Beschlussentwurf:

 

1. Haushaltssatzung 2012

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 – Veränderungsliste zu den Teilergebnisplänen, Anlage 3 – Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen mit Prioritätenliste zum investiven Haushalt) beschlossen.

 

2. Haushaltssanierungsplan 2012 – 2021

 

2.1 Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Umsetzungsstatus zum fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011 bis 2015 (Vorlage Nr. 0600/2010) zur Kenntnis.

2.2 Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den bis 2021 fortgeschriebenen Ergebnisplan (Anlage 4).

2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und über den Umsetzungsstatus gem. § 7 des Stärkungspaktgesetzes zu berichten.

2.4 Soweit zur Erreichung der Konsolidierungsziele die Belange von städtischen Gesellschaften betroffen sind, wird den Mitgliedern in den Organen Weisung erteilt, die Geschäftsführung dahingehend zu beauftragen und zu überwachen, dass sie ihr operatives Geschäft auf die Erreichung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungspotentiale ausrichtet.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                                           Häusler

Hinweis: Mit dieser Vorlage werden die bisherigen Vorlagen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltssanierungsplan (Vorlagen 1463/2012 und 1400/2012) ersetzt.

Dies gilt nicht für die Beschlussfassung über die Teilnahme der Stadt Leverkusen am Stärkungspakt. Diesen Beschluss hat der Rat am 13.02.2012 einstimmig gefasst.

 

Begründung:

 

Nach Abschluss der Etatberatungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen,  der gegenüber der Haushaltseinbringung im Dezember 2011 erforderlichen Aktualisierung der Beratungsunterlagen und der Ergebnisse aus der Vorberatung im Finanzausschuss am 19.03.2012 ergeben sich die in den beigefügten Veränderungslisten dargestellten Haushaltsveränderungen und die darauf basierenden Endsummen im konsumtiven und investiven Haushalt. Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.

 

Ebenfalls wurde der Haushaltssanierungsplan (HSP) in der Sitzung des Finanzaus-schusses vom 19.03.2012 vorberaten. Die entsprechende Verknüpfung zur Haushalts-satzung 2012 wird durch § 7 der Haushaltssatzung hergestellt. Hiernach sind zur Her-stellung des Haushaltsausgleichs im Jahre 2018 die im HSP enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

In der abschließenden Fassung und unter Einarbeitung aller aktuellen Erkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, den HSP wie nachfolgend erläutert zu beschließen:

 

1. Vorbemerkung

Entsprechend der Ankündigung des Oberbürgermeisters und des Stadtkämmerers in der Sitzung des Rates am 12.12.2011 legt die Verwaltung mit dieser Vorlage den Entwurf eines HSP vor. Ein HSP tritt an die Stelle eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Die Vorschriften, die für ein HSK gelten, sind entsprechend für den HSP anzuwenden.

 

Die Finanzlage der Kommunen in NRW ist alarmierend. Insbesondere die Notwendigkeit, nachhaltig und dauerhaft Ausgaben über Kassenkredite zu finanzieren, wird - sofern weiterhin nicht konsequent gegengesteuert wird - nach Auffassung vieler Experten zu ernsthaften Problemen im Rahmen der Liquiditätsbeschaffung über den Kapitalmarkt führen.

 

Diese Problematik wird sich durch „Basel III“ - hiermit sind Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht an Kreditinstitute gemeint - deutlich verschärfen. Zwar wird „Basel III“ erst 2018 in Kraft treten; die Kreditinstitute sind aber bereits jetzt auf dem Weg, ihre Marktstrategie an die neuen Anforderungen anzupassen.

 

Für Kommunalkredite ist von Bedeutung, dass die Anforderungen an die Qualität des Eigenkapitals von Banken strenger gefasst werden. Viele Kreditinstitute müssen ihr Kernkapital aufstocken, mit der Folge, dass die Banken ihren Fokus zukünftig mehr auf renditestarke Geschäfte legen werden. Da Zinsmargen im kommunalen Bereich sehr gering sind, werden die Banken ihr Angebot diesbezüglich abbauen. 

