- Durchführung eines Mädchen-Fußball- und Freizeitcamps
Beschlussentwurf:
Für die Durchführung eines Mädchenfußballcamps wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln dem Mädchentreff ein Zuschuss in Höhe von 8.000,- € gezahlt
Nach Abschluss der Maßnahme sind ein Verwendungsnachweis und ein Erfahrungsbericht vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Durch das
DFB-Projekt „Kinderträume 2011“ konnte in den letzten drei Jahren ein guter
Anfang für ein kontinuierliches freizeitpädagogisches Mädchenfußballangebot
gemacht werden.
Um diese Arbeit nachhaltig zu etablieren, ist es nach Beendigung der Frauen-WM in Deutschland und der damit bedingten auslaufenden Förderung durch den DFB weiterhin wünschenswert und sinnvoll, die bewährte Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit rund um das Thema „Mädchenfußball“ zu fördern. (siehe Anlage)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1540/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Nimtz/ FB 51 / Tel. 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Durchführung eines Mädchen Fußball- und Freizeitcamps in der Sportschule
Wedau/ Duisburg in der zweiten Herbstferienwoche.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 8.000,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt