Betreff
Weihnachtsmarkt Wiesdorf in 2012
- Gebührenbefreiung für die Nutzung des Marktplatzes und der Breidenbachstraße
Vorlage
1596/2012
Aktenzeichen
40-10-hy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Gebührenbefreiung nach § 9 Abs. 7 der Sondernutzungssatzung für die Nutzung des Marktplatzes und der Breidenbachstraße für den Weihnachtsmarkt Wiesdorf im Jahr 2012.

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Häusler                                  Stein

 

Begründung:

 

Sachverhalt:

 

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 12.12.2011 soll der Marktplatz im Rahmen des Weihnachtsmarktes Wiesdorf im Jahr 2012 auch als Veranstaltungsfläche genutzt werden.

 

Gem. §§ 18 und 19 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) ist die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzung. Die Nutzung der öffentlichen Fläche für einen Weihnachtsmarkt stellt eine Sondernutzung dar.

Die weiteren Vorgaben sind in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen (Sondernutzungssatzung) geregelt. Die Höhe der Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührentarif, der als Anlage zur Sondernutzungssatzung besteht.

 

Der Bereich Breidenbachstraße/Marktplatz wird von den Veranstaltern als unattraktiv empfunden und deshalb als Veranstaltungsort nicht angenommen. Durch eine Gebührenreduzierung/-befreiung könnte ein Anreiz für die Nutzung dieser Flächen geschaffen werden. Sofern sich diese Maßnahme im Rahmen des Weihnachtsmarktes 2012 als erfolgreich darstellt, wäre es darüber hinaus denkbar, eine entsprechende Gebührenreduzierung auch anderen Veranstaltern anzubieten. Dadurch könnte diesen ebenfalls ein Anreiz zur Einbeziehung der Flächen in ihre Veranstaltungen geboten werden. Ziel ist es dabei, den Bereich Breidenbachstraße/Marktplatz dauerhaft als Veranstaltungsfläche zu etablieren.

 

Nach § 9 Abs. 7 der Sondernutzungssatzung kann der zuständige Fachbereichsleiter eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren von bis zu 25 % aussprechen, wenn es sich z.B. um eine größere Veranstaltung oder eine Veranstaltung mit einem hohen Öffentlichkeitswert oder großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt Leverkusen handelt. Eine weitere Rabattierung ist nach § 9 Ziffer 7 letzter Satz der Sondernutzungssatzung nur durch einen Ratsbeschluss möglich. Von der Erhebung der Verwaltungsgebühr kann nach § 9 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung abgesehen werden, wenn die genehmigte Sondernutzung im Interesse und zum Vorteil der Stadt und sondernutzungsgebührenfrei ist.

 

Die Durchführung des Weihnachtsmarktes - insbesondere mit der Ausweitung auf weniger attraktive Bereiche der Innenstadt – liegt im Interesse der Stadt. Damit kann nach § 9 der Sondernutzungssatzung grundsätzlich eine Gebührenreduzierung bzw. ein Gebührenverzicht vorgenommen werden.

 


Darstellung der möglichen Gebührenforderungen:

 

Als mögliche maximale Standflächen (nach Abzug von Parkplätzen, Einbauten und erforderlichen Durchgängen) ist bei der Breidenbachstraße von einer Größe von 60 qm und auf dem Marktplatz von 850 qm auszugehen.

Nach Ziffer 10 des vorseitig genannten Gebührentarifs ist für die Flächennutzung im Rahmen eines Weihnachtsmarktes ein Gebührensatz von 12,60 €/qm im Monat festgeschrieben.

Unter Berücksichtigung eines Veranstaltungszeitraumes vom 12.11. – 23.12.2012 errechnet sich folgende Gebührenforderung:

 

 

volle Gebühr

Gebühren bei 25% Ermäßigung

Breidenbachstraße

Sondernutzungsgebühr

1.083,60 €

812,70 €

 

Marktplatz

Sondernutzungsgebühr

15.351,00 €

11.513,25 €

 

Verwaltungsgebühr

25,00 €

25,00 €

Gesamtgebühr

16.459,60 €

12.350,95 €

 

Bei der Berechnung sind keine Gebühren für die Auf- und Abbauzeiten berücksichtigt.

 

 

Lösung:

Nach der Sondernutzungssatzung sind die Gebühren für den gesamten Innenstadtbereich identisch. Um für den Veranstalter einen Anreiz für die Nutzung des Marktplatzes und der Breidenbachstraße zu schaffen und damit eine Belebung diese Bereiches der Innenstadt herbeizuführen, sollte im Rahmen des Weihnachtsmarktes 2012 für diese Flächen als „Anschubfinanzierung“ auf die Gebühren nach der Sondernutzungssatzung verzichtet werden. Damit sollte es dem Veranstalter auch möglich sein, Standbetreiber für den weniger attraktiven Bereich der Innenstadt zu finden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1596/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Heymann / 36 / 3641

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Im Rahmen des Weihnachtsmarktes Wiesdorf 2012 soll eine Gebührenbefreiung für die Nutzung des Marktplatzes und der Breidenbachstraße beschlossen werden.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:           360002300103

Produkt                    023001

Produktgruppe       0230

Sachkonto               432100

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

Da in der Vergangenheit der Marktplatz und die Breidenbachstraße nur geringfügig oder gar nicht im Rahmen des Weihnachtsmarktes genutzt wurden, liegt keine bzw. keine nennenswerte Reduzierung der Gebühreneinnahmen vor.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)