- Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder des Caritasverbandes Lever-kusen e. V. St. Matthias, Spandauer Str. 20
Beschlussentwurf:
1. Der vom Caritasverband
Leverkusen e. V. geplante Ausbau der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias,
Spandauer Str. 20 wird im Hinblick auf die Schaffung von 34 neuen
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt
Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung im Rahmen der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.08 für
die 34 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 68.000 €.
b) Bezuschussung der vom Land NRW
nicht geförderten restlichen Umbaukosten durch die Stadt Leverkusen in Höhe von
349.200 €.
2. Die Maßnahme wird wie folgt im
investiven Haushalt 2012 veranschlagt:
Einzahlung: 612.000 €
Auszahlung: 1.029.200 €
Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der
Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen
Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
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Begründung:
Im Hinblick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neu-bau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Hinsichtlich der seinerzeitigen Planungsüberlegungen für die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Gespräche über die Umsetzung der von dort avisierten Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung wie folgt fortzuführen: „Die vom Caritasverband Leverkusen e. V. aufgezeigten Überlegungen zur Aufweitung des Betreuungsangebotes um 20 Plätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias in der Spandauer Str. werden grundsätzlich begrüßt. Bei einer Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes kann die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren vorgesehen werden, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.“
Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass
ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz
ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und
Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 31.01.12 zeigt der
Caritasverband Leverkusen e. V. (CV) nunmehr den umfänglichen Ausbau der
Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20 von aktuell 4
Betreuungsgruppen (1 x Gruppenform I und 3 x Gruppenform III) auf zukünftig
fünf Betreuungsgruppen (vier Betreuungsgruppen in der Gruppenform I und eine
Betreuungsgruppe in der Gruppenform II) auf, mit dem 34 Betreuungsplätze für
Kinder im Alter von unter 3 Jahren geschaffen werden sollen. Die vorhandenen 5
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in der Gruppenform I
werden im Hinblick auf die vorgesehene bauliche Ertüchtigung vorübergehend
vorgehalten.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 1.029.200 €.
Ausgehend von einer Landesförderung im Rahmen der Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder im Alter von unter drei
Jahre vom 09.05.08 in Höhe von 90% des Höchstbetrages von 20.000 € je neu
geschaffenen u3-Betreuungsplatz ergibt sich eine Landesförderung in Höhe von
612.000 €, bei einem Trägeranteil von 68.000 €. Der CV beantragt, dass die Stadt Leverkusen
diesen Trägeranteil übernimmt und für die darüber hinausgehend benötigten Mittel
in Höhe von 349.200 € eine ergänzende städtische Förderung erfolgt.
Zusammengefasst ergibt sich die im Beschlussentwurf aufgezeigte Finanzierung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1487/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Etatisierung erfolgt im städt. Etat 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einzahlung: 612.000 €
Auszahlung: 1.029.200 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Für die erhaltene Zuwendung des Landes NRW, die weitergeleitet wird, ist ein entsprechender passiver und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung, in diesem Fall 20 Jahre, jährlich mit jeweils 5 % als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst wird.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Die Vorlage soll im laufenden Beratungsturnus behandelt werden, da die Maßnahme noch im Etat 2012 zu veranschlagen ist, der in diesem Beratungsturnus zur Beschlussfassung ansteht.