Beschlussentwurf:
1. Haushaltssatzung
2012
Die
Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1)
wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der
beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 – Veränderungsliste zu den
Teilergebnisplänen, Anlage 3 – Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen mit
Prioritätenliste zum investiven Haushalt) beschlossen.
2.
Haushaltssanierungsplan 2012 – 2021
2.1
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den
Umsetzungsstatus zum fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011
bis 2015 (Vorlage Nr. 0600/2010) zur Kenntnis.
2.2
Der Rat
der Stadt Leverkusen beschließt den bis 2021 fortgeschriebenen Ergebnisplan
(Anlage 4).
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die im
Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und über den
Umsetzungsstatus gem. § 7 des Stärkungspaktgesetzes zu berichten.
2.4 Soweit zur Erreichung der
Konsolidierungsziele die Belange von städtischen Gesellschaften betroffen sind,
wird den Mitgliedern in den Organen Weisung erteilt, die Geschäftsführung
dahingehend zu beauftragen und zu überwachen, dass sie ihr operatives Geschäft
auf die Erreichung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen
Konsolidierungspotentiale ausrichtet.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Hinweis:
Mit dieser Vorlage werden die bisherigen Vorlagen zur Haushaltssatzung und zum
Haushaltssanierungsplan (Vorlagen 1463/2012 und 1400/2012) ersetzt.
Dies
gilt nicht für die Beschlussfassung über die Teilnahme der Stadt Leverkusen am
Stärkungspakt. Diesen Beschluss hat der Rat am 13.02.2012 einstimmig gefasst.
Begründung:
Nach Abschluss der
Etatberatungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen, der gegenüber der Haushaltseinbringung im
Dezember 2011 erforderlichen Aktualisierung der Beratungsunterlagen und der
Ergebnisse aus der Vorberatung im Finanzausschuss am 19.03.2012 ergeben sich
die in den beigefügten Veränderungslisten dargestellten Haushaltsveränderungen
und die darauf basierenden Endsummen im konsumtiven und investiven Haushalt. Mit
Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller
im Haushaltsplan dargestellten Daten.
Ebenfalls wurde der Haushaltssanierungsplan (HSP) in der Sitzung des
Finanzaus-schusses vom 19.03.2012 vorberaten. Die entsprechende Verknüpfung zur
Haushalts-satzung 2012 wird durch § 7 der Haushaltssatzung hergestellt.
Hiernach sind zur Her-stellung des Haushaltsausgleichs im Jahre 2018 die im HSP
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen bei der Ausführung des Haushaltsplans
umzusetzen.
In der abschließenden Fassung und unter
Einarbeitung aller aktuellen Erkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, den HSP
wie nachfolgend erläutert zu beschließen:
1. Vorbemerkung
Entsprechend der
Ankündigung des Oberbürgermeisters und des Stadtkämmerers in der Sitzung des Rates
am 12.12.2011 legt die Verwaltung mit dieser Vorlage den Entwurf eines HSP vor.
Ein HSP tritt an die Stelle eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Die Vorschriften,
die für ein HSK gelten, sind entsprechend für den HSP anzuwenden.
Die Finanzlage der
Kommunen in NRW ist alarmierend. Insbesondere die Notwendigkeit, nachhaltig und
dauerhaft Ausgaben über Kassenkredite zu finanzieren, wird - sofern weiterhin
nicht konsequent gegengesteuert wird - nach Auffassung vieler Experten zu
ernsthaften Problemen im Rahmen der Liquiditätsbeschaffung über den
Kapitalmarkt führen.
Diese Problematik
wird sich durch „Basel III“ - hiermit sind Empfehlungen des Baseler Ausschusses
für Bankenaufsicht an Kreditinstitute gemeint - deutlich verschärfen. Zwar wird
„Basel III“ erst 2018 in Kraft treten; die Kreditinstitute sind aber bereits
jetzt auf dem Weg, ihre Marktstrategie an die neuen Anforderungen anzupassen.
Für Kommunalkredite
ist von Bedeutung, dass die Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals von
Banken strenger gefasst werden. Viele Kreditinstitute müssen ihr Kernkapital
aufstocken, mit der Folge, dass die Banken ihren Fokus zukünftig mehr auf
renditestarke Geschäfte legen werden. Da Zinsmargen im kommunalen Bereich sehr
gering sind, werden die Banken ihr Angebot diesbezüglich abbauen.
