Beschlussentwurf:
1. Der als Anlage beigefügte Änderungsvertrag zwischen der Stadt Leverkusen und dem eingetragenen Verein Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Leverkusen e. V., zur Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsvertrag abzuschließen und die Förderung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) fortzuführen.
3. Der bisherige Stellenanteil von 0,5 Vollzeitäquivalenten für die Begleitung von Kindeswohlprüfungen nach Meldungen zu fehlenden U-Untersuchungen wird dauerhaft der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt zugeordnet.
4. Die Finanzierung erfolgt innerhalb der hierfür bereits zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Zusätzliche finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt entstehen nicht.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, tarifbedingte Anpassungen der Fördersumme entsprechend den Regelungen des Änderungsvertrages aufgrund von Änderungen des TVöD-SuE ohne erneute politische Beschlussfassung umzusetzen, soweit die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Weitergehende Änderungen der Förderhöhe bedürfen einer erneuten politischen Entscheidung.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Mit
der Beschlusskontrolle (BK) Nr. 2021/1088 wurde der Rat der Stadt Leverkusen
über den Stand der Umsetzung des Beschlusses zur Einrichtung einer Fachstelle
gegen sexualisierte Gewalt informiert. Dabei wurde berichtet, dass die hierfür
geschaffene Vollzeitstelle gemeinsam mit der bereits bestehenden Fachstelle
„Präventiver Kinderschutz vor sexuellen Übergriffen“ in einem Team gebündelt
wurde. Zudem wurde in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51)
das Präventionskonzept „Sexueller Missbrauch“ entwickelt, auf dessen Grundlage
die Fachstelle ihre Beratungs-, Präventions- und Schulungsangebote durchführt.
Die
Fachstelle legt dem FB 51 jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Zu ihren
zentralen Aufgaben gehören insbesondere die Beratung in Einzelfällen im
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie in Kindertageseinrichtungen und
Schulen, die Beteiligung an Gefährdungseinschätzungen, die Beratung von Schulen
bei der Erstellung von Schutzkonzepten sowie die Fortbildung von Fachkräften
und die Koordination von Maßnahmen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt.
Darüber hinaus wirkt die Fachstelle federführend im Arbeitskreis gegen
sexualisierte Gewalt mit und trägt maßgeblich zur Vernetzung der Akteurinnen und
Akteure im Kinderschutz bei.
Vor
dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Kinderschutzes und der
Anforderungen des Landeskinderschutzgesetzes wurde die Laufzeit der Fachstelle
bis zum 31.12.2025 verlängert. Bezüglich der zukünftigen Vertragsgestaltung
befand sich der FB 51 zum Zeitpunkt der BK mit dem Träger im Austausch.
Dabei wurde angekündigt, den politischen Gremien in der zweiten Jahreshälfte
2026 eine Vorlage zur langfristigen Ausgestaltung der Fachstelle vorzulegen.
Mit der nun vorliegenden Vorlage wird die angekündigte Vorlage eingebracht und
die zukünftige vertragliche Ausgestaltung der Fachstelle zur Entscheidung
gestellt.
Die
Notwendigkeit einer dauerhaften Stärkung der Fachstelle ergibt sich aus den
Entwicklungen der vergangenen Jahre. So wurde im Mai 2023 im FB 51 ein eigenes
Sachgebiet Kinderschutz eingerichtet. Zudem nimmt die Netzwerkkoordination
Kinderschutz die Aufgaben nach § 9 Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
(LKSG NRW) wahr. Darüber hinaus hat die Stadt Leverkusen in den Jahren 2024 und
2025 freiwillig an der Qualitätsoffensive QUEK (Qualitätsentwicklung im
Kinderschutz) teilgenommen. Die Ergebnisse der Analyse wurden dem Kinder- und
Jugendhilfeausschuss im Januar 2026 vorgestellt. Die dort identifizierten
Handlungsempfehlungen werden seither schrittweise umgesetzt. Ein zentrales
Ergebnis der Qualitätsentwicklung ist die Bedeutung spezialisierter Fachberatung
und präventiver Angebote im Bereich sexualisierte Gewalt.
Parallel
hierzu wurde die Schulsozialarbeit in Leverkusen seit 2024 weiter ausgebaut.
Dadurch werden Gefährdungslagen früher erkannt und Hilfebedarfe schneller
sichtbar. Dies zeigt sich insbesondere in der steigenden Zahl von Meldungen aus
Schulen sowie in einer zunehmenden Anzahl von Selbstmeldungen betroffener
Kinder und Jugendlicher. Die niedrigschwelligen Beratungsangebote der
Schulsozialarbeit führen dazu, dass Fachkräfte häufiger spezialisierte
Unterstützung durch die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt nachfragen.
Die
Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt verzeichnet seit ihrer Einrichtung eine
kontinuierlich steigende Nachfrage nach Beratungs- und Schulungsleistungen.
Insbesondere seit dem Jahr 2024 ist ein deutlicher Anstieg der Anfragen aus
Schulen, Kindertageseinrichtungen, dem ASD und weiteren Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe festzustellen. Die vorhandenen Personalkapazitäten
reichen zunehmend nicht mehr aus, um den Bedarf vollständig abzudecken. Hinzu
kommt, dass zahlreiche Schulungen und Beratungen aus fachlichen Gründen im
Tandem durchgeführt werden und Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub unmittelbar
zu Einschränkungen des Angebots führen.
Unabhängig
hiervon ist der bisherige Aufgabenbereich der Begleitung von
Kindeswohlprüfungen nach Meldungen über fehlende U-Untersuchungen infolge der
Änderung der UTeilnahmeDatVO NRW (Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an
Kinderfrüherkennungsuntersuchungen des Landes Nordrhein-Westfalen) entfallen.
Die gesetzlichen Regelungen sehen inzwischen kein Prüfverfahren zum Kindeswohl
mehr vor, sondern ein Melde- und Erinnerungsverfahren, das durch den FB 51 selbst
wahrgenommen wird. Der hierfür bei der AWO bestehende Stellenanteil von 0,5 VZÄ
wird bereits seit 2024 zur Unterstützung der Fachstelle gegen sexualisierte
Gewalt eingesetzt.
Vor
diesem Hintergrund soll die bisherige vertragliche Trennung zwischen der
Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt und der ehemaligen Fachstelle zu
fehlenden U-Untersuchungen aufgehoben werden. Die bestehenden
Vertragsgrundlagen werden durch einen Änderungsvertrag zusammengeführt. Der
bisherige Stellenanteil von 0,5 VZÄ wird dauerhaft der Fachstelle gegen
sexualisierte Gewalt zugeordnet. Die Fachstelle verfügt damit künftig über
insgesamt 1,5 VZÄ. Die im Änderungsvertrag vorgesehene Gesamtförderung wurde auf
Grundlage der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Personal- und Sachkosten
kalkuliert. Die zugrunde gelegten Personalkosten für 1,5 Vollzeitäquivalente
orientieren sich an den im sozialen Bereich üblichen Vergütungsstrukturen nach
TVöD SuE. Auch die vorgesehenen Sach- und Gemeinkosten bewegen sich im Rahmen
vergleichbarer Förderungen freier Träger im Bereich des Kinderschutzes. Aus
Sicht der Verwaltung ist die Förderung daher sowohl fachlich erforderlich als
auch wirtschaftlich angemessen.
Da
die Förderung maßgeblich durch Personalkosten bestimmt wird und die Vergütung
der eingesetzten Fachkräfte auf Grundlage des TVöD-SuE erfolgt, können sich
während der Vertragslaufzeit tarifbedingte Veränderungen der
anerkennungsfähigen Personal-kosten ergeben. Der Änderungsvertrag sieht daher
eine entsprechende Anpassungs-möglichkeit der Personalkosten vor. Die
Verwaltung soll ermächtigt werden, diese tarif-bedingten Anpassungen im Rahmen
der vertraglich festgelegten Berechnungsgrundlagen und der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel umzusetzen, ohne dass für jede tarifliche Anpassung
eine erneute politische Beschlussfassung erforderlich wird. Eine Erhöhung der
Förderung aus anderen Gründen ist von dieser Ermächtigung nicht um-fasst.
Es werden keine zusätzlichen Stellen geschaffen und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt. Vielmehr erfolgt eine organisatorische und vertragliche Bündelung bereits vorhandener und finanzierter Stellenanteile, um die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich des spezialisierten Kinderschutzes dauerhaft abzubilden und die Handlungsfähigkeit der Fachstelle langfristig sicherzustellen.
Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt übernimmt dabei keine gesetzlichen Pflichtaufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Insbesondere verbleiben die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen nach §§ 8a und 8b SGB VIII sowie sämtliche hoheitlichen Entscheidungen uneingeschränkt bei der Stadt Leverkusen. Die Fachstelle ergänzt die kommunalen Kinderschutzstrukturen durch spezialisierte Fachberatung, Präventionsarbeit, Fortbildungsangebote und Vernetzung. Die Förderung erfolgt daher auf Grundlage der §§ 74 und 75 SGB VIII als Förderung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
Die Förderung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt stellt eine wesentliche Ergänzung der kommunalen Kinderschutzstrukturen und des Präventionskonzeptes „Sexueller Missbrauch“ dar.
Die Förderung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt erfolgt als Förderung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe nach §§ 74, 75 SGB VIII. Die Fachstelle stellt ein eigenständiges und spezialisiertes Angebot der freien Jugendhilfe dar und ergänzt die kommunalen Kinderschutzstrukturen durch Fachberatung, Prävention und Fortbildung.
Der Entwurf
des Änderungsvertrages ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: IN: 510006150107 PN 0615 Sachkonto:
53188
Aufwendungen für die Maßnahme: 123.250 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: Fachstelle gegen
sexualisierte Gewalt der AWO e. V. Leverkusen
Ratsbeschluss vom 16.12.2024 zur Vorlage Nr.
2024/3151
Beantragte Förderhöhe: 42.952 €.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Personal-/Sachaufwand: 123.250 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
