Beschlussentwurf:
Die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Honorarordnung für die „Musik- und Kunstschule Leverkusen“ wird beschlossen
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(zugleich in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Durch die Zusammenlegung der Musikschule der Stadt Leverkusen mit den Jugendkunstgruppen der Stadt Leverkusen zur Musik- und Kunstschule Leverkusen ist es notwendig geworden, die Rechtsvorschriften zusammenzuführen.
Für die Honorarlehrkräfte der Sparte „Musik“ wurde im Jahr 2021 - im Zusammenhang mit der Überführung von Honorarkräften in den TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) - ein auf Basis TVöD E9b Stufe 3 kalkuliertes Honorar für Lehrtätigkeit festgelegt. Ebenso wurde festgelegt, dass das Honorar automatisch entsprechend Tariferhöhungen angepasst wird. Die aktuellen Honorarsätze sind in Anlage 2 dargestellt. Aktuell werden (noch) vier Honorarlehrkräfte in der Sparte „Musik“ vertretungsweise bis zur endgültigen Stellennachbesetzung eingesetzt sowie drei Honorarlehrkräfte mit unbefristetem Vertragsstatus, jedoch geringfügigem Beschäftigungsumfang. Für diese drei Personen ist die Honorartätigkeit aus persönlichen Gründen günstiger als die Beschäftigung in einer Festanstellung (Minijob). Die Honorarordnung wurde bisher nicht an die Integration der ehemaligen KulturStadtLev in die Stadtverwaltung Leverkusen angepasst, da vermutet wurde, dass diese mittelfristig nicht mehr benötigt würde.
Für die Honorarlehrkräfte der Sparte „Kunst“ sind die Honorare noch in der Honorarordnung für die Jugendkunstgruppen festgeschrieben, zuletzt geändert mit Wirkung vom 01.01.2024. Diese ist als Anlage 3 beigefügt. Die Anzahl der freiberuflich tätigen Lehrkräfte der Sparte „Kunst“ umfasst übers Jahr (incl. aller Projekte) ca. 25 Personen. Im direkten Vergleich ist erkennbar, dass es eine Diskrepanz in der Vergütung von Unterrichtstätigkeiten der Sparten „Musik“ und „Kunst“ gibt. In der Sparte „Musik“ werden 60 Minuten Unterrichtserteilung (inclusive Vor- und Nachbereitung) mit 65,40 € vergütet. In der Sparte „Kunst“ werden 60 Minuten Unterrichtserteilung (inclusive Vor- und Nachbereitung) mit 32,00 € bzw. 34,00 € vergütet.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat mit Wirkung vom 30.07.2024 Richtlinien des Landes NRW für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich erlassen. Ab dem 01.01.2026 sind diese vollumfänglich Fördervoraussetzung im Sinne von § 16 Abs. 3 Kulturgesetzbuch. Die Honoraruntergrenze je Stunde (60 Minuten) beträgt hiernach 55,00 €. Die Begründung für die Honoraruntergrenzen ist nachvollziehbar: Künstlerinnen und Künstler sollen bei einer Vollzeittätigkeit im künstlerischen Bereich von ihrer Arbeit leben können. In der Sparte „Kunst“ wird daher jetzt bereits für Angebote, die über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gefördert werden, die Honoraruntergrenze von 55,00 € zur Förderbedingung gemacht und gezahlt. Dies betrifft z. B. die vollständig landesfinanzierten Angebote „Kulturrucksack“.
Der überwiegende Teil des Kursangebotes der Sparte „Kunst“ wird aus dem Kinder- und Jugendetat des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW gefördert (rund 30.000 €/Jahr). Dieses Ministerium hat die Honoraruntergrenzen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW aktuell nicht als Fördervoraussetzung. Hier wird aktuell in der Sparte „Kunst“ das Honorar entsprechend der Honorarordnung der Jugendkunstgruppen gezahlt. Die Erstellung einer Honorarordnung für die Musik- und Kunstschule bewegt sich daher im Spannungsfeld knapper städtischer Finanzen, fairer Bezahlung vergleichbarer Arbeit und teilweise geltenden gesetzlichen Honoraruntergrenzen. Es wird daher folgendes vorgeschlagen:
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Für Lehrkräfte der Sparte „Musik“ wird das
jetzige Honorar dem Grunde nach beibehalten. Verzichtet wird zukünftig auf die
automatische Anpassung des Honorarsatzes gemäß § 4 der aktuellen Honorarordnung
der Musikschullehrkräfte. Es erfolgt eine Differenzierung nach Qualifikation.
Alle derzeit eingesetzten Honorarlehrkräfte haben ein einschlägiges,
abgeschlossenes Studium.
- Für Lehrkräfte der Sparte „Kunst“ gibt es eine deutliche Anhebung der Honorarsätze. Für Lehrkräfte mit einschlägigem abgeschlossenem Studium wird künftig das Mindesthonorar NRW gezahlt. Etwa 2/3 der Lehrkräfte in der Sparte „Kunst“ erfüllen diese Anforderung (Studienabschluss Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbar). Je nach Qualifikation wird ein abgestuftes Honorar gezahlt.
- Die Mehrausgaben hierfür werden durch die deutliche Anhebung der Kursbeiträge der Sparte „Kunst“ mit der neuen gemeinsamen Gebührensatzung (Vorlage Nr. 2026/0523) kompensiert. Die Mehrausgaben werden auf 29.000 € kalkuliert.
Damit kommt die Musik- und Kunstschule in einem ersten Schritt dem Ziel einer gleichen Bezahlung gleichwertiger Arbeit ein ganzes Stück näher. Die neue Honorarordnung soll zum Beginn der neuen Kunstkurse am 01.02.2027 in Kraft treten. Einige Passagen der derzeitigen Honorarordnung der Jugendkunstgruppen sind Teil der verwendeten Standard-Honorarverträge (Versteuerung, Zahlungsmodus, Mindestteilnehmerzahl u. a.). Sie werden daher nicht in die Honorarordnung der Musik- und Kunstschule Leverkusen übernommen.
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Honorarordnung
Musikschule bisher |
Honorarordnung Musik-
und Kunstschule neu |
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§
1 Allgemeines Mit den freiberuflich unterrichtenden Lehrkräften der
Musikschule der Stadt Leverkusen werden die Unterrichtsverpflichtungen durch
einen Honorarvertrag geregelt und jeweils individuell vereinbart.
§
2 Honorare für Lehrveranstaltungen Die Honorare, die zur Abgeltung von Lehrverpflichtungen zu
zahlen sind, betragen im Einzelnen brutto:
Das Honorar schließt die Vor- und Nachbereitung der
Unterrichtstätigkeit ein. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§
3 Honorare und sonstige Leistungen Die Teilnahme an Konferenzen, zu denen die Leitung der
Musikschule bzw. eines Fachbereichs eingeladen hat, wird pauschal mit 60,05 €
vergütet, soweit die Dauer von 3 (Zeit-)Stunden nicht überschritten wird.
Jede darüber hinausgehende angefangene Stunde wird mit 20,43 € verrechnet. Die Teilnahme an Veranstaltungen, zu der die Honorarlehrkraft
aufgefordert wird, wird pauschal mit 60,05 € vergütet, soweit die Dauer von 2
(Zeit-) Stunden nicht überschritten wird. Jede darüber hinausgehende
angefangene Stunden wird mit 30,03 € vergütet. Die Durchführung von Werbemaßnahmen nach Maßgabe durch die
Schulleitung (z.B. Instrumenteninformation, Schnupperstunden) werden analog
Unterrichtserteilung vergütet. Für Einsätze außerhalb Leverkusens (z. B. zur Betreuung von
Schülerinnen und Schüler der Unterrichtsklasse beim Regionalwettbewerb
„Jugend musiziert“) wird ein Fahrgeld in Höhe von 0,30 € je gefahrener
Kilometer gezahlt. Für die musikpädagogische Betreuung von Schülerinnen und
Schülern bei Musikfreizeiten und Probenwochenenden wird ein Tagessatz von
210,18 € gezahlt. Über Ausnahmen zu § 2 und § 3 sowie die Höhe der Honorare in
allen sonstigen Fällen entscheidet die Betriebsleitung. Unter diese Bestimmung fallen nicht Planungs- und
Auswertungsgespräche sowie sonstige Besprechungen, die mit einzelnen
Lehrkräften vereinbart werden.
§
4 Anpassung des Honorarsatzes Der Honorarsatz in § 2 und § 3 wird künftig entsprechend
Tarifvertrag TVöD VKA um den Prozentsatz der Tarifsteigerung angepasst. Bei
Bedarf wird entsprechend der kaufmännischen Regelungen gerundet.
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§ 1 Allgemeines § 2 Honorare für Lehrveranstaltungen der Sparte
Musik
Das Honorar schließt die Vor- und Nachbereitung
der Unterrichtstätigkeit ein. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. § 3 Honorare für Lehrveranstaltungen der Sparte
Kunst
Das Honorar schließt die Vor- und Nachbereitung
der Unterrichtstätigkeit ein. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. § 4 Honorare und sonstige Leistungen Die verantwortliche Mitwirkung bei
Veranstaltungen, zu denen die Honorarlehrkraft durch die Schulleitung
aufgefordert wird, wird mit 30,00 € je angefangene Zeitstunde vergütet. Die Durchführung von Werbemaßnahmen nach Maßgabe
durch die Schulleitung (z.B. Instrumenteninformation, Schnupperstunden)
werden analog Unterrichtserteilung vergütet. Für mit der Schulleitung abgestimmte Einsätze
außerhalb Leverkusens (z.B. zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern der
Unterrichtsklasse beim Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“) wird ein
Fahrgeld in Höhe von 0,30 € je gefahrener Kilometer gezahlt. Für die musikpädagogische Betreuung von
Schülerinnen und Schülern bei Musik-/Kunstfreizeiten und Probenwochenenden
wird ein Tagessatz von 210,00 € gezahlt. Über Ausnahmen zu § 2, § 3 und § 4, insbesondere
im Zusammenhang mit der Durchführung von besonderen Veranstaltungen sowie die
Höhe der Honorare in allen sonstigen Fällen entscheidet die Leitung der
Musik- und Kunstschule. Unter diese Bestimmung fallen nicht Planungs- und
Auswertungsgespräche sowie sonstige Besprechungen, die mit einzelnen
Lehrkräften vereinbart werden. |
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§ 3 (Honorare für Lehrtätigkeiten Sparte Kunst) wird neu
eingesetzt. Die Honorarsätze im neuen § 4 wurden auf volle €-Beträge
gerundet. Der alte § 4 (Anpassung des Honorarsatzes) entfällt. |
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Hinweis: Da die
Vorlagen Nr. 2026/0522, Nr. 2026/0523, Nr. 2026/0524 und Nr. 2026/0525
ineinandergreifen, soll das gesamte Vorlagenpaket in diesem Ratsturnus beraten
und verabschiedet werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 420004070101 Sachkonto: 501910
Aufwendungen für die Maßnahme: 29.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 420004070102
in
Höhe von 29.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2027
Personal-/Sachaufwand: 29.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 29.000 €
Produkt: 420004070102, Sachkonto 43200
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
