Betreff
Widmungen Am Falkenberg und Am Wasserturm
Vorlage
1597/2012
Aktenzeichen
660-2505
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Straßen Am Falkenberg und Am Wasserturm im Stadtteil Bergisch-Neukirchen gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße zu widmen. Der Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen wird beschränkt auf den Fußgängerverkehr gewidmet.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Straße Am Falkenberg ist nach dem Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes zum 01.01.1962 entstanden (Benennung 25.10.1962; Parzellierung 1963). Grundlage zum Bau war der Bebauungsplan BN 1/63 (17.11.1966 - 11.09.1996). Die Grundstücke wurden laut Grundbuch 1971 der Stadt Bergisch-Neukirchen überschrieben. Außer einem späteren Schreiben der Bayer AG, die bezüglich einer Anliegerbescheinigung mitteilt, dass sie die Straße ursprünglich im Rahmen eines Erschließungsvertrages herstellte, sind keine weiteren Unterlagen vorhanden.

 

Ebenso wurde die Straße Am Wasserturm (Benennung 1961, Parzellierung 1960) erst nach dem Stichtag fertig gestellt (Bau 1961 - 1963). Zumindest seit 1973 waren die Flurstücke im Besitz der Stadt Opladen.

Die Verlängerung der Stichstraßen auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Neukirchen erfolgte erst 1964 aufgrund des B-Planes BN 2/63 (17.11.1966 - 2003/04). Die Überschreibung der Grundstücke wurde zum 01.05.1969 wirksam.

 

Die Verbindung der beiden Straßen besteht auf ca. 25 m Länge nur aus dem vorgesehenen südlichen Gehweg. Sie wird daher auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Mit dem Beschluss wird die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche zur Klarstellung formell erklärt. Die Flächen sind in den Anlagen dargestellt. Der Verbindungsweg wurde zusätzlich schraffiert.