Betreff
Entgeltordnung und Richtlinien für die Vermietung von Räumen, Außenflächen und Einrichtungen der Musik- und Kunstschule Leverkusen sowie die Nutzung von Musikinstrumenten für Unterrichtszwecke
Vorlage
2026/0524
Aktenzeichen
MK-10-03-sa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen, Außenflächen und Einrichtungen der Musik- und Kunstschule Leverkusen sowie die Nutzung von Musikinstrumenten für Unterrichtszwecke wird beschlossen.

2.     Die als Anlage 2 zur Vorlage beigefügten Richtlinien für die Vermietung von Räumen, Außenflächen und Einrichtungen der Musik- und Kunstschule Leverkusen sowie die Nutzung von Musikinstrumenten für Unterrichtszwecke werden beschlossen.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)


Begründung:

Durch die Zusammenlegung der Musikschule der Stadt Leverkusen mit den Jugendkunstgruppen der Stadt Leverkusen zur Musik- und Kunstschule Leverkusen wird es notwendig, alle maßgeblichen Rechtsvorschriften anzupassen. Dies betrifft auch die Entgeltordnung sowie die Richtlinien für die Vermietung von Räumen, Außenflächen und Einrichtungen der Musikschule sowie die Nutzung von Musikinstrumenten für Unterrichtszwecke - die namentlich zu Entgeltordnung und Richtlinien für die Vermietung von Räumen, Außenflächen und Einrichtungen der Musik- und Kunstschule sowie die Nutzung von Musikinstrumenten für Unterrichtszwecke werden.

Die Änderungen sind überwiegend redaktionelle Namensänderungen der Institution von Musikschule auf Musik- und Kunstschule. An einigen Stellen gibt es textliche Präzisierungen. Textpassagen, in denen lediglich der Name „Musikschule“ durch „Musik- und Kunstschule“ sowie „Schulleitung“ durch „Leitung der Musik- und Kunstschule“ ersetzt wurden, sind in der Gegenüberstellung bisher/neu nicht aufgeführt.

Die Entgelte, die ab 01.01.2027 durch diese Entgeltordnung erhoben werden sollen, wurden im Rahmen des §2b UstG-Projektes steuerlich geprüft. Nach den aktuell geltenden rechtlichen Vorschriften unterliegt die Miete der Musikinstrumente durch den engen Zusammenhang zu den Gebühren des Musikschulunterrichtes keiner Umsatzsteuerpflicht. Die Entgelte für die Parkplätze sind künftig, wie bereits in der Vergangenheit, umsatzsteuerpflichtig. Sofern die Vermietung der Räumlichkeiten nicht auf die Nutzung besonderer Betriebsvorrichtungen ausgerichtet ist, sind die Entgelte daraus nach § 4 Nr. 12 a) UstG von der Umsatzsteuer befreit. Ist die Vermietung auf die besonderen Betriebsvorrichtungen ausgerichtet, wie z.B. die Nutzung von Beschallungsanlagen oder eines Flügels, so greift die Umsatzsteuerbefreiung nicht und eine Umsatzsteuerpflicht liegt vor.

Entgeltordnung Musikschule bisher

Entgeltordnung Musik- und Kunstschule neu

1.               Einstufung

1.1            Für Veranstaltungen, die von Organisationen, Verbänden, Vereinen, Parteien, kirchlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Sportvereinen durchgeführt werden, werden Nutzungsentgelte nach Preisliste I berechnet, sofern das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt hat.

1.     Einstufung

1.1.  Für Veranstaltungen, die von Organisationen, Verbänden, Vereinen, kirchlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Sportvereinen durchgeführt werden, werden, werden Nutzungsentgelte nach Preisliste I berechnet, sofern das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt hat.

Parteien wurden im Text gestrichen (im Hinblick auf den Ratsbeschluss, Schulräume nicht für politische Veranstaltungen zu vermieten)

2.               Sonderregelungen

2.1            Für Vor- und Nachbereitungszeiten (z. B. Proben, Auf-/Abbau) wird das Nutzungsentgelt um 50 % ermäßigt.

2.2            In begründeten Einzelfällen können abweichend von Preisliste I Räume und Außenflächen vermietet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Musikschulleitung.

2.3            Für Benefizveranstaltungen kann eine Kostenbefreiung erfolgen, sofern die Veranstaltungserlöse für einen genau bezeichneten gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Entgeltbefreiung vorliegen, trifft die Musikschulleitung.

2.4            In bestimmten Sonderfällen können abweichend von Preisliste II höhere Nutzungsentgelte festgesetzt werden. Dies gilt nur für Veranstaltungen mit besonders hohen Gewinnmöglichkeiten oder bei einem besonders hohen Einsatz von Personal- und Sachaufwand.
Die Entscheidung hierüber trifft die Musikschulleitung.

2.5            Auf die Nutzungsentgelte nach Preisliste II kann eine Ermäßigung von bis zu 25 % gewährt werden. Dies gilt bei Kongressen, Tagungen, Betriebsveranstaltungen sowie bei Veranstaltungen mit drei oder mehr Tagen Nutzung hintereinander, der Nutzung von großen Kapazitäten (zum Beispiel: mehrere Räume) sowie bei Veranstaltungen mit einem hohen Image, Öffentlichkeitswert oder großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt Leverkusen.
Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, trifft die Musikschulleitung.

2.6            Die Nutzung von Räumlichkeiten durch den Verein der Freunde und Förderer der Musikschule e.V. ist entgeltfrei.

2.7            In Zweifelsfällen entscheidet die Musikschulleitung über den anzuwendenden Tarif.


 

2.     Sonderregelungen

2.1.  Für Vor- und Nachbereitungszeiten (z.B.  Auf- und Abbauzeiten) wird das Nutzungsentgelt um 50% ermäßigt.

2.2.  In begründeten Einzelfällen können abweichend von Preisliste I Räume und Außenflächen vermietet werden. Dies findet insbesondere dann Anwendung, wenn Flächen vermietet werden, die in dieser Entgeltordnung nicht explizit aufgeführt werden. Der Preis je m² für aufgeführte Räume soll hier Orientierung bieten. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Musik- und Kunstschule Leverkusen.

2.3.  Für Benefizveranstaltungen kann eine Kostenbefreiung erfolgen, sofern die Veranstaltungserlöse für einen genau bezeichneten gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Die Entscheidung ob die Voraussetzungen für eine Entgeltbefreiung vorliegt, trifft die Leitung der Musik- und Kunstschule Leverkusen.

2.4.  Die Nutzung von Räumlichkeiten durch den Förderverein der Musik- und Kunstschule Leverkusen e.V. ist entgeltfrei.

2.5.  Im Zweifelsfall entscheidet die Leitung der Musik- und Kunstschule Leverkusen über den anzuwendenden Tarif.

Als Beispiel für Vor-/Nachbereitungszeiten werden nur noch Auf- und Abbau benannt. Da Räumlichkeiten auch für regelmäßig stattfindende Proben vermietet werden, ist die Aufführung von Proben an dieser Stelle möglicherweise verwirrend.
Nr. 2.2 und 2.4 wurden unter der neuen Nr. 2.2 neu ausformuliert. Die alte Nr. 2.4 fand bisher keine Anwendung.

3.               Instrumentenmiete

3.1            Die Berechnung des Entgelts erfolgt nach Preisliste IV.

3.2            Schülerinnen und Schüler der Musikschule werden bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres von der Instrumentenmiete nach Preisliste IV freigestellt.

3.3            Von der Zahlung der Instrumentenmiete kann Befreiung erteilt werden, wenn es sich um selten gespielte Instrumente handelt, die im Interesse und zur Vervollständigung der Orchester und Ensembles überlassen werden. Diese Instrumente können auch bei höherem Zeitwert in der Vermietung nach IV.1 eingestuft werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

3.4            Die Instrumentenmiete ist nach Maßgabe der Rechnung über Instrumentenmiete zu zahlen. Die Instrumentenmiete wird jeweils anteilig zum 01. eines Monats erhoben. Aus organisatorischen Gründen wird der Monatsbeitrag für Januar eines jeden Jahres zum 01. Februar fällig.


3.     Instrumentenmiete

3.1.  Die Berechnung des Entgelts erfolgt nach Preisliste IV:

3.2.  Schülerinnen und Schüler der Musik- und Kunstschule Leverkusen werden bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres von der Instrumentenmiete nach Preisliste IV freigestellt.

3.3.  Von der Zahlung der Instrumentenmiete kann Befreiung erteilt werden, wenn es sich um selten gespielte Instrumente handelt, die im Interesse und zur Vervollständigung der Orchester und Ensembles überlassen werden. Diese Instrumente können auch bei höherem Zeitwert in der Vermietung nach IV.1 eingestuft werden. Die Entscheidung trifft die Leitung der Musik- und Kunstschule.

3.4.  Die Instrumentenmiete ist nach Maßgabe der Rechnung über Instrumentenmiete zu zahlen. Die Instrumentenmiete wird jeweils anteilig zum 01. eines Monats erhoben. Aus organisatorischen Gründen wird der Monatsbeitrag für Januar eines jeden Jahres zusammen mit dem Beitrag für Februar zum 01. Februar fällig.

Nr. 3.3 und 3.4 wurden textlich präzisiert.

4.     Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen, Außenflächen und Einrichtungen der Musikschule der Stadt Leverkusen und die Vermietung von Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts außer Kraft.

Nr. 4 (Inkrafttreten) wurde neu hinzugefügt.

Preislisten I und II

Außenflächen Nach Vereinbarung

Preislisten I und II

Außenflächen, Flure Treppenhaus u.a. Nach Vereinbarung

Die Bereiche, für die gemäß Nr. 2.2 ein gesonderter Preis vereinbart wird, wurden erweitert. In den letzten Jahren wurden z.B. für Filmaufnahmen Außenflächen, Flurflächen sowie ein Treppenhaus vermietet.

Richtlinien Musikschule bisher

Richtlinien Musik- und Kunstschule neu

Allgemeines

1.6    Ein Rechtsanspruch auf Anmietung von Räumen, Außenflächen sowie Einrichtungen der Musikschule der Stadt Leverkusen oder Instrumenten besteht nicht.

1.7  Die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt grundsätzlich bis längstens 20:30 Uhr, freitags jedoch nur bis 19:30 Uhr. Darüber hinaus gehende Nutzungen können in Ausnahmefällen von der Musikschulleitung gestattet werden. In diesem Fall werden Personalkostenzuschläge in Rechnung gestellt.

Allgemeines

1.6 Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Mietvertrages zur von Räumen, Außenflächen sowie Einrichtungen der Musik- und Kunstschule oder Instrumenten besteht nicht. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Widmung, der verfügbaren Kapazitäten, diesen Richtlinien und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

1.7 Die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt grundsätzlich bis längstens 20:30 Uhr, freitags jedoch nur bis 19:30 Uhr. Darüber hinaus gehende Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Leitung der Musik- und Kunstschule. Entstehende Personalkostenzuschläge werden nach der jeweils geltenden Entgeltordnung erhoben.

Der Text wurde präzisiert.

Hinweis: Da die Vorlagen Nr. 2026/0522, Nr. 2026/0523, Nr. 2026/0524 und Nr. 2026/0525 ineinandergreifen, soll das gesamte Vorlagenpaket in diesem Ratsturnus beraten und verabschiedet werden.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):       €

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein