Betreff
Änderung der Friedhofssatzung
- Einrichtung von gärtnergepflegten Kooperationsgrabfeldern
Vorlage
1573/2012
Aktenzeichen
rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die 4. Änderung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen in der in Anlage 1 beigefügten Fassung

 

gezeichnet:                                                  

 

 

Buchhorn                                                       Häusler

 

Begründung:

 

In den vergangenen 10 – 15 Jahren hat es einen spürbaren, grundlegenden Wandel in der Bestattungskultur gegeben. Nicht nur, dass der Anteil der Urnenbestattungen in dieser Zeit von rd. 15 % auf nun über 60 % angestiegen ist. Es ist auch zu beobachten, dass die früher über Generationen übliche Weitergabe von Grabstellen im Familienverbund zunehmend nicht mehr stattfindet. Stattdessen werden Beisetzungsformen nachgefragt und gewählt, bei denen die Hinterbliebenen möglichst wenig oder gar keinen eigenen Pflegeaufwand betreiben müssen.

 

In Leverkusen reicht die Bandbreite solcher landläufig als „pflegefreie“ Gräber bezeichneten Angebote derzeit von anonymen Reihengräbern über die Urnengräber in den Ruhegärten und die Gräber im Gemeinschaftshain auf dem Friedhof Birkenberg bis hin zu den Kolumbarien (Urnenkammern).

 

Unter dem Begriff „gärtnergepflegte Kooperationsgrabfelder“ sind Bereiche auf öffentlichen Friedhöfen zu verstehen, die von Zusammenschlüssen der auf den Friedhöfen tätigen Gewerke (vor allem Friedhofsgärtner und Steinmetzbetriebe) auf eigene Kosten ausgebaut und, finanziert durch Dauergrabpflegeverträge, für die Dauer der Ruhefristen unterhalten werden. Die Grabfelder werden sehr ansprechend gestaltet und intensiv unterhalten.

 

Speziell die vor mehreren Jahren eingeführten Gräber im Gemeinschaftshain stellen bereits eine Kooperation hinsichtlich der Pflege mit privaten Anbietern dar, da diese Gräber ebenfalls nur im Zusammenhang mit einem Dauergrabpflegevertrag für einen Teil des Grabes bzw. einen Unterhaltungsvertrag für das Grabmal erworben werden können.

 

Der Unterschied zwischen dem Gemeinschaftshain und dem Kooperationsgrabfeld würde also darin liegen, dass die Friedhofsverwaltung weder am Ausbau noch an der Unterhaltung des Grabfeldes finanziell oder sachlich beteiligt wäre.

 

Einzig die Vergabe der Grabstellen und das Öffnen und Schließen der Gräber bleibt im Tätigkeitsbereich der Stadt und wird über die jeweils geltenden Gebühren mit den Angehörigen abgerechnet. Die Grabgrößen orientieren sich im Übrigen an den der Gebührensatzung zu Grunde liegenden Einheiten. Da die Grabfelder jeweils nur wenige hundert Quadratmeter groß und vollkommen in die umgebende Infrastruktur eingebettet sind, ist der Fortfall an Minimalpflegeaufwand, den die Stadt auf den Flächen nicht mehr zu leisten hat, gebührentechnisch im Gesamtkontext der Friedhöfe nicht darstellbar. Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist demnach nicht erforderlich.

 

Vergleichbare Einrichtungen gibt es bereits in vielen anderen Gemeinden. Im näheren Umkreis sind solche Grabfelder in Köln, Berg. Gladbach, Siegburg, Duisburg und Aachen bekannt. Kooperationspartner sind entweder die örtlichen Genossenschaften oder privatrechtliche Firmen bzw. Firmenzusammenschlüsse. Die jeweiligen Friedhofsträger ziehen sich aus der Unterhaltung dieser Felder, mit Ausnahme der Verkehrssicherungspflicht und des Winterdienstes, für die Laufzeit der Kooperation komplett zurück.

 

Kontakte mit den betreffenden Friedhofsverwaltungen ergaben eine durchweg positive Resonanz, was die Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden und die Zustimmung in der Bevölkerung angeht. In Köln werden die Gräber z. B. so gut angenommen, dass auf dem Friedhof Melaten nun schon der zweite „Bestattungsgarten“ in Betrieb ist und weitere fest geplant sind.

