Betreff
Soziale Stadt Rheindorf-Nord
- Maßnahmen aus Mitteln der Position "Aktionen auf Quartiersebene"
Vorlage
1530/2012
Aktenzeichen
50/Vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt auf der Grundlage der Voten des Arbeitskreises und des Projektbeirats die Förderung folgender Maßnahmen:

 

Förderverein Bücherei Rheindorf/Mediacafé vom 15.07.2011            430,00 €

Förderverein Bücherei Rheindorf/Mediacafé vom 20.11.2011         1.690,00 €

Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine vom 31.01.2012                        2.780,00 €

Insgesamt:                                                                                                         4.900,00 €

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung vom 8.3.2010 den Richtlinien für die Verteilung der Mittel aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ zugestimmt.

 

Nach diesen Richtlinien sind zuwendungsfähig:

 

·        Aktionen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil

·        Mitmachaktionen im Stadtteil

·        Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil

·        Imagekampagnen und andere geeignete Aktionen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil

·        Aktionen für Jugendliche in der Freizeit

·        Außerschulische Aktionen im Bildungsbereich

 

 

Voraussetzung für die Förderung ist eine Projektbeschreibung auf der Grundlage der vorstehenden Kriterien mit Zielsetzung und Darstellung des Finanzrahmens (Einnahmen und Ausgaben; ggfs. Drittmittel). Im Rahmen der Zielbeschreibung sind insbesondere die thematischen Schwerpunkte der Integration von Migrantinnen und Migranten bzw. arbeitsmarktpolitische Relevanz der beabsichtigten Maßnahmen zu berücksichtigen und zu beschreiben. Gleichzeitig ist ein Projektverantwortlicher zu benennen, der neben der Projektumsetzung auch für die sachgerechte Mittelverteilung verantwortlich ist.

 

Die Anträge sind über die Projektleitung an die zuständigen Arbeitskreise und den Projektbeirat zur Beratung weiter zu leiten. Die Projektleitung prüft (inhaltlich und finanziell), ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.

 

Die als Anlage beigefügten Anträge sind grundsätzlich förderfähig. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt jeweils nach Vorlage der Rechnung.

 

Der zuständige Arbeitskreis 4 hat in seiner Sitzung am 23.2.2012 und der Projektbeirat am 8.3.2012 für die aufgeführten Anträge ein positives Votum abgegeben.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 11.4.2011 die Finanzierung des Sommerferienprogramms für 2011 beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die angeschafften Materialien, mit Ausnahme der Hallentore, nach Abschluss des Ferienprogramms dem Rheindorfer Jugendhaus zur Verfügung gestellt und dort inventarisiert werden. Für das Jahr 2012 wurde bisher kein Beschluss gefasst.

 

Die in 2011 angeschafften Materialien wurden in die Inventurliste des Jugendhauses aufgenommen. Einige sind infolge der intensiven Nutzung inzwischen unbrauchbar. Die übrigen Gegenstände wurden an die Sportgruppe des Marokkanischen Moscheevereins und die Kick-Box Abteilung des TUS Rheindorf ausgeliehen.

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 1397/2011.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   1530/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50, 406-5000………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Rheindorf-Nord“, Mittel für Aktionen auf Stadtteilebene sind im Bescheid über die Förderung der konsumtiven Maßnahmen enthalten.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt: 5000052550102

Sachkonto.525400

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

4.900,00 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

0,00

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)