Beschlussentwurf:
1. Die Bedarfsquote für Kinder unter drei Jahren wird im Rahmen der strategischen Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 von derzeit 60 % auf 50 % angepasst. Die Bedarfsquote für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt bleibt unverändert bei 100 %.
2. Vor dem Hintergrund der aktualisierten Bedarfsprognosen und der strategischen Weiterentwicklung der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung werden die nachfolgend aufgeführten Neubauprojekte zur Deckung des künftig zu erwartenden Betreuungsbedarfs nicht mehr benötigt und nicht weiter realisiert.
a) KiTa Weinhäuserstraße
b) Städt. Kindertageseinrichtung Scharnhorststraße - Neubau
c) Städt. Kindertageseinrichtung Scharnhorststraße - Ersatzbau
d) Kita Auermühle
e) Kita Kreuzbroicher Straße
f) Kita Heinrich-Lübke-Straße
g) Kita Lehner Mühle
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für künftig nicht mehr für Zwecke der Kindertagesbetreuung benötigte städtische Grundstücke und Gebäude unter Berücksichtigung der strategischen Stadtentwicklungsplanung Nachnutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Dabei sind vorrangig Nutzungen für Gemeinwohlzwecke, insbesondere für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen und Angebote der Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII). Darüber hinaus sind weitere Gemeinwohlzwecke sowie sonstige sinnvolle Nutzungen zur Stadtentwicklung zu prüfen und den politischen Gremien bei Bedarf entsprechende Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
gezeichnet: In Vertretung
Adomat Deppe
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Ausgangslage:
Mit Beschluss des
Rates vom 11.12.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2461, Errichtung von
Kindertagesstätten – Sachstandsvorlage, hat der Rat den Sachstand zum weiteren
Vorgehen in Sachen Kitaplanung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der
weiteren Bearbeitung und Realisierung der in der Vorlage genannten Standorte
beauftragt.
Zusätzlich zu dem
hier aufgeführten Neubau der städtischen Kindertageseinrichtung
Scharnhorststraße hat der Rat in seiner Sitzung am 07.07.2025 zu den Anträgen
Nrn. 2025/3241, Kitaeinrichtung Scharnhorststraße, 2025/3242,
Kindertageseinrichtung Scharnhorststraße, und 2025/3254, Alternativstandort für
die Kita Scharnhorststraße, die Intention eines Ersatzbaus der (kurzfristig
geschlossenen) Kita am Standort Scharnhorststraße oder standortnah mit
möglichst zeitnaher Umsetzung unter Berücksichtigung von Fremd- und
Fördermitteln beschlossen.
Die Realisierung
einer Betreuung von Kindern am Standort Weichselstraße 11 wurde
zwischenzeitlich bereits aufgegeben (vergl. aktueller Beschluss der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 27.04.2026 zu Beschlusspunkt 2 der
Vorlage Nr. 2026/0295, Nutzung des Standortes Weichselstraße 11 in
Leverkusen-Rheindorf).
Für das Kita-Jahr 2025/26 wurde im Rahmen der jährlichen Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung
zunächst von einem rechnerischen Defizit von rund 960 Betreuungsplätzen
ausgegangen. Im Verlauf des Kindergartenjahres zeigte sich jedoch, dass die
tatsächliche Entwicklung zunehmend von den bisherigen Planungsannahmen
abweicht. Mehrere Kindertageseinrichtungen konnten vorhandene Betreuungsplätze
nicht vollständig belegen. Auch für das Kita-Jahr 2026/27 berichten Träger und städtische
Einrichtungen teilweise von Schwierigkeiten bei der Belegung freier Plätze. Die
Ursachen hierfür liegen insbesondere in der demografischen Entwicklung sowie
einem veränderten Nachfrage- und Anmeldeverhalten der Eltern. Während die
rechnerischen Bedarfsprognosen weiterhin insbesondere im U3-Bereich einen erheblichen
Ausbaubedarf ausweisen, zeigt sich in der Praxis, dass vorhandene
Betreuungsplätze teilweise unbesetzt bleiben. Diese Entwicklung macht eine
Überprüfung der bisherigen Planungsgrundlagen erforderlich.
Realitätscheck:
Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) die bisherigen Annahmen der Jugendhilfeplanung einer umfassenden fachlichen Überprüfung unterzogen. Grundlage des Realitätschecks waren insbesondere:
· die tatsächliche Belegung der Kindertageseinrichtungen zum 31.03.2026,
· die erwartete Belegung zum 01.08.2026,
· die Auswertung des aktuellen Anmeldeverhaltens der Eltern über den Kita-Planer,
· die Analyse der geltend gemachten Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung,
· die tatsächliche Inanspruchnahme bestehender Betreuungsangebote und
· die aktuelle Geburten- und Bevölkerungsentwicklung.
Darüber hinaus erfolgte eine erneute fachliche Bewertung der bislang zugrunde gelegten Bedarfsquoten. Die Auswertung bestätigt teilweise erhebliche Unterschiede zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlich bestehenden Betreuungsbedarf. Zum Stichtag 31.03.2026 waren stadtweit 36 U3- und 229 Ü3-Plätze unbesetzt. Dies wird auf folgende Gründe zurückgeführt:
Neben organisatorischen Gründen einzelner Einrichtungen – etwa personellen Engpässen, Sanierungsmaßnahmen oder bevorstehenden Schließungen – hat sich insbesondere das Nachfrageverhalten der Eltern verändert. Betreuungsplätze werden häufiger abgelehnt, wenn sie hinsichtlich Lage, Betreuungsumfang oder sonstiger Rahmenbedingungen nicht den individuellen Vorstellungen entsprechen. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach Betreuungsangeboten mit einem Umfang von 25 Wochenstunden kontinuierlich ab.
Darüber hinaus zeigt sich eine zunehmende Tendenz, Kinder möglichst durchgängig in derselben Einrichtung betreuen zu lassen. Dies führt unter anderem dazu, dass die Kindertagespflege insbesondere als Einstieg in die institutionelle Kindertagesbetreuung weniger nachgefragt wird. Gleichzeitig werden Kinder häufig bereits im Alter von zwei Jahren in einer Kindertageseinrichtung angemeldet, um frühzeitig einen Betreuungsplatz zu sichern.
Insgesamt entscheiden sich Eltern heute häufiger dafür, ihr Kind zunächst länger im familiären Umfeld zu betreuen, anstatt einen Betreuungsplatz anzunehmen, der ihren Erwartungen nicht in vollem Umfang entspricht. Gleichzeitig führen die rückläufigen Kinderzahlen zu einer spürbaren Entlastung der Wartelisten, insbesondere im Ü3-Bereich.
Rechtsansprüche:
Die aktuelle Situation der geltend gemachten Rechtsansprüche stellt sich wie folgt dar (Stand 30.06.2026):
|
Rechtsansprüche |
||||
|
|
U3 |
Ü3 |
||
|
|
versorgt |
nicht versorgt |
versorgt |
nicht versorgt |
|
2025 |
146 |
6 |
248 |
2 |
|
2026 (bis 30.06.2026) |
25 |
31 |
72 |
4 |
Insgesamt bestehen derzeit noch 43 nicht erfüllte Rechtsansprüche (37 U3 und 6 Ü3). Trotz dieser Einzelfälle bestätigt die Auswertung insgesamt einen deutlich geringeren tatsächlichen Betreuungsbedarf als bislang prognostiziert. Die Ergebnisse des Realitätschecks zeigen, dass die rechnerischen Bedarfsprognosen die tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuungsangebote derzeit überschätzen.
Die demografische Entwicklung bestätigt die bisherigen Bevölkerungsprognosen nur noch eingeschränkt. Die Geburtenzahlen in Leverkusen sind seit zwei Jahren rückläufig. Im Jahr 2025 beträgt der Rückgang 4,4 % und liegt damit deutlich über dem landesweiten Durchschnitt Nordrhein-Westfalens von 2,6 %. Nach den aktuellen Bevölkerungsprognosen wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzen. Für die Altersgruppe der Kinder von 0 bis unter 7 Jahren wird ein durchschnittlicher jährlicher Rückgang von rund 3 % erwartet.
Diese Entwicklung führt dazu, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere im Ü3-Bereich künftig deutlich geringer ausfallen wird als bislang angenommen. Gleichzeitig verändert sich aufgrund der sinkenden Kinderzahlen das Wahlverhalten der Eltern. Die größere Auswahl an Betreuungsplätzen führt dazu, dass Angebote häufiger abgelehnt werden, wenn sie den individuellen Erwartungen hinsichtlich Lage, Betreuungsumfang oder pädagogischem Konzept nicht entsprechen.
