Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung im Haushalt der Ausführung folgender Baumaßnahmen über
30.000,- € (Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 599120) in 2012 zu:
1. Adalbert-Stifter-Straße 6/Wiembachallee 11,
GGS Brüder-Grimm-Schule/KGS Remigiusschule: Beseitigung des Abwassermissstandes
und Erneuerung des Schulhofes – 370.000,-
€
2. Adalbert-Stifter-Straße 6/Wiembachallee 11,
GGS Brüder-Grimm-Schule/KGS Remigiusschule: Dachsanierung Trakt C - 100.000,- €
gez.
Häusler
Begründung:
zu 1.
Im Zuge der
Überprüfung der Abwasseranlagen der Gebäude wurde festgestellt, dass die
Abwasseranlagen marode und undicht sind. Abwässer dringen in das Grundwasser
ein. Die Beseitigung des Abwassermissstandes muss gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen nach dem Landeswassergesetz (LWG), der Landesbauordnung (BauO) NRW
sowie den einschlägigen Normen: DIN 1986 -100 (Mai 2008), DIN 1986 - 30 (Januar
1995), DIN EN 752 (April 2008) erfüllt werden.
Die anstehenden
Sanierungsmaßnahmen sollen nachfolgend in drei Unterpunkten erläutert werden.
Zur besseren Übersicht findet sich im Anhang ein Lageplan, der die zu
sanierende Kanalstruktur grob darstellt.
1. Schulhofentwässerung und Sammelkanal:
Die Grundschulen an
der Adalbert-Stifter-Straße 6 bzw. Wiembachallee 11 verfügen über einen ca. 2.500
m² großen asphaltierten Schulhof. Dieser soll über ein
Entwässerungsleitungssystem mit zusätzlichen Bodenabläufen entwässert werden,
da aktuell nur drei Abläufe für die große Fläche zur Verfügung stehen und dies
nicht ausreichend ist. In den vergangenen Jahren sind deshalb bereits erhebliche
Wasserschäden im Keller des Schulgebäudes und der Sporthalle entstanden.
Weiterhin befindet
sich eine Mischwasserleitung für alle Dächer und Sanitäranlagen des
Gebäudekomplexes unter der Asphaltfläche des Schulhofes. Bei einer
Kamerainspektion der Mischwasserleitung hat sich gezeigt, dass die Leitung
Undichtigkeiten und Muffenversätze aufweist. Es muss verhindert werden, dass
fäkalienhaltiges Wasser ins Grundwasser gelangt. Deshalb ist die Sanierung
unabweisbar.
2. Gebäudetrakt D, Fett- und Schlammabscheider,
Regenwasserleitung:
Im Gebäudetrakt D
befindet sich ein alter Fett- und Schlammabscheider, der nach der
Umstrukturierung der Kellerräume nicht mehr benötigt wird. Dieser muss aus der
vorhandenen Schmutzwasserleitung zurückgebaut und anschließend entsorgt werden.
Des Weiteren muss
die Dachentwässerungsleitung des überdachten Schulhofes saniert werden, da
diese zu nahe am Gebäude entlang verläuft und Undichtigkeiten aufweist. Das
austretende Abwasser durchfeuchtet die Kelleraußenwände.
3.
Schulhofsanierung:
Die Schulhofdecke muss
saniert werden, weil sie durch die Sanierung der Entwässerungsleitungen
erheblich beschädigt wird und seit längerer Zeit an unterschiedlichen Stellen
Durchsackungen und Risse aufweist. Außerdem verläuft das Gefälle in Richtung
der Gebäude, was bereits zu erheblichen Wasserschäden geführt hat.
Die Maßnahmen sind
zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von weiteren
Folgeschäden an der Bausubstanz erforderlich.
Kostenüberschlag:
2.100 m²
Schulhofsanierung |
168.000,- |
€ |
DN 300
Entwässerungskanal 40 m |
12.000,- |
€ |
DN 200
Entwässerungskanal 95 m |
21.000,- |
€ |
DN 150
Entwässerungskanal 120 m |
21.500,- |
€ |
DN 100
Entwässerungskanal 50 m |
8.000,- |
€ |
Abzweige von Sporthalle,
schulhofseitig |
6.000,- |
€ |
Hofabläufe
Schulhof |
10.000,- |
€ |
Hausmeister
Entwässerungsleitungen |
6.000,- |
€ |
Rückbau Fett-/
Schlammabscheider Rückbau |
3.000,- |
€ |
Honorarsumme
Architektenleistung |
22.500,- |
€ |
Gesamtkosten
netto geschätzt |
278.000,- |
€ |
Sicherheitszuschlag
ca. 10 % |
33.000;- |
€ |
Nettokosten
geschätzt |
311.000,- |
€ |
MwSt. 19 % ca. |
59.000,- |
€ |
Summe (inkl. 19% MwSt.) |
370.000,- |
€ |
Geplante Ausführung: Sommerferien 2012
zu 2.
Hierdurch entstehende Wassereinbrüche schädigen die darunter liegende
Bausubstanz. Darüber hinaus hat das in die Jahre gekommene Flachdach mit Kiesschüttung
eine völlig unzureichende Wärmedämmung.
Um Folgeschäden zu vermeiden und Energie zu sparen, ist es erforderlich,
diese Dachfläche zu sanieren.
Kostenüberschlag:
Dacherneuerung
und Wärmedämmung gemäß EnEV 67.200,-
€
Neuanschluss
der nach außen versetzten Entwässerung 8.400,- €
Gerüstarbeiten 8.400,- €
Nettokosten
84.000,-
€
MwSt. 19 %
ca. 16.000,-
€
Summe (inkl. 19% MwSt.)
100.000,- €
Geplante Ausführung: Sommerferien 2012
Schnellübersicht
über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0735/2010
Be
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon:
Herr
Kursawe / 65 / 6570
Kurzbe
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung
investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
zu 1.:
Im Zuge der Überprüfung der Abwasseranlagen
der Gebäude wurde festgestellt, dass die Abwasseranlagen marode und undicht
sind. Abwässer dringen in das Grundwasser ein. Die Beseitigung des
Abwassermissstandes muss gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach dem
Landeswassergesetz (LWG), der Landesbauordnung (BauO) NRW sowie den ein
Die Schulhofdecke muss saniert werden, weil
sie durch die Sanierung der Entwässerungsleitungen erheblich be
zu 2.:
Nach mehr als 40 Jahren gibt es in letzter
Zeit in immer kürzeren Abständen Undichtigkeiten in der alten Dachsubstanz mit
innen liegender Dachentwässerung.
Hierdurch entstehende Wassereinbrüche
Um Folge
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 599120
B) Finanzielle Auswirkungen im
Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Ab
470.000,- €
C)
Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(über
Keine
D) Besonderheiten (ggf. unter
Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zu
470.000,- € aus Rückstellungen
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Wegen personeller Engpässe konnte die Vorlage nicht eher erstellt werden. Die Maßnahme muss in den Sommerferien durchgeführt werden.