Betreff
Bezirksbezogene Baumaßnahmen ab 30.000,- € im Stadtbezirk II in 2012
Vorlage
1490/2012
Aktenzeichen
65-652-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000,- € (Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 599120) in 2012 zu:

 

1.      Adalbert-Stifter-Straße 6/Wiembachallee 11, GGS Brüder-Grimm-Schule/KGS Remigiusschule: Beseitigung des Abwassermissstandes und Erneuerung des Schulhofes  – 370.000,- €

 

2.      Adalbert-Stifter-Straße 6/Wiembachallee 11, GGS Brüder-Grimm-Schule/KGS Remigiusschule: Dachsanierung Trakt C - 100.000,- €

 

 

gez.

Häusler

Begründung:

 

zu 1.

 

Im Zuge der Überprüfung der Abwasseranlagen der Gebäude wurde festgestellt, dass die Abwasseranlagen marode und undicht sind. Abwässer dringen in das Grundwasser ein. Die Beseitigung des Abwassermissstandes muss gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Landeswassergesetz (LWG), der Landesbauordnung (BauO) NRW sowie den einschlägigen Normen: DIN 1986 -100 (Mai 2008), DIN 1986 - 30 (Januar 1995), DIN EN 752 (April 2008) erfüllt werden.

 

Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen sollen nachfolgend in drei Unterpunkten erläutert werden. Zur besseren Übersicht findet sich im Anhang ein Lageplan, der die zu sanierende Kanalstruktur grob darstellt.

 

1.     Schulhofentwässerung und Sammelkanal:

 

Die Grundschulen an der Adalbert-Stifter-Straße 6 bzw. Wiembachallee 11 verfügen über einen ca. 2.500 m² großen asphaltierten Schulhof. Dieser soll über ein Entwässerungsleitungssystem mit zusätzlichen Bodenabläufen entwässert werden, da aktuell nur drei Abläufe für die große Fläche zur Verfügung stehen und dies nicht ausreichend ist. In den vergangenen Jahren sind deshalb bereits erhebliche Wasserschäden im Keller des Schulgebäudes und der Sporthalle entstanden.

 

Weiterhin befindet sich eine Mischwasserleitung für alle Dächer und Sanitäranlagen des Gebäudekomplexes unter der Asphaltfläche des Schulhofes. Bei einer Kamerainspektion der Mischwasserleitung hat sich gezeigt, dass die Leitung Undichtigkeiten und Muffenversätze aufweist. Es muss verhindert werden, dass fäkalienhaltiges Wasser ins Grundwasser gelangt. Deshalb ist die Sanierung unabweisbar.

 

2.     Gebäudetrakt D, Fett- und Schlammabscheider, Regenwasserleitung:

 

Im Gebäudetrakt D befindet sich ein alter Fett- und Schlammabscheider, der nach der Umstrukturierung der Kellerräume nicht mehr benötigt wird. Dieser muss aus der vorhandenen Schmutzwasserleitung zurückgebaut und anschließend entsorgt werden.

Des Weiteren muss die Dachentwässerungsleitung des überdachten Schulhofes saniert werden, da diese zu nahe am Gebäude entlang verläuft und Undichtigkeiten aufweist. Das austretende Abwasser durchfeuchtet die Kelleraußenwände. 

 

3.     Schulhofsanierung:         

 

Die Schulhofdecke muss saniert werden, weil sie durch die Sanierung der Entwässerungsleitungen erheblich beschädigt wird und seit längerer Zeit an unterschiedlichen Stellen Durchsackungen und Risse aufweist. Außerdem verläuft das Gefälle in Richtung der Gebäude, was bereits zu erheblichen Wasserschäden geführt hat.

 

Die Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von weiteren Folgeschäden an der Bausubstanz erforderlich.

 

Kostenüberschlag:

2.100 m² Schulhofsanierung

    168.000,-

DN 300 Entwässerungskanal 40 m

      12.000,-

DN 200 Entwässerungskanal 95 m

      21.000,-

DN 150 Entwässerungskanal 120 m

      21.500,-

DN 100 Entwässerungskanal 50 m

        8.000,-

Abzweige von Sporthalle, schulhofseitig

        6.000,-

Hofabläufe Schulhof

      10.000,-

Hausmeister Entwässerungsleitungen

        6.000,-

Rückbau Fett-/ Schlammabscheider Rückbau

        3.000,-

Honorarsumme Architektenleistung

      22.500,-

Gesamtkosten netto geschätzt

    278.000,-

Sicherheitszuschlag ca. 10 %

      33.000;-

 

Nettokosten geschätzt

    311.000,-

MwSt. 19 % ca.

      59.000,-

 

Summe (inkl. 19% MwSt.)

    370.000,-

 

 

Geplante Ausführung: Sommerferien 2012

 

 

zu 2.

 

Nach mehr als 40 Jahren gibt es in letzter Zeit in immer kürzeren Abständen Undichtigkeiten in der alten Dachsubstanz mit innen liegender Dachentwässerung.

Hierdurch entstehende Wassereinbrüche schädigen die darunter liegende Bausubstanz. Darüber hinaus hat das in die Jahre gekommene Flachdach mit Kiesschüttung eine völlig unzureichende Wärmedämmung.

 

Um Folgeschäden zu vermeiden und Energie zu sparen, ist es erforderlich, diese Dachfläche zu sanieren. 

 

Kostenüberschlag:

Dacherneuerung und Wärmedämmung gemäß EnEV                                         67.200,- €

Neuanschluss der nach außen versetzten Entwässerung   8.400,- €

Gerüstarbeiten                                                                                                             8.400,- €

Nettokosten                                                                                                                84.000,- €

 

MwSt. 19 % ca.                                                                                                         16.000,- €

 

Summe (inkl. 19% MwSt.)                                                                          100.000,- €

 

Geplante Ausführung: Sommerferien 2012

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0735/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Kursawe / 65 / 6570

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

zu 1.:

 

Im Zuge der Überprüfung der Abwasseranlagen der Gebäude wurde festgestellt, dass die Abwasseranlagen marode und undicht sind. Abwässer dringen in das Grundwasser ein. Die Beseitigung des Abwassermissstandes muss gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Landeswassergesetz (LWG), der Landesbauordnung (BauO) NRW sowie den einschlägigen Normen: DIN 1986 -100 (Mai 2008), DIN 1986 - 30 (Januar 1995), DIN EN 752 (April 2008) erfüllt werden.

 

Die Schulhofdecke muss saniert werden, weil sie durch die Sanierung der Entwässerungsleitungen erheblich beschädigt wird und seit längerer Zeit an unterschiedlichen Stellen Durchsackungen und Risse aufweist. Außerdem verläuft das Gefälle in Richtung der Gebäude, was bereits zu erheblichen Wasserschäden geführt hat.

 

zu 2.:

 

Nach mehr als 40 Jahren gibt es in letzter Zeit in immer kürzeren Abständen Undichtigkeiten in der alten Dachsubstanz mit innen liegender Dachentwässerung.

Hierdurch entstehende Wassereinbrüche schädigen die darunter liegende Bausubstanz. Darüber hinaus hat das in die Jahre gekommene Flachdach mit Kiesschüttung eine völlig unzureichende Wärmedämmung.

 

Um Folgeschäden zu vermeiden und Energie zu sparen, ist es erforderlich, diese Dachfläche zu sanieren.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 599120

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

             

470.000,- €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                          

 

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

470.000,- € aus Rückstellungen

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Wegen personeller Engpässe konnte die Vorlage nicht eher erstellt werden. Die Maßnahme muss in den Sommerferien durchgeführt werden.