- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen für den Stadtteil Schlebusch für das Jahr 2027
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage I zu dieser Vorlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen für den Stadtteil Leverkusen-Schlebusch für das Jahr 2027.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Adomat
Die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch hat die Termine für jeweils vier geplante verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2027, zuzüglich der Konzepte der Veranstaltungen, anlässlich derer die verkaufsoffenen Sonntage festgesetzt werden, zur Vorbereitung der entsprechenden Ratsvorlage für den Ratsbeschluss vorgelegt.
I. Rechtsgrundlage für das Öffnen von Verkaufsstellen
an Sonn- oder Feiertagen
Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen- LÖG NRW) dürfen an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt dabei insbesondere vor, wenn die Öffnung
- im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
- dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,
- dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
- der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
- die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen, steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Die in Leverkusen-Schlebusch für das Jahr 2027 geplanten verkaufsoffenen Sonntage sollen jeweils begleitend zu in Leverkusen bereits etablierten örtlichen Veranstaltungen stattfinden.
II. Geplante verkaufsoffene Sonntage in Leverkusen-Schlebusch
1. Termine und Flächen
Der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) obliegt es bereits seit geraumer Zeit, gemeinsam mit den Werbe-, Aktions-, Förder- und Interessengemeinschaften im Stadtgebiet von Leverkusen die Veranstaltungen und die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage in Absprache mit der Stadt Leverkusen zu koordinieren. Für das gesamte Stadtgebiet in Leverkusen sind für das Jahr 2027 insgesamt 12 verkaufsoffene Sonntage geplant. Vier davon sollen in Leverkusen-Schlebusch stattfinden. Dabei handelt es sich um die folgenden Veranstaltungen, welche jeweils von einem verkaufsoffenen Sonntag i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW begleitet werden sollen:
So. 18.04.2027: Blühendes Schlebusch,
So. 19.09.2027: Schlebuscher Wochenende mit Familienfest,
So. 07.11.2027: Schlebuscher Martinsmarkt,
So. 05.12.2027: Schlebuscher Adventsmarkt.
Die Stadtteile Leverkusen-Opladen und Leverkusen-Schlebusch wollen am 05.12.2027 gemeinsam öffnen. Die Öffnungszeiten der Geschäfte beschränken sich an allen Terminen auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Alle geöffneten Verkaufsflächen weisen an diesen verkaufsoffenen Sonntagen einen räumlich engen Bezug zur jeweiligen Veranstaltung auf, die am selben Tag stattfindet. Die genauen Flächen der Veranstaltung und der geöffneten Verkaufsflächen können der Anlage II entnommen werden. Die Öffnungszeiten der einzelnen Veranstaltungen gehen deutlich über die Ladenöffnungszeiten des Einzelhandels hinaus.
Die aufgeführten Veranstaltungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen haben eine lange Tradition. So finden beispielsweise „Blühendes Schlebusch“ und der Schlebuscher Martinsmarkt seit vielen Jahren statt. Alle geplanten Veranstaltungen sind in Leverkusen und dessen Umfeld bekannt. Ein Großteil der Besuchenden kommt nur aufgrund dieser Veranstaltungen in den Leverkusener Stadtteil Schlebusch. Die Konzepte zu Charakter, Größe und Zuschnitt der jeweiligen Veranstaltungen wurden von der antragstellenden Werbegemeinschaft der Verwaltung vorgelegt und mit dieser erörtert. Sie sind Bestandteil dieser Vorlage und liegen als Anlage III bei.
2. Schwerpunkte für Besuchende und Kundinnen und Kunden der Veranstaltungen
Aufgrund des überregionalen Bekanntheitsgrades der genannten Traditionsveranstaltungen - insbesondere des „Blühenden Schlebusch“, des „Schlebuscher Wochenendes“ sowie des „Schlebuscher Martinsmarktes“ - ist auch für das Jahr 2027 mit einem erheblichen Aufkommen an Besuchenden aus dem gesamten Stadtgebiet Leverkusens sowie den angrenzenden Kommunen zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass die jeweilige Veranstaltung den maßgeblichen und prägenden Hauptanziehungspunkt für die Besuchenden bildet. Das Offenhalten der Verkaufsstellen im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW besitzt somit einen rein begleitenden Charakter und tritt hinter das öffentliche Interesse an den Traditionsfesten zurück. Diese Annahme wird gestützt durch die vom jeweiligen Veranstaltenden durchgeführten Teilzählungen und den sich daraus ergebenden Hochrechnungen, welche schließlich gerundet wurden. Hierdurch lassen sich die Besuchendenzahlen mit einer Abweichungsquote von maximal 10 % erfassen.
