Betreff
Neuabschluss einer Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und der RheinEnergie AG
Vorlage
1571/2012
Aktenzeichen
201-01-02-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt dem Neuabschluss der als Anlage beigefügten Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und der RheinEnergie AG zu.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                      Häusler

 

 

Begründung:

 

Mit Wirkung zum 01.01.2002 hat die damalige RWE Plus AG ihren Geschäftsanteil an der Energieversorgung Leverkusen GmbH (EVL GmbH) auf Grundlage der Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen (Vorlage Nr. R 999/15.TA vom 18.04.2002) in die RheinEnergie AG eingebracht.

 

In der weiteren Umsetzung der oben genannten Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen wurde im April 2002 eine Vereinbarung zwischen zwei Tochtergesellschaften der RWE AG, der Stadt Leverkusen und u. a. der RheinEnergie AG abgeschlossen, welche die Grundsätze für die Weiterentwicklung der EVL beinhaltet. Dabei bezieht sich die vorgenannte Vereinbarung auf die nach den rechtlichen Rahmenbedingungen noch zulässigen Bestandteile der im Oktober 1976 zwischen der Stadt Leverkusen und der RWE AG geschlossenen Konsortialvereinbarung.

 

Im Dezember 2003 wurde eine weitere Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen, der EVL GmbH und der RheinEnergie AG in Verbindung mit der Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen vom 30.06.2003 zur Umstrukturierung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) abgeschlossen (Vorlage Nr. R 1299/15.TA). Die Vertragspartner waren sich nach dem Inhalt dieser Vereinbarung u. a. darüber einig, dass die EVL nach 2008 nicht mehr Gesellschafter der ivl sein sollte und die RheinEnergie AG ab diesem Zeitpunkt die IT-Leistungen für die EVL an Stelle der ivl erbringen würde.

 

Vor dem Hintergrund der bis heute teilweise abweichend gelebten Praxis sowie den veränderten energiewirtschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen streben sowohl die beiden Gesellschafter der EVL, Stadt Leverkusen und RheinEnergie AG, als auch die beiden Gesellschafter der ivl, EVL und Stadt Leverkusen (über das Vermögen des Sportparks Leverkusen)  an, die für EVL und ivl jeweils getroffenen Vereinbarungen zu aktualisieren und durch eine Neuvereinbarung zu ersetzen.

 

Dabei gilt es im Besonderen, die Identität und Eigenständigkeit der EVL zu sichern und deren weitere Entwicklung zu fördern.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1571/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:Herr Vaßen, Finanzen, 02171/406-2040

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B)

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)