Betreff
Neufassung der Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern
- Verfahren bei Werbung für allgemeine politische Wahlen
Vorlage
2026/0515
Aktenzeichen
36-363-sja
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Neufassung der Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern als ermessenslenkende Richtlinie.

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Hebbel                                                 Adomat


Begründung:

Die Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern konkretisiert grundsätzlich die Regelungen der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen“ (Sondernutzungssatzung) und stellt Rahmenbedingungen für diesbezügliche Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum auf. Der Rat beschließt die Richtlinie als verwaltungsinterne ermessenslenkende Vorgabe für die Entscheidung über Sondernutzungserlaubnisse. Rechtsgrundlagen für belastende Maßnahmen, Gebühren, Nebenbestimmungen und Vollstreckung bleiben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die Sondernutzungssatzung sowie der jeweilige Einzelfallbescheid. Diese Richtlinie gibt u. a. Regeln für Wahlplakatierungen im Zuge von Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen vor. Anpassungsbedarfe werden regelmäßig in Austauschrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik besprochen und diskutiert.

Ausgehend von dem Wahljahr 2025 wurden Änderungswünsche und Anregungen der politischen Vertreterinnen und Vertreter eingearbeitet. Hierzu gehört u. a., dass zukünftig an zugelassenen Laternenstandorten 2 Wahlplakate (doppelseitig) von unterschiedlichen Parteien - statt bisher einem Wahlplakat je Laternenstandort - angebracht werden dürfen. Zudem werden zukünftig keine separaten Laternenstandorte mehr für die Integrationsratswahlen freigehalten. Integrationsratswahlen haben somit die allgemeinen Regularien der Wahlen in Bezug auf Wahlplakatierung zu beachten und freie Laternenstandorte zu nutzen. Eine Partei darf im Wahlkampf zukünftig jede dritte Laterne (bisher jede vierte Laterne) nutzen.

Weiterhin wurde in der Richtlinie nochmal verdeutlicht, dass in Leverkusen Wahlplakatierungen lediglich im Zeitraum ab dem 44. Tag (rückwärts gezählt ab dem Samstag) vor dem Wahltag möglich sind.

Zur Verdeutlichung der Änderungen ist die Richtlinie im Änderungsmodus als Anlage 2 beigefügt, in welcher alle Anpassungen gekennzeichnet sind.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):       €

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Bedingt durch noch abzuwartende interne Abstimmungen war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger final fertigzustellen. Um eine Beschlussfassung im laufenden September-/Oktoberturnus zu erreichen, damit Folgemaßnahmen zügig umgesetzt werden können, legt die Verwaltung die finale Vorlage nunmehr zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.