Beschlussentwurf:
I.
Der Rat
beschließt folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025:
§ 17 - Beratung wird wie folgt geändert:
Es wird ein neuer Absatz 7 eingefügt:
(7)
Die Höchstredezeit für Haushaltsreden beträgt 15
Minuten je Fraktion, 12 Minuten je Gruppe und 10 Minuten je
Einzelvertretender/Einzelvertretendem. Die Oberbürgermeisterin/der
Oberbürgermeister kann für die jeweilige Rednerin/den jeweiligen Redner eine
geringfügige Überschreitung der jeweiligen Höchstredezeit zulassen, sofern dies
als sachgerecht erscheint.
Die Nummerierung der bisherigen laufenden Absätze 7 ff. wird
entsprechend angepasst.
II. Die Änderungen der Geschäftsordnung treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Die Haushaltsreden ermöglichen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des Rates, ihre politischen Ansichten und Positionen zum eingebrachten Haushaltsentwurf vorzustellen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Beratungen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen stattfinden und ausreichend Zeit für die Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte verbleibt. Die Einführung einer Redezeitbegrenzung für Haushaltsreden schafft einen Ausgleich zwischen dem Recht auf politische Meinungsäußerung und dem Interesse an einer geordneten und effizienten Sitzungsführung. Zu beachten ist, dass sich die Haushaltsreden wie alle sonstigen Meinungsäußerungen in der Sitzung auch auf die jeweilige Sache (hier: Haushalt) beziehen müssen.
Die vorgesehene Differenzierung der Höchstredezeiten für Haushaltsreden zwischen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden ist auf die unterschiedlichen Aufgaben und repräsentativen Funktionen der jeweiligen Zusammenschlüsse zurückzuführen. Fraktionen üben eine Bündelungs- und Koordinierungsfunktion aus, indem sie mehrere Ratsmitglieder vereinen und einen entsprechend größeren Teil des Rates repräsentieren. Eine Redezeit von 15 Minuten ermöglicht es, die unterschiedlichen fachlichen und politischen Aspekte des Haushalts in angemessenem Umfang darzustellen.
Gruppen sind Zusammenschlüsse von Ratsmitgliedern zur koordinierten politischen Arbeit. Ihre Stellung unterscheidet sich damit strukturell vom Einzelmandat. Zudem unterscheidet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch an anderer Stelle ausdrücklich zwischen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden und ordnet ihnen teilweise unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu.
Gruppen und Einzelvertretende erhalten mit der vorgesehenen Höchstredezeit von 12 bzw. 10 Minuten für Haushaltsreden ebenfalls ausreichend Gelegenheit, ihre politischen Ansichten zum Haushaltsentwurf umfassend darzulegen.
Die vorgesehene (differenzierte) Redezeit steht somit in einem angemessenen Verhältnis zur unterschiedlichen Größe und Stellung von Fraktionen, Gruppe und Einzelvertretenden sowie zur Bedeutung des Beratungsgegenstands.
Die Änderungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