 

Bereits im vergangenen Jahr hatten sich mehrere Friedhofsgärtner und Steinmetze anlässlich des regelmäßigen Erfahrungsaustausches zwischen den Gewerbetreibenden und der Friedhofsverwaltung mit einer ersten Ideenskizze zu einem Kooperationsgrabfeld vorgestellt. Die Friedhofsverwaltung hatte die Gewerbetreibenden seinerzeit ermuntert, ihre Vorstellungen so weiter zu entwickeln, dass sie dem Rat zur Entscheidung über eine Aufnahme dieser Begräbnisart in die Friedhofsatzung vorgelegt werden können. Der Umstand, dass in dieser Richtung Planungen im Gange sind, wurde in z.d.A.: Rat. Nr. 7 vom 29.08.2011 bekannt gegeben.

 

Inzwischen gibt es eine durch den Zentralverband Gartenbau e. V. markenrechtlich geschützte Wort-Bild-Marke „Memoriam-Garten“, die durch die Einhaltung von Richtlinien einen hohen Qualitätsanspruch stellt und dessen Einhaltung gewährleistet. In Leverkusen soll, mit den hier vorstellig gewordenen Kooperationspartnern, nach den Richtlinien dieser Marke, zunächst im Feld 5 auf dem Friedhof Manfort und zeitgleich auch im Feld 11 auf dem Friedhof Birkenberg ein gärtnergepflegtes Kooperationsgrabfeld entstehen. Die Kooperation wird von der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH als Gewährleistungsträger für die Grabpflege begleitet und unterstützt.

 

Mit der Kooperationspartnerin, der Memoriam-Garten-Leverkusen GbR, soll ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem die Einzelheiten der Zusammenarbeit und die Gewährleistung der Dauerhaftigkeit zu regeln sein werden. Vertragsmuster über funktionierende Kooperationen in anderen Kommunen liegen vor und sollen als Grundlage genutzt werden.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung werden nachfolgend dargestellt:

 

Pflichten der Kooperationspartnerin

-Neuanlage von Grabstellen und der dazugehörigen Infrastruktur

-Pflege der Grabstätten und der gesamten Rahmengestaltung (Rahmengrün, Wege und Sonstiges)

-Vermarktung der Gräber gemeinsam mit allen anderen am Friedhofswesen Beteiligten

-Betrieb des Grabfeldes mindestens bis zum Erlöschen des zuletzt angekauften Nutzungsrechtes

 

Finanzierung

Die Finanzierung von gärtnerischer Gestaltung und Pflege des Grabfeldes erfolgt durch den Abschluss von Dauergrabpflegeverträgen für die einzelnen Grabstätten bei der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH in Köln. Diese verwaltet die eingezahlten Beträge treuhänderisch und sichert dadurch den ordnungsgemäßen Betrieb des Grabfeldes.

 

Zusammenarbeit mit der Stadt Leverkusen

-Abschluss der Dauergrabpflegeverträge durch die beteiligten Friedhofsgärtner unter Bestätigung durch die Rheinische Treuhandstelle

-Verkauf der Nutzungsrechte durch die Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtgrün

-Organisation und Durchführung der Bestattung durch die Stadt Leverkusen in dem ansonsten auf den Friedhöfen üblichen Umfang

-Die vereinbarten Rahmenbedingungen werden in einem Kooperationsvertrag festgehalten.

 

Folgende Begräbnisarten sind zunächst vorgesehen:

Urnenhochbeet (in einer Art Gemeinschaftsanlage), Urnengrab (auf der „Insel“ –mit eher individuellem Umfeld-), Urnenpremiumgräber für bis zu 8 Urnen und Gräber für Erdbeisetzungen

 

Dieser Vorlage sind zwei Entwurfspläne als Anlage beigefügt, aus denen die Lage und die geplante Ausgestaltung zu entnehmen sind. Auf den Friedhöfen Manfort und Birkenberg gelten für Erd- und Urnenbeisetzungen durchgehend 20 Jahre Ruhefrist. Nach derzeitigem Stand der Kalkulation werden die jährlichen Pflegekosten, die von den Angehörigen in einer Summe entrichtet werden müssen, zwischen ca. 140 € für ein Urnengrab im Hochbeet und ca. 400 € für ein Urnenpremiumgrab bzw. ein einstelliges Erdgrab betragen. In diesen Brutto-Preisen soll nicht nur die Pflege, sondern auch ein Grabstein mit Beschriftung enthalten sein.

 

Wenn das Angebot von der Bevölkerung angenommen wird, ist es durchaus denkbar, auch weitere Friedhofsflächen, u. U. auch mit anderen interessierten Kooperationspartnern, anzubieten.

 

Bei positiver Beschlussfassung über diese Vorlage würde die Memoriam-Garten-Leverkusen GbR zum frühest möglichen Zeitpunkt mit den Ausbauarbeiten beginnen, um die ersten Bestattungen bereits etwa im September/Oktober 2012 zu ermöglichen.

 

Um die Begräbnisse in Kooperationsgrabfeldern anbieten zu können, muss § 17 der Friedhofssatzung entsprechend ergänzt bzw. geändert werden.

 

 

Neue Begräbnisart Baumbestattungen

Von der Friedhofsverwaltung wird im Laufe des Jahres 2012 die ebenfalls bereits im vergangenen Jahr in z.d.A.: Rat Nr. 7 angekündigte Bestattungsform der „Baumbestattungen“ angeboten werden. Damit sind Urnenbestattungen im Traufbereich von Bäumen gemeint. Je nach örtlichen Gegebenheiten und Größe des Baumes bis zu etwa 40 Urnen. Die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen werden, analog zu der Vorgehensweise bei den Ruhegärten, auf einer Metallplakette eingraviert und auf einer Stele neben dem Baum angebracht.

 

In der z.d.A.: Rat-Mitteilung war damals berichtet worden, dass diese Baumbestattungen zunächst auf dem Friedhof Birkenberg eingeführt werden sollten. Bei den weiteren Planungen hierzu zeigte sich aber, dass die Einführung sehr viel preisgünstiger zunächst auf dem Friedhof Reuschenberg möglich sein würde, weil sich dort eine Fläche mit altem Eichenbestand sofort anbietet, während auf dem Friedhof Birkenberg vorher noch neue Baumpflanzungen erforderlich wären, für die jedoch in 2012 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.

 

Als Örtlichkeit wurde das seit Jahrzehnten weitestgehend unbelegte Grabfeld links vom Hauptweg zwischen dem Haupteingang und der Kapelle gewählt, an dessen nördlichem Rand seit ein paar Jahren das Holzhaus steht, in dem, organisiert durch den ev. Kirchenkreis, Treffen für Trauerbegleitung stattfinden.

 

Da für die Baumbestattungen hinsichtlich der Belegungsdichte und der Namensplaketten letztlich die gleichen Bedingungen erfüllt werden wie dies bei den Ruhegärten der Fall ist, sollen die Bestattungen dort zum gleichen Gebührensatz wie für die Ruhegärten angeboten werden (Grabstellengebühr z. Z.: 785,20 €).

 

Um die Baumbestattungen anbieten zu können, muss § 16 der Friedhofssatzung entsprechend ergänzt bzw. geändert werden. Die Änderungen in § 16 Absatz 6 dienen dabei lediglich der Aufnahme der Begräbnisart in die bisher nur auf die Ruhegärten bezogenen Inhalte und den dazu erforderlichen redaktionellen Anpassungen.

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit

 

Letzte Abstimmungen zu dieser Vorlage verzögerten sich umständehalber, so dass eine Einbringung zum normalen Abgabetermin nicht mehr möglich war. Da die Gewerbetreibenden die Grabfelder bereits im Herbst anbieten möchten, ist ein möglichst frühzeitiger Beginn der Gestaltungsarbeiten notwendig. Bei einer erst im nächsten Turnus am 02.06.2012 erfolgenden Beschlussfassung, wäre die Zielsetzung Herbst 2012 für die Einführung nicht mehr einzuhalten.