Betreff

Einrichtung von integrativen Lerngruppen an der GHS Theodor-Wuppermann-Schule, der GHS Neukronenberger Straße und der KHS Im Hederichsfeld
Vorlage
1585/2012
Aktenzeichen
oe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der beabsichtigten Einrichtung jeweils einer integrativen Lerngruppe an der GHS Theodor-Wuppermann-Schule, der GHS Neukronenberger Straße und der KHS Im Hederichsfeld wird gemäß § 20 Abs. 8 Schulgesetz NRW zugestimmt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                      Adomat

 

Begründung:

 

Neben der Gesamtschule Schlebusch (siehe zustimmender Beschluss des Rates vom 26.03.2012, Vorlage Nr. 1548/2012) haben jetzt die GHS Theodor-Wuppermann-Schule, die GHS Neukronenberger Straße und die KHS im Hederichsfeld Anträge auf Einrichtung jeweils einer integrativen Lerngruppe zum Schuljahr 2012/13 gestellt. Die GHS Theodor-Wuppermann-Schule und die KHS im Hederichsfeld haben hierzu Konzepte erstellt. Die GHS Neukronenberger Straße hat bisher kein Konzept vorgelegt. Das Konzept wird nachgereicht, sobald es vorliegt.

 

Die integrativen Lerngruppen sollen mit 5 -7 Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen, soziale und emotionale Entwicklung und Sprache gebildet werden, die mit anderen Schülerinnen und Schülern zusammen in einer Klasse unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler werden zieldifferent unterrichtet.

 

Die Verwaltung hat die Anträge der Bezirksregierung Köln zugeleitet. Gemäß § 20 Abs. 8 Schulgesetz kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer Schule der Sekundarstufe I integrative Lerngruppen einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist.

 

Die für die zieldifferente Förderung erforderliche Bereitstellung von Unterrichtsmate-rialien wird aus den vorhandenen Haushaltsmitteln bezahlt und erfolgt haushaltsneutral. Die Einrichtung der integrativen Lerngruppen erfolgt unter den gegebenen räumlichen und sächlichen Ressourcen. Zusätzliche Kosten sind für den Schulträger nicht zu erwarten.

 

Derzeit sind

 

an der GHS Theodor-Wuppermann-Schule 25 Schülerinnen und Schüler,

an der GHS Neukronenberger Straße 26 Schülerinnen und Schüler und

an der KHS im Hederichsfeld 46 Schülerinnen und Schüler,

insgesamt 97 Schülerinnen und Schüler,

 

angemeldet worden.

 

Bei einer Stärke der integrativen Lerngruppen zwischen 5 -7 Kindern, die in den genannten Schülerzahlen bereits enthalten sind, hätte die Einrichtung der integrativen Lerngruppen nach den aktuellen Anmeldezahlen keine Auswirkungen auf die Klassenbildung. Da nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre noch mit nachträglichen Anmeldungen an den Hauptschulen zu rechnen ist, kann davon ausgegangen werden, dass auch dieses Jahr noch Schülerinnen und Schüler angemeldet und alle drei Hauptschulen jeweils zwei Eingangsklassen mit einer überwiegend geringen Klassenstärke bilden werden. Die Bildung von jeweils zwei Eingangsklassen an den Hauptschulen ist hinsichtlich des Raumangebotes unproblematisch.

 

Im Schuljahr 2011/2012 haben die drei Hauptschulen bei insgesamt 96 Anmeldungen jeweils zwei Eingangsklassen gebildet. 

 

Nicht berücksichtigt werden können die beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen zur Inklusion und der daraus abzuleitende schulrechtliche und schulorganisatorische gesamtstädtische Handlungsbedarf.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1585/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Oestreich, FB 40, 406-4011

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Haushaltsneutrale Umsetzung

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Haushaltsneutrale Umsetzung

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um den Schulen und Eltern Rechts- und Planungssicherheit zu geben, müssen die Rahmenbedingungen für die Aufnahme vorliegen. Eine Beratung und Beschlussfassung im jetzigen Sitzungsturnus ist erforderlich.