehrssicherungspflicht vornehmen, um die Lok für die Stadt
kostenneutral zu sanieren und umzusetzen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1483/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Gregor Schier/ FB 61/ -6115
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Es entstehen keine Kosten, da die geplante Maßnahme (Sanierung und Versetzung) über einen Sponsor finanziert werden soll.
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Aufgrund letzter Abstimmungsgespräche konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertig gestellt werden. Die Entscheidung sollte aber noch in diesem Turnus erfolgen, um Unklarheiten über die Erhaltung der Lok so schnell wie möglich zu beseitigen und die Verhandlungen mit dem Sponsor kurzfristig zum Abschluss zu bringen.