Die wirksamste
Methode zur Begrenzung möglicher Auswirkungen aus „Basel III“ ist die
Reduzierung von Kreditaufnahmen durch Konsolidierungsmaßnahmen. Mittlerweile
zeigt die Eurokrise, dass der Kapitalmarkt die Verschuldungspolitik der
öffentlichen Hand nicht unbegrenzt unterstützt. Gegensteuern im Rahmen dieses
Haushaltssanierungsplans ist deshalb in der Tat unabdingbar, denn ansonsten ist
die kommunale Selbstverwaltung in der Struktur ernsthaft bedroht.
2. Umsetzungsstatus des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2015 (Vorlage 0600/2010)
Am 06.12.2010 hat der Rat mit der Vorlage 0600/2010 das HSK 2011 bis
2015 beschlossen, um eine - zu diesem Zeitpunkt prognostizierte - Überschuldung
im Jahre 2014 abzuwenden. Das Konsolidierungspaket mit insgesamt 99 Maßnahmen
wurde zwischenzeitlich umgesetzt und trägt wesentlich dazu bei, dass der Abbau
des städtischen Eigenkapitals verlangsamt werden konnte.
Die Summe der durch Umsetzung der Maßnahmen vermiedenen Aufwendungen
sowie der Ertragssteigerungen umfasst ein Volumen von über 148,7 Mio. €. Darin sind - nach dem damaligen
Kenntnisstand (November 2010) - die Hilfen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen
mit 20,5 Mio. € eingearbeitet.
Die übrigen beschlossenen Maßnahmen, die sich im gesamten
Konsolidierungs-zeitraum auf rd. 128,2 Mio. € belaufen, wurden darüber hinaus
durch die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft (AG PW) unter der Leitung des
Stadtkämmerers weiter analysiert und verwaltungsübergreifend konkretisiert. Von
der im Rahmen des 99-Punkte-Programms gestellten Aufforderung zur Einsparung
von 170 Planstellen bis einschließlich 2015 sind über die laufende
Organisationsarbeit, die ständige Aufgabenkritik sowie die Ermittlungen der AG
PW bereits folgende Zwischenergebnisse im Stellenplan (brutto) erzielt worden:
1. 20,3 Stellen aus Wiederbesetzungssperren für 1 Jahr
2. 23,5 Stellen aus dem Stellenplan 2011 (beschlossen)
3. 28,0 Stellen aus dem Stellenplan 2012 (noch zu beschließen)
4. 50,0 Stellen ab dem Jahr 2013 (noch zu beschließen)
Die damit vermiedenen Personalaufwendungen werden mit durchschnittlich
4,5 Mio. € bis 5,0 Mio. € jährlich
kalkuliert. Dass diesem Zwischenergebnis zur Haushaltskonsolidierung pflichtige
Neuschaffungen von Planstellen zuwiderlaufen, versteht sich leider von selbst.
Im Einzelnen setzt sich das HSK 2011 bis 2015 aus folgenden Parametern
zusammen:
Maßnahmen |
Konsolidierungsvolumen in Mio. € |
Vermiedene Personalaufwendungen der AG PW |
23,7 |
Sonstige Aufwandsreduzierungen |
26,3 |
Sonstige Ertragssteigerungen |
3,1 |
Ausschüttungen Beteiligungen |
2,2 |
Ergebnisverbesserungen 09/10 |
30,0 |
Erhöhung Grundsteuer (A+B) |
27,9 |
Erhöhung Hundesteuer |
0,7 |
Erhöhung Spielgerätesteuer |
0,8 |
Finanzhilfen des Landes (Anteil
Grunderwerbsteuer, |
13,5 |
Summe |
128,2 |
3. Zeitraum der Haushaltskonsolidierung
Um die
Genehmigung der Bezirksregierung Köln für ein HSK zu erhalten, musste nach den
bisherigen Regelungen innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung
von vier Jahren ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden.
Diese Vorgabe konnten landesweit nur die wenigsten Kommunen, die sich in
der Haushaltssicherung befinden, erfüllen. Infolgedessen befinden sich in 2011
insgesamt 138 Kommunen im Nothaushalt. Mit Änderung des § 76 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird den Kommunen fortan eine Genehmigung erteilt,
wenn ein Haushaltsausgleich im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr
erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die
Fortschreibung des HSK-Zeitraums auf diesen Zeitraum erweitert und inhaltlich
auf die neue Zielvorgabe abgestellt.
Die Ermittlung der voraussichtlichen Defizite
der Jahre bis 2021 erfolgt nach detaillierten Vorgaben des Ministeriums für
Inneres und Kommunales vom 09.08.2011, z. B. durch Einarbeitung von
Orientierungsdaten/Steigerungsraten im Ertragsbereich bzw. Aufwandsbereich. Die
Zusammenfassung ist aus der Anlage 4 ersichtlich, d. h., dass von den hier
ermittelten Ergebnissen „abgespart“ (Aufwandsreduzierungen/Ertragssteigerungen)
werden muss. Sie sind Bestandteil des Sanierungsplans (Anlage 5, Zeile 1).
Insbesondere im Bereich Personalaufwendungen
sind die aus der Arbeitsgruppe Personalwirtschaft erarbeiteten
Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin zwingend umzusetzen, um die Jahresergebnisse
aus der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen.
Dies sei vor dem Hintergrund angemerkt, dass
Steigerungsraten im Personalbereich entsprechend den Orientierungsdaten in
zukünftigen Ergebnissen nur mit 1%-igen Steigerungsraten einfließen.
Insofern erklärt es sich, dass im
Sanierungsplan keine weitere Position in Bezug auf
Personalaufwandsreduzierungen aufgenommen werden konnte.
Dieser als Anlage 5 beigefügte Sanierungsplan
ersetzt - eine erforderliche Beschlussfassung dieser Vorlage unterstellt - das
HSK vom 06.12.2010 (Vorlage 0600/2010) und stellt die Basis der zukünftigen
Konsolidierungsstrategie der Stadt Leverkusen dar.
4. Aufbau und Inhalt der zukünftigen
Haushaltskonsolidierung
Um den jährlichen Fehlbetrag (Anlage 4, Zeile
1) in den kommenden Jahren kontinuierlich zu senken, schlägt die Verwaltung
folgende Maßnahmen vor, die dazu führen, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr
2018 mit Landeshilfen erreicht wird. Mit Wegfall der Landeshilfen im Jahr 2021
wird der Haushaltsausgleich ebenfalls erreicht.
Die Jahresergebnisse der Zeile 1 werden unter Einbeziehung der Veränderungsliste eingearbeitet. Insofern ergibt sich die erforderliche Übereinstimmung zwischen
Ø Haushaltsplanung 2012,
Ø mittelfristiger Finanzplanung 2013 bis 2015 und
Ø HSP 2012 bis 2021.
In der o.g. Veränderungsliste sind insbesondere die Ergebnisse aus den mit den größten Steuerzahlern geführten Gesprächen aufgenommen, die im Ergebnis eine rückläufige Gewerbesteuerentwicklung zur Konsequenz haben.
Maßnahme |
Konsolidierungsvolumen -gerundet in Mio. €- |
Teilnahme
am Stärkungspakt Stadtfinanzen |
89,68 |
Erhöhung
der Gewerbesteuer |
41,70 |
Erhöhung
der Grundsteuer (A+B) |
5,21 |
Erhöhung
der Spielgeräte- und Hundesteuer |
1,58 |
Reduzierung
der Zinsaufwendungen |
33,70 |
Sonstige
Aufwandsreduzierungen |
29,40 |
Wegfall
Fonds Deutsche Einheit |
16,15 |
Ausschüttung
SPL an Kernverwaltung |
0,15 |
Erhöhung
Beteiligungserträge AVEA |
8,75 |
Erhöhung
Beteiligungserträge LPG |
0,18 |
Erhöhung
Beteiligungserträge WGL |
13,50 |
Sonstige
Ertragssteigerungen nbso |
3,02 |
Summe |
243,02 |
Soweit Ausschüttungen von städtischen
Beteiligungen an den Haushalt mit Steuerbelastungen verbunden sind, handelt es
sich um Nettobeträge.
4.1.) Teilnahme
am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Anlage 5, Zeile 2)
Die möglichen Zuflüsse aus dem Stärkungspakt wurden unter Einbeziehung der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse berechnet.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass es zum heutigen Zeitpunkt keine Formel gibt, mit welcher die Hilfen des Landes für teilnehmende Kommunen der 2. Tranche belastbar berechnet werden können.
Insofern hat die Verwaltung auf der Basis
Ø der Gesetzeslage,
Ø der Vorgehensweise anderer Kommunen,
Ø der Anlage 1 zum Stärkungspaktgesetz über die Höhe der strukturellen Lücken aller NRW- Kommunen,
Ø aller weiteren hierzu vorliegenden Informationen aus Städtetag und Innenministerium
nach bestem Wissen und Gewissen die Zuflüsse aus dem Stärkungspakt wie folgt neu prognostiziert:
Nach der Gesetzeslage sollen die Kommunen der 2. Tranche den gleichen Prozentsatz am zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen erhalten wie die Kommunen der 1. Tranche (§ 5 (2) Stärkungspaktgesetz). Unter Anwendung dieser Vorschrift wurde die strukturelle Lücke von Leverkusen (24,2 Mio. €) ins Verhältnis zur Summe der strukturellen Lücken der 34 Kommunen aus der 1. Tranche (766,42 Mio. €) gesetzt. Für Leverkusen ergibt sich hiernach ein Prozentsatz von 3,16%.
Für Kommunen der 2. Tranche stehen gem. § 2 (2) Stärkungspaktgesetz zur Verfügung:
Ø 2012 = 65 Mio. €
Ø 2013 = 115 Mio. €
Ø 2014 ff = 310 Mio. €
Dies bedeutet für die Jahre 2012 und 2013 eine Hilfe von:
Ø 3,16 % von 65 Mio. € = 2,1 Mio. € (2012)
Ø 3,16 % von 115 Mio. € = 3,6 Mio. € (2013)
Erstmals ab 2014 fließt ein Grundbetrag je Einwohner (25,89 €) mit in die Berechnung ein. Hier ist die Anzahl der teilnehmenden Kommunen von wesentlicher Bedeutung. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass einige Kommunen das Zugangskriterium „Überschuldung bis 2016“ nicht erfüllen und / oder freiwillig auf eine Teilnahme verzichten. Diese Informationen reichen aber nicht aus, um die Anzahl der teilnehmenden Kommunen exakt abschätzen zu können. Sie lassen lediglich eine Tendenz erkennen.
Ein Blick auf die Kommunen der 1. Tranche zeigt, dass das Volumen der Hilfen in Bezug auf den Grundbetrag je Einwohner etwa 20 % des zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens ausmacht. Dies entspricht 62 Mio. €, mit der Folge, dass die restlichen 248 Mio. € (310 Mio. € abzüglich 62 Mio. €) weiterhin anhand des Prozentsatzes der strukturellen Lücke verteilt werden.
Für Leverkusen bedeutet dies ab 2014 rd. 12 Mio. €, die sich wie folgt errechnen:
Ø 161.000 Einwohner x 25,89 € = 4,17 Mio. €
Ø 3,16 % von 248 Mio. € = 7,83 Mio. €
Abschließend zu diesem Punkt noch die Information, dass der Antrag auf Teilnahme der Stadt Leverkusen am Stärkungspakt am 13.02.2012 vom Rat einstimmig beschlossen wurde und bereits der Bezirksregierung vorliegt. Zwischenzeitlich wurden der Aufsicht mit Schreiben vom 18.03.2012 Fragen beantwortet und ergänzende Unterlagen zugeleitet.
4.2.) Erhöhung der
Gewerbesteuer (Anlage 5, Zeilen 3-4)
Um den Haushalt zu sanieren, ist auch eine Beteiligung der Leverkusener
Unternehmen in den kommenden Jahren geplant. Infolgedessen wurde eine -
moderate - Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2013 von 460 % um 15
Prozentpunkte auf 475 % und in 2018 nochmals um 15 Prozentpunkte auf 490 %
aufgenommen.
4.3.) Erhöhung der
Grundsteuer A und B (Anlage 5, Zeilen 5-6)
Die Grundsteuererhöhung ist im Jahr 2018 vorgesehen (Anhebung des
Hebesatzes von 295 um 20 Prozentpunkte auf 305 % für die Grundsteuer A und
Anhebung von 590 % um 20 Prozentpunkte auf 610 % für die Grundsteuer B).
4.4.) Erhöhung
der Spielgeräte- und Hundesteuer (Anlage 5, Zeilen 7-8)
Die Spielgerätesteuer wird im
Jahr 2018 von 15 % um 2 Prozentpunkte auf 17 % angehoben. Bei der Hundesteuer
erhöht sich der Jahresbetrag von 132 € auf 156 €.
4.5.) Reduzierung
der Zinsaufwendungen (Anlage 5, Zeilen 10-11)
Es wird ein
Sanierungsbeitrag von insgesamt 33,7 Mio. € im Bereich der Zinsen angestrebt.
