Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2010 durch Erstellung des
XVII.
Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 0867/2010 - nachgekommen. Der Rat
der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 21.02.2011 zur Kenntnis
genommen. Nunmehr schließt sich der XVIII.
Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der
Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Beteiligungsbericht wird nach Drucklegung den Ratsmitgliedern
zur Verfügung gestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1575/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Fachbereich
20-201 / Telefon: 2043
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 117 Abs. 1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich Fortzuschreiben hat.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Fehlanzeige
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Fehlanzeige
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Fertigstellung des XVIII. Beteiligungsberichtes hat sich nicht zuletzt wegen der stetig steigenden rechtlichen Anforderungen (u.a. Darstellung der Finanz,- und Leistungsbeziehungen der städtischen Unternehmen und der Stadt unter- und miteinander mit einer weitergehenden Regelung als für den Gesamtabschluss) immer wieder verzögert.
Der Beteiligungsbericht ist gem. § 117 GO NRW jährlich zu erstellen. Aufgrund der bereits bestehenden zeitlichen Verzögerung und der Aktualität der Daten soll der XVIII. Beteiligungsbericht den Gremien im laufenden Turnus vorgelegt werden.