Betreff
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025
Vorlage
2026/0487
Aktenzeichen
011-20-03-jm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

I.        Der Rat beschließt folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025:

§ 17 - Beratung wird wie folgt geändert:

 

Es wird ein neuer Absatz 7 eingefügt:

(7)        Die Höchstredezeit für Haushaltsreden beträgt 15 Minuten je Fraktion, 12 Minuten je Gruppe und 10 Minuten je Einzelvertretender/Einzelvertretendem. Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister kann für die jeweilige Rednerin/den jeweiligen Redner eine geringfügige Überschreitung der jeweiligen Höchstredezeit zulassen, sofern dies als sachgerecht erscheint.

Die Nummerierung der bisherigen laufenden Absätze 7 ff. wird entsprechend angepasst.

II.      Die Änderungen der Geschäftsordnung treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)


Begründung:

Die Haushaltsreden ermöglichen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden des Rates, ihre politischen Ansichten und Positionen zum eingebrachten Haushaltsentwurf vorzustellen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Beratungen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen stattfinden und ausreichend Zeit für die Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte verbleibt. Die Einführung einer Redezeitbegrenzung für Haushaltsreden schafft einen Ausgleich zwischen dem Recht auf politische Meinungsäußerung und dem Interesse an einer geordneten und effizienten Sitzungsführung. Zu beachten ist, dass sich die Haushaltsreden wie alle sonstigen Meinungsäußerungen in der Sitzung auch auf die jeweilige Sache (hier: Haushalt) beziehen müssen.

Die vorgesehene Differenzierung der Höchstredezeiten für Haushaltsreden zwischen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden ist auf die unterschiedlichen Aufgaben und repräsentativen Funktionen der jeweiligen Zusammenschlüsse zurückzuführen. Fraktionen üben eine Bündelungs- und Koordinierungsfunktion aus, indem sie mehrere Ratsmitglieder vereinen und einen entsprechend größeren Teil des Rates repräsentieren. Eine Redezeit von 15 Minuten ermöglicht es, die unterschiedlichen fachlichen und politischen Aspekte des Haushalts in angemessenem Umfang darzustellen.

Gruppen sind Zusammenschlüsse von Ratsmitgliedern zur koordinierten politischen Arbeit. Ihre Stellung unterscheidet sich damit strukturell vom Einzelmandat. Zudem unterscheidet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch an anderer Stelle ausdrücklich zwischen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretenden und ordnet ihnen teilweise unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu.

Gruppen und Einzelvertretende erhalten mit der vorgesehenen Höchstredezeit von 12 bzw. 10 Minuten für Haushaltsreden ebenfalls ausreichend Gelegenheit, ihre politischen Ansichten zum Haushaltsentwurf umfassend darzulegen.

Die vorgesehene (differenzierte) Redezeit steht somit in einem angemessenen Verhältnis zur unterschiedlichen Größe und Stellung von Fraktionen, Gruppe und Einzelvertretenden sowie zur Bedeutung des Beratungsgegenstands.

Die Änderungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):       €

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein