Betreff
Änderungsvertrag zur Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt AWO (Arbeiterwohlfahrt)
Vorlage
2026/0518
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der als Anlage beigefügte Änderungsvertrag zwischen der Stadt Leverkusen und dem eingetragenen Verein Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Leverkusen e. V., zur Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt wird beschlossen.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsvertrag abzuschließen und die Förderung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) fortzuführen.

3.     Der bisherige Stellenanteil von 0,5 Vollzeitäquivalenten für die Begleitung von Kindeswohlprüfungen nach Meldungen zu fehlenden U-Untersuchungen wird dauerhaft der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt zugeordnet.

4.     Die Finanzierung erfolgt innerhalb der hierfür bereits zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Zusätzliche finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt entstehen nicht.

5.     Die Verwaltung wird ermächtigt, tarifbedingte Anpassungen der Fördersumme entsprechend den Regelungen des Änderungsvertrages aufgrund von Änderungen des TVöD-SuE ohne erneute politische Beschlussfassung umzusetzen, soweit die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Weitergehende Änderungen der Förderhöhe bedürfen einer erneuten politischen Entscheidung.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)


Begründung:

Mit der Beschlusskontrolle (BK) Nr. 2021/1088 wurde der Rat der Stadt Leverkusen über den Stand der Umsetzung des Beschlusses zur Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt informiert. Dabei wurde berichtet, dass die hierfür geschaffene Vollzeitstelle gemeinsam mit der bereits bestehenden Fachstelle „Präventiver Kinderschutz vor sexuellen Übergriffen“ in einem Team gebündelt wurde. Zudem wurde in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) das Präventionskonzept „Sexueller Missbrauch“ entwickelt, auf dessen Grundlage die Fachstelle ihre Beratungs-, Präventions- und Schulungsangebote durchführt.

Die Fachstelle legt dem FB 51 jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören insbesondere die Beratung in Einzelfällen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie in Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Beteiligung an Gefährdungseinschätzungen, die Beratung von Schulen bei der Erstellung von Schutzkonzepten sowie die Fortbildung von Fachkräften und die Koordination von Maßnahmen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus wirkt die Fachstelle federführend im Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt mit und trägt maßgeblich zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz bei.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Kinderschutzes und der Anforderungen des Landeskinderschutzgesetzes wurde die Laufzeit der Fachstelle bis zum 31.12.2025 verlängert. Bezüglich der zukünftigen Vertragsgestaltung befand sich der FB 51 zum Zeitpunkt der BK mit dem Träger im Austausch. Dabei wurde angekündigt, den politischen Gremien in der zweiten Jahreshälfte 2026 eine Vorlage zur langfristigen Ausgestaltung der Fachstelle vorzulegen. Mit der nun vorliegenden Vorlage wird die angekündigte Vorlage eingebracht und die zukünftige vertragliche Ausgestaltung der Fachstelle zur Entscheidung gestellt.

Die Notwendigkeit einer dauerhaften Stärkung der Fachstelle ergibt sich aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre. So wurde im Mai 2023 im FB 51 ein eigenes Sachgebiet Kinderschutz eingerichtet. Zudem nimmt die Netzwerkkoordination Kinderschutz die Aufgaben nach § 9 Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LKSG NRW) wahr. Darüber hinaus hat die Stadt Leverkusen in den Jahren 2024 und 2025 freiwillig an der Qualitätsoffensive QUEK (Qualitätsentwicklung im Kinderschutz) teilgenommen. Die Ergebnisse der Analyse wurden dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Januar 2026 vorgestellt. Die dort identifizierten Handlungsempfehlungen werden seither schrittweise umgesetzt. Ein zentrales Ergebnis der Qualitätsentwicklung ist die Bedeutung spezialisierter Fachberatung und präventiver Angebote im Bereich sexualisierte Gewalt.

Parallel hierzu wurde die Schulsozialarbeit in Leverkusen seit 2024 weiter ausgebaut. Dadurch werden Gefährdungslagen früher erkannt und Hilfebedarfe schneller sichtbar. Dies zeigt sich insbesondere in der steigenden Zahl von Meldungen aus Schulen sowie in einer zunehmenden Anzahl von Selbstmeldungen betroffener Kinder und Jugendlicher. Die niedrigschwelligen Beratungsangebote der Schulsozialarbeit führen dazu, dass Fachkräfte häufiger spezialisierte Unterstützung durch die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt nachfragen.

Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt verzeichnet seit ihrer Einrichtung eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach Beratungs- und Schulungsleistungen. Insbesondere seit dem Jahr 2024 ist ein deutlicher Anstieg der Anfragen aus Schulen, Kindertageseinrichtungen, dem ASD und weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe festzustellen. Die vorhandenen Personalkapazitäten reichen zunehmend nicht mehr aus, um den Bedarf vollständig abzudecken. Hinzu kommt, dass zahlreiche Schulungen und Beratungen aus fachlichen Gründen im Tandem durchgeführt werden und Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub unmittelbar zu Einschränkungen des Angebots führen.

Unabhängig hiervon ist der bisherige Aufgabenbereich der Begleitung von Kindeswohlprüfungen nach Meldungen über fehlende U-Untersuchungen infolge der Änderung der UTeilnahmeDatVO NRW (Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen des Landes Nordrhein-Westfalen) entfallen. Die gesetzlichen Regelungen sehen inzwischen kein Prüfverfahren zum Kindeswohl mehr vor, sondern ein Melde- und Erinnerungsverfahren, das durch den FB 51 selbst wahrgenommen wird. Der hierfür bei der AWO bestehende Stellenanteil von 0,5 VZÄ wird bereits seit 2024 zur Unterstützung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund soll die bisherige vertragliche Trennung zwischen der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt und der ehemaligen Fachstelle zu fehlenden U-Untersuchungen aufgehoben werden. Die bestehenden Vertragsgrundlagen werden durch einen Änderungsvertrag zusammengeführt. Der bisherige Stellenanteil von 0,5 VZÄ wird dauerhaft der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt zugeordnet. Die Fachstelle verfügt damit künftig über insgesamt 1,5 VZÄ. Die im Änderungsvertrag vorgesehene Gesamtförderung wurde auf Grundlage der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Personal- und Sachkosten kalkuliert. Die zugrunde gelegten Personalkosten für 1,5 Vollzeitäquivalente orientieren sich an den im sozialen Bereich üblichen Vergütungsstrukturen nach TVöD SuE. Auch die vorgesehenen Sach- und Gemeinkosten bewegen sich im Rahmen vergleichbarer Förderungen freier Träger im Bereich des Kinderschutzes. Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderung daher sowohl fachlich erforderlich als auch wirtschaftlich angemessen.

Da die Förderung maßgeblich durch Personalkosten bestimmt wird und die Vergütung der eingesetzten Fachkräfte auf Grundlage des TVöD-SuE erfolgt, können sich während der Vertragslaufzeit tarifbedingte Veränderungen der anerkennungsfähigen Personal-kosten ergeben. Der Änderungsvertrag sieht daher eine entsprechende Anpassungs-möglichkeit der Personalkosten vor. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, diese tarif-bedingten Anpassungen im Rahmen der vertraglich festgelegten Berechnungsgrundlagen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen, ohne dass für jede tarifliche Anpassung eine erneute politische Beschlussfassung erforderlich wird. Eine Erhöhung der Förderung aus anderen Gründen ist von dieser Ermächtigung nicht um-fasst.

Es werden keine zusätzlichen Stellen geschaffen und keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt. Vielmehr erfolgt eine organisatorische und vertragliche Bündelung bereits vorhandener und finanzierter Stellenanteile, um die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung im Bereich des spezialisierten Kinderschutzes dauerhaft abzubilden und die Handlungsfähigkeit der Fachstelle langfristig sicherzustellen.

Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt übernimmt dabei keine gesetzlichen Pflichtaufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Insbesondere verbleiben die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen nach §§ 8a und 8b SGB VIII sowie sämtliche hoheitlichen Entscheidungen uneingeschränkt bei der Stadt Leverkusen. Die Fachstelle ergänzt die kommunalen Kinderschutzstrukturen durch spezialisierte Fachberatung, Präventionsarbeit, Fortbildungsangebote und Vernetzung. Die Förderung erfolgt daher auf Grundlage der §§ 74 und 75 SGB VIII als Förderung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.

Die Förderung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt stellt eine wesentliche Ergänzung der kommunalen Kinderschutzstrukturen und des Präventionskonzeptes „Sexueller Missbrauch“ dar.

Die Förderung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt erfolgt als Förderung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe nach §§ 74, 75 SGB VIII. Die Fachstelle stellt ein eigenständiges und spezialisiertes Angebot der freien Jugendhilfe dar und ergänzt die kommunalen Kinderschutzstrukturen durch Fachberatung, Prävention und Fortbildung.

Der Entwurf des Änderungsvertrages ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: IN: 510006150107 PN 0615 Sachkonto: 53188

Aufwendungen für die Maßnahme: 123.250 €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der AWO e. V. Leverkusen

Ratsbeschluss vom 16.12.2024 zur Vorlage Nr. 2024/3151

Beantragte Förderhöhe: 42.952 €.

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2026

 Personal-/Sachaufwand: 123.250 €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):       €

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein