Betreff
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Klinikum Leverkusen gGmbH
Vorlage
2026/0570
Aktenzeichen
205-st
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Die Stadt Leverkusen übernimmt für die Klinikum Leverkusen gGmbH eine hundertprozentige Ausfallbürgschaft für einen Investitionskredit in Höhe von 5,6 Mio. €, der zur Finanzierung der Sanierung des Gebäudeteils 1.E, der Sanierung der Wahlleistungsstation und der Umnutzung des Gebäudeteils 1.Y.01 benötigt wird.

2.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einzuleiten.

gezeichnet:                                         

                                                 In Vertretung

Hebbel                                       Inderwisch


Begründung:

Nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat wurden mit Beschluss der Gesellschafterversammlung des Klinikum Leverkusen gGmbH am 10.12.2025 u. a.

folgende Investitionen im Wirtschaftsplan 2026 beschlossen und etatisiert:

a)    Sanierung des Gebäudeteils 1.E (Investitionsvolumen 1,1 Mio. €)

Die geplante Baumaßnahme im Gebäude 1.E hat sich über die zunächst anstehende Erneuerung der Brandschutzklappen in der Lüftungsanlage hinaus zu einer umfassenden Investition in die Zukunftsfähigkeit des Krankenhausstandortes entwickelt.

Das Gebäude 1.E wurde im Rahmen der Baumaßnahme vom Kellergeschoss bis zum 1. Obergeschoss vollständig kernsaniert, d.h. es erfolgte eine Erneuerung der gesamten technischen Gebäudeausstattung (Heizung/Sanitär, Lüftung, Elektro- und Sicherheitstechnik), um dem aktuellen technischen Standard zu entsprechen.

Die Kinderintensivstation (1. OG) wurde grundlegend an aktuelle medizinische, hygienische und technische Anforderungen angepasst. Sie wurde u.a. mit einer modernen Personalrufanlage und einem neuen Lüftungssystem ausgestattet, welches im Hitzeschutzplan enthalten ist.

Die Sanierung des Gebäudes 1.E war damit deutlich mehr als der Austausch einzelner technischer Komponenten. Sie war Voraussetzung dafür, dass der Gebäudeteil anschließend wieder dauerhaft und regelkonform für die medizinische Versorgung genutzt werden kann.

Mit dieser letzten Finanzierungstranche kann das Projekt nun auch finanziell abgeschlossen werden.

b)    Sanierung der Wahlleistungsstation (Investitionsvolumen 3,5 Mio. €)

Um das mit dem PKV-Verband vereinbarte Anspruchsniveau an Ein- und Zweibettzimmer für Privatpatientinnen und -patienten zu erfüllen und damit dem Bedarf gerecht zu werden sowie daraus entsprechende Mehrerlöse aus Wahlleistungen zu generieren, wurde beschlossen, die Stationen im Gebäudeteil 1.A im 3. bis 5. Obergeschoss sukzessive zu Premiumstationen umzubauen. Ein Musterzimmer wurde bereits durch den PKV-Verband freigegeben. Diese Erlöse kommen dem gesamten Klinikum zugute und ermöglichen eine bessere Wirtschaftlichkeit. Die aktuellen Privatzimmer im C-Trakt werden dann den Kassenpatientinnen und -patienten zur Verfügung gestellt.

Für das Jahr 2026 ist die Stationssanierung Gebäude 1.A.5 geplant. Der Start der Sanierung ist für das 4. Quartal 2026 terminiert und die Fertigstellung soll bis zum 4. Quartal 2027 erfolgen. Die Stationen A.3 und A.4 werden dann in den darauffolgenden Jahren umgebaut (nach aktuellem Zeitplan 2028 bis 1. Q. 2030). Außerdem sollen weitere eingestreute Privatzimmer hergerichtet werden. Es sollen 36 Einzelzimmer und 31 Doppelzimmer mit insgesamt 98 Betten entstehen.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß aktueller Baukostenschätzung auf ca. 13,0 Mio. €. Im Wirtschaftsplan 2025 wurde bereits eine Kreditermächtigung in Höhe von 11,3 Mio. € erteilt, die jedoch noch nicht aufgenommen wurde. Für die Maßnahme b) ist nun die Aufnahme dreier Darlehen geplant, um Bereitstellungskosten zu vermeiden. In 2026 soll für die Stationssanierung in Gebäude 1.A.5 ein Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. € aufgenommen werden.

c)     Umnutzung des Gebäudeteils 1.Y.01 (Investitionsvolumen 1,0 Mio. €)

Das Klinikum hat beschlossen, einen bislang für die Physiotherapie genutzten Gebäudeteil (1Y) baulich und funktional neu auszurichten. Vorgesehen ist die Einrichtung einer Same Day Surgery (SDS) sowie von zusätzlichen Vorbereitungs- und Funktionsräumen für operative Eingriffe.

Mit der Maßnahme wird die vorhandene Gebäudestruktur an die heutigen und zukünftigen Anforderungen einer modernen Krankenhausversorgung angepasst. Der Umbau dient insbesondere dazu, operative Leistungen effizienter zu organisieren, die vorhandenen OP-Kapazitäten besser zu nutzen und Patientinnen und Patienten eine strukturierte Versorgung vor und nach ambulanten bzw. kurzstationären Eingriffen zu ermöglichen.

Die Verlagerung der Physiotherapie aus den bisherigen Räumlichkeiten schafft dabei die Möglichkeit, eine vorhandene Krankenhausfläche einer Nutzung mit hoher unmittelbarer Bedeutung für den operativen Versorgungsbereich zuzuführen. Es handelt sich somit nicht um eine reine Erweiterung der Gebäudefläche, sondern um eine zielgerichtete Weiterentwicklung der vorhandenen Infrastruktur.

Die Einrichtung der SDS und der OP-Vorbereitungsbereiche bietet u. a. effizientere Abläufe, eine bessere Nutzung der OP-Kapazitäten, eine patientenorientierte Versorgung und eine nachhaltige Nutzung vorhandener Infrastruktur.

Aus Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgründen werden die drei Investitionen a) bis c) in einem Darlehen mit einer zugehörigen modifizierten Ausfallbürgschaft abgesichert.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:       €

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:       €

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       €

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

 Bilanzielle Abschreibungen:       €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):

Durchschnittlich ca. 28.000 € p. a. bis 2046

Produkt: 071501 Sachkonto 469100

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:       €

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der besonderen Dringlichkeit:

Die entscheidenden Unterlagen lagen erst vor Versand des 2. Nachtrages für den Finanzausschuss vor. Es handelt sich um eine Bürgschaftszusage für eine Kreditaufnahme für Investitionen, die nicht bis zum nächsten Tagungsabschnitt aufgeschoben werden können.