 

Die wirksamste Methode zur Begrenzung möglicher Auswirkungen aus „Basel III“ ist die Reduzierung von Kreditaufnahmen durch Konsolidierungsmaßnahmen. Mittlerweile zeigt die Eurokrise, dass der Kapitalmarkt die Verschuldungspolitik der öffentlichen Hand nicht unbegrenzt unterstützt. Gegensteuern im Rahmen dieses Haushaltssanierungsplans ist deshalb in der Tat unabdingbar, denn ansonsten ist die kommunale Selbstverwaltung in der Struktur ernsthaft bedroht.

 

2. Umsetzungsstatus des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2015 (Vorlage 0600/2010)

Am 06.12.2010 hat der Rat mit der Vorlage 0600/2010 das HSK 2011 bis 2015 beschlossen, um eine - zu diesem Zeitpunkt prognostizierte - Überschuldung im Jahre 2014 abzuwenden. Das Konsolidierungspaket mit insgesamt 99 Maßnahmen wurde zwischenzeitlich umgesetzt und trägt wesentlich dazu bei, dass der Abbau des städtischen Eigenkapitals verlangsamt werden konnte.

 

Die Summe der durch Umsetzung der Maßnahmen vermiedenen Aufwendungen sowie der Ertragssteigerungen umfasst ein Volumen von über  148,7 Mio. €. Darin sind - nach dem damaligen Kenntnisstand (November 2010) - die Hilfen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen mit 20,5 Mio. € eingearbeitet.

 

Die übrigen beschlossenen Maßnahmen, die sich im gesamten Konsolidierungs-zeitraum auf rd. 128,2 Mio. € belaufen, wurden darüber hinaus durch die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft (AG PW) unter der Leitung des Stadtkämmerers weiter analysiert und verwaltungsübergreifend konkretisiert. Von der im Rahmen des 99-Punkte-Programms gestellten Aufforderung zur Einsparung von 170 Planstellen bis einschließlich 2015 sind über die laufende Organisationsarbeit, die ständige Aufgabenkritik sowie die Ermittlungen der AG PW bereits folgende Zwischenergebnisse im Stellenplan (brutto) erzielt worden:

 

1. 20,3 Stellen aus Wiederbesetzungssperren für 1 Jahr

2. 23,5 Stellen aus dem Stellenplan 2011 (beschlossen)

3. 28,0 Stellen aus dem Stellenplan 2012 (noch zu beschließen)

4. 50,0 Stellen ab dem Jahr 2013 (noch zu beschließen)

 

Die damit vermiedenen Personalaufwendungen werden mit durchschnittlich 4,5 Mio. € bis 5,0 Mio. €  jährlich kalkuliert. Dass diesem Zwischenergebnis zur Haushaltskonsolidierung pflichtige Neuschaffungen von Planstellen zuwiderlaufen, versteht sich leider von selbst.

 

 

Im Einzelnen setzt sich das HSK 2011 bis 2015 aus folgenden Parametern zusammen:

 

Maßnahmen

Konsolidierungsvolumen
 2011 bis 2015

 in Mio. €

Vermiedene Personalaufwendungen der AG PW

  23,7

Sonstige Aufwandsreduzierungen

  26,3

Sonstige Ertragssteigerungen

    3,1

Ausschüttungen Beteiligungen

    2,2

Ergebnisverbesserungen 09/10

  30,0

Erhöhung Grundsteuer (A+B)

  27,9

Erhöhung Hundesteuer

    0,7

Erhöhung Spielgerätesteuer

    0,8

Finanzhilfen des Landes (Anteil Grunderwerbsteuer,
Wegfall Konsolidierung des Landeshaushaltes)

  13,5

Summe

128,2

 

 

3. Zeitraum der Haushaltskonsolidierung

Um die Genehmigung der Bezirksregierung Köln für ein HSK zu erhalten, musste nach den bisherigen Regelungen innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung von vier Jahren ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden.

Diese Vorgabe konnten landesweit nur die wenigsten Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, erfüllen. Infolgedessen befinden sich in 2011 insgesamt 138 Kommunen im Nothaushalt. Mit Änderung des § 76 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird den Kommunen fortan eine Genehmigung erteilt, wenn ein Haushaltsausgleich im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Fortschreibung des HSK-Zeitraums auf diesen Zeitraum erweitert und inhaltlich auf die neue Zielvorgabe abgestellt.

 

Die Ermittlung der voraussichtlichen Defizite der Jahre bis 2021 erfolgt nach detaillierten Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.08.2011, z. B. durch Einarbeitung von Orientierungsdaten/Steigerungsraten im Ertragsbereich bzw. Aufwandsbereich. Die Zusammenfassung ist aus der Anlage 4 ersichtlich, d. h., dass von den hier ermittelten Ergebnissen „abgespart“ (Aufwandsreduzierungen/Ertragssteigerungen) werden muss. Sie sind Bestandteil des Sanierungsplans (Anlage 5, Zeile 1).

Insbesondere im Bereich Personalaufwendungen sind die aus der Arbeitsgruppe Personalwirtschaft erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin zwingend umzusetzen, um die Jahresergebnisse aus der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen.

Dies sei vor dem Hintergrund angemerkt, dass Steigerungsraten im Personalbereich entsprechend den Orientierungsdaten in zukünftigen Ergebnissen nur mit 1%-igen Steigerungsraten einfließen.

Insofern erklärt es sich, dass im Sanierungsplan keine weitere Position in Bezug auf Personalaufwandsreduzierungen aufgenommen werden konnte.

Dieser als Anlage 5 beigefügte Sanierungsplan ersetzt - eine erforderliche Beschlussfassung dieser Vorlage unterstellt - das HSK vom 06.12.2010 (Vorlage 0600/2010) und stellt die Basis der zukünftigen Konsolidierungsstrategie der Stadt Leverkusen dar.

4. Aufbau und Inhalt der zukünftigen Haushaltskonsolidierung

Um den jährlichen Fehlbetrag (Anlage 4, Zeile 1) in den kommenden Jahren kontinuierlich zu senken, schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor, die dazu führen, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr 2018 mit Landeshilfen erreicht wird. Mit Wegfall der Landeshilfen im Jahr 2021 wird der Haushaltsausgleich ebenfalls erreicht.

Die Jahresergebnisse der Zeile 1 werden unter Einbeziehung der Veränderungsliste eingearbeitet. Insofern ergibt sich die erforderliche Übereinstimmung zwischen

 

Ø      Haushaltsplanung 2012,

Ø      mittelfristiger Finanzplanung 2013 bis 2015 und

Ø      HSP 2012 bis 2021.

 

In der o.g. Veränderungsliste sind insbesondere die Ergebnisse aus den mit den größten Steuerzahlern geführten Gesprächen aufgenommen, die im Ergebnis eine rückläufige Gewerbesteuerentwicklung zur Konsequenz haben.

 

Maßnahme

Konsolidierungsvolumen

-gerundet in Mio. €-

 

Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen

89,68

Erhöhung der Gewerbesteuer

41,70

Erhöhung der Grundsteuer (A+B)

5,21

Erhöhung der Spielgeräte- und Hundesteuer

1,58

Reduzierung der Zinsaufwendungen

33,70

Sonstige Aufwandsreduzierungen

29,40

Wegfall Fonds Deutsche Einheit

16,15

Ausschüttung SPL an Kernverwaltung

0,15

Erhöhung Beteiligungserträge AVEA

8,75

Erhöhung Beteiligungserträge LPG

0,18

Erhöhung Beteiligungserträge WGL

13,50

Sonstige Ertragssteigerungen nbso

3,02

Summe

243,02

Soweit Ausschüttungen von städtischen Beteiligungen an den Haushalt mit Steuerbelastungen verbunden sind, handelt es sich um Nettobeträge.

 

4.1.) Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Anlage 5, Zeile 2)

 

Die möglichen Zuflüsse aus dem Stärkungspakt wurden unter Einbeziehung der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse berechnet.

 

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass es zum heutigen Zeitpunkt keine Formel gibt, mit welcher die Hilfen des Landes für teilnehmende Kommunen der 2. Tranche belastbar berechnet werden können.

 

Insofern hat die Verwaltung auf der Basis

 

Ø       der Gesetzeslage,

 

Ø      der Vorgehensweise anderer Kommunen,

 

Ø      der Anlage 1 zum Stärkungspaktgesetz über die Höhe der strukturellen Lücken aller NRW- Kommunen,

 

Ø      aller weiteren hierzu vorliegenden Informationen aus Städtetag und Innenministerium

 

nach bestem Wissen und Gewissen die Zuflüsse aus dem Stärkungspakt wie folgt neu prognostiziert: 

 

Nach der Gesetzeslage sollen die Kommunen der 2. Tranche den gleichen Prozentsatz am zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen erhalten wie die Kommunen der 1. Tranche (§ 5 (2) Stärkungspaktgesetz). Unter Anwendung dieser Vorschrift wurde die strukturelle Lücke von Leverkusen (24,2 Mio. €) ins Verhältnis zur Summe der strukturellen Lücken der 34 Kommunen aus der 1. Tranche (766,42 Mio. €) gesetzt. Für Leverkusen ergibt sich hiernach ein Prozentsatz von 3,16%.

 

Für Kommunen der 2. Tranche stehen gem. § 2 (2) Stärkungspaktgesetz zur Verfügung:

 

Ø      2012    =   65 Mio. €

Ø      2013    = 115 Mio. €

Ø      2014 ff = 310 Mio. €

 

Dies bedeutet für die Jahre 2012 und 2013 eine Hilfe von:

 

Ø      3,16 % von   65 Mio. € = 2,1 Mio. € (2012)

Ø      3,16 % von 115 Mio. € = 3,6 Mio. € (2013)

 

 

Erstmals ab 2014 fließt ein Grundbetrag je Einwohner (25,89 €) mit in die Berechnung ein. Hier ist die Anzahl der teilnehmenden Kommunen von wesentlicher Bedeutung. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass einige Kommunen das Zugangskriterium „Überschuldung bis 2016“ nicht erfüllen und / oder freiwillig auf eine Teilnahme verzichten. Diese Informationen reichen aber nicht aus, um die Anzahl der teilnehmenden Kommunen exakt abschätzen zu können. Sie lassen lediglich eine Tendenz erkennen.

 

Ein Blick auf die Kommunen der 1. Tranche zeigt, dass das Volumen der Hilfen in Bezug auf den Grundbetrag je Einwohner etwa 20 % des zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens ausmacht. Dies entspricht 62 Mio. €, mit der Folge, dass die restlichen 248 Mio. € (310 Mio. € abzüglich 62 Mio. €) weiterhin anhand des Prozentsatzes der strukturellen Lücke verteilt werden.

 

Für Leverkusen bedeutet dies ab 2014 rd. 12 Mio. €, die sich wie folgt errechnen:

 

Ø      161.000 Einwohner x 25,89 € = 4,17 Mio. €

Ø                 3,16 % von 248 Mio. € = 7,83 Mio. €

 

Abschließend zu diesem Punkt noch die Information, dass der Antrag auf Teilnahme der Stadt Leverkusen am Stärkungspakt am 13.02.2012 vom Rat einstimmig beschlossen wurde und bereits der Bezirksregierung vorliegt. Zwischenzeitlich wurden der Aufsicht mit Schreiben vom 18.03.2012 Fragen beantwortet und ergänzende Unterlagen zugeleitet.

 

4.2.) Erhöhung der Gewerbesteuer (Anlage 5, Zeilen 3-4)

 

Um den Haushalt zu sanieren, ist auch eine Beteiligung der Leverkusener Unternehmen in den kommenden Jahren geplant. Infolgedessen wurde eine - moderate - Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2013 von 460 % um 15 Prozentpunkte auf 475 % und in 2018 nochmals um 15 Prozentpunkte auf 490 % aufgenommen.

 

4.3.) Erhöhung der Grundsteuer A und B (Anlage 5, Zeilen 5-6)

 

Die Grundsteuererhöhung ist im Jahr 2018 vorgesehen (Anhebung des Hebesatzes von 295 um 20 Prozentpunkte auf 305 % für die Grundsteuer A und Anhebung von 590 % um 20 Prozentpunkte auf 610 % für die Grundsteuer B).

 

4.4.) Erhöhung der Spielgeräte- und Hundesteuer (Anlage 5, Zeilen 7-8)

 

Die Spielgerätesteuer wird  im Jahr 2018 von 15 % um 2 Prozentpunkte auf 17 % angehoben. Bei der Hundesteuer erhöht sich der Jahresbetrag von 132 € auf 156 €.

