Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Beitritt der Stadt Leverkusen zur Landmanagement (LM) Anwendergemeinschaft NRW.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Deppe
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch und wird im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystems (ALKIS) geführt. Seit Einführung des ALKIS im Jahr 2009 arbeitet der Fachbereich Kataster und Vermessung (FB 62) zur Führung des Liegenschaftskatasters mit den 3A-Softwarekomponenten der Firma VertiGIS (ehemals AED-SICAD).
In der Ratssitzung vom 30.09.2008 (Vorlage Nr. R 1351) wurde beschlossen, dass die Stadt Leverkusen der AED-SICAD Anwendergemeinschaft NRW beitritt. Bei dieser Anwendergemeinschaft handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zur Führung des Liegenschaftskatasters die Software der Firma AED-SICAD (ALKIS-Verfahrenslösung) einsetzen. Wesentliches Ziel der Anwendergemeinschaft war und ist die fachliche Zusammenarbeit zur Pflege und Weiterentwicklung der ALKIS-Verfahrenslösung sowie die Vertretung von Interessen der Mitglieder gegenüber dem Softwareanbietenden.
Im Jahr 2019 wurde die AED-SICAD durch die VertiGIS GmbH übernommen, was zu der Namensänderung in VertiGIS führte. Eine Auswirkung auf die Anwendergemeinschaft hatte dies jedoch nicht. 2023 gab die VertiGIS bekannt, einen weiteren Anbietenden (ibR) einer ALKIS-Verfahrenslösung zu übernehmen. Seitdem wird daran gearbeitet, die zwei Produktlinien - wie auch die jeweils existierenden Anwendergemeinschaften - zusammenzuführen. Für Dezember 2026 ist geplant, die alten Anwendergemeinschaften aufzulösen und eine neue Anwendergemeinschaft zu gründen.
Die Mitgliedschaft selbst ist beitragsfrei. Jedoch hat man sich darauf geeinigt, dass jedes Mitglied für die Umsetzung von anwenderseits gewünschten Softwareanpassungen jährlich einen Beitrag zu einem Servicekontingent leistet. Dieses Kontingent kann für die Beauftragung von Softwareänderungen/-erweiterungen von der Anwendergemeinschaft genutzt werden. Über die Umsetzung einer solchen Maßnahme bestimmt die Anwendergemeinschaft mit einfacher Mehrheit. Demnach profitiert jedes Mitglied von den Erweiterungen, die aus diesem Kontingent finanziert werden. Änderungen werden darauf gerichtet sein, Prozessabläufe zu optimieren und den Bedienungskomfort zu steigern. Ohne ein solches Kontingent würden die Kosten für die einzelnen Mitglieder bei einem Änderungswunsch höher ausfallen, sodass langfristig von einer Kosteneinsparung ausgegangen wird.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 9960 Sachkonto: 542206
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.600 €/Jahr
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
