Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt
Leverkusen beruft aus dem Verwaltungsrat der Technische Betriebe der Stadt
Leverkusen AöR (TBL) ab:
1.1 nachfolgendes
Mitglied:
Ratsherrn
Ulrich Freund
1.2 nachfolgendes
stellvertretendes Mitglied:
Ratsherrn
Hermann-Josef Kentrup
2. Nach Beschlussfassung zu 1.
bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§
114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Absätze 3 und 4 GO NRW in den Verwaltungsrat der TBL
2.1 nachfolgende
Mitglieder:
a)
Herrn Jörg Berghöfer
b) Ratsherrn
Hermann-Josef Kentrup
2.2 nachfolgende
stellvertretende Mitglieder:
a)
Ratsherrn Jochen Ries
b)
Herrn Tim Feister
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Herr Bernhard Apel ist am 11. März 2012 verstorben. Er gehörte u. a. dem
Verwaltungsrat der TBL als Mitglied an. Herr Wolfgang Blümel hat zum 31.03.2012
sein Ratsmandat niedergelegt. Er war stellvertretendes Mitglied im
Verwaltungsrat der TBL. Gem. § 114 a Abs. 8 Satz 6 GO NRW sowie § 5.4 der
Satzung der TBL endet die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die
dem Rat angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden
aus dem Rat. Die Amtszeit von Herrn Wolfgang Blümel als stellvertretendes
Mitglied des Verwaltungsrates ist somit gleichzeitig mit seinem Ausscheiden
aus dem Rat (31.03.2012) geendet. Eine Abberufung durch den Rat ist nicht
erforderlich.
Aufgrund der durch die Fraktionen CDU und FDP mitgeteilten Umbesetzungen
sind Herr Ulrich Freund als Mitglied und Rh. Hermann-Josef Kentrup als
stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der TBL abzuberufen.
Gremium |
Funktion |
bisher |
neu |
Grund |
Ziffer des Beschluss- entwurfs |
Verwaltungsrat TBL |
Mitglied |
Bernhard Apel |
Rh. Hermann-Josef Kentrup |
Verstorben Schreiben CDU |
2.1 |
Verwaltungsrat TBL |
Mitglied |
Rh. Ulrich Freund |
Jörg Berghöfer |
Schreiben FDP |
1.1 2.1 |
Verwaltungsrat TBL |
Stv. Mitglied |
Wolfgang Blümel |
Rh. Jochen Ries |
Ausscheiden aus Rat, Schreiben FDP |
2.2 |
Verwaltungsrat TBL |
Stv. Mitglied |
Rh. Hermann-Josef Kentrup |
Tim Feister |
Schreiben CDU |
1.2 2.2 |
Gem. § 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Absätze 3 und 4 GO NRW sind zwei neue
Mitglieder und zwei neue stellvertretende Mitglieder in den Verwaltungsrat der
TBL zu wählen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1582/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn/FB 20/4062042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da die letzten Rückmeldungen der Fraktionen in dieser Woche eingingen, konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin von der Verwaltung fertig gestellt werden.