Betreff
NRW-Sportschule
- Erweiterung der NRW-Sportschule
- Aufnahme der Käthe-Kollwitz-Schule (Gesamtschule) als NRW-Sportschule im Verbund mit dem Landrat-Lucas-Gymnasium
Vorlage
2026/0544
Aktenzeichen
401-WE
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Konzeption der Käthe-Kollwitz-Schule als NRW-Sportschule im Verbund mit dem Landrat-Lucas-Gymnasium und die Leitlinien der Zusammenarbeit zur Kenntnis.

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, die Aufnahme der Käthe-Kollwitz-Schule als NRW-Sportschule im Verbund mit dem Landrat-Lucas-Gymnasium zu beantragen.

gezeichnet:

                                                       In Vertretung

Hebbel                                             Adomat


Begründung:

Bereits seit Jahren fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit den sogenannten „NRW-Sportschulen“ die Vereinbarkeit von Leistungssport und schulischer Bildung. Talentierte Kinder und Jugendliche sollen dabei die Möglichkeit erhalten, ihre sportlichen Fähigkeiten mit einer optimalen Schulausbildung zu kombinieren. Leistungssport und schulische Bildung sollen dabei nicht als konkurrierende Lebensbereiche, sondern als miteinander vereinbare Entwicklungswege gestaltet werden. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde das Landrat-Lucas-Gymnasium bereits zur NRW-Sportschule ernannt. Seitdem hat sich ein erfolgreiches Konzept zur Förderung der dualen Karriere aus schulischer Bildung und Leistungssport etabliert und kontinuierlich weiterentwickelt.

Die NRW-Sportschule in Leverkusen soll im Verbund um die Gesamtschule Käthe-Kollwitz erweitert werden. Ziel ist es, das in Leverkusen bestehende erfolgreiche System der Talentförderung weiterzuentwickeln und gleichzeitig schulische Durchlässigkeit sowie Bildungschancen für sportlich talentierte Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern. Beide Schulen sollen ab dem Schuljahr 2027/2028 jeweils einen Zug als Sportklasse im Sinne der NRW-Sportschule führen. Das System an der Käthe-Kollwitz-Schule würde dann mit dem 5. Jahrgang aufwachsen. Eine generelle Zügigkeitserweiterung findet dadurch nicht statt.

Die Aufnahme der Gesamtschule Käthe-Kollwitz stellt eine konsequente Weiterentwicklung des bestehenden Verbundgedankens dar. Die Gesamtschule eröffnet Schülerinnen und Schülern unterschiedliche schulische Bildungswege und ermöglicht Abschlüsse der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Damit kann das Verbundsystem aus Landrat-Lucas-Gymnasium und Käthe-Kollwitz-Schule zukünftig ein noch breiteres Spektrum schulischer Bildungswege mit einer qualifizierten sportlichen Förderung verbinden. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach Plätzen in der Sportklasse am Landrat-Lucas-Gymnasium in den letzten Jahren sehr hoch. Es müssen regelmäßig Bewerbungen abgelehnt werden. Eine Erweiterung um eine weitere Sportklasse an der Gesamtschule ermöglicht weiteren Kindern und Jugendlichen eine duale Karriere aus Schule und Leistungssport.

Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von ihrer schulischen Ausgangslage die Möglichkeit erhalten, von den besonderen Strukturen der Leistungssportförderung zu profitieren. Die Käthe-Kollwitz-Schule kann damit eine wichtige Funktion innerhalb des Verbundes übernehmen und das bisherige Angebot des Landrat-Lucas-Gymnasiums sinnvoll ergänzen. Die Erweiterung des Verbundes stärkt nicht nur die beteiligten Schulen, sondern den gesamten regionalen Leistungssport. Eine grundsätzliche Aufnahmevoraussetzung in die Sportklasse der NRW-Sportschule für beide Schulen ist jeweils das erfolgreiche Bestehen eines sportmotorischen Testes.

Im Rahmen der schulischen Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule (Auflösung der Dependance Elbestraße) am Standort Deichtorstraße kann auf die neue Profilschärfung (bereits heute hat die Käthe-Kollwitz-Schule ein Sportprofil) eingegangen werden. Ein positiver Schulkonferenzbeschluss der Käthe-Kollwitz-Schule liegt seit dem 07.09.2026 vor. Das Konzept zum künftigen Verbund und die Leitlinien zur Zusammenarbeit sind als Anlage beigefügt.

Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH hat ihre grundsätzliche Absichtserklärung zur Unterstützung durch finanzielle, personelle oder materielle Mittel zugesichert. Art, Umfang und Umsetzung möglicher Unterstützungsleistungen werden jeweils nach grundsätzlicher Entscheidung in den Arbeitskreisen unter Beteiligung aller Partner geprüft, abgestimmt und beschlossen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):       €

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die letzten Abstimmungen zur Erstellung dieser Vorlagen wurden erst vor kurzem abgeschlossen. Für die Einleitung der weiteren Schritte zur Umsetzung der weiteren Bearbeitungsschritte sollte eine Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus gefällt werden. Daher legt die Verwaltung die Vorlage noch zum Nachtragstermin den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vor.