Insbesondere bei
Ø
unverändertem,
allenfalls leicht steigendem Zinsniveau verbunden mit
Ø
einem
professionellen Zins- und Schuldenmanagement,
Ø
der
Generierung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Einnahmen und
Ø
der
Umsetzung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Ausgabenreduzierungen
bestehen nach
Einschätzung der Verwaltung realistische Aussichten, die bisher in der
Finanzplanung enthaltenen Zinsaufwendungen zu reduzieren.
4.6.) Sonstige
Aufwandsreduzierungen (Anlage 5, Zeilen 12-16)
Bei den sonstigen Aufwandsreduzierungen sind im Bereich der
Gebäudeunterhaltung in der Mittelfristplanung regelmäßig mehr Mittel
veranschlagt, als letztendlich im jeweiligen Jahr verausgabt werden können. Der
Grund dafür ist, dass die Mittel für Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre
erstrecken, schon in dem Jahr in voller Höhe bereitgestellt werden müssen, in
dem die Maßnahme beginnt. Die Verwaltung hält aufgrund der Erfahrungen aus der
Vergangenheit einen Betrag von jährlich 2,0 Mio. € für „defensiv realistisch“.
Über den Konsolidierungszeitraum ergibt sich hierbei eine Summe von 20,0 Mio.
€.
Zusätzlich sind Aufwandsreduzierungen in Höhe von 8,5 Mio. € gegenüber
den bisherigen Planungen im Beschaffungsbereich sowie bei den EDV-Entgelten
realisierbar. Dies ist u. a. auch eine Folgewirkung aus dem beabsichtigten
Personalabbau. Die Kündigung des Vertrages mit der FernUni Hagen wird eine
zusätzliche Entlastung von jährlich 0,1 Mio. € (gesamt: 0,9 Mio. €) einbringen.
Weiterhin entfallen ab 2020 die Zahlungen in den Fonds Deutsche Einheit,
deren Höhe sich an der Gewerbesteuerumlage orientiert. Dies summiert sich bis
zum Jahr 2021 auf rd. 16,2 Mio. €.
4.7.)
Ausschüttung Sportpark Leverkusen (SPL) an die Kernverwaltung (Anlage 5, Zeile
18)
Vorab zu diesem Punkt der Hinweis, dass der SPL in der Vergangenheit Ausschüttungen an die Kernverwaltung leisten konnte, weil die dem SPL zuzurechnenden Ausschüttungen aus Beteiligungen (EVL, RWE-Aktien, RWE-Holding und ivl GmbH) höher gewesen sind als die originären operativen Verluste des Betriebes.
Gespräche mit der Geschäftsführung der EVL haben allerdings verdeutlicht, dass insbesondere die zukünftige Ausschüttungspolitik der EVL durch die Gesellschafter neu definiert werden muss.
Die im bisherigen HSP (Fassung der Vorlage 1400/2012) für die Jahre 2012 bis 2021 enthaltenen Beträge in Höhe von insgesamt 13,5 Mio. € werden um 13,35 Mio. € gekürzt. Es werden jetzt nur noch sehr moderate Ausschüttungen in Höhe von jeweils 50 T€ ab 2019 angesetzt.
Ob in Zukunft Zahlungen der Kernverwaltung an den SPL notwendig werden, ist offen. Um dies zu vermeiden muss die Summe der Ausschüttungen aus o. g. Beteiligungen nachhaltig ausreichen, um die originären operativen Ergebnisse des SPL (2012 rd. – 6 Mio. €) zu decken. Im Jahre 2011 konnten nach Erreichung dieses Ziels noch rd. 1,7 Mio. € an die Kernverwaltung ausgeschüttet werden.
4.8) Erhöhung Beteiligungserträge
AVEA (Anlage 5, Zeile 19)
Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage
5, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 eine Gewinnausschüttung aus dem AVEA-Konzern
in Höhe von je 1,625 Mio. €. Dieser Betrag soll ab 2013 um jeweils 0,25 Mio. €
steigen und ab 2017 mit 1,25 Mio. € festgeschrieben werden.
4.9) Erhöhung
Beteiligungserträge LPG (Anlage 5, Zeile 20)
Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage
5, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 keine Ausschüttung der LPG. Hier soll
ab 2014 bis zum Jahre 2021 ein Betrag, der jährlich sukzessive um 5 T € steigt,
an den Haushalt fließen.