Im Leverkusener Stadtteil Schlebusch wurde eine Befragung der Passantinnen und Passanten zur Nutzung der verkaufsoffenen Sonntage durchgeführt. Dabei wurden am verkaufsoffenen Sonntag des „Schlebuscher Wochenendes“ am 16.09.2018 zu drei verschiedenen Zeiten an jeweils fünf unterschiedlichen Stellen der Fußgängerzone Passanten befragt. Gegenstand der Befragung war, ob die Besuchenden den Stadtteil aufgrund der Veranstaltung oder in erster Linie wegen des möglichen Sonntagseinkaufs aufgesucht haben. Von den 417 befragten Personen gaben 333 (ca. 80 %) an, sie seien ausschließlich wegen der Veranstaltung gekommen und nicht zum Einkaufen. 84 Personen (ca. 20 %) gaben an, sich in erster Linie wegen des Sonntagseinkaufs vor Ort aufzuhalten.
Für den weit überwiegenden Teil der Besucherinnen und Besucher im Stadtteil Leverkusen-Schlebusch bildet das Fest somit den primären Anlass für den Aufenthalt, während die Ladenöffnung lediglich begleitenden Charakter hat und offensichtlich nicht das Hauptkriterium für den Besuch war. Dem gegenüber stehen hauptsächlich eigentümerinnen- und eigentümergeführte Geschäfte mit einer begrenzten Ladenfläche, die nicht in der Lage sind, annähernd so viele Kundinnen und Kunden aufzunehmen, wie Veranstaltungsbesuchende anwesend sind.
Dies wird nun auch durch die Zählungen aus dem Jahr 2025 und im April 2026 untermauert. Auf den Veranstaltungen wurden zu zwei unterschiedlichen Zeiten für je 30 Minuten jeweils Zählungen durchgeführt. Gezählt wurde auf der Höhe der St. Andreas Kirche, zentral auf der Veranstaltung. Die Zählung erfasste die Passantinnen und Passanten vom Beginn der Fußgängerzone an in Richtung Lindenplatz. Die ermittelten Werte wurden im nächsten Schritt auf ein stündliches Niveau verdoppelt und folglich auf die fünfstündige Ladenöffnungszeit hochgerechnet. Beide Zählungen im April 2026 bei der Veranstaltung „Blühendes Schlebusch“ ergaben deutlich über 600 Personen in einer halben Stunde. Im Ergebnis der Hochrechnung ist folglich davon auszugehen, dass die Traditionsveranstaltung während der Ladenöffnungszeiten von mindestens 6.000 Menschen besucht wird (500 x 2 x 5 Stunden).
Nach den Erfahrungen der bisherigen Veranstaltungen „Blühendes Schlebusch“ besuchen je nach Wetterlage an allen Tagen zusammengerechnet insgesamt bis zu 20.000 Menschen aus dem gesamten Leverkusener Stadtgebiet und den benachbarten Städten/Gemeinden den Blumen‐/Gartenmarkt. Im Verhältnis dazu steht die Zählung der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in den Geschäften. Von den 20 geöffneten Verkaufsstellen beteiligten sich 17 Betriebe an der statistischen Erfassung der Kundinnen und Kunden mit Kaufabschluss. In diesen 17 Geschäften wurden über den gesamten Zeitraum des verkaufsoffenen Sonntags hinweg 1.012 Kauftransaktionen registriert.
Da das „Schlebuscher Wochenende“ in den vergangenen Jahren ausgesetzt wurde, liegen für diese Veranstaltung keine aktuellen, detaillierten empirischen Daten vor. Die Traditionsveranstaltung wird im September 2026 erstmals wieder durchgeführt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die für das „Blühende Schlebusch“ ermittelten Zahlen als fundierte Referenz herangezogen werden können. Für das „Schlebuscher Wochenende“ ist sogar von einer noch geringeren, einkaufszentrierten Frequenz in den Verkaufsstellen auszugehen. Da dieses Fest stark durch lokale Vereine geprägt ist, stehen für einen Großteil der anwesenden Vereinsmitglieder und Gäste die satzungsgemäße Vereinsarbeit, die gegenseitige Unterstützung sowie der interkommunale Austausch im Vordergrund. Dies untermauert den rein begleitenden Charakter der Ladenöffnung zusätzlich. Die im Rahmen der Wiederaufnahme im Jahr 2026 zu erhebenden Personenzahlen werden dokumentiert, sodass für die Zukunft spezifische Daten zur Verfügung stehen.
