Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Ausführung folgender Baumaßnahme über 30.000 € (Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 599120) in 2012 zu:
Burgweg 38, KGS Burgweg: Fenstersanierung 3. Bauabschnitt – 100.000,- €
gez.
Häusler
Begründung:
Es wurden vor 12 Jahren die Fenster in den Klassenräumen des
Hauptgebäudes ausgetau
In 2012 sollen nun die restlichen Fenster auf der Nordseite des Hauptgebäudes und die restlichen Fenster der Turnhalle ersetzt werden.
Die vorhandenen Fenster sind ca. 40 Jahre alt, undicht und
nicht ausreichend wärmegedämmt (Einfachverglasung). Es kommt zu Zuger
Um den Schulbetrieb möglichst wenig zu stören, soll die
Baumaßnahme in den Sommerferien ausgeführt werden. Die Fenster werden so
angeordnet, dass eine Dämmung der Fassade in einem weiteren Bauab
Die Kosten der Maßnahme wurden auf Basis der im letzten Jahr eingebauten Fenster ermittelt.
Summe (inkl. 19% MwSt.) 100.000,- €
Geplante Ausführung: Sommerferien 2012
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 0631/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Kursawe / 65 / 6570
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
zu 1.:
Die
vorhandenen restlichen Fenster der Schule sind ca. 40 Jahre alt, undicht und
nicht ausreichend wärmegedämmt (Einfachverglasung). Es kommt zu Zuger
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
100.000,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
100.000,- € aus Rückstellungen
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Wegen personeller Engpässe konnte die Vorlage nicht eher erstellt werden. Die Maßnahme muss in den Sommerferien durchgeführt werden.