Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt seine Zustimmung zu der von der Gesellschafterversammlung der WGL beschlossenen Änderung des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der WGL die Weisung, § 12 Abs. 1 des unter 1. beschlossenen Gesellschaftsvertrags um eine Regelung für ein beratendes Mitglied der Verwaltung zu ergänzen (Anlage 2).
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Änderungen des Gesellschaftsvertrags gemäß der vorgenannten Beschlusspunkte nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen. Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars erforderlich werden, bedarf es keiner zusätzlichen Weisung oder Zustimmung.
gezeichnet:
In Vertretung
Hebbel Inderwisch
Begründung:
Zu 1.
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 07.07.2025 (Vorlage Nr.
2025/3382) den
L-PCGK mit Wirkung zum 01.11.2025 beschlossen und am 15.12.2025 aktualisiert
(Vorlage Nr. 2025/3538/2).
Zugleich wurden die Verwaltung
sowie die Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der
Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung beauftragt.
Hierfür werden die
gesellschaftsrechtlichen Regelwerke der städtischen Beteiligungen an den L-PCGK
angepasst und konzernweit harmonisiert. Begonnen wird hierbei mit den 100%igen
Töchtern.
Die WGL ist die
erste Gesellschaft, für die der Gesellschaftsvertrag entsprechend final
überarbeitet wurde und dem Rat nunmehr vorgelegt wird (Anlage 1). Die
Überarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung,
den Unternehmensgremien und der Konzernsteuerung. Der Gesellschaftsvertrag
wurde in der Aufsichtsratssitzung am 01.09.2026 vorberaten und anschließend per
Umlaufbeschluss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen.
Zu 2.
Im Rahmen der
Neubesetzung einiger Verwaltungsmandate in Organen städtischer Beteiligungen
soll entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsvorstandes ein neues beratendes
Mitglied in die Gesellschafterversammlung entsendet werden. Die hierfür
notwendige Ergänzung des Gesellschaftsvertrages wurde entsprechend vorgenommen
(Anlage 2).
Hierzu wird auch auf
Vorlage Nr. 2026/0567, Beschlusspunkt 10. b) verwiesen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
|
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
besonderen Dringlichkeit:
Erst vor dem Versand des 2. Nachtrags lagen der Verwaltung alle notwendigen Unterlagen vollständig vor. Um das anstehende Anzeigeverfahren nicht weiter zu verzögern, soll die Vorlage noch in diese Sitzung eingebracht werden.