Der „Schlebuscher Martinsmarkt“ ist der größte Martinszug in Leverkusen. Rund 3.000 Kinder und Erwachsene nehmen daran teil. Erfahrungsgemäß verzeichnete der Markt in den Vorjahren über die gesamte Veranstaltungsdauer hinweg ein durchschnittliches Gesamtaufkommen von 25.000 bis 30.000 Besuchenden. Die beiden durchgeführten Zählungen am verkaufsoffenen Sonntag dokumentierten jeweils eine Frequenz von über 500 Personen pro Erfassungsintervall. Auf der Basis dieser Erhebung ist für den fünfstündigen Öffnungszeitraum der Verkaufsstellen von mindestens 5.000 Menschen auf der Veranstaltung auszugehen (500 x 2 x 5 Stunden). Dem stehen die Erhebungen des örtlichen Einzelhandels gegenüber. Von den 18 geöffneten Verkaufsstellen beteiligten sich 16 Betriebe an der Erfassung der kaufenden Kundschaft. Über den gesamten Zeitraum des verkaufsoffenen Sonntags hinweg wurden in diesen 16 Geschäften zusammengenommen 417 Kauftransaktionen registriert.
Auf dem „Schlebuscher Adventsmarkt“ bewegt sich das Personenaufkommen erfahrungsgemäß je nach Wetterlage in einem Rahmen von 15.000 bis 20.000 Menschen. Diese Zahlen untermauern, dass der Markt den dominierenden Hauptanziehungspunkt bildet und der verkaufsoffene Sonntag lediglich eine nachrangige, begleitende Ergänzung darstellt. Die zuvor genannten Zählungen dokumentierten jeweils eine Frequenz von mehr als 350 Passantinnen und Passanten pro Erfassungsintervall. Auf der Basis dieser Erhebung ist für den fünfstündigen Öffnungszeitraum der Verkaufsstellen von mindestens 3.500 Personen auf der Veranstaltung auszugehen (350 x 2 x 5 Stunden). Zur Ermittlung der tatsächlichen Einkaufsfrequenz wurden die Kontakte im Einzelhandel gesondert erhoben. Von 14 geöffneten Geschäften dokumentierten 11 Verkaufsstellen ihre umsatzrelevante Kundschaft lückenlos. Die Gesamtzahl der Kundschaft, die dort während der Sonderöffnungszeit einen Kauf tätigten, belief sich auf 486 Personen.
Selbst bei konservativer Schätzung bieten die genannten Zahlen eine ausreichende Grundlage, um davon ausgehen zu können, dass hier die jeweilige anlassgebende Veranstaltung mehr Besuchende anzieht, als die sonntägliche Ladenöffnung. Der nach § 6 Abs. 1 LÖG notwendige Zusammenhang mit den örtlichen Festen, welche ihrerseits Hauptanziehungspunkt für die Besuchende sein müssen, ist somit gegeben.
3. Gründe für das Öffnen der Verkaufsstellen
Derzeit bestehen im Stadtteil Leverkusen-Schlebusch keine Leerstände. Vor diesem Hintergrund können die sonntäglichen Öffnungszeiten zum Erhalt dieser intakten verbrauchernahen Versorgung beitragen. Die Veranstaltungen führen zu einer spürbaren Belebung der Zentrumslage und kompensieren den ansonsten an Sonn- und Feiertagen eintretenden Rückgang an Besuchenden im innerstädtischen Raum. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an einer sonntäglichen Öffnung der Verkaufsstellen neben den unter II. beschriebenen Aspekten auch im Hinblick auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nrn. 2-4 LÖG NRW.
Die Verwaltung muss bei ihrer Entscheidung dem verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gerecht werden. Dazu hat sie anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Abwägung zu prüfen und in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren dokumentierten Weise zu begründen, ob einer der in § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW aufgezählten Sachgründe oder ein sonstiger Sachgrund vorliegt und hinreichend gewichtig ist, um die konkrete Ladenöffnung zu rechtfertigen (siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18). Nach Aufklärung der Sach- und Rechtslage, Würdigung der vorgelegten Konzepte und entsprechender Abwägung der Interessen von Veranstaltenden sowie Geschäftsleuten mit der verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsruhe ist festzuhalten, dass die konkreten Ladenöffnungen gerechtfertigt sind.
