- Vorgezogene und zusätzliche Dachsanierungsarbeiten und Beseitigung Schädlingsbefall Nordtrakt Käthe-Kollwitz-Schule, Elbestraße
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die Sanierungsmaßnahmen
werden auf die Dachbereiche im Nord- und Südtrakt ausgedehnt.
Die Abhangdecken im
Nordtrakt werden nach einem Schädlingsbefall (Mäuse) erneuert.
Die entstehenden
Kosten werden aus der Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107 gedeckt.
Leverkusen, den 19.04.12
gezeichnet:
OB Buchhorn Rh. Hupperth Rh. Ippolito
2. Für den Rat:
Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Begründung:
Im Sommer 2011 trat
nach einem Starkregenereignis ein massiver Wasserschaden durch Schäden am Flachdach
des zweigeschossigen Mitteltraktes auf. Bei der Schadensbegutachtung
wurde festgestellt, dass eine Reparatur des Daches wirtschaftlich nicht zu
vertreten sei. Aus diesem Grund wurde die Gesamtsanierung des Daches des
Mittelbaus ausgeschrieben, vergeben und beauftragt. Die Arbeiten am Dach haben
nach der bei Dachdeckungsarbeiten ablaufbedingten Winterpause Ende März
begonnen.
Betroffen von den
Wasserschäden waren unmittelbar 2 Unterrichtsräume samt Nebenräumen im OG sowie
mehrere Verwaltungsräume im EG. Trotz sofort eingeleiteter Trocknungsmaßnahme
ist ausgebreiteter Schimmelbefall festzustellen, der Dämmstoffe in Boden- und
Wandaufbau sowie Oberflächen an Wand und Decke befallen hat. Die Beseitigung
des Schimmelbefalls ist zudem unter Berücksichtigung fachgerechten Ausbaus und
Entsorgung der KMF- haltigen (Künstliche- Mineralfasern) Dämmung durchzuführen.
Nach langwierigen Untersuchungen der Schadensbereiche und der Ausarbeitung
eines Sanierungskonzeptes durch ein Fachinstitut unter Mitarbeit des
Gesundheitsamtes wurde mit den Instandsetzungsarbeiten im Frühjahr begonnen.
Parallele
weitergehende Schadstoffuntersuchungen des Südtraktes ergaben ebenfalls
hohe Belastungen von Schadstoffen wie im Mitteltrakt. Die Räume sind teilweise
ebenfalls durch Schimmelbefall und verbaute KMF belastet. Dies bedingt
umfangreiche Wand- und Deckensanierungen.
Um sicherzustellen,
dass keine weiteren Wassereinbrüche zu erwarten sind, muss die im Rahmen der
Gebäudeerhaltung vorgesehene Dachsanierung vorgezogen werden
Während der
gemeinsamen Schadensaufnahme mit dem Fachinstitut und dem Gesundheitsamt wurde
im Nordtrakt ein großflächiger Schädlingsbefall durch in den Decken
befindliche Mäuse festgestellt.
Die Mäuse haben
sich in den KMF-Dämmungen der Akustikdecken eingenistet und beschädigen die
Deckenkonstruktion. Dadurch besteht die Gefahr, dass Mäusekot und KMF- haltige
Fasern in die Klassen geraten können. Dieser Umstand stellt eine akute
Gesundheitsgefährdung aller Nutzer dar und muss umgehend abgestellt werden. Die
einzig Erfolg versprechende Maßnahme ist der Ausbau und die Entsorgung der
kontaminierten Decken in den betroffenen Bereichen sowie eine Feinreinigung und
Desinfektion der Räume und Einrichtungen. Danach müssen mögliche Zugänge für
die Mäuse gefunden und verschlossen werden. Gemeinsam mit den neuen,
revisionierbaren Decken werden energieoptimierte Leuchten eingebaut.
Um die neuen
Decken- und Leuchtensysteme nicht durch mögliche Wasserschäden zu gefährden,
wird die im Rahmen der Bauwerkserhaltung absehbare Dacherneuerung vorgezogen.
Die neuen
Dachaufbauten werden nach den Vorgaben der ENEV durchgeführt und führen daher
schon bei der kommenden Heizperiode zu Einsparungen bei den Heizkosten.
Die Erneuerung der
Deckensysteme und die Dachsanierung sind daher unabweisbar.
Eine dauerhafte
Unterbringung im Bestand des Schulstandortes Deichtorstraße ist aufgrund des
Raumbedarfs nicht möglich.