Die bisherigen politischen Entscheidungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung waren vor dem Hintergrund der seinerzeit vorliegenden Bevölkerungsprognosen und Bedarfsentwicklungen sachgerecht und notwendig. Die zwischenzeitlich eingetretenen demografischen Veränderungen sowie die Ergebnisse des Realitätschecks machen nunmehr eine Anpassung der bisherigen Planungsgrundlagen erforderlich.
Anpassung
der Bedarfsquote:
Die derzeit gültige Bedarfsquote wurde mit Ratsbeschluss vom 10.12.2018 auf 60 % für Kinder unter drei Jahren sowie auf 100 % für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt festgelegt. Grundlage waren die damaligen Bevölkerungsprognosen sowie der seinerzeit bestehende erhebliche Ausbaubedarf.
Die Ergebnisse des Realitätschecks sowie die aktuelle demografische Entwicklung zeigen, dass sich die damaligen Planungsannahmen inzwischen wesentlich verändert haben. Zur Neubewertung wurden insbesondere das Anmeldeverhalten im Kita-Planer, die aktuelle Bevölkerungsentwicklung, die geltend gemachten Rechtsansprüche sowie die tatsächliche Inanspruchnahme der Betreuungsangebote herangezogen. Ergänzend wurde die durchschnittliche Bedarfsquote für Nordrhein-Westfalen im U3-Bereich von 51,4 % im Jahr 2024 als übergeordneter Vergleichswert berücksichtigt (Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2024).
Aus der Gegenüberstellung der absoluten Kinderzahlen zum 31.07.2025 und dem gemessenen Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2026, ergeben sich die folgenden Betreuungsbedarfsquoten an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Kindergartenjahr, beginnend am 01.08.2026:
- Unter 2-Jährige: 41,56 %,
- 2- bis unter 3-Jährige: 83,99 %,
- über 3-Jährige: 98,49 %.
Die daraus ermittelte Bedarfsquote für das Kindergartenjahr 2026/2027 beträgt rund 54 % im U3-Bereich und 98,5 % im Ü3-Bereich. Eine ausführliche Darstellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Bedarfsquote im U3-Bereich ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 von derzeit 60 % auf künftig 50 % anzupassen. Die Bedarfsquote von 100 % für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt bleibt unverändert bestehen.
Diese vorgeschlagene Anpassung der Bedarfsquote führt ausdrücklich nicht zu einem Abbau bestehender Betreuungsplätze. Vielmehr bildet sie die Grundlage für eine realitätsgerechte Fortschreibung der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung. Auch bei einer Bedarfsquote von 50 % besteht weiterhin ein erheblicher Ausbaubedarf im U3-Bereich. Die Versorgung von Kindern unter drei Jahren bleibt daher ein zentrales Ziel der Jugendhilfeplanung.
Auswirkungen auf die
Ausbauplanung:
Auch unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassung der Bedarfsquote auf 50 % im U3-Bereich ist in den kommenden Jahren weiterhin ein Ausbaubedarf bei den Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu erwarten. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Bedarfsprognosen, dass die rückläufigen Kinderzahlen insbesondere im Ü3-Bereich zunehmend zu Überkapazitäten führen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute fachliche Bewertung der bisherigen Ausbauplanung erforderlich. Ziel ist es, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und Investitionsentscheidungen auf einer belastbaren und aktuellen Planungsgrundlage zu treffen.
Derzeit befinden sich bis zum Kita-Jahr 2030/2031 insgesamt zehn Neubauprojekte mit einer geplanten Kapazität von bis zu 1.110 Betreuungsplätzen in Planung beziehungsweise Umsetzung. Eine Übersicht der Projekte einschließlich der vorgesehenen Fertigstellungszeiträume ist als Anlage 2 beigefügt. Gleichzeitig werden im Rahmen der langfristigen Standortentwicklung mehrere Kindertageseinrichtungen aufgrund ihres baulichen Zustands oder ihrer fehlenden Zukunftsfähigkeit schrittweise aufgegeben. Darüber hinaus werden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung weitere Einrichtungen hinsichtlich einer möglichen Aufgabe geprüft.
