Betreff
Umsetzung des Leverkusener Public Corporate Governance Kodex (L-PCGK) in den Gesellschaftsvertrag der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
Vorlage
2026/0569
Aktenzeichen
205-st
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt seine Zustimmung zu der von der Gesellschafterversammlung der WGL beschlossenen Änderung des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1).

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der WGL die Weisung, § 12 Abs. 1 des unter 1. beschlossenen Gesellschaftsvertrags um eine Regelung für ein beratendes Mitglied der Verwaltung zu ergänzen (Anlage 2).

3.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Änderungen des Gesellschaftsvertrags gemäß der vorgenannten Beschlusspunkte nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen. Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars erforderlich werden, bedarf es keiner zusätzlichen Weisung oder Zustimmung.

gezeichnet:

                                                 In Vertretung

Hebbel                                       Inderwisch   


Begründung:

Zu 1.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 07.07.2025 (Vorlage Nr.

2025/3382) den L-PCGK mit Wirkung zum 01.11.2025 beschlossen und am 15.12.2025 aktualisiert (Vorlage Nr. 2025/3538/2).

Zugleich wurden die Verwaltung sowie die Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften mit der Umsetzung beauftragt.

Hierfür werden die gesellschaftsrechtlichen Regelwerke der städtischen Beteiligungen an den L-PCGK angepasst und konzernweit harmonisiert. Begonnen wird hierbei mit den 100%igen Töchtern.

Die WGL ist die erste Gesellschaft, für die der Gesellschaftsvertrag entsprechend final überarbeitet wurde und dem Rat nunmehr vorgelegt wird (Anlage 1). Die Überarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung, den Unternehmensgremien und der Konzernsteuerung. Der Gesellschaftsvertrag wurde in der Aufsichtsratssitzung am 01.09.2026 vorberaten und anschließend per Umlaufbeschluss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen.

Zu 2.

Im Rahmen der Neubesetzung einiger Verwaltungsmandate in Organen städtischer Beteiligungen soll entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsvorstandes ein neues beratendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung entsendet werden. Die hierfür notwendige Ergänzung des Gesellschaftsvertrages wurde entsprechend vorgenommen (Anlage 2).

Hierzu wird auch auf Vorlage Nr. 2026/0567, Beschlusspunkt 10. b) verwiesen. 

  

 

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):       €

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der besonderen Dringlichkeit:

Erst vor dem Versand des 2. Nachtrags lagen der Verwaltung alle notwendigen Unterlagen vollständig vor. Um das anstehende Anzeigeverfahren nicht weiter zu verzögern, soll die Vorlage noch in diese Sitzung eingebracht werden.