Ebenso wie bei den
PCB-Sanierungen und den energetischen Sanierungen aus dem Konjunktur II-Paket
ist auch hier eine komplette Sanierung wirtschaftlicher als ein Abbruch und
Neubau, allein schon aufgrund der für den Rohbau entfallenden Kosten.
Die Aufteilung des
Gebäudes, die Anordnung und Größe der Räume und die großen Fenster sind auch
heute noch für ein Schulgebäude zeitgemäß.
Kosten
Kostenüberschlag Mitteltrakt:
San.
Wasserschaden
Fachplanerkosten /
Laborkosten 9.000,00 €
Sanierungsarbeiten (Böden
/ Decke / Wand) 55.000,00 €
Neuaufbau (Böden /
Decke / Wand) 72.000,00 €
Elektroarbeiten /
Leuchten
12.000,00 €
Rohbauarbeiten 4.000,00 €
HLS 12.000,00 €
Malerarbeiten 6.000,00 €
170.000,00
€
Dachsanierung
Dacherneuerung und
Wärmedämmung gemäß ENEV (beauftragt) 182.900,00
€
Sanierung /
Neuanschluss der Entwässerung 6.000,00
€
Blitzschutzanlage
instand setzen/erneuern
12.000,00 €
200.900,00
€
Gesamtkosten
Mitteltrakt: 370.900,00 €
Davon etatisiert: (Dach 2011 beauftragt) -182.900,00 €
(Sanierung
Wasserschaden Anteil) -150.000,00 €
Zusätzlicher Mittelbedarf: 38.000,00 €
Kostenüberschlag Südtrakt:
San.
Wasserschaden
Fachplanerkosten /
Laborkosten 9.000,00 €
Sanierungsarbeiten (Böden
/ Decke / Wand) 55.000,00 €
Neuaufbau (Böden /
Decke / Wand) 72.000,00 €
Elektroarbeiten /
Leuchten
12.000,00 €
Rohbauarbeiten 4.000,00 €
HLS 12.000,00 €
Malerarbeiten 6.000,00 €
170.000,00 €
Dachsanierung
Dacherneuerung und
Wärmedämmung gemäß ENEV 210.000,00 €
Sanierung /
Neuanschluss der Entwässerung 6.000,00
€
Blitzschutzanlage
instand setzen/erneuern 14.000,00 €
230.000,00
€
Gesamtkosten
Südtrakt: 400.000,00 €
Davon etatisiert: (Dach 2012) -195.000,00 €
Zusätzlicher Mittelbedarf: 205.000,00
€
Kostenüberschlag Nordtrakt:
Sanierung
Abhangdecken
Fachplanerkosten /
Laborkosten 20.000,00 €
Sanierungsarbeiten
Deckenbereich Nordtrakt
85.000,00 €
Neuaufbau
Deckenbereich Nordtrakt 72.000,00 €
Elektroarbeiten /
Leuchten
55.000,00 €
Rohbauarbeiten 12.000,00 €
HLS 6.000,00 €
Malerarbeiten 12.000,00 €
262.000,00
€
Dachsanierung
Dacherneuerung und
Wärmedämmung gemäß ENEV 190.000,00
€
Sanierung /
Neuanschluss der Entwässerung 15.000,00 €
Blitzschutzanlage
instand setzen
13.000,00 €
218.000,00
€
Gesamtkosten Nordtrakt: 480.000,00 €
Zusätzlicher Mittelbedarf
Mitteltrakt 38.000,00 €
Südtrakt 205.000.00 €
Nordtrakt 480.000,00
€
Gesamt: 723.000,00
€
Schnellübersicht über die
finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1594/2012
Ansprechpartner / Fachbereich
/ Telefon : Jürgen Kursawe / 65 / 6570
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Kriterien des § 82 GO sind eingehalten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle: PN 0170
Sachkonto: 523107
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Weitere
Kosten entstehen im Jahr der Umsetzung nicht.
C) Finanzielle
Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung
zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Der Unterricht der fünften und sechsten Jahrgänge der Gesamtschule, die bereits nach den Weihnachtsferien in das Gebäude Deichtorstraße verlagert worden sind, findet zurzeit unter extrem beengten Raumverhältnissen statt.
Die Verlagerung und zeitlich befristete Verlängerung der Auslagerung bis zu den Sommerferien erfolgte einvernehmlich mit der Schule und der Bezirksregierung Köln.
Der Zeitrahmen für die zusätzlichen Maßnahmen ist nur einzuhalten, wenn die Aufträge kurzfristig erteilt werden können.