Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musik- und Kunstschule Leverkusen
Vorlage
2026/0523
Aktenzeichen
MK-10-01-sa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musik- und Kunstschule Leverkusen wird beschlossen.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)


Begründung:

Aufgrund der Zusammenführung der Stabsstellen „Musikschule“ und „Jugendkunstgruppen“ zur „Musik- und Kunstschule“ ist es notwendig, alle Rechtsvorschriften zusammenzuführen. Grundlage für die Erhebung der Musikschulgebühren ist derzeit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musikschule der Stadt Leverkusen“. Grundlage für die Erhebung der (derzeit noch privatrechtlichen) Entgelte ist aktuell die Entgeltordnung der Jugendkunstgruppen. Beide Rechtsvorschriften sollen in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musik- und Kunstschule Leverkusen“ ab 01.01.2027 zusammengeführt werden.

Gleichzeitig sollen im Sinne der Haushaltskonsolidierung höhere Gebühren festgesetzt werden. Für die Sparte „Musik“ wird eine Mehreinnahme in Höhe von 80.000 € ab 2027 kalkuliert, für die Sparte „Kunst“ eine jährliche Mehreinnahme von rd. 29.000 €. Die Mehreinnahme der Sparte „Kunst“ soll dazu dienen, die Honorare für die Kunstlehrkräfte in angemessener Weise anzuheben (siehe Vorlage Nr. 2026/0525). Die Musikschulgebühren wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2025 um durchschnittlich 10,55 % angehoben, die Entgelte für Jahreskurse der Jugendkunstgruppen mit Wirkung vom 01.09.2025 um 15,00 € je Kurs.

Im direkten Vergleich mit entsprechenden Institutionen der umliegenden Städte (und dem auch dort herrschenden starken Finanzdruck) können die aktuellen Gebühren der Sparte „Musik“ als „noch günstig“ und die Entgelte der Sparte „Kunst“ als „sehr günstig“ bezeichnet werden. Mit den neuen Gebühren für die Sparte „Musik“ ab dem 01.01.2027 wird die Gebührenhöhe mit umliegenden Städten in etwa gleichgezogen.

Auch mit der ab dem 01.01.2027 vorgeschlagenen Gebührenanhebung sind die Kursangebote der Sparte „Kunst“ noch immer günstiger als die der Sparte „Musik“ (z. B. Piepmätze, musikalische Früherziehung/musikalische Grundausbildung) und vergleichbare Angebote Schulen umliegender Städte. Die Annäherung der Elternbeiträge soll daher perspektivisch bei den nächsten Gebührenanpassungen (alle zwei Jahre) wieder aufgegriffen werden.

Die steuerliche Prüfung im Rahmen des § 2b UStG-Projektes ergab, dass die Gebühren, die ab 01.01.2027 durch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musik- und Kunstschule erhoben werden sollen, nach den aktuell geltenden rechtlichen Vorschriften keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegen.


 

 

Die Änderungen im Einzelnen:

-        Alte und neue Beitragssätze sind bereits in den Einnahmekalkulationen übersichtlich dargestellt.

-        Für die Sparte „Kunst“ werden aus den bisher privatrechtlichen Entgelten jetzt öffentlich-rechtliche Gebühren, die anteilig in Monatsraten fällig sind (und nicht mehr als Gesamtbetrag bei Kursbeginn).

-        In der Sparte „Musik“ werden Elementarangebote (MFE/MGA, Piepmätze, ContaKids und vergleichbare Angebote) jetzt mit einer einheitlichen Unterrichtszeit von 45 Minuten/Woche angeboten. Dies hat pädagogische Gründe. Für Gruppen der MFE/MGA mit bisher 60 Minuten Unterrichtszeit/Woche bleibt die Gebühr gleich bei Kürzung der Unterrichtszeit auf 45 Minuten/Woche.

-        Der sonderpädagogische instrumentale und vokale Hauptfachunterricht der Sparte „Musik“ wird aus redaktionellen Gründen nicht mehr einzeln mit reduzierter Gebühr ausgewiesen, sondern pauschal mit 10 % rabattiert.

-        Bei den Kursen der Sparte „Kunst“ werden die zu zahlenden Beiträge nicht mehr pauschal je Kurs/Workshop festgelegt, sondern nach der Unterrichtsdauer ausdifferenziert. Dies schafft im Rahmen der deutlichen Anhebung der Beiträge mehr Gerechtigkeit: Für mehr Unterrichtszeit ist ein höherer Betrag zu zahlen, für geringere Unterrichtszeit ein weniger hoher Betrag.

-        Geburtstagsworkshops der Sparte „Kunst“ (Dauer 180 Minuten) werden weiterhin angeboten, jedoch kostendeckend mit 180 € berechnet. Da die Anzahl der Geburtstagsworkshops im kommenden Jahr noch nicht feststeht, wurden diese in der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt.

-        In der Sparte „Kunst“ wird mit dem Gebührenbescheid ein (auskömmlich berechneter) Materialkostenbeitrag für Verbrauchsmaterialien erhoben. Dieser variiert je Kursangebot.

-        Der Erwachsenenzuschlag für Schülerinnen und Schüler ab 27 Jahre wird von 50 % auf 60 % angehoben.

-        Ab 2027 sollen Familien mit Hauptwohnsitz außerhalb Leverkusens einen Zuschlag von 15 % auf die regulären Gebühren zahlen.

-        Die Einteilungsgebühr im Instrumental- und Vokalunterricht wird von 15,00 € auf 20,00 € angehoben.

-        Gebührenerstattungen für von der Musik- und Kunstschule zu vertretenden Unterrichtsausfall beziehen sich weiterhin auf das Schuljahr. Da der Schuljahreszeitraum vom Kalenderjahr auf das Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen geändert wird (vgl. Vorlage Nr. 2026/0522) schafft dies bei Halbjahreskursen im Zeitraum 01.08.-31.01 des Folgejahres mehr Gerechtigkeit, da der gesamte Kurszeitraum berücksichtigt wird.

-        Die Regelungen zu Gebührenermäßigung und Gebührenerlass bei Bedürftigkeit wurden unter § 4 Nr. 4 konkretisiert.

Die neue Gebührensatzung soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Da Jahresgebühren erhoben werden, ist eine Gebührenanhebung auch nur zum Jahreswechsel möglich. Um Kurse mit den neuen Gebühren zu bewerben und Eltern frühzeitig und verbindlich über die Gebührenanhebung zu informieren, ist eine Verabschiedung der Gebührensatzung in diesem Ratsturnus notwendig. Da die Vorlagen Nr. 2026/0522, Nr. 2026/0523, Nr. 2026/0524 und Nr. 2026/0525 ineinandergreifen, soll das gesamte Vorlagenpaket in diesem Ratsturnus beraten und verabschiedet werden.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 420004080101 Sachkonto: 423100 (Musikschule)
Produkt: 420004070101 Sachkonto: 423100 (Kunstschule)

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 80.000 €
(bei gleichzeitigen Personaleinsparungen sinkt dieser Betrag)

Produkt: 420004080101 Sachkonto 423100 Musikschule

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 29.000 €
(die gleichzeitig geplante Honoraranhebung der Sparte Kunst ist hierdurch gegenfinanziert).
Produkt: 420004070101 Sachkonto 423100 Kunstschule

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            



II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein