Betreff
Sanierung und Versetzung der denkmalgeschützten Dampfspeicherlok "Persil" innerhalb von Leverkusen-Hitdorf
Vorlage
1483/2012
Aktenzeichen
611 UD-SCH
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Das im Rahmen der Errichtung des Hochwasserschutzes temporär gelagerte Baudenkmal Dampfspeicherlok „Persil“ wird saniert und im Randbereich des neuen Hitdorfer Kreisverkehres (Anlage1: Übersichtsplan) dauerhaft aufgestellt und als Baudenkmal erhalten.

 

 

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die historische Dampfspeicherlok PERSIL wurde 1914 ursprünglich als Werkslokomotive für die Firma Henkel in Düsseldorf erbaut. Nach späteren Einsätzen in Viersen und Monheim wurde sie im Hitdorfer Hafen eingesetzt. Nach ihrer Außerdienststellung wurde die Dampfspeicherlok 1982 auf dem Spielplatz Wiesenstraße aufgestellt. Aufgrund einer geänderten Rechtslage ist eine weitere Nutzung als Spielgerät nicht mehr geplant.

 

Die PERSIL wurde unter A 273 im Jahre 1995 in die Denkmalliste der Stadt Leverkusen aufgenommen und unterliegt somit den gesetzlichen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes. Das öffentliche Interesse am dauerhaften Erhalt des Baudenkmals ist insbesondere im § 7 -Erhaltung von Denkmälern- verankert. Hier heißt es:

 

§ 7 Erhaltung von Denkmälern

 

(1) Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Für die Zumutbarkeit ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, daß Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind,
(2) Soweit die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nachkommen, kann die Untere Denkmalbehörde nach deren Anhörung die notwendigen Anordnungen treffen.

 

Im Rahmen der Errichtung des Hochwasserschutzes und dem damit verbundenen Freimachen des Baufeldes wurde der Spielplatz aufgegeben und die Dampfspeicherlok auf dem städtischen Parkplatz der Wiesenstraße unterhalb der Kath. Kirche St. Stephanus vorübergehend aufgestellt.

 

Wegen der stetigen Hochwassergefahr steht der alte Standort in den Rheinauen, auch nach Aufgabe des Spielplatzes, nicht mehr in Rede. Daher wurde ein neuer Standort für das Baudenkmal in Hitdorf gesucht.

Mehrere Standorte auf der Landseite des Deiches wurden aufgrund ihrer wassergeschützten Lage und der damit einhergehenden hohen Sicherheit des Substanzerhaltes (Farbanstriche, Metall- und Holzschutz, usw.) ausgewählt, mussten jedoch wegen technischer Notwendigkeiten (Rangierflächen für Montage der mobilen Schutzwand) und zahlreichen Beschwerden der Anwohner (freie Sicht vom Grundstück auf den Rhein) verworfen werden.

Der jetzt ausgewählte Standort nimmt Bezug zur Historie der Lokomotive „Persil“ in Leverkusen-Hitdorf. Diese fuhr in unmittelbarer Nähe auf der erhalten gebliebenen alten Schienentrasse Richtung Monheim.

 

Die Hitdorfer Bürgerschaft hat sich in den 1990er Jahren maßgeblich für die Unterschutzstellung als Denkmal und den Erhalt der Lok eingesetzt. Vermehrte Rückmeldung aus Hitdorf in den letzten Monaten lassen den Schluss zu, dass weiterhin ein hohes Interesse am Erhalt der Lok in Hitdorf besteht.

 

Zurzeit liegt der Verwaltung ein Angebot eines privaten Sponsors vor, die Gesamtsanierung, Transport und Aufstellung am neuen Standort zu übernehmen.

 

Sobald sich die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I grundsätzlich für den Erhalt und die Aufstellung der Lok am vorgeschlagenen Standort entschieden hat, wird die Verwaltung die Abstimmungen mit dem Sponsor und dem Gemeindeversicherungsverband (GVV) zur Verkehrssicherungspflicht vornehmen, um die Lok für die Stadt kostenneutral zu sanieren und umzusetzen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1483/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Gregor Schier/ FB 61/ -6115

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es entstehen keine Kosten, da die geplante Maßnahme (Sanierung und Versetzung) über einen Sponsor finanziert werden soll.

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Aufgrund letzter Abstimmungsgespräche konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertig gestellt werden. Die Entscheidung sollte aber noch in diesem Turnus erfolgen, um Unklarheiten über die Erhaltung der Lok so schnell wie möglich zu beseitigen und die Verhandlungen mit dem Sponsor kurzfristig zum Abschluss zu bringen.