Vor dem Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage sind nach § 6 Abs. 4 S. 7 LÖG NRW die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer anzuhören. Mit Schreiben vom 29.05.2026 (Anlage IV) wurde folgenden Interessensverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 01.07.2026 gegeben:
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Köln-Bonn-Leverkusen (ver.di),
- Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln),
- Handwerkskammer Köln,
- Handelsverband Nordrhein-Westfalen,
- Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e. V. Leverkusen,
- Gesamtverband Ev. Kirchengemeinden (Leverkusen),
- Katholikenrat der Stadt Leverkusen.
Rückmeldungen gingen von ver.di, der IHK Köln, dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen und dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e. V. ein (Anlagen V bis VIII).
Mit Schreiben vom 12.06.2026 hat ver.di von der Möglichkeit zur Stellungnahme Ge-brauch gemacht und die Sonntagsöffnungen grundsätzlich abgelehnt. Allerdings weist ver.di auf die ausnahmsweise zulässige Sonntagsöffnung unter bestimmten Voraussetzungen hin. Den der Anhörung beigefügten Konzepte der Veranstaltungen konnte ver.di entnehmen, dass alle geplanten verkaufsoffenen Sonntage anlassbezogen mit Veranstaltungen stattfinden sollen. Die Veranstaltungen wurden umfassend erläutert. Die räumliche Nähe der Veranstaltungen zum Freigabebereich für die Sonntagsöffnungen konnte der Anhörung entnommen werden. Zusätzlich wurde die Vorlage von Besuchendenzahlen der Veranstaltungen und der Geschäfte sowie deren Erhebung und Schätzung registriert. Demnach liegen für ver.di die erforderlichen Anforderungen des Gesetzgebers zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage vor.
Trotzdem möchte ver.di ausdrücklich auf die besonderen Belastungen durch die verkaufsoffenen Sonntage für die Beschäftigten im Einzelhandel hinweisen, wobei insbesondere der Entfall der sonntäglichen Freizeit mit der Familie und Freunden wichtig ist. Daher bittet ver.di, den teilnehmenden Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern mitzugeben, dass die Beschäftigten am verkaufsoffenen Sonntag nur auf freiwilliger Basis arbeiten dürfen.
Mit E-Mail vom 08.06.2026 bestätigt der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Rhein-Wupper e. V., dass sie die verkaufsoffenen Sonntage sehr begrüßen und damit einverstanden sind.
Am 18.06.2026 schrieb die IHK Köln, dass aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft verkaufsoffene Sonntage einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des stationären Einzelhandels, zur Belebung der Innenstadt sowie der Stadtteilzentren und zur Sicherung attraktiver zentraler Versorgungsbereiche leisten. Gerade im Wettbewerb mit dem Onlinehandel und benachbarten Einkaufsstandorten sind zusätzliche, anlassbezogene Einkaufsmöglichkeiten ein geeignetes Instrument, um Frequenz zu erzeugen, Kaufkraft vor Ort zu binden und die Sichtbarkeit Leverkusens als Handels-, Wirtschafts- und Erlebnisstandort zu erhöhen. Darüber hinaus profitieren nicht nur die Einzelhandelsbetriebe, sondern auch Gastronomie, Dienstleistungsunternehmen und weitere innenstadtnahe Gewerbetreibende von den zusätzlichen Besuchenden. Verkaufsoffene Sonntage können damit einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Attraktivitätssteigerung der betroffenen Zentren leisten. Vor diesem Hintergrund erhebt die IHK Köln keine Bedenken gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage 2027 und spricht sich für deren Durchführung aus.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen hat am 29.06.2026 per E-Mail geantwortet. Vonseiten des Handelsverband Nordrhein-Westfalen bestehen keine Einwände gegen die Festsetzung der dort vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage in den Stadtteilen Leverkusen-Wiesdorf, Leverkusen-Schlebusch und Leverkusen-Opladen im Zusammenhang mit den jeweiligen Festen. Die Feste sind als langjährige Traditionsveranstaltung auch geeignet, ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW zu begründen. Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen begrüßt dabei insbesondere, dass der Einzelhandel durch die beabsichtigte frühzeitige Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage entsprechend gestärkt werden soll und dort als Annex zu den Veranstaltungen die Attraktivität der Veranstaltungen durch entsprechende Verkaufsöffnung gesteigert wird.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