 

4.5.) Reduzierung der Zinsaufwendungen (Anlage 5, Zeilen 10-11)

 

Es wird ein Sanierungsbeitrag von insgesamt 33,7 Mio. € im Bereich der Zinsen angestrebt. Insbesondere bei

 

Ø      unverändertem, allenfalls leicht steigendem Zinsniveau verbunden mit

Ø      einem professionellen Zins- und Schuldenmanagement,

Ø      der Generierung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Einnahmen und

Ø      der Umsetzung der im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Ausgabenreduzierungen

bestehen nach Einschätzung der Verwaltung realistische Aussichten, die bisher in der Finanzplanung enthaltenen Zinsaufwendungen zu reduzieren.

 

4.6.) Sonstige Aufwandsreduzierungen (Anlage 5, Zeilen 12-16)

 

Bei den sonstigen Aufwandsreduzierungen sind im Bereich der Gebäudeunterhaltung in der Mittelfristplanung regelmäßig mehr Mittel veranschlagt, als letztendlich im jeweiligen Jahr verausgabt werden können. Der Grund dafür ist, dass die Mittel für Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, schon in dem Jahr in voller Höhe bereitgestellt werden müssen, in dem die Maßnahme beginnt. Die Verwaltung hält aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit einen Betrag von jährlich 2,0 Mio. € für „defensiv realistisch“. Über den Konsolidierungszeitraum ergibt sich hierbei eine Summe von 20,0 Mio. €.

 

Zusätzlich sind Aufwandsreduzierungen in Höhe von 8,5 Mio. € gegenüber den bisherigen Planungen im Beschaffungsbereich sowie bei den EDV-Entgelten realisierbar. Dies ist u. a. auch eine Folgewirkung aus dem beabsichtigten Personalabbau. Die Kündigung des Vertrages mit der FernUni Hagen wird eine zusätzliche Entlastung von jährlich 0,1 Mio. € (gesamt: 0,9 Mio. €) einbringen.

 

Weiterhin entfallen ab 2020 die Zahlungen in den Fonds Deutsche Einheit, deren Höhe sich an der Gewerbesteuerumlage orientiert. Dies summiert sich bis zum Jahr 2021 auf rd. 16,2 Mio. €.

 

4.7.) Ausschüttung Sportpark Leverkusen (SPL) an die Kernverwaltung (Anlage 5, Zeile 18)

 

Vorab zu diesem Punkt der Hinweis, dass der SPL in der Vergangenheit Ausschüttungen an die Kernverwaltung leisten konnte, weil die dem SPL zuzurechnenden Ausschüttungen aus Beteiligungen (EVL, RWE-Aktien, RWE-Holding und ivl GmbH) höher gewesen sind als die originären operativen Verluste des Betriebes.

 

Gespräche mit der Geschäftsführung der EVL haben allerdings verdeutlicht, dass insbesondere die zukünftige Ausschüttungspolitik der EVL durch die Gesellschafter neu definiert werden muss.

 

Die im bisherigen HSP (Fassung der Vorlage 1400/2012) für die Jahre 2012 bis 2021 enthaltenen Beträge in Höhe von insgesamt 13,5 Mio. € werden um 13,35 Mio. € gekürzt. Es werden jetzt nur noch sehr moderate Ausschüttungen in Höhe von jeweils 50 T€ ab 2019 angesetzt.

 

Ob in Zukunft Zahlungen der Kernverwaltung an den SPL notwendig werden, ist offen. Um dies zu vermeiden muss die Summe der Ausschüttungen aus o. g. Beteiligungen nachhaltig ausreichen, um die originären operativen Ergebnisse des SPL (2012 rd. – 6 Mio. €) zu decken. Im Jahre 2011 konnten nach Erreichung dieses Ziels noch rd. 1,7 Mio. € an die Kernverwaltung ausgeschüttet werden.

 

4.8) Erhöhung Beteiligungserträge AVEA (Anlage 5, Zeile 19)

 

Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage 5, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 eine Gewinnausschüttung aus dem AVEA-Konzern in Höhe von je 1,625 Mio. €. Dieser Betrag soll ab 2013 um jeweils 0,25 Mio. € steigen und ab 2017 mit 1,25 Mio. € festgeschrieben werden.

 

4.9) Erhöhung Beteiligungserträge LPG (Anlage 5, Zeile 20)

 

Die in dem Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Jahresergebnisse (Anlage 5, Zeile 1) enthalten bis einschl. 2021 keine Ausschüttung der LPG. Hier soll ab 2014 bis zum Jahre 2021 ein Betrag, der jährlich sukzessive um 5 T € steigt, an den Haushalt fließen. 

 

 

4.10) Erhöhung Beteiligungserträge WGL (Anlage 5, Zeilen 21-22)

 

Die Folgen der bisher ab 2018 vorgeschlagenen Ausschüttungen der WGL wurden unter Einbeziehung des WGL-Abschlussprüfers analysiert. Grundsätzlich besteht seitens der WGL die Bereitschaft sowie die wirtschaftliche Kompetenz bzw. Leistungsfähigkeit, Ausschüttungen in Höhe von 13,5 Mio. € - Summe der Jahre 2018 bis 2021 - vornehmen zu können. Allerdings sollte zur Vermeidung von Steuerbelastungen der Zeitpunkt der erstmaligen Ausschüttung von 2018 nach 2020 verschoben werden.

 

Insofern werden 2020 und 2021

 

Ø      Sonderausschüttungen (Zeile 22) in Höhe von 4,0 Mio. € bzw. 4,5 Mio. € und

 

Ø      Ausschüttungen (Zeile 21) von 2,5 Mio. € des jeweiligen Jahresgewinns

 

ausgewiesen.

 

4.11) Sonstige Ertragssteigerungen nbso (Anlage 5, Zeilen 23-25)

 

Die sonstigen Ertragssteigerungen ergeben sich aus den gutachterlich ermittelten  Steuermehreinnahmen, die nach Umsetzung der Variante IV nbso ab 2018 generiert werden können.

 

4.12) Ergebnisdarstellung Haushaltssanierungsplan (Anlage 5, Zeilen 1, 27, 28, 30)

 

Auf den gesamten Zeitraum von 10 Jahren betrachtet ergibt sich nachfolgende zusammengefasste Darstellung (gerundet):

 

Jahr

Ergebnis

 

 

 

 

 in Mio. €

(Zeile 1)

Einspar-summe

 

 

 

 

 in Mio. €

(Zeile 27)

Ergebnisse

nach Umsetzung des HSP

 

in Mio. €

(Zeile 28)

Entwicklung Eigenkapital nach Umsetzung HSP

(jeweils 31.12.)

in Mio. €

(Zeile 30)

 

 

 

 

 

2012

-43,92

6,25

- 37,67

372,33

2013

-80,07

11,08

- 68,99

303,34

2014

-46,90

20,70

- 26,20

277,14

2015

-49,88

21,26

- 28,62

248,53

2016

-40,11

22,22

-17,89

230,64

2017

-39,35

22,97

-16,38

214,26

2018

-26,91

29,41

+ 2,50

216,76

2019

-29,78

30,09

+ 0,31

217,07

2020

-37,14

44,86

+ 7,72

224,79

2021

-32,17

34,18

+ 2,01

226,80

 

5. Berichtswesen

Die Verwaltung wird gem. § 7 des Stärkungspaktgesetzes den Haushaltssanierungsplan überwachen und

  • jeweils zum 30.06. und zum 15.04. des Folgejahres sowie
  • in den jeweiligen Vorberichten der Haushaltsplanunterlagen

berichten. Die Berichterstattung erfolgt im Finanzausschuss.

 

6. Schlussbemerkung

Mit der Änderung der GO NRW bietet sich der Stadt Leverkusen erstmals seit 2004 die Chance, den Nothaushalt zu verlassen und damit die notwendige Handlungsfähigkeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zurück zu erlangen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es dieser umfangreichen Maßnahmen, die für die Bürger, Unternehmen und die Stadtverwaltung harte Einschnitte bedeuten. Dafür ist die Unterstützung aller Beteiligten notwendig.

Anlage 1) Haushaltssatzung 2012

Anlage 2) Veränderungsliste zu den Teilergebnisplänen (konsumtiver Haushalt)

Anlage 3.1) Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen (investiver Haushalt)

Anlage 3.2) Prioritätenliste 2012

Anlage 4) Fortgeschriebener Ergebnisplan gem. Stärkungspaktgesetz

Anlage 5) Sanierungsplan zur Vermeidung des Eigenkapitalverzehrs

Anlage 6) Grafische Darstellung Eigenkapitalverzehr

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Herr Geiser/ Fachbereich Finanzen/ 20 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

s. Begründung

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. Begründung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. Begründung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

s. Begründung