Mit Ratsbeschluss vom 27.10.2025 wurden zudem folgende Einrichtungen als potenziell abzumietenden Einrichtungen (HSK-Maßnahme 40007) eingestuft:
Ø Leverkusen-Opladen: städt. Kita Reuschenberger Straße - 25 Plätze,
Ø Leverkusen-Opladen: städt. Kita Rat-Deycks-Straße - 45 Plätze,
Ø Leverkusen-Lützenkirchen: städt. Kita Im Dorf - 45 Plätze.
Insgesamt ist hierdurch bis zum Kita-Jahr 2030/2031 mit einem Wegfall von rund 766 Betreuungsplätzen zu rechnen. Eine Übersicht der Einrichtungen ist als Anlage 3 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der geplanten Neubauprojekte sowie der wegfallenden Betreuungsplätze ergibt sich zum Kita-Jahr 2030/2031 ein voraussichtlicher Nettozuwachs von rund 344 Betreuungsplätzen. Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass das Platzangebot der übrigen Träger im Wesentlichen unverändert bestehen bleibt. Ein Austausch mit den freien Trägern findet im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kindertagesbetreuung Leverkusen statt. Die Bedarfsentwicklung in den Kita-Jahren 2027/28, 2028/29, 2029/30, 2030/31 ergibt sich aus den Anlagen 4 bis 7.
Die dargestellten Prognosen machen deutlich, dass die bislang beschlossenen Ausbauvorhaben den künftig zu erwartenden Betreuungsbedarf teilweise übersteigen. Vor diesem Hintergrund wurden die im Beschlusspunkt 2 aufgeführten Projekte einer erneuten fachlichen Bewertung unterzogen. Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Projekte zur Deckung des künftig zu erwartenden Betreuungsbedarfs nicht mehr erforderlich. Es wird daher empfohlen, die hierzu gefassten Beschlüsse aufzuheben. Die Auflistung ist noch nicht abschließend. Weitere Standorte befinden sich derzeit in Prüfung. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen Entwicklung und der vorliegenden Bedarfsprognosen empfiehlt der FB 51, derzeit keine weiteren Neubauprojekte zu initiieren und die Entwicklung der Kinderzahlen sowie des tatsächlichen Betreuungsbedarfs kontinuierlich zu beobachten und regelmäßig neu zu bewerten.
Die vorgeschlagene Anpassung der Ausbauplanung trägt der aktuellen demografischen Entwicklung sowie dem tatsächlichen Betreuungsbedarf Rechnung. Sie ermöglicht eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und stellt zugleich sicher, dass kommunale Investitionen zielgerichtet und wirtschaftlich eingesetzt werden.
Personal
städtischer Kindertageseinrichtungen
Mit den zu den einzelnen Kindergartenjahren bis 2030/2031 voraussichtlich geplanten Schließungen von Städt. Kindertageseinrichtungen wird ein entsprechender Fluktuations-Prozess bei den betroffenen Kita-Mitarbeitenden angestoßen. Dieser Prozess wird vom Fachbereich Kinder und Jugend engmaschig begleitet, damit im Rahmen des Verfahrens eine geplante Umsetzung erfolgen kann.
Mit Blick auf den demografischen Wandel (geplante Fluktuation durch Renteneintritte) und anderen personellen Abgängen (ungeplante Fluktuation aufgrund von Kündigungen) kann in den nächsten Jahren insgesamt von einer Gesamtfluktuation von rd. 10 % ausgegangen werden.
Aktuell sind in den 38 Städt. Kindertageseinrichtungen insgesamt rd. 343 VZÄ Fachkräfte und 142 VZÄ Ergänzungskräfte eingesetzt. Hinzu kommen rd. 37 VZÄ Leitung und 38 VZÄ stv. Leitung. Mit der vorgenannten Fluktuation von 10 % können damit die erforderlichen personellen Umsetzungen strukturiert und bedarfsgerecht kompensiert werden.
Haushaltssicherung
und strategische Neuausrichtung der Kindertagesbetreuung:
Die Stadt Leverkusen befindet sich in der Haushaltssicherung. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts ist mit der Maßnahme Nr. 40006 vorgesehen, ab dem Jahr 2032 im Bereich der Kindertagesbetreuung jährliche Konsolidierungsbeiträge in Höhe von rund 5 Mio. € zu erzielen. Die im Haushaltssicherungskonzept ausgewiesenen Einsparungen stellen zunächst eine strategische Zielgröße dar. Die konkrete Ausgestaltung der hierfür erforderlichen Maßnahmen war im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch nicht abschließend möglich und bedurfte einer fachlichen Konkretisierung.
