Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Fällung Naturdenkmale Bezirk III
Vorlage
1560/2012
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Die drei als Naturdenkmal Nr. 2.3-45 und 2.3-46 (2 Bäume)  im Landschaftsplan festgesetzten Bäume werden aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Vogelschutzes sofort gefällt.

 

Leverkusen, den 26.03.12

 

gezeichnet:

 

Gietzen                                                                     Pockrand

Bezirksvorsteher                                                     stellv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO  NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Der Arborist/Baumgutachter des Fachbereichs Stadtgrün hat die im Landschaftsplan (Nr. 2. 3) der Stadt Leverkusen festgesetzten Naturdenkmale des Bezirk III begutachtet, ihren Zustand bewertet und den Handlungsbedarf beschrieben. Die drei genannten Naturdenkmale müssen schnellstmöglich aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden. Sie stehen in unmittelbarer Nähe zum Friedhof Steinbüchel und würden beim Umsturz auf Wege fallen bzw. Gräber beschädigen.

 

Baum 1 (2.3-45):

Eiche - Quercus robur – Stammdurchmesser SDu ca. 100cm – Pflanzjahr ca. 1895

Feststellungen: Vitalität stark geschädigt, halbe Krone abgestorben; nord-östlich und süd- westlich sehr stark ausgedehnte Fäule im Stammfußbereich, steht nur noch auf zwei Wurzelanläufen, an denen jeweils kein Kompensationswachstum zu erkennen ist, Pilzfruchtkörper PFK (Wulstiger Lackporling).

Begründung:      Der Wulstige Lackporling verursacht eine intensive Weißfäule im Stamm- und Wurzelbereich. Durch den Holzabbau kann die Stand- als auch die Bruchsicherheit erheblich beeinträchtigt werden. Da hier schon ganze Kronenteile abgestorben sind, ist von einer umfangreichen Fäule im Wurzelraum auszugehen. Die Faulstellen am Stammfuß bestätigen diese Annahme, der Stammbereich ist ebenfalls stark befallen. Der Baum ist akut in seiner Stand- und Bruchsicherheit gefährdet.

 

Baum 2 (2.3-46):

Eiche - Quercus robur – Stammdurchmesser SDu ca. 130cm – Pflanzjahr ca. 1830

Feststellungen: Vitalitätsprobleme; Totholz; Astausbrüche, z. T. mit Fäule; eingerissener Zwiesel, Stammkopf; süd-westlich mehrere Faulstellen an Wurzelanläufen, z. T. starke Fäuleentwicklung und Hohlklang, Pilzfurchtkörper PFK (ggf. Rotrandiger Baumschwamm).

Begründung:     Aufgrund der Vitalitätsprobleme und dem vorhandenen PFK ist hier

von weiträumiger Fäule im Wurzelbereich auszugehen, die z. T. schon bis an die Oberfläche vorgedrungen ist. Die Untersuchung mit dem Schonhammer (z. T. Hohlklang an Wurzelanläufen) hat diese Vermutung bestätigt. Der eingerissene Zwiesel stellt eine unmittelbare Gefährdung dar, die nur durch aufwändige Pflegemaßnahmen gesichert werden kann. Eventuelle Sicherungsmaßnahmen sind aufgrund der vorhandenen Fäule im Stammfuß- und Wurzelbereich wenig sinnvoll.

 

Baum 3 (2.3-46):

Eiche– Quercus robur – Stammdurchmesser SDu ca. 100cm – Pflanzjahr ca. 1895

Feststellungen: Vitalitätsprobleme; Totholz; einseitige Krone (in Konkurrenzdruck

zu Baum 2) südwestlich starke Wurzelanläufe, z. T. mit Fäuleentwicklung, Wurzelstock/Stammfuß unterhöhlt.

Begründung:     Der Baum steht in unmittelbarer Konkurrenz zu Baum 2. Bei Fällung von Baum 2, wird die einseitig ausgebildete Krone neuen Windverhältnissen  ausgesetzt werden. Starkastausbrüche, ggf. sogar Windbruch oder -wurf sind zu befürchten. Die Unterhöhlung des Wurzelstock/Stammfuß, Faulstellen an Wurzelanläufen und Vitalitätsprobleme lassen auf Wurzelprobleme schließen, die die Bruchgefahr außerdem erhöhen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1560/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

 

Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich  67/ Telefon: 406 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Fällung erfolgt im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten des FB Stadtgrün.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Vogelschutzes sollen die Bäume in der nächsten Woche gefällt werden.