4.10) Erhöhung Beteiligungserträge WGL (Anlage 5,
Zeilen 21-22)
Die Folgen der bisher ab 2018 vorgeschlagenen Ausschüttungen der WGL wurden unter Einbeziehung des WGL-Abschlussprüfers analysiert. Grundsätzlich besteht seitens der WGL die Bereitschaft sowie die wirtschaftliche Kompetenz bzw. Leistungsfähigkeit, Ausschüttungen in Höhe von 13,5 Mio. € - Summe der Jahre 2018 bis 2021 - vornehmen zu können. Allerdings sollte zur Vermeidung von Steuerbelastungen der Zeitpunkt der erstmaligen Ausschüttung von 2018 nach 2020 verschoben werden.
Insofern werden 2020 und 2021
Ø Sonderausschüttungen (Zeile 22) in Höhe von 4,0 Mio. € bzw. 4,5 Mio. € und
Ø Ausschüttungen (Zeile 21) von 2,5 Mio. € des jeweiligen Jahresgewinns
ausgewiesen.
4.11) Sonstige
Ertragssteigerungen nbso (Anlage 5, Zeilen 23-25)
Die sonstigen Ertragssteigerungen ergeben sich aus den gutachterlich
ermittelten Steuermehreinnahmen, die
nach Umsetzung der Variante IV nbso ab 2018 generiert werden können.
4.12)
Ergebnisdarstellung Haushaltssanierungsplan (Anlage 5, Zeilen 1, 27, 28, 30)
Auf den gesamten Zeitraum von 10 Jahren betrachtet ergibt sich
nachfolgende zusammengefasste Darstellung (gerundet):
Jahr |
Ergebnis in Mio. € (Zeile 1) |
Einspar-summe in Mio. € (Zeile 27) |
Ergebnisse nach Umsetzung
des HSP in Mio. € (Zeile 28) |
Entwicklung
Eigenkapital nach Umsetzung HSP (jeweils
31.12.) in Mio. € (Zeile 30) |
|
|
|
|
|
2012 |
-43,92 |
6,25 |
- 37,67 |
372,33 |
2013 |
-80,07 |
11,08 |
- 68,99 |
303,34 |
2014 |
-46,90 |
20,70 |
- 26,20 |
277,14 |
2015 |
-49,88 |
21,26 |
- 28,62 |
248,53 |
2016 |
-40,11 |
22,22 |
-17,89 |
230,64 |
2017 |
-39,35 |
22,97 |
-16,38 |
214,26 |
2018 |
-26,91 |
29,41 |
+ 2,50 |
216,76 |
2019 |
-29,78 |
30,09 |
+ 0,31 |
217,07 |
2020 |
-37,14 |
44,86 |
+ 7,72 |
224,79 |
2021 |
-32,17 |
34,18 |
+ 2,01 |
226,80 |
5.
Berichtswesen
Die Verwaltung wird gem. § 7 des
Stärkungspaktgesetzes den Haushaltssanierungsplan überwachen und
- jeweils zum 30.06. und zum 15.04. des
Folgejahres sowie
- in den jeweiligen Vorberichten der
Haushaltsplanunterlagen
berichten. Die Berichterstattung erfolgt im
Finanzausschuss.
6. Schlussbemerkung
Mit der Änderung der GO NRW bietet sich der
Stadt Leverkusen erstmals seit 2004 die Chance, den Nothaushalt zu verlassen
und damit die notwendige Handlungsfähigkeit im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung zurück zu erlangen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es dieser
umfangreichen Maßnahmen, die für die Bürger, Unternehmen und die
Stadtverwaltung harte Einschnitte bedeuten. Dafür ist die Unterstützung aller
Beteiligten notwendig.
Anlage 1) Haushaltssatzung 2012
Anlage 2) Veränderungsliste zu den
Teilergebnisplänen (konsumtiver Haushalt)
Anlage 3.1) Veränderungsliste zu den
Teilfinanzplänen (investiver Haushalt)
Anlage 3.2) Prioritätenliste 2012
Anlage 4) Fortgeschriebener Ergebnisplan gem.
Stärkungspaktgesetz
Anlage 5) Sanierungsplan zur Vermeidung des
Eigenkapitalverzehrs
Anlage 6) Grafische Darstellung
Eigenkapitalverzehr
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..
Herr Geiser/ Fachbereich Finanzen/ 20 00
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
s. Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Begründung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Begründung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
s. Begründung