Die nun vorliegende Vorlage stellt diese Konkretisierung dar. Sie beschreibt die strategische Neuausrichtung der Kindertagesbetreuung in Leverkusen und legt die wesentlichen Leitlinien für die zukünftige Bedarfs- und Infrastrukturplanung fest. Grundlage der vorgeschlagenen Maßnahmen sind insbesondere die seit Jahren rückläufigen Geburtenzahlen, veränderte Betreuungsbedarfe und Anmeldeverhalten sowie die Notwendigkeit, die vorhandenen Ressourcen langfristig bedarfsgerecht und wirtschaftlich einzusetzen. Mit der strategischen Neuausrichtung werden die Voraussetzungen geschaffen, die im Haushaltssicherungskonzept verankerten Konsolidierungsziele ab dem Jahr 2032 schrittweise zu erreichen. Die Umsetzung erfolgt dabei unter der Prämisse, den gesetzlichen Förderauftrag der Kindertagesbetreuung zu erfüllen und zugleich eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und finanziell tragfähige Angebotsstruktur sicherzustellen.
Nachnutzung kommunaler Liegenschaften:
Die sich aus der strategischen Neuausrichtung der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung ergebenden Flächenpotenziale bieten zugleich die Möglichkeit, künftig freiwerdende städtische Grundstücke und Gebäude im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung einer erneuten gesamtstädtischen Betrachtung zu unterziehen. Ziel ist es, vorhandene kommunale Liegenschaften nachhaltig und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sowie zukünftige Flächenbedarfe frühzeitig zu berücksichtigen.
Aus Sicht des FB 51 sollte hierbei vorrangig geprüft werden, ob eine Nachnutzung für Gemeinwohlzwecke innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe in Betracht kommt. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen und Angebote der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII, wie ambulante Jugendhilfemaßnahmen, teilstationäre Angebote, stationäre Jugendhilfeeinrichtungen, Einrichtungen Inobhutnahme - insbesondere für Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren -, Angebote für Kinder und Jugendliche nach Beendigung eines Pflegeverhältnisses sowie Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen, insbesondere infolge seelischer Beeinträchtigungen.
Darüber hinaus haben freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereits grundsätzlich Interesse bekundet, Verwaltungs- und Organisationsbereiche nach Leverkusen zu verlagern. Im Rahmen der Prüfung soll daher ebenfalls bewertet werden, ob geeignete städtische Liegenschaften hierfür zur Verfügung gestellt werden können, um die Infrastruktur der freien Kinder- und Jugendhilfe in Leverkusen weiter zu stärken. Sofern eine Nutzung für Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe nicht in Betracht kommt, sind unter Berücksichtigung der strategischen Ziele der Stadtentwicklungsplanung weitere Gemeinwohlzwecke sowie sonstige städtebaulich sinnvolle Nutzungen zu prüfen und den politischen Gremien entsprechende Entscheidungsvorschläge vorzulegen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Zu den konkreten Investitions-, Bau- und
Folgekosten liegen aktuell noch keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Die Stadt Leverkusen befindet sich in der
Haushaltssicherung. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts ist mit der
Maßnahme Nr. 40006 vorgesehen, ab dem Jahr 2032 im Bereich der
Kindertagesbetreuung jährliche Konsolidierungsbeiträge in Höhe von rund 5 Mio.
€ zu erzielen.
Die im Haushaltssicherungskonzept
ausgewiesenen Einsparungen stellen zunächst eine strategische Zielgröße dar.
Die konkrete Ausgestaltung der hierfür erforderlichen Maßnahmen war im Rahmen
der Haushaltsaufstellung noch nicht abschließend möglich und bedurfte einer
fachlichen Konkretisierung.
Mit der strategischen Neuausrichtung werden
die Voraussetzungen geschaffen, die im Haushaltssicherungskonzept verankerten
Konsolidierungsziele ab dem Jahr 2032 schrittweise zu erreichen. Die Umsetzung
erfolgt dabei unter der Prämisse, den gesetzlichen Förderauftrag der
Kindertagesbetreuung zu erfüllen und zugleich eine qualitativ hochwertige,
bedarfsgerechte und finanziell tragfähige Angebotsstruktur sicherzustellen.
Innenaufträge 510006050101/ 510006050202/
510006050203
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
