Betreff
Innovationsfonds "Investition Zukunft"
- Durchführung eines Mädchen-Fußball- und Freizeitcamps
Vorlage
1540/2012
Aktenzeichen
cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für die Durchführung eines Mädchenfußballcamps wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln dem Mädchentreff ein Zuschuss in Höhe von 8.000,- € gezahlt

 

Nach Abschluss der Maßnahme sind ein Verwendungsnachweis und ein Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Durch das DFB-Projekt „Kinderträume 2011“ konnte in den letzten drei Jahren ein guter Anfang für ein kontinuierliches freizeitpädagogisches Mädchenfußballangebot gemacht werden.

Um diese Arbeit nachhaltig zu etablieren, ist es nach Beendigung der Frauen-WM in Deutschland und der damit bedingten auslaufenden Förderung durch den DFB weiterhin wünschenswert und sinnvoll, die bewährte Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit rund um das Thema „Mädchenfußball“ zu fördern. (siehe Anlage)

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1540/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Nimtz/ FB 51 / Tel. 51 90

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Durchführung eines Mädchen Fußball- und Freizeitcamps in der Sportschule

Wedau/ Duisburg in der zweiten Herbstferienwoche.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:    510006100102

Produkt:            061001

Produktgruppe: 0610

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Fördermittel in Gesamthöhe von 8.000,- €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt